Wunschkennzeichen für Ihr Motorrad: Voraussetzungen und Reservierung

Ob LA-DY oder LA-RS: Wunschkennzeichen erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch was müssen Sie beim Wunschkennzeichen beachten, und kann man es reservieren? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Gestaltungsspielraum beim Wunschkennzeichen

Beim deutschen Standard-Nummernschild lassen sich personalisierte Kombinationen aus dem sogenannten Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer kreieren. Das Unterscheidungszeichen (Ortskürzel) verweist auf den Zulassungsbezirk und umfasst bis zu drei Buchstaben. Spielraum für eine individuelle Gestaltung bietet die anschließende Erkennungsnummer. Sie enthält bis zu zwei Buchstaben (ausgenommen Umlaute) und bis zu vier Ziffern (keine Null an erster Stelle). Insgesamt darf das Nummernschild inklusive Unterscheidungszeichen acht Stellen nicht überschreiten. Das sind alle Kfz-Kennzeichen in Deutschland.

Beliebte Kombinationen

  • Häufig beziehen sich Wunschkennzeichen auf Namen und/oder Geburtsdatum des Fahrzeughalters, wie zum Beispiel FR-ED 1965.
  • Manchmal laden sie zum Schmunzeln ein, wie zum Beispiel HE-XE oder OCH-NE.
  • Nicht selten dient ein personalisiertes Kennzeichen Firmen zu Werbezwecken oder der Zuordnung von Fahrzeugen zu einem Fuhrpark.
  • In jedem Fall unterstreicht ein persönliches Nummernschild die Individualität des Fahrzeughalters und seines Vehikels und lässt sich in aller Regel auch leichter merken.

Was ist verboten?

In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen, was erlaubt oder verboten ist. Grundsätzlich dürfen Abkürzungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, nach § 9 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht geprägt werden. Bundesweit werden Buchstabenkombinationen mit nationalsozialistischem Hintergrund wie AH, HJ, KZ, NS, SA, SS nicht ausgegeben. Dies gilt auch für einzelne Wörter, Abkürzungen oder Buchstabenkombinationen wie z.B. N-PD oder N-SU, insbesondere, wenn sie mit Zahlen wie 18 (steht für Adolf Hitler, Anfangsbuchstaben Alphabet) oder 88 (steht für "Heil Hitler") kombiniert werden.

Ob Ihre gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination unproblematisch und noch verfügbar ist, können Sie in aller Regel kostenfrei auf den Seiten der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde oder des Bürgerbüros testen und sie gegebenenfalls auch gleich reservieren lassen. Nicht verhandelbar sind Farbe und Schrifttyp des Kennzeichens sowie das blaue Eurofeld. Ein Rechtsanspruch auf ein persönliches Wunschkennzeichen besteht nicht.

Wie reserviert man ein Kennzeichen?

Das Wunschkennzeichen kann bei der für Sie zuständigen Kfz-Zulassung bzw. dem entsprechenden Bürgerbüro persönlich, telefonisch oder, bis auf einzelne Ausnahmen, auch online für eine bestimmte Dauer reserviert werden.

Dauer der Reservierung

Das variiert von Behörde zu Behörde. Für gewöhnlich beträgt die Zeitspanne zwischen zehn und 90 Tagen, in Ausnahmefällen auch mehr. Nicht selten lässt sich gegen eine Gebühr die Reservierung verlängern. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle.

Reservierung nach Abmeldung möglich?

Wenn das abgemeldete Fahrzeug später wieder angemeldet werden soll, gilt die Reservierung für maximal ein Jahr und ist gebührenfrei. Wenn später ein anderes Fahrzeug mit dem zuvor bereits genutzten Wunschkennzeichen angemeldet werden soll, kann das bei den meisten Behörden ebenfalls reserviert werden. Die Dauer der Reservierung ist unterschiedlich. Bei der Zulassung eines anderen Fahrzeugs muss eine Gebühr von 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen gezahlt werden.

