Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, sind im Stadtverkehr das Mittel der Wahl, wenn es schnell von A nach B gehen soll. Die wendigen Zweiräder sind handlich und ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni. Sie ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort.
E-Scooter und die Versicherungspflicht
Muss man E-Scooter versichern? Die kurze Antwort ist: Im Regelfall ja. Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist.
Warum eine E-Scooter-Versicherung wichtig ist
So kann es auf Fahrradstreifen, an Fußgängerampeln oder in engen Straßen leicht zu unerwünschten Unfällen kommen. Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift - kleine Zwischenfälle sind schnell passiert und der Schrecken oft groß. Denn die Personenschäden oder Sachschäden, die anderen dadurch entstehen, können immense finanzielle Folgen für Sie haben. Ist gar ein Folgeschaden entstanden, kann das die Kosten für Sie schnell in astronomische Höhen treiben.
Dafür ist es wichtig, eine verlässliche E-Scooter-Versicherung zu haben, die im Schadensfall an Ihrer Seite steht. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Wir prüfen außerdem den Haftpflichtfall und eventuelle Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden.
Die E-Scooter-Teilkasko-Versicherung
Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht. Ein unvorhergesehener Hagelschauer oder Sturmböen, durch die Ihr Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird? Die Verkabelung Ihres E-Scooters trägt durch einen Marderbiss einen elektronischen Defekt davon? Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.
Das E-Scooter-Kennzeichen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen. Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette.
Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29. Für das Versicherungsjahr 2025/2026 erhalten Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter bei uns bereits ab 15 €*. Ihre neue Plakette können Sie bequem online anfordern. Kleben Sie nun die Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter auf.
Welche Fahrzeuge fallen unter die E-Scooter-Versicherung?
Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern. E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Segways sind selbstbalancierende Roller mit Lenkstange, die bis zu 20 km/h schnell fahren können. Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge zählen unter die Kategorie E-Scooter. Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden.
E-Scooter: Definition und Merkmale
E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung.
Was tun bei einem Unfall mit einem E-Scooter?
Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus. Wird ein Dritter beispielsweise im Rahmen eines Unfalls im öffentlichen Verkehr geschädigt, sind etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern oder Selbstbalance-Roller (Segways) versichert. Bei Gebrauch eines nicht versicherbaren Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Sie nicht versichert. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden. Schäden an der eigenen Person sind i.d.R. im Rahmen der Krankenversicherung bzw.
E-Roller Modelle und Angebote
Es gibt eine Vielzahl von E-Roller-Modellen auf dem Markt, die unterschiedliche Geschwindigkeitsklassen und Ausstattungsmerkmale bieten. Hier ist eine Übersicht einiger Modelle:
| Modell | Geschwindigkeit | Akku | Reichweite |
|---|---|---|---|
| E-Roller Falcon Li Double | 25/45 km/h | 72V/20Ah Lithium | Bis zu 80 km (bis zu 160 km mit 2 Akkus) |
| E-Scooter "Falcon 3400" | 45 km/h | 72V/20Ah Blei-Gel | Bis zu 60 km |
| E-Chopper X9 | 25/45 km/h | 60V/30Ah Lithium | Bis zu 75 km |
| E-Roller Long Runner | 25/45 km/h | 60V/30Ah Lithium (Samsung) | Bis zu 80 km (bis zu 160 km mit 2 Akkus) |
| Elektroroller ROBO-S | 80 km/h | Li-Akku | Bis zu 100 km |
| Elektroroller Future | 25/45 km/h | 72V/30Ah Lithium | Bis zu 90 km |
| E-Mobil Vita Care 1000 Li | 25 km/h | 60V/20Ah oder 60V/30Ah Lithium | Bis zu 60 km oder 90 km |
Wer einen Elektroroller kaufen möchte kann sich zwischen drei Geschwindigkeitsklassen entscheiden. Das Portfolio von elektroroller-futura.de reicht von 25 km/h bis zu 80 km/h. Kann ein Elektroroller 45 km/h schnell fahren, darf sogar ein Mitfahrer befördert werden. Für alle E-Scooter mit Straßenzulassung besteht generell Helmpflicht. Die Reichweite, die der E-Roller mit einer ganzen Akkuladung schafft, ist abhängig vom jeweiligen Modell. Generell beträgt sie aber etwa 60 Kilometer. Wer allerdings einen zweiten vollgeladenen Akku auf dem Elektro-Moped mitnimmt, verlängert seine maximale Fahrzeit um das Doppelte ohne unterwegs nachladen zu müssen.
Für wen ist der E-Roller geeignet?
