Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind.
Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.
Hier sind die wichtigsten Aspekte und Vorschriften zusammengefasst:
Allgemeine Vorschriften für Motorradkennzeichen
- An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein.
- Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen.
- Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden.
- Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen.
- Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss.
- Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.
Größe und Aussehen von Motorradkennzeichen
- Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden.
- Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich.
- Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein.
- Die Höhe ist bei 200 mm geblieben (130 mm bei Leichtkrafträdern).
- Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig.
Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Anbringung des Motorradkennzeichens
- Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung.
- Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle.
- Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht.
- Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt.
- Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.
- Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann.
- Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Kosten für ein Motorradkennzeichen
- Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional.
- Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden.
- Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro.
- Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro.
- Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.
- Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop.
- Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger.
Sie geben die Buchstaben-Ziffern-Kombination, die Ihnen die Zulassungsstelle zugewiesen hat bzw. die Sie reserviert haben, meist über ein Portal ein und lassen sich das fertige Schild nach Hause schicken.
H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder
Wenn das Motorrad 30 Jahre oder mehr auf dem Buckel, besteht die Möglichkeit, ein H-Kennzeichen zu bekommen. Um das »H« zu erlangen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Es wird erteilt für Fahrzeuge, die vor mindestens dreißig Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen: § 2 Nr. 22 FZV.
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist ein Gutachten erforderlich, wobei die Hauptuntersuchung gleich miterledigt wird.
Dass das Motorrad »weitestgehend dem Originalzustand« entsprechen muss, eröffnet die Möglichkeit Fahrzeuge, die nicht nur Originalteile, sondern auch originalgetreue Nachbauteile verbaut haben, als Oldtimer anerkennen zu lassen.
Dabei muss das Gesamtfahrzeug eindeutig zu identifizieren sein, z. B. anhand seiner Typenbezeichnung den Herstellerangaben zuzuordnen sein und in seinem äußeren gesamten Erscheinungsbild dem damaligen Originalerscheinungsbild entsprechen.
Wann dies der Fall ist, definiert das Gesetz genauso wenig, wie den Begriff »kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut«, sodass es wieder einmal auf die richtige Sichtweise des Gutachters ankommt.
Dieser orientiert sich an der »Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO«, die das Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt Heft 7/2011 S. 257 vom 6. April 2011 bekanntgegeben hat.
Da diese Richtlinie unterschiedliche Interpretationen bei der Begutachtung ermöglicht, hat beispielsweise der TÜV-Süd einen Anforderungskatalog zur Orientierung für die Prüfingenieure und amtlich anerkannten Sachverständigen erarbeitet. Ist das Gutachten positiv, steht der Zulassung als Oldtimer nichts mehr im Wege.
Finanziell hält sich die Ersparnis allerdings in Grenzen. Steuerlich wird für ein Bike mit normaler Zulassung je angefangene 25 ccm Hubraum 1,84 Euro pro Jahr fällig, dagegen beträgt sie für das als Oldtimer anerkannte Bike konkret 46,02 Euro unabhängig vom Hubraum.
Eine Beispielrechnung mit 1200 ccm zeigt eine Ersparnis von lediglich rund 42,- Euro / jährlich.
Mit einem Oldtimersaisonkennzeichen ließe sich nochmals sparen, da lediglich für die Zeit der Zulassung, die zwischen zwei und elf Monaten liegen kann, die Steuer anteilig zu entrichten ist. Ob das ausschlaggebend ist, gegenüber einer vollen oder Saisonzulassung, kann man nur für sich selbst entscheiden. Zumal das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden darf.
Die Möglichkeit ein H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen zu verwenden wurde bereits mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 14 vom 29.03.2017 durch die dritte Verordnung zur Änderung der FZV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften bekannt gemacht. Mit dieser wird unter anderem in § 9 Abs. 3 S. 4 FZV klargestellt, dass auch für Oldtimer Saisonkennzeichen erteilt werden können.
In der Versicherung kann das wertvolle Stück auch ohne Oldtimerzulassung als Oldtimer versichert werden. Der günstigere Versicherungsschutz muss gesondert vereinbart werden und schränkt die Nutzung unter anderem hinsichtlich der jährlichen Laufleistung ein. Bei saisonaler Nutzung dürfte sich auch hier der Versicherungsbeitrag nochmals entsprechend reduzieren.
Von Vorteil kann dagegen das rote Oldtimerkennzeichen, das sogenannte »07er« (§ 17 FZV) sein, mit dem man haltergebunden auch mehrere historische Bikes / KFZs einzeln bewegen darf. Aber Achtung: dies nur zu strengen Bedingungen, denn fahren darf man nur zu besonderen angemeldeten Oldtimerveranstaltungen.
Dafür erfordert es, für die in der Garage ruhenden Schätze, weder einer Betriebserlaubnis noch einer Zulassung. Vorher muss jedoch jedes Fahrzeug die Anforderungen erfüllen, für die das 07er-Kennzeichen jeweils gilt, was ebenfalls durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO nachgewiesen werden muss.
Zudem verlangt die Zulassungsstelle bei Antragstellung ein Führungszeugnis und holt einen Auszug aus Flensburg ein. Allerdings sollten Fahrten außerhalb der zugelassenen Wege zu Oldtimertreffen, Probefahrten, Überführung oder Fahrten zur Werkstatt tunlichst unterlassen werden. Denn diese Fahrten deckt die Versicherung im Falle eines Schadens nicht ab.
Fazit: Finanziell lohnt sich das H-Kennzeichen kaum und für die Zulassung eines echten Oldtimers erhöht sich der Aufwand. Wer sein Bike jedoch als »erhaltungswürdiges Kulturgut« besonders kennzeichnen möchte, kann mit einer H-Zulassung seine Rarität und Originalität nochmals in den Vordergrund stellen. Und wer weiß: Je nachdem, was der Klima-Aktivismus noch für Blüten treibt, könnte ein H-Kennzeichen ungeahnt hilfreich sein.
Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen
Ein Kraftfahrzeug, das als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV §2, Nr. Das Alter eines Fahrzeugs ist also nicht allein ausschlaggebend dafür, ob es als Oldtimer angemeldet werden kann.
Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden. Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig. Größere Umbauten müssen mindestens 30 Jahre zurückliegen. Das H-Kennzeichen wird auch nicht zugeteilt, wenn starker Rost oder Unfallschäden wie große Beulen vorhanden sind.
Den Originalzustand muss sich der Fahrzeughalter in Form eines Oldtimergutachtens von einem anerkannten Sachverständigen - etwa vom TÜV oder der DEKRA - bestätigen lassen.
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung legt dabei nur vage fest, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. In jedem Fall muss der Oldtimer verkehrssicher sein.
Aufbau des H-Kennzeichens
Das H-Kennzeichen entspricht in Format und Aufbau dem regulären Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Hinter der Nummer trägt es jedoch zusätzlich den Buchstaben H für "historisches Kraftfahrzeug". Ein Oldtimer-Kennzeichen hat das Muster AB CD 123H. Vor dem H dürfen aus Platzgründen maximal sieben Buchstaben und Zahlen stehen.
Bis zum Jahr 2000 ermöglichten einige Zulassungsbehörden zur Freude der Oldtimerfans die Erstellung von Nummernschildern ohne blaues Eurofeld nach dem alten Standard DIN 1451. Heute werden diese Kennzeichen nicht mehr ausgegeben.
Vorteile des H-Kennzeichens
Besitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen genießen eine Reihe von Vorteilen. Vor allem sparen sie bei der Kraftfahrzeugsteuer. Unabhängig von Hubraum und Emissionen beträgt die Kfz-Steuer für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge sowie Anhänger pauschal 191,73 Euro. Für Motorräder gilt ein Einheitssteuersatz von 46,02 Euro.
Halter von automobilen Klassikern mit H-Kennzeichen profitieren zudem vom günstigeren Versicherungsschutz. Versicherer gehen nämlich davon aus, dass betagte Vehikel seltener und achtsamer im Straßenverkehr bewegt werden als andere Fahrzeuge. Auch die Umweltauflagen sind nach aktueller Rechtslage geringer.
Wenn die Pkw-Maut in Kraft tritt, wird für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen wegen der typischerweise hohen Schadstoffemission pauschal der Höchstsatz von 130 Euro anfallen.
Bei der Versicherung Ihres Oldtimers sollten Sie stets die Wertsteigerung im Blick haben. So vermeiden Sie eine mögliche Unterversicherung.
H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen
Seit einiger Zeit ist es möglich, Oldtimer saisonal zulassen, also das H-Kennzeichen und das Saison-Kennzeichen zu kombinieren. Dann zahlt der Halter noch weniger Kfz-Steuer und spart auch anteilig Versicherungsbeiträge. Ein H-Saison-Kennzeichen gilt auf Wunsch für einen durchgehenden Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten.
Die Kfz-Steuer fällt nur für die Monate an, in denen das Auto auch gefahren wird. Die Versicherungsbeiträge sind in der Regel aber mindestens für sechs Monate zu zahlen.
Weiterer Vorteil bei einer Saison, die mindestens sechs Monate umfasst: Dabei profitiert der Fahrzeughalter auch von einem Schadenfreiheitsrabatt und kann so seine Beiträge im Laufe der Zeit reduzieren. Bei einer kürzeren Saison wird der Rabatt nicht gewährt.
Weitere Zulassungsvarianten
Eine weitere Zulassungsvariante ist das Wechselkennzeichen. Es erlaubt, zwei Fahrzeuge der gleichen Gattung mit einem Kennzeichen zu betreiben. Es ist zum Beispiel zulässig, einen normalen Pkw und einen Oldtimer oder zwei Oldtimer auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen, nicht aber ein Auto in Kombination mit einem Motorrad. Der Halter muss dabei für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in voller Höhe entrichten.
Spezielle Regelungen für Motorräder vor 1961
Es gibt spezielle Ausnahmeregelungen, um die Vorschriften für ganz alte Krafträder praktikabel zu machen, die durch den ‚Parlamentarische Arbeitskreis Automobiles Kulturgut (PAK)‘ durchgesetzt wurden:
- Motorräder, die vor 1938 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit zugelassenen Fahrrad-Ansteckleuchten im Straßenverkehr legal betrieben werden.
- Motorräder, die vor 1961 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit Anstecktachometern betrieben werden, wenn diese einige wenige, praktikable Bedingungen erfüllen.
- Motorräder, die vor 1959 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit den bei Leichtkrafträdern üblichen Kennzeichen betrieben werden.
Die Details zu diesen werden in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:
Dokumente für die Zulassung mit H-Kennzeichen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
- Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
- Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
Merkmale für die Begutachtung nach § 23 StVZO
Bei folgenden Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen, allerdings müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein:
- Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
- Anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
- Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
- Originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
Die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc. Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein.
Klassifizierung von Oldtimern
Eine der gängigsten Klassifizierungsmethoden ist die des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Federation Internationale Vehicules Anciens), der sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge einsetzt. Dieser ordnet die verschiedenen Fahrzeug-Klassiker in Baujahrklassen. Auf diese Weise können sie entsprechend ihres technischen Entwicklungsstandes verglichen werden.
| Klasse | Baujahr |
|---|---|
| A | Bis einschließlich 31.12.1904 |
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