Kosten für ein Wunschkennzeichen

Für das Wunschkennzeichen muss bundesweit ein Aufschlag von 10,20 Euro gezahlt werden. Die Zulassungsbehörde bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren, sofern es nicht vergeben oder bereits reserviert ist.

Für die Reservierung von besonderen Kennzeichen (H für historische Fahrzeuge, E für Elektrofahrzeuge oder Saisonkennzeichen) verringert sich die Kombinationsmöglichkeit entsprechend. Über die Zusätze wird erst bei der Zulassung entschieden, sodass sie nicht mit reserviert werden können. Sie können keine zwei- oder dreistelligen Kennzeichenkombinationen (z. B. BI-A 1 oder BI-AA 1) reservieren.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens. Daher sollten Sie das Prägen der Kennzeichenschilder erst nach der Zuteilung des Kennzeichens veranlassen.

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

  • 10,20 € für das Wunschkennzeichen
  • 2,60 € für die Online-Reservierung

Eine Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. So können Sie online zahlen: Kreditkarte, Paypal. Die Reservierung ist auf 3 Monate befristet. Wird das Fahrzeug nach 3 Monaten nicht zugelassen erlischt die Reservierung. Es können maximal 3 Kennzeichen reserviert werden. Nach erfolgreicher Wunschkennzeichenreservierung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung, die für die Zulassung Ihres Wunschkennzeichens benötigt wird. Bitte bringen Sie diese ausgedruckt mit.

Motorradkennzeichen: Besonderheiten

An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein. Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen. Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden.

Größe und Anbringung

Ein Kennzeichen am Motorrad darf verschieden breit sein, die Höhe ist allerdings auf 200 mm (130 mm bei Leichtkrafträdern) festgelegt. Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw. Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt. Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann.

Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

Kosten

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen.

Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Saisonkennzeichen für Motorräder

Sie möchten Ihr Cabrio oder Ihr Motorrad generell nur von Mai bis Oktober nutzen? Dann besorgen Sie sich am besten ein Saisonkennzeichen und ersparen es sich damit, das Fahrzeug immer wieder außer Betrieb zu setzen und wieder neu zuzulassen. Ein Saisonkennzeichen beschränkt die Nutzung des Fahrzeugs auf einen bestimmten Zeitraum - dieser muss zwischen zwei und elf Monaten liegen. Der Zeitraum wird übrigens auf die rechte Seite des Kennzeichens geprägt. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Wichtig zu wissen ist, dass das Saisonkennzeichen immer ab dem 1. eines Monats bis einschließlich 30. oder 31. eines Monats gilt. Ein Saisonkennzeichen für Mai bis Oktober gilt also beispielsweise vom 1. Mai bis 31. Oktober.

Benötigte Unterlagen

Möchten Sie ein Saisonkennzeichen beantragen, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Siebenstellige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (Eintrag des Saisonzeitraumes beachten!)
  • das/die bisherigen Kennzeichen (wenn das Fahrzeug momentan noch zugelassen ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wenn das Fahrzeug bislang außer Betrieb gesetzt ist)

Kosten

Für ein Saisonkennzeichen müssen Sie mit Kosten ab 29,60 Euro rechnen. Hinzu kommen zwischen 40 und 50 Euro für neue Nummernschilder.

H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder

Das Historische Kennzeichen wurde 1997 als besondere Möglichkeit für Oldtimer eingeführt. Es entspricht grundsätzlich dem regulären Euro-Kennzeichen. Einziger Unterschied: Die Erkennungsnummer endet mit dem Buchstaben H. Für Besitzer eines Oldtimers lohnen sich die Schilder durchaus, denn sie bringen finanzielle Vorteile mit sich.

Fahrzeughalter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen zahlen üblicherweise eine niedrigere Kfz-Steuer - für Autos fällt eine Pauschale von jährlichen 191,73 Euro, für Motorräder von 46,02 Euro an (Stand: Januar 2017). Auch die Konditionen rund um die Kfz-Versicherung sind mit Oldtimer-Nummernschild günstiger.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Nicht jedes alte Motorrad ist gleich ein Oldtimer. Ob das H-Kennzeichen vergeben wird, stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge als Oldtimer bezeichnet werden dürfen.

