Kfz-Steuer für Oldtimer-Motorräder in Deutschland

Viele stolze Besitzer eines Oldtimer-Motorrads denken darüber nach, ihrem Schmuckstück mit einem H-Kennzeichen den letzten Schliff zu verpassen. Denn das H-Kennzeichen ist am Motorrad nicht nur ein Hingucker, sondern kann auch Vorteile mit sich bringen.

Was ist ein Oldtimer-Motorrad?

Grundsätzlich kann ein historisches Fahrzeug erst ab 30 Jahren nach der Erstzulassung offiziell als ein Oldtimer gelten. Ein guter Allgemeinzustand ist ebenfalls Pflicht. Zudem muss das Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand sein. Hingeschaut wird auch bei Reparaturen, die über die Jahre vorgenommen wurden. Bei ausgetauschten Teilen sollte es sich um Originalteile handeln. War dies nicht möglich, sollten die betreffenden Teile wenigstens originalgetreue Nachbauten oder zeitgenössische Teile sein. Auch diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

Der Unterschied zwischen einem Oldtimer und einem Youngtimer liegt hauptsächlich im Alter und dem historischen Wert des Fahrzeugs. Im Gegensatz dazu ist ein Youngtimer ein jüngeres Fahrzeug, meist zwischen 20 und 30 Jahre alt.

Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen

Wenn Sie ein H-Kennzeichen für Ihr Motorrad haben wollen, müssen Sie zunächst nachweisen, dass es sich bei Ihrem Exemplar um ein schützenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handelt.

Ob alle Grundvoraussetzungen für das H-Kennzeichen am Motorrad erfüllt werden, prüft der Gutachter. Der TÜV oder die DEKRA fertigt ein Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an. Abgesehen von den obigen Bedingungen benötigen Sie noch einen Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Motorrad, auch wenn es mit einem historischen Kennzeichen versehen ist, regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen müssen. Für Motorräder, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 liegt, ist im Rahmen der Untersuchung zudem eine Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben.

Das Gutachten gilt nicht für immer. Bei der nächsten regulären HU-Untersuchung wird der Zustand des Motorrads erneut geprüft.

Kosten für die H-Zulassung

Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Am stärksten schlägt die Anfertigung des Gutachtens zu Buche - mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro. Eine HU-Untersuchung kostet ca. 65 bis 75 Euro. Die Anmeldegebühr beträgt ca. 40 Euro, die Prägung neuer Kennzeichen ca.

Vorteile eines H-Kennzeichens für Motorräder

Ein H-Kennzeichen am Motorrad kann unter Umständen Vorteile haben. Hat das Motorrad ein H-Kennzeichen, fällt eine Steuer in Höhe von 46,02 € jährlich an. Die Steuer für Motorrad-Oldtimer gilt bundes­weit ein­heit­lich. Hub­raum und CO2-Aus­stoß spielen bei der Berechnung der Steuer für ein Motor­rad mit H-Kenn­zeichen keine Rolle. Ohne H-Kennzeichen am Motorrad beträgt die Steuer regulär je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 €. In Innenstädten darf ein Auto mit H-Zulassung ohne Umweltplakette fahren. Hat Ihr Oldtimer-Motorrad ein H-Kennzeichen, ist die Versicherung unter Umständen deutlich günstiger. Es gibt nicht besonders viele Vorteile von einem H-Kennzeichen am Motorrad - Nachteile allerdings auch nicht.

Ob sich ein Motorrad-H-Kennzeichen lohnt, kommt auf den Hub­raum des Zweirads an. Erst bei Old­timer-Motor­rädern mit mehr als 625 Kubik­zenti­metern (ccm) Hubraum sparen Sie Kfz-Steuer.

Mit einem H-Kennzeichen gilt für Motorräder pauschal eine jährliche Kfz-Steuer von 46,02€. Damit unterscheidet sich der Steuersatz nicht stark zum Steuersatz der Motorräder ohne H-Zulassung. Allerdings kann die Versicherungsprämie günstiger ausfallen.

Nachteile eines H-Kennzeichens

Direkte Nachteile von einer H-Zulassung haben Sie nicht. Der bürokratische Aufwand und die Kosten, die damit verbunden sind, könnten als Nachteil angesehen werden.

Was ist bei der Instandhaltung zu beachten?

Für Motorrad-Fahrer mit H-Kennzeichen gelten keine besonderen Verbote. Allerdings müssen Sie gewisse Vorgaben bei der Instandhaltung einhalten, um den Status eines Oldtimers und damit die Berechtigung für eine H-Zulassung nicht wieder zu verlieren.

Oldtimer-Versicherung für Motorräder

Für Ihr historisches Kraftrad erhalten Sie bei der Allianz eine Motorrad-Old­timer-Versicherung. Der Abschluss ist schnell und einfach online möglich.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen.

Motorrad-Haftpflicht schreibt der Gesetz­geber für jedes Oldtimer-Motor­rad vor. Die Haft­pflicht fürs Oldtimer-Motor­rad leistet Schadens­ersatz, wenn Sie mit dem historischen Kraft­rad andere Personen verletzen oder fremdes Eigen­tum beschä­digen. Auch Vermögens­schäden sind abgedeckt.

Teilkasko fürs Motorrad lohnt sich, wenn Sie die Maschine regel­mäßig im Straßen­verkehr bewegen. Die Versicherung über­nimmt Schäden, die durch äußere Einflüsse am Motor­rad mit H-Kenn­zeichen entstehen. Dazu gehören unter anderem Schäden durch Brand, Kurz­schluss, Natur­gewalten (z. B. Hagel, Blitz, Lawine) und Tiere (z. B. Wild­unfall).

