Motorradversicherung Vergleich: So finden Sie den besten Schutz

Wer sich auf dem Motorrad den Wind um die Nase wehen lässt, weiß, was Freiheit ist. Freiheit, Leidenschaft und Fahrspaß - ein Motorrad ist mehr als nur ein Verkehrsmittel zur Fortbewegung. Es geht um die Verbundenheit zu Ihrer Maschine. Das unbeschreibliche Gefühl, wenn Ihnen der Fahrtwind entgegenweht und sich das Motorrad dynamisch in die Kurven legt. Auf dem Motorrad nehmen Sie viel mehr wahr, als es beim Autofahren möglich ist. Dynamik und Wendigkeit, Adrenalin und Entspannung - es gibt viele Gründe, weshalb das Zweirad so beliebt ist. Ob Touren allein, zu zweit oder in der Gruppe - Motorradfahren ist eine Passion, die Sie mit anderen Menschen gemeinsam erleben können.

Um zumindest die finanziellen Sorgen nach einem Unfall zu vermeiden, sollten Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen. Unfälle - gerade mit Schaden an anderen Personen oder deren Eigentum - sind eine immense Belastung. Es wäre jedoch schade, wenn Ihre Leidenschaft für das Motorradfahren ständig durch die Sorge vor finanziellen Schäden nach einem Unfall getrübt würde.

Warum eine Motorradversicherung?

Zweiradfahrer haben ein vierfach höheres Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein als alle anderen Verkehrsteilnehmer. So sehr Sie die Freiheit auf zwei Rädern auch genießen - als Motorradfahrer sollten Sie diese Gefahr im Hinterkopf haben. Auf dem Motorrad sind Sie mittendrin statt nur dabei. Das macht das Fahrerlebnis aus - und das macht es auch gleichzeitig so gefährlich. Passieren kann also immer etwas. Selbst dann, wenn Sie sicher und vorsichtig fahren und viele Jahre Erfahrung haben. Auf einer Tour werden Sie vielleicht von Starkregen überrascht, die Straßenverhältnisse sind schlecht oder andere Verkehrsteilnehmer bringen Sie mit riskanten Fahrmanövern in Gefahr. Denn auch andere Fahrer und Fußgänger können unvorhergesehen reagieren und Sie können dadurch zu Schaden kommen.

Die verschiedenen Arten der Motorradversicherung

Die richtige Motorradversicherung ist kein Produkt von der Stange, sondern ein Baukasten aus verschiedenen Schutzstufen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Das gesetzliche Minimum. Deckt Schäden an Dritten.
  • Teilkaskoversicherung: Schützt Ihr eigenes Bike vor Diebstahl, Unwetter, Brand und Tierschäden.
  • Vollkaskoversicherung:Beinhaltet die Teilkasko und deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus ab.

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken. Außerdem gibt es Ergänzungen zu Ihrer Motorrad-Versicherung.

Die 3 Tarifstufen Aktiv, Komfort und Premium bieten Ihnen in der Motorradversicherung in Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko Schutz ganz nach Ihren Bedürfnissen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Motorrad-Vollkaskoversicherung - so stehen Sie immer auf der sicheren Seite!

Kfz-Haftpflichtversicherung

Genau wie die Autohaftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflicht­versicherung für Fahrzeughalterinnen und Halter gesetzliche Pflicht. Die Kfz-Haftpflicht begleicht im Ernstfall Forderungen dritter Verkehrsteilnehmerinnen und Nehmer. Die Haftpflichtversicherung dient also dazu, dritten Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen und angemessen zu versorgen. Schäden am eigenen Motorrad zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist essenziell. Auch ohne Personenschaden können Kosten schnell in die Millionen Euro gehen. Zusammenstöße können teuer werden.

Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio.

  • „Mallorca-Police“ - Wenn Sie sich im Ausland einen Pkw mieten, sind die oft mit niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert als in Deutschland. Im Schadenfall könnte die Deckungssumme nicht ausreichen. Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen.

Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die sogenannte Mallorca-Police für viele europäische Länder. Im Ausland sind Mietwagen oft mit geringeren Haftpflichtversicherungssummen versichert als in Deutschland. Wenn es zu einem Schaden kommt, könnte die Versicherungssumme zu niedrig sein.

Teilkaskoversicherung

Ein gefräßiger Marder, ein Sturm - schon ab Windstärke 7 - oder ein Kurzschluss: Für einige Schäden an Ihrem Motorrad können Sie nichts. Darum bieten wir Ihnen unsere Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zu günstigen Konditionen an. Und Sie? Die Teilkaskoversicherung leistet z. B.Die folgenden Leistungen sollte Ihre Teil- oder Vollkasko unbedingt einschließen. Verzichte nicht auf diesen Schutz.