Sie sind meistens im urbanen Raum als Berufspendler unterwegs und ärgern sich jeden Morgen über verstopfte Straßen? Dann ist ein Elektroroller genau richtig für Sie. Als vollwertiger Autoersatz bringt der E-Scooter mit Straßenzulassung Sie sicher und schneller zur Arbeit. Aber auch als Shuttle beim Caravan-Urlaub leistet ein E-Scooter beste Dienste und schenkt zusätzliche Freiheit und Mobilität. Natürlich ist er auch ideal für sommerliche Ausflüge ins Grüne, an den Badesee oder zum Schwimmbad.
Vorteile von E-Rollern
Elektrofahrzeuge sind die Zukunft! Leise und ganz ohne Abgasqualm, so bewegen Sie sich mit Ihrem neuen Futura Elektro-Roller durch die Straßen. "Getankt" wird einfach an der Steckdose - der Umwelt zuliebe! Kein CO2, kein Stickoxid und kein Feinstaub! Fahrspaß und effektive Fortbewegung ganz ohne schlechtes Gewissen. Die Stromkosten unserer höchst zuverlässigen E-Scooter betragen weniger als einen Euro auf 100 km.
Steuerliche Aspekte von E-Rollern
Für Elektrofahrzeuge gibt es keine KFZ-Steuer. Anstatt zur Tankstelle zu fahren, können Sie mit dem E-Roller das Laden einfach zu Hause durchführen. Es ist an jeder herkömmlichen Steckdose mit 230 Volt möglich einen E-Scooter zu laden. Wer einen Elektroroller mit Straßenzulassung mit herausnehmbarem Akku besitzt, kann diesen einfach herausnehmen und drinnen an der Steckdose laden.
Die Grundausstattung für den E-Scooter mit Straßenzulassung ist überschaubar und unkompliziert. Neben dem E-Moped benötigen Sie nichts weiter als einen geladenen Akku, ein Ladegerät sowie natürlich eine gültige Fahrerlaubnis. Hinzu kommt selbstverständlich auch ein gut sitzender, unfallfreier Schutzhelm, der verpflichtend getragen werden muss. Ein Versicherungskennzeichen ist ebenfalls notwendig. Alle zur Beantragung benötigten Papiere erhalten Sie mit der Lieferung Ihres Elektro-Mofas gleich dazu. So können Sie sofort ein Versicherungskennzeichen beantragen, damit der Fahrspaß so schnell wie möglich losgehen kann.
Fahrerlaubnis und Wartung
Um einen E-Scooter fahren zu dürfen, ist die Fahrerlaubnis AM erforderlich. Diese kann ab 16 Jahren erworben werden und wird außerdem auch durch den normalen Autoführerschein Klasse B bzw. 3 abgedeckt. Auch was die Wartungs- und Reparaturintervalle betrifft, ist der E-Roller mit Straßenzulassung seinen Vorgängern mit Verbrennungsmotor deutlich überlegen. Elektro-Cityroller sind extrem wartungsarm, denn sie besitzen kaum Verschleißteile. Ein E-Scooter benötigt weder Ölwechsel noch sonstige Routinereparaturen.
Zur Wartungsfreiheit kommt auch dazu, dass bei einem E-Roller keinerlei Abgas- und Hauptuntersuchungen fällig werden. Das wichtigste Austauschteil am E-Roller ist sicherlich sein Lithium-Akku. Dieser macht in der Regel bis zu 1000 Ladevorgänge mit. Bei guter Handhabung und sorgfältiger Ladeweise kann er sogar noch länger durchhalten. Der Fortschritt in Sachen Akkutechnologie hat hier in den letzten Jahren viel zusätzlichen Komfort ermöglicht.
E-Scooter als Dienstfahrzeug
Hast Du schon einmal davon gehört, dass der E-Scooter steuerlich absetzbar ist? Das klappt, wenn Du Deinen E-Scooter als Dienstfahrzeug nutzt. Diesen kannst Du sowohl für den Arbeitsweg als auch auf einem großen Dienstgelände zum Einsatz bringen, um schneller vom Lager zur Produktion oder in die Verwaltung zu gelangen und ebenso bei Überlassung im privaten Bereich fahren. Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, den E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug in Form eines Dienstwagens zu nutzen.
Von der Kfz-Steuer sind E-Scooter als Elektrofahrzeuge befreit. Gleichsam wie elektrische Tretroller und Segways gelten E-Scooter nach § 1 Abs. 2 StVG als Kraftfahrzeuge. Das sorgt dafür, dass bei Überlassung durch den Arbeitgeber, wie auch bei E-Dienstwagen, die gleichen steuerlichen Vorteile greifen. Wird der E-Scooter dem Mitarbeiter als geldwerter Vorteil zur Verfügung stellt, sind 1 % Besteuerung des inländischen Listenpreises zu einem Viertel (also nur 0,25 %) anzusetzen.
Gesetzliche Regelungen und geplante Änderungen
Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal. Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
Bußgelder bei Verstößen
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Hier eine Übersicht über die Bußgelder bei Verstößen:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
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