Die Kfz-Steuer wird in Deutschland für das Halten von inländischen Fahrzeugen sowie für das Halten von ausländischen Fahrzeugen erhoben, solange sich diese im deutschen Straßenverkehr bewegen. Auch für Motorräder ist jährlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die aber geringer ausfällt als bei Pkw.
Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder
Die Höhe der Kfz-Steuer für Motorräder hängt von der Hubraumgröße ab. Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Je angefangene 25 cm³ Hubraum sind 1,84 Euro pro Jahr fällig. Die Formel zur Berechnung der Kfz-Steuer lautet folglich: Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 Euro.
Beispielrechnung
Für eine Maschine mit 650 cm³ Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus.
Steuerbefreiung für Leichtkrafträder
Nicht für jedes Motorrad muss Steuer bezahlt werden! Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Kleine Motorräder wie Leichtkrafträder sind von der Steuerpflicht befreit. Das sind Krafträder ab einem Hubraum von 125 cm³. Ebenso sind Kleinkrafträder mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ausgenommen.
Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Haben Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von genau 125 cm³? Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit.
Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten.
Saisonkennzeichen als Sparmöglichkeit
Da die Abgasemissionen bei Motorrädern bislang noch keine Rolle spielen, können Biker nur über ein Saisonkennzeichen an der Motorradsteuer sparen. Das ist auch zu empfehlen, weil die wenigsten Motorradfahrer im Winter mit ihrer Maschine unterwegs sind. Jeder Motorradfahrer, der nur in bestimmten Monaten fährt - in der Regel ab dem Frühjahr bis zum zeitigen Herbst - kann bei seinem Versicherer ein Saisonkennzeichen anfordern.
Bei dieser Variante erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung der Motorradsteuer nach der Nutzungsdauer des Kraftrads. Bei dieser zeitlich eingeschränkten Zulassung sparen Sie an den Versicherungsbeiträgen und Kfz-Steuer für Motorräder. Die Kfz-Steuer wird bei Saisonkennzeichen dann nur noch anteilig erhoben, wobei der Versicherungszeitraum am jeweiligen Kennzeichen ersichtlich ist. Zwar lässt sich ein Saisonkennzeichen für einen beliebigen Zeitraum (jeweils voller Monat) wählen, doch ist ein Mindestzeitraum über sechs Monate empfehlenswert.
Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.
Ein Hinweis: Entscheiden Sie sich beim Saisonkennzeichen für eine Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten oder 180 Tagen, dann werden Sie nach Ablauf eines schadenfreien Jahres von Ihrem Versicherer in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Diese Form der Zulassung bedingt das Stilllegen des Motorrads außerhalb der zugelassenen Saison, es darf dann auch nicht auf einer öffentlichen Straße geparkt werden. Mit dem Motorrad ist das Saisonkennzeichen wegen der Unfallgefahr und des mangelnden Komforts auf einem Kraftrad in den kalten, nassen Monaten sehr sinnvoll. Das Saisonkennzeichen zeigt die zugelassenen Monate, für die anteilig die Motorradsteuer und die Versicherungsbeiträge erhoben werden, auf.
Zahlungsmodalitäten und Verantwortlichkeiten
Seit Juli 2014 ist die Zollverwaltung für das Erheben von Kraftfahrzeugsteuer verantwortlich. Die Motorradsteuer, welche die Zollverwaltung erhebt, gilt nur für zulassungspflichtige Motorräder. Als Teil der Zulassung des Kraftrades müssen Sie deshalb ein SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie sich beispielsweise auf der Webseite des Zolls (zoll.de) herunterladen. Alternativ liegt das Formular in der Regel bei den Zulassungsbehörden aus.
Die Kfz-Steuer wird dabei je für ein Jahr im Voraus eingezogen. Liegt die Steuersumme über dem Betrag von 500 Euro, können Sie auch im Takt von einem halben Jahr Ihre Steuern zahlen. Ändert sich der Steuersatz oder endet Ihre Steuerpflicht, weil Sie Ihr Motorrad abmelden, wird die Steuer neu festgesetzt oder erlischt.
Die Motorradsteuer wird wie jede Kraftfahrzeugsteuer für das kommende Jahr entrichtet. Wenn die Kraftfahrzeugsteuer nicht entrichtet wird, lässt die Zulassungsstelle das Motorrad stilllegen. Dem geht ein Mahnbescheid voraus. Sollte der säumige Zahler seiner Pflicht nicht nachkommen, erfolgt die Stilllegung mit einer Parkkralle. Natürlich kann der Fahrzeughalter sein Kraftrad auch einfach gänzlich abmelden.
Oldtimer-Regelung
Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Für Oldtimer mit einem sog. H-Kennzeichen wird eine Kfz-Steuer von 191,73 € pro Jahr fällig.
Überblick über die Kfz-Steuer für Motorräder
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Hubraum: Maßgebend für die Berechnung der Kfz-Steuer.
- Steuersatz: 1,84 Euro pro angefangene 25 cm³ Hubraum.
- Leichtkrafträder: Steuerbefreiung bei maximal 125 cm³ und 11 kW Nennleistung.
- Saisonkennzeichen: Möglichkeit zur anteiligen Zahlung der Steuer.
- Zollverwaltung: Verantwortlich für die Erhebung der Kfz-Steuer.
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