Motorradfahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Doch wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Und wie setzt sich die Kfz-Steuer für Motorrad, Leichtkraftrad und Co. zusammen? Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können.
Muss für ein Motorrad Steuer gezahlt werden?
Ja, auch für Motorräder ist jährlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die aber geringer ausfällt als bei Pkw. Die Steuern bei einem Motorrad sind im Vergleich zu einem Auto deutlich geringer.
Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder
Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört, ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz.
Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung. Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung. Umgangssprachlich wird die Leistung immer noch in Pferdestärken (PS) angegeben - in den Fahrzeugpapieren stehen sie allerdings in Kilowatt (kW).
Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Je angefangene 25 ccm Hubraum sind 1,84 Euro pro Jahr fällig. Bereits seit dem Jahr 1955 ist dieser Steuersatz relevant.
Wie hoch ist die Steuer für Krafträder über 125 ccm?
Je angefangene 25 ccm Hubraum müssen Sie jährlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro entrichten.
Berechnungsbeispiel
Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm. Zunächst müssen Sie wissen, dass der Steuersatz für Krafträder von den angefangenen Kubikzentimetern ausgeht. Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt dieser Steuer-Satz 1,84 Euro. Der Hubraum in ccm dividiert durch das Ergebnis pro angefangenen 25 ccm, multipliziert mit dem Steuersatz. Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.
Wie hoch ist die Steuer für Leichtkrafträder?
Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein.
Steuerbefreiung für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Das gilt auch für Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und Verbrennungsmotor, dessen Hubraum höchstens 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen Nenndauerleistung höchstens 4 kW beträgt.
Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht.
Sonderregelung für 125ccm Maschinen
Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Beträgt sie mehr als 11 kW bzw. Bei mehr als 11 kW, beziehungsweise 15 PS, fällt also die Zahlung der Motorradsteuer an. Pro Jahr handelt es sich dabei um 9,20 Euro.
Saisonkennzeichen für Motorräder
Der Winter ist kalt und feucht: Vielen macht das Motorradfahren in diesen Witterungsverhältnissen keinen Spaß. Das geliebte Zweirad hütet infolgedessen mehrere Monate lang die Garage. Mit dem Saisonkennzeichen für das Motorrad ist dieses nur in einem gewählten Zeitraum für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Ein solches Kennzeichen ergibt nicht nur in Bezug auf die Motorradversicherung Sinn - auch der Steuersatz wird dadurch positiv beeinflusst.
Sie legen selbst fest, wie viele Monate im Jahr Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September. So können Sie festlegen, zu welchen Monaten das Kfz zugelassen wird. Etabliert hat sich unter Motorradfahrern ein Zeitraum von sechs Monaten: Von April bis einschließlich September. Doch auch, wenn Sie Ihr Motorrad für acht oder neun Monate zulassen, sparen Sie Geld. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an.
Die Kfz-Steuer fürs Bike wird schließlich nur für den Zulassungszeitraum fällig. Wer die anfallende Steuer mit Saisonkennzeichen berechnen möchte, berechnet zunächst den Monatsbeitrag. Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert.
Beispielrechnung für Saisonkennzeichen
Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.
- Rechenbeispiel 1: Für die Maschine mit einem Hubraum von 125 ccm und einer Nennleistung von 12 kW wurde eine Jahressteuer von 9,20 Euro errechnet. Dividiert man diesen Beitrag durch 12, erhält man einen Monatsbeitrag von rund 0,77 Euro.
- Rechenbeispiel 2: Das größere Bike mit seinen 650 ccm soll ein Saisonkennzeichen für vier Monate aktives Fahren erhalten. Teilt man die Jahressteuer von 47,84 Euro durch 12, erhält man den Monatsbeitrag von rund 3,99 Euro. So schnell ist die Steuer für ein Motorrad mit Saisonzeichen berechnet.
Oldtimer-Kennzeichen für Motorräder
Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Wer Oldtimer liebt, denkt natürlich auch über die Anschaffung eines passenden Oldtimer-Kennzeichens nach: Doch inwieweit wird die Steuer durch das H-Kennzeichen am Motorrad beeinflusst?
Die positive Nachricht zuerst: Fährt man ein Motorrad mit Oldtimer-Kennzeichen, fällt die Steuer mit 46,02 Euro pro Jahr immer gleich aus. Die weniger positive Nachricht: Oftmals kommt man ohne H-Kennzeichen trotzdem günstiger weg - schließlich lohnt sich die Einstufung als Oldtimer steuerlich gesehen erst ab 625 ccm Hubraum.
Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle. Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.
Zusammenfassung: Wichtige Punkte zur Kfz-Steuer für Motorräder
Wie viel Motorradsteuern im Jahr zusammenkommen, hängt also von verschiedenen Faktoren ab: Nennleistung und Hubraum sind hierbei die Basis für die Berechnung, Faktoren wie Saison- oder Oldtimer-Kennzeichen spielen ebenfalls eine Rolle.
Ein einfacher Merksatz für eine erste Einordnung kann folgender sein:
- Motorräder bis 125 ccm sowie E-Motorräder sind grundsätzlich von der Steuer befreit.
- Die Kfz-Steuer für 125er kann je nach Nennleistung erhoben werden oder aber entfallen.
- Motorräder ab 125 ccm Hubraum müssen in jedem Fall Kfz-Steuer zahlen.
Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen
Einfach ermitteln lässt sich der Jahresbetrag über den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen. Dort muss man in einer Eingabemaske die Fahrzeugart - etwa Pkw oder Motorrad - und den Antrieb - Diesel oder Benziner - auswählen. Danach den Hubraum und den CO₂-Wert des Fahrzeugs eintragen, die aus der Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgehen. Sind alle nötigen Angaben gemacht, zeigt das Online-Tool die Höhe der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer an.
Weitere Informationen
In Ihrem Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie den Hubraum.
Motorradversicherung
Bei der Motorradversicherung sind verschiedene Punkte wichtig. Die Versicherungskosten sind z.B. abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro. Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen. Dafür sollte man das Motorrad mindestens 6 Monate im Jahr versichern. Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, fallen die Beträge deutlich geringer aus.
Eine günstige Versicherung für einen 125er-Roller beginnt bei etwa 50 Euro im Jahr. Eine Kraftrad-Versicherung kann aber auch bis zu 500 Euro pro Jahr kosten (nur Haftpflicht). Hinzu kommen noch zwischen 200 und 1.000 Euro für die Teil- und Vollkaskoversicherung.
Tipp
Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, sollten kleine Schäden besser selbst bezahlt werden.
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