Kfz-Versicherung Motorrad: Vergleich und Test

Wer sich auf dem Motorrad den Wind um die Nase wehen lässt, weiß, was Freiheit ist. Dementsprechend groß ist die Auswahl an Versicherern für Sie als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer. In Deutschland gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5,1 Millionen Krafträder (Stand: Oktober 2024).

Die Notwendigkeit einer Motorradversicherung

Genau wie die Autohaftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflicht­versicherung für Fahrzeughalterinnen und Halter gesetzliche Pflicht. Die Kfz-Haftpflicht begleicht im Ernstfall Forderungen dritter Verkehrsteilnehmerinnen und Nehmer. Die Haftpflichtversicherung dient also dazu, dritten Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen und angemessen zu versorgen. Auch ohne Personenschaden können Kosten schnell in die Millionen Euro gehen, da Zusammenstöße teuer werden können. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist essenziell.

Deckungssumme

Übersteigt ein Schaden die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, muss er aus eigener Tasche beglichen werden. Schäden am eigenen Motorrad zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Müssen Sie Ihre Motorradhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, werden Sie in der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft.

Kaskoversicherungen: Freiwillig, aber sinnvoll

Kaskoversicherungen sind freiwillig, aber sinnvoll. Insbesondere dann, wenn der Wert des eigenen Kraftrads hoch ist. Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen übernehmen keine Abschleppkosten, diese Leistungen bietet ein Schutzbrief. Schutzbriefe sind freiwillige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherungen und auch über Automobil- und Motorradclubs erhältlich. Der umfassende Schutz ist bereits für niedrige zweistellige Beträge pro Jahr erhältlich.

Der Service beinhaltet je nach Anbieter beispielsweise Hilfestellung bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall - im Inland wie in diversen weiteren Ländern. Einige Leistungen, etwa Ersatzteilversand oder Krankenrücktransport sind auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten. Im Gegensatz zu Kaskoversicherungen ist ein Abschleppdienst inklusive.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen

Je nach Anbieter variieren einzelne Tarifbausteine. Achten Sie beim Motorradversicherungsvergleich darauf, alle individuellen Bedürfnisse abzudecken. Schäden durch Tiere sind in der Regel nur gedeckt, sofern sich Ihr Motorrad zum Schadenzeitpunkt in Bewegung befand und wenn es sich um gesetzlich definiertes Haarwild handelt. Auch Folgeschäden durch Marder unter der Motorhaube zählen in der Regel nicht zum Teilkaskoschutz.

Nicht alle Versicherer sind gleich gut und das Preis-Leistungs-Verhältnis variiert. Beispielsweise gibt es Unterschiede bezüglich der Bewertung eines Kraftrades als neu. In Ausnahmefällen muss eine Vollkaskoversicherung nicht leisten, etwa wenn die oder der Vollkaskoversicherte zum Schadenzeitpunkt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand oder ein berechtigter Vorwurf grober Fahrlässigkeit besteht.

Kaskoversicherungen und Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen SF-Rabatt, dort abgedeckte Schäden unterliegen nicht dem Fahrverhalten, sondern externen Einflüssen. Haben Sie eine gute SF-Klasse, ist Vollkaskoversicherung deshalb vielleicht preisgünstiger als eine Teilkaskoversicherung.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Sie, wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht eindeutig ist. Sie ist als Zusatzbaustein der Motorradversicherung oder separate Versicherung erhältlich. Schließen Sie sie über einen Zusatzbaustein ab, wird der Rechtsschutzversicherer Sie nicht bei Streitigkeiten mit der Motorradversicherung selbst vertreten.

Unfallversicherung

Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist deshalb eine Überlegung wert. Diese schüttet Ihnen im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe aus, damit man trotz etwaiger Einkommensverluste nicht vor dem Nichts steht.

Weitere Faktoren, die die Versicherungsbeiträge beeinflussen

Viele Faktoren bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags - die meisten ähneln denen der Autoversicherung. Zentral ist der Schadenfreiheitsrabatt. Im Idealfall haben Sie beim Vergleich schon eine Vorstellung, welche Tarifbausteine Sie sich wünschen.

Nutzen Sie Ihr Kraftrad ganzjährig oder reicht ein Saisonkennzeichen? Auch die Art des Motorrads kann eine Rolle spielen: Handelt es sich um ein Motorrad als Zweitfahrzeug, einen Leichtkraftroller oder ein schweres Kraftrad? Benötigen Sie einen Schutzbrief oder eine Kaskoversicherung?

Saisonkennzeichen

Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über. Im Winter ist es auf dem Bike kalt, die Unfallgefahr ist vergleichsweise höher und Winterreifen kosten Geld. Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September).

Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat auch während dieser Ruhezeit Gültigkeit, sofern Sie das Fahrzeug nicht komplett abgemeldet haben. Ihr Saisonkennzeichen muss pro Jahr mindestens sechs Monate gültig sein, damit Sie am Ende des schadenfreien Versicherungsjahres in eine bessere SF-Klasse gestuft werden.

