Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist ein wichtiger Bestandteil der Betriebskosten für Fahrzeuge. Auch für Motorräder ist grundsätzlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die jedoch in der Regel geringer ausfällt als bei Pkw.
Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder
Die Höhe der Kfz-Steuer für Motorräder richtet sich nach dem Hubraum. Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Es gilt ein Steuersatz von 1,84 Euro pro angefangene 25 cm³ Hubraum jährlich.
Formel zur Berechnung:
(Hubraum in ccm / 25) * 1,84 Euro = Jahressteuer
Beispiel:
Ein Motorrad mit 750 ccm Hubraum wird wie folgt besteuert:
750 ccm ÷ 25 ccm = 30
30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro
Dieser Steuersatz ist bereits seit 1955 relevant.
Steuerbefreiung für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
Es gibt bestimmte Krafträder, für die keine Steuer anfällt. Leichtkrafträder mit einer Nennleistung von höchstens 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ sind zulassungsfrei und von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und Verbrennungsmotor, dessen Hubraum höchstens 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen Nenndauerleistung höchstens 4 kW beträgt.
Zusammenfassend bedeutet dies:
- Leichtkrafträder: Bis 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Nennleistung steuerfrei.
- Kleinkrafträder: Bis 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit steuerfrei.
Sonderfall: 125 ccm Motorräder
Haben Sie ein Zweirad mit einem Hubraum von genau 125 ccm, bedeutet das nicht, dass Sie in keinem Fall steuerpflichtig sind. Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Beträgt sie mehr als 11 kW, müssen Sie die reguläre Motorradsteuer entrichten.
Merke:
- Nennleistung bis 11 kW: Steuerbefreiung
- Nennleistung über 11 kW: Steuerpflicht
Saisonkennzeichen für Motorräder
Viele Motorradbesitzer nutzen ihr Fahrzeug nur während der Sommermonate. Wenn das Zweirad monatelang nur in der Garage steht, setzen viele Besitzer deshalb auf ein Saisonkennzeichen. Der große Vorteil: In diesem Fall müssen unter anderem die Versicherungsbeiträge nicht für ein volles Jahr geleistet werden. Gleiches gilt bezüglich der Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 125 ccm.
Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.
Beispielrechnung für ein Saisonkennzeichen:
Für Ihr Motorrad mit 1.300 ccm wird jährlich eine Steuer in Höhe von 95,68 € erhoben. Dies ergibt einen Monatsbeitrag von 7,98€. Wird die Maschine für sechs Monate im Jahr angemeldet, ergibt das eine KFZ Steuer von 47,88€.
Oldtimer-Regelung
Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle.
Zahlungsmodalitäten
Wie auch für andere Fahrzeugarten müssen Sie für ein Motorrad mit 125 ccm die Kfz-Steuer im Regelfall für ein Jahr im Voraus zahlen. Die Steuerpflicht entsteht, wenn Sie das Zweirad bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Sie müssen erst dann keine Kfz-Steuern mehr zahlen, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird.
Was geschieht bei Nichtzahlung der Kfz-Steuer?
Was geschieht, wenn Sie für Ihr Motorrad mit 125 ccm die Kfz-Steuern nicht zahlen? Zunächst erhalten Sie einen Mahnbescheid. Reagieren Sie auch nicht auf die zweite Mahnung, so kommt das Ordnungsamt ins Spiel.
Zusammenfassung
Die Kfz-Steuer für Motorräder ist im Vergleich zu Pkw oft geringer und einfach zu berechnen. Besonders vorteilhaft ist die Steuerbefreiung für Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW Nennleistung. Durch die Wahl eines Saisonkennzeichens können Motorradfahrer zusätzlich sparen, indem sie die Steuer nur für die tatsächlich genutzten Monate entrichten. Für ältere Motorräder besteht die Möglichkeit, ein Oldtimer-Kennzeichen zu beantragen, was jedoch mit einer Pauschalsteuer verbunden ist.
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