Vollkasko fürs Motorrad lohnt sich für wertvolle Oldtimer-Maschinen und seltene Sammlerstücke.

Zusatzleistungen der Allianz Oldtimer-Motorradversicherung:

  • Erweiterter Teilkasko­schutz: Vandalismus­schäden an Ihrem Motor­rad mit H-Kenn­zeichen sind über die Teil­kasko versichert.
  • Keine Rück­stufung im Schadens­fall: Ver­ursachen Sie mit Ihrem H-Kenn­zeichen-Motorrad einen Haft­pflicht- oder Voll­kasko­schaden, stuft die Allianz Sie nicht in der Motorrad-Schaden­freiheits­klasse zurück. Sprich: Der Beitrag Ihrer Old­timer-Motor­rad-Versicherung bleibt un­ver­ändert.
  • Garagenversicherung als Zusatz­leistung: Bei der Allianz ergänzen Sie die Versicherung für Ihr Oldtimer-Motor­rad nach Wunsch mit dem Bau­stein Garagen­versicherung. Damit ist Ihr ab­gemeldetes Old­timer-Zweirad abgesichert, wenn es zur Restauration in einer Garage unter­gebracht ist.

Eine Oldtimer-Motorradversicherung ist auch abschließ­bar, wenn Um­bauten am Zweirad erfolgt sind. Voraus­setzung ist, dass die Ver­änderungen zeit­genössisch sind. Das heißt: Sie erfolgten in den ersten zehn Jahren der Zulassung oder sind typisch für diesen Zeit­raum.

Oldtimer-Moped-Versicherung

In der Regel ist der Abschluss einer Oldtimer-Moped-Versicherung nicht empfehlens­wert. Klein­kraft­räder bis 50 ccm sind zulassungs­frei und nicht steuer­pflichtig. Deswegen bringt ein Oldtimer-Moped-Kenn­zeichen keine Kosten­ersparnis. Die meisten Halter schließen statt einer Oldtimer-Moped-Versicherung eine reguläre Moped- oder Roller-Versicherung für ihr altes Moped ab.

Grundsätzlich ist es möglich, für historische Klein­krafträder eine Moped- oder Mofa-Oldtimer-Versicherung abzuschließen. Voraus­gesetzt, Sie haben das Moped mit Oldtimer-Kenn­zeichen zugelassen. Für wertvolle Klein­krafträder ab 30 Jahren, die Sie nicht mehr nutzen, kann sich beispiels­weise eine Oldtimer-Moped-Versicherung mit Garagen­versicherung lohnen.

Meist sind Mofas, Mopeds und andere Klein­krafträder bis 50 ccm Hubraum mit einer regulären Moped- oder Roller­versicherung aus­reichend geschützt. Sie erhalten kein Moped-Oldtimer-Kenn­zeichen, sondern ein Versicherungs­kennzeichen.

Kfz-Steuer für Motorräder ohne H-Kennzeichen

Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuer­gesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an.

Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten.

Eine Sonderregelung gilt bei Berechnung der Kfz-Steuer für ein Motor­rad mit genau 125 ccm Hub­raum.

Für die Festsetzung der Kraft­fahr­zeug­steuer ist der Zoll zuständig. Wenn Sie Ihr Motor­rad anmelden, über­mittelt die Zu­lassungs­behörde der Zoll­ver­waltung alle Daten, die für die Be­steuerung des Kfz relevant sind. Auf dieser Grund­lage erstellt der Zoll einen Steuer­bescheid, in dem Höhe und Fällig­keit der Motor­rad­steuer fest­gesetzt sind.

Wichtig: Die Steuer­fest­setzung ist un­be­fristet. Die Steuer für Ihr Motorrad bucht die Zoll­verwaltung regelmäßig für ein Jahr im Voraus von Ihrem Bank­konto ab. Bei der Fahrzeug­zulassung geben Sie deswegen ein SEPA-Last­schrift­mandat zur Abbuchung der Kraftfahr­zeugsteuer bei der Zulassungs­behörde oder über deren Online-Portal ab. So können Sie die termin­gerechte Zahlung der Motor­rad­steuer nicht versäumen.

Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, endet Ihre Kfz-Steuer­pflicht. Die Zu­lassungs­behörde über­mittelt alle erforder­lichen Daten an die Zoll­verwaltung. Sie brauchen nichts weiter zu tun.

Saisonkennzeichen für Oldtimer-Motorräder

Das sogenannte Historien-Kennzeichen (H-Kennzeichen) für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre als sind, kann seit 2017 auch mit einem Saison-Kennzeichen kombiniert werden. Für Oldtimer muss damit nicht mehr die volle Kfz-Steuer von pauschal 191,73 Euro pro Jahr bezahlt werden.

Die Neuregelung nutzt all jenen, die ihr Liebhaberstück nur eine bestimmte Zeit im Jahr nutzen wollen. Bei einem H-Kennzeichen mit Saisonzulassung wird die Kfz-Steuer nur noch für die angemeldeten Monate erhoben. Eine Zulassung von März bis Oktober kostet beispielsweise nur noch 127,82 Euro an Steuern.

Möchten Sie einen anderen Saison­zeit­raum für Ihr Motor­rad fest­legen, stellen Sie bei der Zu­las­sungs­behörde einen An­trag auf Zu­teilung eines neuen Saison­kenn­zeichens mit anderem Zeit­raum.

Steuerliche Aspekte für Selbstständige

Selbstständige können unter Umständen ihren Oldtimer als Dienstwagen nutzen und sparen bei der Ein-Prozent-Regelung Steuern für die private Nutzung.

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