Bei diesen Schadensursachen zahlt die Teilkasko:

  • Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • Schäden durch Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung (Unwetter- oder Elementarschäden)
  • Zusammenstößen mit Tieren
  • Marderbissen an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
  • bei Kabelschäden durch Kurzschluss

Schäden durch Tiere sind in der Regel nur gedeckt, sofern sich Ihr Motorrad zum Schadenzeitpunkt in Bewegung befand und wenn es sich um gesetzlich definiertes Haarwild handelt. Auch Folgeschäden durch Marder unter der Motorhaube zählen in der Regel nicht zum Teilkaskoschutz.

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten. Zur Verglasung des Fahrzeugs zählen auch Glas- und Kunststoffscheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays. Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich z. B.

Vollkaskoversicherung

Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist, und Transportschäden werden übernommen. Das vollkaskoversicherte eigene Motorrad wird auf einem Anhänger transportiert und kippt um oder fällt herunter. Die Vollkaskoversicherung ist für Motorräder im Vergleich zur Teilkaskoversicherung zwar teurer, bietet aber eben deutlich besseren Versicherungsschutz. Ja! Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung (z. B. Montur, Motorrad-Stiefel und -Jacke) sowie die beschädigten Helme des Fahrers und des Beifahrers ersetzt. Das gilt jedoch nur, wenn die Kleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad entsteht. Der Fahrer rutscht mit seinem Motorrad aus der Kurve; das Motorrad hat einen Blechschaden und die Motorrad-Kleidung ist so aufgerissen, dass sie nicht mehr zu tragen ist.

In Ausnahmefällen muss eine Vollkaskoversicherung nicht leisten, etwa wenn die oder der Vollkaskoversicherte zum Schadenzeitpunkt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand oder ein berechtigter Vorwurf grober Fahrlässigkeit besteht. Mit der Klausel Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit können Sie sich dagegen absichern.

Bei Beschädigung des Motorrads übernehmen wir in der Kaskoversicherung die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8.

Nicht alle Versicherer sind gleich gut und das Preis-Leistungs-Verhältnis variiert. Beispielsweise gibt es Unterschiede bezüglich der Bewertung eines Kraftrades als neu.

Ist Ihr Kraftrad noch nicht abbezahlt, sollten Sie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung erwägen.

Ergänzungen zur Motorradversicherung

  • Schutzbriefe sind freiwillige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherungen und auch über Automobil- und Motorradclubs erhältlich. Der umfassende Schutz ist bereits für niedrige zweistellige Beträge pro Jahr erhältlich. Der Service beinhaltet je nach Anbieter beispielsweise Hilfestellung bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall - im Inland wie in diversen weiteren Ländern. Einige Leistungen, etwa Ersatzteilversand oder Krankenrücktransport sind auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten. Im Gegensatz zu Kaskoversicherungen ist ein Abschleppdienst inklusive.
  • Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen übernehmen keine Abschleppkosten. Diese Leistungen bietet ein Schutzbrief.
  • Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Sie, wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht eindeutig ist. Sie ist als Zusatzbaustein der Motorradversicherung oder separate Versicherung erhältlich. Schließen Sie sie über einen Zusatzbaustein ab, wird der Rechtsschutzversicherer Sie nicht bei Streitigkeiten mit der Motorradversicherung selbst vertreten.
  • Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist deshalb eine Überlegung wert. Diese schüttet Ihnen im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe aus, damit man trotz etwaiger Einkommensverluste nicht vor dem Nichts steht.

Faktoren, die die Höhe des Versicherungsbeitrags beeinflussen

Viele Faktoren bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags - die meisten ähneln denen der Autoversicherung. Zentral ist der Schadenfreiheitsrabatt.

  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Der mit Abstand größte Hebel. Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Müssen Sie Ihre Motorradhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, werden Sie in der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft. Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Nicht immer sinkt die Versicherungsprämie proportional zur verbesserten SF-Klasse. Mit dieser einfachen Rechnung finden Sie heraus, ob der Betrag angemessen gesunken ist.
  • Saisonkennzeichen: Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über. Im Winter ist es auf dem Bike kalt, die Unfallgefahr ist vergleichsweise höher und Winterreifen kosten Geld. Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September). Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat auch während dieser Ruhezeit Gültigkeit, sofern Sie das Fahrzeug nicht komplett abgemeldet haben. Ihr Saisonkennzeichen muss pro Jahr mindestens sechs Monate gültig sein, damit Sie am Ende des schadenfreien Versicherungsjahres in eine bessere SF-Klasse gestuft werden.
  • Art des Motorrads: Auch die Art des Motorrads kann eine Rolle spielen: Handelt es sich um ein Motorrad als Zweitfahrzeug, einen Leichtkraftroller oder ein schweres Kraftrad?

