Kierdorf Harley-Davidson: Geschichte und aktuelle Herausforderungen

Die Geschichte der Motorradmarke Harley-Davidson begann in einem Hinterhofholzschuppen, in dem 1903 im US-amerikanischen Milwaukee die ersten drei Harley-Davidson-Bikes entstanden. Noch heute ist Harley-Davidson also in Milwaukee daheim, wo einst alles begann. Als einziger Hersteller der Welt hat die Firma 120 Jahre lang ohne Unterbrechung eigenständig Motorräder gefertigt, und sowohl die Motorräder als auch die Marke Harley-Davidson genießen in Motorradfahrerkreisen vielfach Kultstatus.

Aus den Einzylindermodellen der frühen Jahre wurden schon 1909 stärkere, kompakt bauende 45°-V-Twins. Die historische Fabrik verwandelte sich schließlich in die Headquarters des US-Unternehmens. 2023 stand der 120-jährige Geburtstag auf der Agenda. Das wollte die Motor Company kräftig feiern - etwa in Milwaukee oder auf der europäischen 120th Anniversary Party.

Die Kierdorf-Kontroverse

Schon wieder Aufregung im DACH-Händlernetz von Harley-Davidson: Nach der freiwilligen Rückgabe des Händlervertrages des größten österreichischen Dealers Zündwerk in Strasshof bei Wien und der Trennung Harleys vom schweizerischen Partner Bächli Harley-Heaven in Zürich hat die Deutschlandzentrale der Motor Company nun die Händlerverträge für die Standorte in Bonn und Köln zum 31. Dezember gekündigt.

Der Grund: Angeblicher Rassismus des Geschäftsführers der K + K Holding, Georg Kierdorf, dem die beiden Stores gehören. Harley-Davidson befürchte einen Reputationsschaden für die Marke und den Namen Harley-Davidson Köln. Diese Debatte wurde durch den bei Verdi angestellten Bielefelder Rechtsanwalt, Dr. Onur Ocak, angestoßen.

Der Stein des Anstoßes

Im Kern ging es darum, dass eine ehemalige Mitarbeiterin von Harley-Davidson Köln (Firmenslogan: „Jeck op Harley“) über den Verdi-Anwalt aufklären lassen wollte, warum ihre letzte Gehaltsabrechnung niedriger ausgefallen war, als erwartet. Dr. Onur Ocak hat daraufhin den Vertragshändler angeschrieben und anwaltlich versichert, im Auftrag der ehemaligen Mitarbeiterin zu agieren. Dem Schreiben fehlte aber (zunächst) eine von der Mandantin unterschriebene Vollmacht.

Georg Kierdorf, der über die Holding 95 Prozent der Anteile an Harley-Davidson Köln und Bonn besitzt, antwortete dem Rechtsanwalt in einem Brief und wählte folgende Worte: „Möglicherweise ist es in dem Land, aus dem sie stammen, ja üblich, eine Vollmacht lediglich zu versichern, hier in unserem Land ist es nicht so.“ Georg Kierdorf hat im Gespräch mit »bike & business« inzwischen eingeräumt, bei der Wahl seiner Worte Fehler gemacht zu haben.

„Ich bin kein Rassist, natürlich waren diese Sätze in diesem Kontext nach aktuellen Maßstäben völlig inakzeptabel, deshalb habe ich mein Mandat als Geschäftsführer der Holding dann auch am 16. Dezember niedergelegt“, so Kierdorf. Außerdem habe er sich auch bei Dr. Kolja Rebstock, dem Harley-Europachef, entschuldigt und ihm seine Demission mitgeteilt, um die Marke und seine Crew aus dem Feuer zu nehmen. Umso überraschter seien er und das ganze Team dann gewesen, als die „Fristlose Kündigung“ der Händlerverträge für Köln und Bonn am 14. Dezember ins Haus geflattert sei.

Rechtliche Schritte und Gegenargumente

„Derzeit lassen wir diese Kündigungen einer rechtlichen Überprüfung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt unterziehen“, so Georg Kierdorf. „Unserer Rechtsauffassung nach ist die Kündigung aus verschiedenen Gründen unwirksam. Der genannte Kündigungsgrund ist aus unserer Sicht unzureichend und vollkommen unverhältnismäßig“, so Kierdorf. Für ihn liege die Vermutung nahe, dass es sich hier um einen Vorwand handele, der in anderer Form begründet sei.

Das sieht Harley-Davidson Germany naturgemäß anders. Am 9. Januar hat der Deutschland-Importeur im „Kölner Stadtanzeiger“ ausführlich seine Sicht der Dinge und die Kündigungsgründe dargestellt. Der Eigentümer der beiden Händlerbetriebe habe sich „absolut unangemessen“ gegenüber dem Anwalt verhalten. Man sei von der erheblichen negativen Resonanz in der Presse und den sozialen Medien mit voller Wucht getroffen worden. Dies habe der Marke erheblichen Schaden zugefügt.

Man arbeite mit Hochdruck an einer Nachfolgelösung, die sowohl Mitarbeiter wie auch Kunden zufriedenstellen soll. Nils Buntrock, HDMC Marketing Manager DACH, fügt auf Anfrage von »bike & business« an: „Das einzige Statement, was ich derzeit geben kann: Grundsätzlich äußern wir uns nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.“

Die Entscheidung steht noch aus

Nun blickt die Harley-Welt gespannt nach Frankfurt, wo der Kölner Dealer beim OLG „einstweiligen Rechtsschutz“ beantragt hat. Die Entscheidung soll Anfang nächster Woche in der Zeit vom 17. bis 19. Januar fallen.

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