  • Die Erstzulassung der Motorrads muss vor mindestens 30 Jahren stattgefunden haben.
  • Grundsätzlich erhalten zudem nur solche Fahrzeuge ein Oldtimerkennzeichen, die gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts unterstützen.
  • Wichtig ist außerdem ein weitgehender Originalzustand des Fahrzeugs: Ein leistungsstärkerer Motor, der nachträglich eingebaut wurde, ist ebenso tabu wie andere jüngere Fahrzeugteile. Zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen und Umbauten für die Verkehrssicherheit sind jedoch erlaubt.

Benötigte Unterlagen

Um ein H-Kennzeichen zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Siebenstellige eVB-Nummer
  • Gutachten nach §23 StVZO, ausgestellt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (Der der Gutachter stellt fest, dass das Fahrzeug den oben genannten Kriterien entspricht)
  • Gutachten nach §29 StVZO, ausgestellt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur. Hierbei handelt es sich um die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, die Sie alle zwei Jahre durchführen lassen müssen.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Eventuell die bisherigen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

Kombination von H- und Saisonkennzeichen

Ja, die Kombination H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit 2017 möglich. Bitte beachten Sie: Die eVB-Nummer der Versicherungsgesellschaft muss explizit für ein Saisonkennzeichen ausgestellt sein. Außerdem darf die Kennzeichenkombination nicht mehr als vier Stellen haben.

Kosten

Die Zuteilung des H-Kennzeichens kostet ab 29,60 Euro. Hinzu kommen die Kosten für neue Nummernschilder.

Weitere Kennzeichenarten

Kurzzeitkennzeichen

Für Überführungs- oder Probefahrten von noch nicht oder nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, ein Überführungskennzeichen zu beantragen. Beim Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um ein rein nationales Kennzeichen. Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich nicht zulässig.

Rote Kennzeichen

Das rote Kennzeichen können nur zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Hersteller von Kraftfahrzeugteilen, Kfz-Werkstätten und Kraftfahrzeughändler erhalten. Dieses Kennzeichen gilt für einen befristeten längeren Zeitraum und für mehrere Fahrzeuge. Rote Kennzeichen werden nur zur betrieblichen Verwendung zugeteilt und dürfen daher nicht Dritten überlassen werden.

Zusammenfassung der Gebühren

Hier eine Übersicht der Gebühren im Zusammenhang mit Wunschkennzeichen:

Leistung Gebühr
Wunschkennzeichen 10,20 €
Online-Reservierung 2,60 €
Zuteilung eines neuen Kennzeichens 26 - 30 € (durchschnittlich)
Saisonkennzeichen (ab) 29,60 €
H-Kennzeichen (ab) 29,60 €

Nützliche Tipps

  • Lassen Sie nach der Online-Reservierung sicherheitshalber noch keine Schilder herstellen, sondern warten Sie damit bis zum Tag der Zulassung. Erst dann wird das Kennzeichen endgültig zugeteilt.
  • Nutzen Sie auch die Angebote der Online-Zulassungsbehörde. Zahlreiche Vorgänge können dort bequem von zu Hause aus durchgeführt werden.
  • Informieren Sie sich vor dem Gang zur Zulassungsbehörde, welche Formulare Sie für den von Ihnen gewählten Zulassungsvorgang benötigen. Füllen Sie die notwendigen Formulare bereits vor dem Gang zur Zulassungsstelle aus. Das vermeidet unnötige Verzögerungen.
  • Vertrauen Sie nicht auf Öffnungszeiten und Tipps von privaten Internetseiten. Diese sind oft nicht aktuell und geben falsche Öffnungszeiten oder Hinweise an. Vertrauen Sie nur der offiziellen Homepage des Landratsamtes Unterallgäu.

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