Kfz-Steuer für Motorräder: Berechnung und Besonderheiten bei 125ccm

Motorradfahren erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Zuletzt waren mehr als 4 Millionen Krafträder angemeldet. Die geringe und fahrerfreundliche KFZ Steuer sorgt dafür, dass Motorradfahren in Deutschland sehr verbreitet ist. Die KFZ Steuer für Krafträder ist in Deutschland generell sehr kostengünstig.

Im Vergleich zu einem Auto sind die Steuern bei einem Motorrad deutlich geringer. Die Berechnung der Kfz-Steuer kann einfach mit einer Formel gelöst werden. Die fällige KFZ Steuer für Krafträder wird nicht nach dem CO2-Ausstoß berechnet, sondern nach den Kubikzentimentern des Hubraums. Weder muss man sich in Bezug auf die KFZ Steuer um Schadstoffklassen noch um Emissionsschlüssel Gedanken machen. Dies ist bei allen anderen Fahrzeugtypen in Deutschland fast immer der Fall.

Die Höhe der KFZ Steuer für Motorräder ist seit 1955 unverändert.

Grundlagen der Motorradsteuer

Ausgehend für die Besteuerung der Motorräder sind die Kubikzentimeter. Pro angefangene 25 ccm Hubraum des Motors wird von einem bestimmten Berechnungssatz ausgegangen.

Eine Einteilung in die Motorradsteuer Klassen erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz. Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung.

Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung. Umgangssprachlich wird die Leistung immer noch in Pferdestärken (PS) angegeben - in den Fahrzeugpapieren stehen sie allerdings in Kilowatt (kW).

Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen.

Berechnung der Kfz-Steuer für Motorräder über 125ccm

Motorräder müssen ab einem Hubraum je angefangene 25 ccm mit 1,84 Euro versteuert werden. Bereits seit dem Jahr 1955 ist dieser Steuersatz relevant.

Die Berechnung der Kfz Steuer kann einfach mit folgender Formel gelöst werden: Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer.

Beispiel: Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

Steuerbefreiung für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder

Ein Motorrad ist steuerfrei, wenn es als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad gilt. Das gilt jedoch nicht für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Bis 11 kW, 15 PS sowie 125 ccm bleibt die Steuer aus und wird laut Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht erhoben. Grund ist der Verwaltungsaufwand in Deutschland.

  • Kleinkrafträder: sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km h. Darüber hinaus darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen.
  • Leichtkraftrad: ist die nächst höhere Klasse für ein Kraftrad. Die Nennleistung für ein Leichtkraftrad beträgt bis zu 11 KW.

Sonderregelung für 125ccm Maschinen

Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Beträgt sie mehr als 11 kW bzw. 15 PS, wird eine Steuer fällig.

Saisonkennzeichen für Motorräder

Viele Fahrzeugbesitzer lassen das Motorrad in der Garage überwintern. Aufgrund der winterlichen Verhältnisse. Bei einem Saisonkennzeichen sparen Sie Versicherung und Steuern zugleich. Die Wahl eines Saisonkennzeichens lohnt sich. Generell kann dieses zwischen 1 und 11 Monaten ausgewählt werden.

Bei einem Motorrad ist es häufig sinnvoll, nur ein Saisonkennzeichen zu wählen, da viele ihr Motorrad in den Wintermonaten nicht nutzen. In diesem Falle wird die KFZ Steuer entsprechend der tatsächlich anfallenden Tage berechnet.

Die Berechnung der Kfz-Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert.

Beispiel: Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.

Oldtimer-Regelung

Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle.

Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.

Bei der Nutzung eines Oldtimer-Kennzeichens gelten für Motorräder die gleichen Voraussetzungen wie bei PKWs: Ist das Kraftrad 30 Jahre oder älter und in unverändertem Originalzustand werden KFZ-Steuern in Höhe von 46,02 Euro jährlich fällig.

Zuständigkeit und Zahlung der Kfz-Steuer

Für die Festsetzung der Kraft­fahr­zeug­steuer ist der Zoll zuständig. Wenn Sie Ihr Motor­rad anmelden, über­mittelt die Zu­lassungs­behörde der Zoll­ver­waltung alle Daten, die für die Be­steuerung des Kfz relevant sind. Auf dieser Grund­lage erstellt der Zoll einen Steuer­bescheid, in dem Höhe und Fällig­keit der Motor­rad­steuer fest­gesetzt sind.

Wichtig: Die Steuer­fest­setzung ist un­be­fristet. Die Steuer für Ihr Motorrad bucht die Zoll­verwaltung regelmäßig für ein Jahr im Voraus von Ihrem Bank­konto ab. Bei der Fahrzeug­zulassung geben Sie deswegen ein SEPA-Last­schrift­mandat zur Abbuchung der Kraftfahr­zeugsteuer bei der Zulassungs­behörde oder über deren Online-Portal ab. So können Sie die termin­gerechte Zahlung der Motor­rad­steuer nicht versäumen.

Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, endet Ihre Kfz-Steuer­pflicht. Die Zu­lassungs­behörde über­mittelt alle erforder­lichen Daten an die Zoll­verwaltung. Sie brauchen nichts weiter zu tun.

Motorradversicherung

Bei der Motorradversicherung sind verschiedene Punkte wichtig. Die Versicherungskosten sind z.B. abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro.

Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen. Dafür sollte man das Motorrad mindestens 6 Monate im Jahr versichern. Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, fallen die Beträge deutlich geringer aus.

Ein Tipp: Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, sollten kleine Schäden besser selbst bezahlt werden.

Zusammenfassung

Die Kfz-Steuer für Motorräder ist ein wichtiger Aspekt für jeden Motorradfahrer. Durch die Kenntnis der Berechnungsgrundlagen, der Sonderregelungen für 125ccm Maschinen und die Möglichkeit der Steuerersparnis durch Saisonkennzeichen, können Motorradbesitzer ihre jährlichen Kosten optimieren.

Die Höhe der Steuern für Motorräder richtet sich ganz nach der Größe des Hubraums. Grundsätzlich gilt ein Steuersatz von 1,84€ pro 25 ccm pro Jahr. Damit ein Kraftrad komplett von der Steuer befreit werden kann, muss es die Voraussetzungen erfüllen, die unter § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes aufgeführt sind.

Ein einfacher Merksatz für eine erste Einordnung kann folgender sein:

  • Motorräder bis 125 ccm sowie E-Motorräder sind grundsätzlich von der Steuer befreit.
  • Die Kfz-Steuer für 125er kann je nach Nennleistung erhoben werden oder aber entfallen.
  • Motorräder ab 125 ccm Hubraum müssen in jedem Fall Kfz-Steuer zahlen.

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