Tipps zum Sparen bei der Motorradversicherung

  • Saisonkennzeichen: Sie zahlen Steuer und Versicherung nur für die Monate, in denen Sie auch wirklich fahren (z.B. 03-10). In der Ruhezeit besteht beitragsfrei weiterhin Kaskoschutz (z.B. gegen Diebstahl in der Garage).
  • Selbstbeteiligung (SB): Eine SB von 150 € in der Teilkasko ist Standard. In der Vollkasko senkt eine Erhöhung von 300 € auf 500 € oder gar 1.000 € die Prämie spürbar.
  • Fahrerkreis beschränken: Je weniger und je älter die eingetragenen Fahrer, desto günstiger der Beitrag. Vermeiden Sie die Option "beliebige Fahrer", wenn sie nicht benötigt wird.
  • Jahreskilometer realistisch einschätzen: Schätzen Sie Ihre Jahreskilometer realistisch ein. Gängige Stufen sind 3.000, 6.000 oder 9.000 km. Zu hohe Angaben kosten unnötig Geld.
  • Zweitfahrzeugregelung nutzen: Besonders für Fahranfänger die beste Option. Wird das Motorrad als Zweitfahrzeug versichert, startet es oft mit einer besseren SF-Klasse (z.B. SF ½).

Wie kann ich meine Motorrad-Versicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen?

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.

  • Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
  • Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
  • Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw.

Wie bei der Autoversicherung können Sie Ihre Motorradversicherung stets regulär zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Zuweilen können Sie von einem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Die "Grüne Karte" wird digital

Die „Grüne Karte“ - mittlerweile als „Internationale Versicherungskarte“ bekannt - erfährt eine Modernisierung. Ab 2025 reicht ein elektronischer Nachweis.

eVB-Nummer: Der Schlüssel zur Zulassung

Wer ein Motorrad zulassen möchte, muss mit der eVB-Nummer nachweisen, dass das Motorrad versichert ist. Sie erhalten die eVB bei Abschluss einer Motorradversicherung.

Motorradversicherung für E-Motorräder

Die Elektromobilität auf zwei Rädern boomt, und Versicherer passen ihre Produkte an.

  • Zulassungspflichtige E‑Motorräder: Alle E‑Bikes, die schneller als 45 km/h fahren, gelten als vollwertige Krafträder. Sie benötigen eine normale Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Tarife sind oft günstiger als bei vergleichbaren Verbrennern, da Versicherer von einem geringeren Risiko ausgehen.
  • Versicherungskennzeichen für E‑Roller: E‑Roller und E‑Mopeds bis 45 km/h benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen (Folienkennzeichen). Die Kosten hierfür sind pauschal und liegen meist zwischen 30 und 70 Euro pro Jahr.

Bei Elektromotorrädern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Motorrädern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist. Regelmäßig ist der Hersteller verpflichtet, den Akku auf seine Kosten zurückzunehmen.

Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container. Im Inland übernehmen wir die dafür tatsächlich angefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen.

Die Qual der Wahl: Welcher Anbieter ist der Richtige?

In Deutschland gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5,1 Millionen Krafträder (Stand: Oktober 2024). Dementsprechend groß ist die Auswahl an Versicherern für Sie als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer. Einzelne Unternehmen unterscheiden sich bezüglich dem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Zwischen einzelnen Motorrad-Versicherungen gibt es große Qualitäts- und Preisunterschiede. Im Idealfall haben Sie beim Vergleich schon eine Vorstellung, welche Tarifbausteine Sie sich wünschen. Benötigen Sie einen Schutzbrief oder eine Kaskoversicherung?

Die Motorradversicherung im Wandel der Zeit

Die Versicherungsbranche ist im Wandel. Digitalisierung, KI und neue Technologien verändern auch die Welt der Motorrad Versicherungen. Das Prinzip "Pay as you drive" (Zahle, wie du fährst) gewinnt an Bedeutung.

Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder

Im Gegensatz zu Haltern von Autos und Lkw kommen Motorradbesitzer und -besitzerinnen bei der Kfz-Steuer gut weg. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurde seit den 1950ern nicht geändert. Der jährliche Satz beträgt pro angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) 1,84 Euro. Fahren Sie ein Zweirad mit weniger als 125 ccm, zahlen Sie gar keine Kfz-Steuer.

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