Motorrad zu fahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Doch wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können.
Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder
Ja, auch für Motorräder ist jährlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die aber geringer ausfällt als bei Pkw. Die Kfz-Steuer für Motorräder richtet sich ausschließlich nach dem Hubraum. Je angefangene 25 ccm Hubraum fällt ein Steuersatz von 1,84 Euro an.
Wie hoch ist die Steuer für Krafträder über 125 ccm?
Je angefangene 25 ccm Hubraum müssen Sie jährlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro entrichten. Die Berechnung der Kfz Steuer kann einfach mit einer Formel gelöst werden.
Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.
Hier ist ein Beispiel für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm:
- Der Hubraum in ccm wird durch 25 dividiert.
- Das Ergebnis wird mit dem Steuersatz von 1,84 Euro multipliziert.
Eine Einteilung in die Motorradsteuer Klassen erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ausgehend für die Besteuerung der Motorräder sind die Kubikzentimeter. Pro angefangene 25 ccm Hubraum des Motors wird von einem bestimmten Berechnungssatz ausgegangen.
Wie hoch ist die Steuer für Leichtkrafträder?
Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein. Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz. Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung.
Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung. Umgangssprachlich wird die Leistung immer noch in Pferdestärken (PS) angegeben - in den Fahrzeugpapieren stehen sie allerdings in Kilowatt (kW).
Kleinkrafträder sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km h. Darüber hinaus darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen. Ein Leichtkraftrad ist die nächst höhere Klasse für ein Kraftrad. Quads und ähnliche Krafträder werden dieser Kategorie zugeordnet. Die Nennleistung für ein Leichtkraftrad beträgt bis zu 11 KW.
Sonderregelungen und Ausnahmen
Klein- und Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS) sind in der Regel steuerfrei, da der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigen würde. Das gilt jedoch nicht für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Bis 11 kW, 15 PS sowie 125 ccm bleibt die Steuer aus und wird laut Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht erhoben. Grund ist der Verwaltungsaufwand in Deutschland.
Motorräder müssen ab einem Hubraum je angefangene 25 ccm mit 1,84 Euro versteuert werden. Bereits seit dem Jahr 1955 ist dieser Steuersatz relevant.
Merke: Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Sobald der Hubraum über 125 ccm liegt, fallen Steuern an. Pro angefangene 25 ccm betragen diese 1,84 Euro. Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer.
Ein Motorrad ist steuerfrei, wenn es als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad gilt. Darüber hinaus muss ein Motorrad mit 125 ccm folgende Bedingungen zur Steuerfreiheit erfüllen: Nennleistung bis 11 kW. Kleinkrafträder sind jene unter 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Haben Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von genau 125 cm³? Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit. Grundsätzlich gilt: Für alle Maschinen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ fällt eine jährliche Kfz-Steuer an. Fahren Sie ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum von genau 125 cm³, spielt auch die Nennleistung eine Rolle.
Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten. Fällt für Ihr kleines Motorrad Steuer an? Mit 125 ccm Hubraum benötigt es auf jeden Fall ein amtliches Kennzeichen.
Saisonkennzeichen
Mit einem Saisonkennzeichen können Sie beim Motorrad Kfz-Steuern sparen. Sie legen selbst fest, wie viele Monate im Jahr Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September.
Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.
Viele Fahrer lassen das Motorrad in der Garage überwintern. Bei einem Saisonkennzeichen sparen Sie Versicherung und Steuern zugleich. Die Wahl eines Saisonkennzeichens lohnt sich. Generell kann dieses zwischen 1 und 11 Monaten ausgewählt werden.
Motorräder können mit einem Saisonkennzeichen nur für bestimmte Monate zugelassen werden. Die Kfz-Steuer wird in diesem Fall nur für die tatsächlichen Zulassungsmonate berechnet - taggenau. In den restlichen Monaten besteht keine Steuer- oder Versicherungspflicht.
Beispielrechnung für Saisonkennzeichen
Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.
Oldtimer-Regelung
Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle. Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.
Motorradsteuer vs. PKW-Steuer
Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Je angefangene 25 ccm Hubraum sind 1,84 Euro pro Jahr fällig. Im Gegensatz zu Pkw spielt bei Motorrädern die Abgasemission derzeit keine Rolle für die Steuer. Pkw werden sowohl nach Hubraum als auch nach CO2-Ausstoß besteuert. Eine Änderung ist im Gespräch - zukünftig könnten auch bei Motorrädern Emissionswerte steuerlich berücksichtigt werden.
Versicherungskosten
Bei der Motorradversicherung sind verschiedene Punkte wichtig. Die Versicherungskosten sind z.B. abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro. Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen. Dafür sollte man das Motorrad mindestens 6 Monate im Jahr versichern. Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, fallen die Beträge deutlich geringer aus. Ein Tipp: Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, sollten kleine Schäden besser selbst bezahlt werden.
Die Versicherung des Motorrads hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Fahrzeugklasse oder das Alter des Fahrers spielen eine Rolle. Eine günstige Versicherung für einen 125er-Roller beginnt bei etwa 50 Euro im Jahr. Eine Kraftrad-Versicherung kann aber auch bis zu 500 Euro pro Jahr kosten (nur Haftpflicht). Hinzu kommen noch zwischen 200 und 1.000 Euro für die Teil- und Vollkaskoversicherung.
Weitere Informationen
Nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle sendet die Zollverwaltung innerhalb von ca. 2 Wochen den Steuerbescheid. Die Steuer ist jährlich im Voraus zu entrichten.
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