Vollkaskoversicherung

Ist Ihr Kraftrad noch nicht abbezahlt, sollten Sie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung erwägen. Mit der Klausel Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit können Sie sich dagegen absichern.

Kündigung der Motorradversicherung

Kündigen Sie erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines anderen Anbieters haben. Zwar sind Unternehmen verpflichtet, Ihnen ein Haftpflichtversicherungsangebot zu machen, das gilt jedoch nicht für Kaskotarife.

Wie bei der Autoversicherung können Sie Ihre Motorradversicherung stets regulär zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Zuweilen können Sie von einem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen: Preiserhöhung trotz gleichbleibender Leistungen (Ausnahmen: Regionalklassenänderung aufgrund eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk, SF-Rückstufung nach Schäden). Generell wichtig bei einer Kündigung: Sowohl die reguläre als auch die Sonderkündigung sollte stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben.

Kfz-Steuer für Motorräder

Im Gegensatz zu Haltern von Autos und Lkw kommen Motorradbesitzer und -besitzerinnen bei der Kfz-Steuer gut weg. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurde seit den 1950ern nicht geändert. Der jährliche Satz beträgt pro angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) 1,84 Euro. Fahren Sie ein Zweirad mit weniger als 125 ccm, zahlen Sie gar keine Kfz-Steuer.

Eins ist seit dem 1. Januar 2016 neu: Neue Zweiräder mit über 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bekommen nur dann eine Typgenehmigung, wenn sie die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen, ABS oder ein Kombi-Bremssystem haben. Seit 2020 gelten auch für Motorräder die Bestimmungen der Abgasnorm Euro 5.

Spezialfälle: Oldtimer, Quads und Trikes

Mit H-Kennzeichen für Oldtimer beträgt der jährliche Eingangssteuersatz 46,02 Euro. Wenn Sie Ihr Kraftrad als Oldtimer anmelden beziehungsweise zulassen möchten, muss Ihr Fahrzeug gewisse Voraussetzungen entsprechend § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Damit Ihr Kfz als sogenanntes historisches Kulturgut gilt, muss es mindestens 30 Jahre alt sein, in einem guten Originalzustand oder originalgetreu restauriert worden sein.

Vorteile bietet ein Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) insbesondere für Motorräder ab 600 ccm, die ganzjährig zugelassen sind, da die Eingangssteuersätze für Oldtimer-Motorräder bei 46 Euro liegen. Trotz der Einstufung als Oldtimer können Sie Ihr Kraftrad wie ein reguläres Fahrzeug nutzen - bei Bedarf auch gewerblich.

Der Name Quad stammt aus dem Latein quattuor (vier) und quadruplex (vierfach). Quads bis 50 ccm müssen Sie nicht zulassen, benötigen aber ein Versicherungskennzeichen. Der Begriff Trike stammt aus dem Englischen, ist eine Abkürzung von Tricycle (Dreirad) und hat zwei Hinterräder. Seit dem 19. Januar 2013 benötigt man je nach Leistung und Hubraum des Trikes einen Motorradführerschein.

Führerscheinklassen für Motorräder

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann man mit 15 Jahren für einsitzige Kleinkrafträder mit Tempo 25 km/h erwerben. Den Führerschein Klasse AM kann man mit 16 Jahren machen. Der Führerschein Klasse A1 gilt für Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) Leistung und ab einem Alter von 16 Jahren.

Seit dem 19. März 2013 darf man Maschinen fahren, die das Tempo 80 km/h überschreiten, ehe man den 18. Der Führerschein Klasse A2 gilt ab dem 18. Lebensjahr für kleine Motorräder, die maximal 35 kW (48 PS), sowie ein Leistung-zu-Leermasse-Verhältnis von höchstens 0,2 kW/kg haben. Nach zwei Jahren mit Führerscheinklasse A2 können Sie die praktische Prüfung zur Führerscheinklasse A machen. Damit dürfen Sie alle Krafträder fahren. Möchten Sie direkt den Führerschein der Klasse A machen, ist ein Mindestalter von 24 Jahren Voraussetzung. Dreirädrige Krafträder der Klasse A dürfen erst ab dem 21.

Motorradversicherung Vergleich: Die Testsieger

Es gibt verschiedene Anbieter von Motorradversicherungen, die als Testsieger für Sie infrage kommen könnten.

Modell Name des Tarifs Unsere Bewertung
GVV Motorradversicherung-Teilkasko 1,4 sehr gut
Verti Motorradversicherung-Klassik 1,4 sehr gut
TarifCheck Mehrere 1,5 gut
Gothaer Motorradversicherung-Teilkasko 1,5 gut
DA Direkt Motorradversicherung-Komfort 1,7 gut
Die Bayerische Motorradversicherung-Teilkasko 1,8 gut

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