Viele Motorradfahrer sind meist alleine unterwegs, aber manchmal gibt es den Wunsch oder die Notwendigkeit, Kinder mitzunehmen. Doch häufig liegt die Teilnahme am Fahrschulunterricht schon lange zurück, weshalb so mancher Biker nicht mehr weiß, ob und unter welchen Bedingungen er ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Motorrad ist im Vergleich zur Fahrt mit dem Auto an vollkommen andere Risiken gekoppelt. Dabei ist es wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen.
Gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen
Alle relevanten Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Diese schreibt übrigens kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor. Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend. Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können. Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen. Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation.
Außerdem muss auch das Motorrad zum Mitnehmen eines Kindes geeignet sein - und das in zweierlei Hinsicht. Zunächst ist es entscheidend, dass die Mitnahme eines Sozius überhaupt gestattet ist. Angenommen ein Bike ist nur für eine Person ausgelegt, so erübrigt sich der Rest. Darf ein Sozius mitgenommen werden, ist speziell beim Fahren mit Kindern zu beachten, dass Fußrasten und gegebenenfalls vorhandene Haltegriffe gut erreichbar sind.
Wichtige Regeln für die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad
- Motorrad-Kindersitz: Erforderlich mit Fußstützen und Festhaltemöglichkeiten.
- Körperliche und geistige Reife: Entscheidend für die Sicherheit des Kindes.
- Helmplicht: Unverzichtbar für jedes Kind als Beifahrer.
Kinder als Beifahrer auf dem Motorrad sind prinzipiell nicht verboten. Will man einigermaßen sicher unterwegs sein, gibt es aber vieles bei der Ausstattung und Ausrüstung zu beachten. Und: Ein Kind muss grundsätzlich hinter dem Fahrer bzw. der Fahrerin sitzen.
Motorrad-Kindersitz: Wann er Pflicht ist
Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Das Kind muss aber in jedem Fall körperlich und geistig reif genug dazu sein. Die Körpergröße ist dabei von besonderer Bedeutung: Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht.
Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können.
Sicherheitsausrüstung für Kinder
Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für den Mitfahrer unverzichtbar. Ein Fahrradhelm genügt übrigens nicht, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.
Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.
Bußgelder bei Verstößen
Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Motorradbekleidung für kleine Beifahrer
Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal.
Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt. Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.
Vorbereitung und richtiges Verhalten
Es genügt nicht, das Kind einfach auf das Motorrad zu setzen und ein paar Übungsrunden zu machen, um anschließend loszufahren. Kinder benötigen eine detaillierte Einweisung, damit sicheres Fahren möglich ist. Entscheidend hierbei: Sie sollten mehrfach Feedback vom Kind einholen, um zu überprüfen, ob es mit der Situation zurechtkommt. Ergänzend gilt es, einen Kommunikationsweg zu finden.
Richtiges Verhalten üben
Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten.
Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann.
Fahrweise anpassen
Aufgrund ihrer Körpergröße und Stärke fällt es Kindern deutlich schwieriger, mit den auf sie einwirkenden Kräften beim Motorradfahren zurechtzukommen. Vor allem beim Beschleunigen und Bremsen müssen sie im Vergleich viel stärker mitarbeiten. Entsprechend ist die Fahrweise anzupassen, das heißt, Sie sollten vorsichtiger beschleunigen und verzögern.
Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann. Ist das Kind bereits auf dem Übungsgelände unsicher, lehnt sich gegen die Schräglage oder wirkt auch nach mehreren Runden noch übermäßig ängstlich, sollte die große Ausfahrt mit dem Zweirad lieber um ein Jahr verschoben werden.
Kind als Beifahrer auf dem Roller
Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht. Laut StVZO muss der Sitz für den Beifahrer mit Festhaltemöglichkeiten und Fußstützen ausgerüstet sein. Kinder auf dem Roller oder Motorrad mitnehmen - so klappt's
Letztendlich hängt die Fahrtüchtigkeit Ihres Kindes von seiner Größe und der Kraft ab, um sich richtig festzuhalten. Der Gesetzgeber, wie auch wir, empfehlen für Kinder unter sieben Jahren einen Kindersitz. Zudem sollten Sie das Hinterrad des Rollers so absichern, dass sich die Füße des Kindes nicht in den Speichen verfangen können.
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