Motorradbegeisterte nehmen auf Touren gerne auch mal den Nachwuchs mit. Kinder als Beifahrer auf dem Motorrad sind prinzipiell nicht verboten. Doch häufig liegt die Teilnahme am Fahrschulunterricht schon lange zurück, weshalb so mancher Biker nicht mehr weiß, ob und unter welchen Bedingungen er ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf. Dabei ist es wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen.
Gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen
Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Alle relevanten Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Diese schreibt übrigens kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor.
Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend. Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können. Die Körpergröße ist dabei von besonderer Bedeutung: Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht.
Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können. Das Kind muss aber in jedem Fall körperlich und geistig reif genug dazu sein. Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen.
Motorrad-Kindersitz: Wann er Pflicht ist
Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation. Kleinere Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz für das Motorrad. Außerdem musst du dafür sorgen, dass die Kinderfüße nicht in die Speichen des Rades geraten können.
Die richtige Ausrüstung für kleine Mitfahrer
Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Wenn die Eltern regelmäßig Motorrad fahren, melden oft auch die Kinder Ansprüche an und wollen unbedingt mitfahren. Eine gemeinsame Ausfahrt sollte wohl überlegt und gut vorbereitet sein. Eine spezielle Motorradausrüstung ist auch für minderjährige Mitfahrer unbedingt zu empfehlen, ein Helm ist Pflicht.
Helmpflicht auch für Kinder
Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.
Dabei sollte es sich um einen Helm für Kinder handeln. Die Nackenmuskulatur ist bei Kindern noch nicht vollständig ausgeprägt. Ein Erwachsenenhelm könnte Schmerzen verursachen oder im Falle eines Unfalls verrutschen und seine Schutzwirkung verlieren. Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden.
Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser. Die richtige Helmgröße ist von entscheidender Bedeutung. Eigenhändig sollte das Beifahrer-Kind den Verschluss und ebenso das Visier öffnen und schließen können. Das könnt Ihr direkt beim Kauf ausprobieren.
Vorsicht bei gebrauchten Helmen: Diese sind nach einem Sturz eventuell unsichtbar beschädigt. Ist er heruntergefallen oder nach einem Sturz wurde er vielleicht unsichtbar beschädigt.
Weitere Schutzkleidung
Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal.
Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt. Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura.
Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung. Möchte das Kind einmal ausprobieren, ob ihm das Motorradfahren gefällt, könnt ihr dafür auf gebrauchte Schutzkleidung zurückgreifen oder euch sogar welche in Kindergröße leihen. Kinder wachsen schnell aus ihrer Kleidung heraus. Daher lohnt es sich erst in eine eigene Ausrüstung zu investieren, möchte der Nachwuchs regelmäßig mitfahren.
Vorbereitung und richtiges Verhalten
Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten. Kinder benötigen eine detaillierte Einweisung, damit sicheres Fahren möglich ist. Entscheidend hierbei: Sie sollten mehrfach Feedback vom Kind einholen, um zu überprüfen, ob es mit der Situation zurechtkommt.
Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann. Doch die Systeme haben ihren Preis. Damit der Sprössling sich auch ohne solch ein technisches Hilfsmittel bemerkbar machen kann, solltet ihr im Vorfeld eindeutige Zeichen vereinbaren.
So kann ein Klopfen auf den Oberschenkel etwa signalisieren, wenn die Geschwindigkeit für das Kind zu schnell ist. Ist klar, dass der Nachwuchs regelmäßig mitfahren möchte, ist eine Gegensprechanlage absolut empfehlenswert. So kann der Fahrer oder die Fahrerin während der Fahrt mit dem Kind in Kontakt bleiben.
Die ersten Touren
Ihr habt die Übungen zusammen erfolgreich absolviert, und dein Motorrad-Nachwuchs ist bereit für die erste gemeinsame Ausfahrt. Für dich als Fahrer bedeutet das: Passe deine Fahrweise an den unerfahrenen Passagier an: Fahre vorausschauend, ausgeglichen und defensiv. Halte genug Abstand. Vermeide heftiges Beschleunigen und Bremsen. Anfangs solltet ihr nur kurze Strecken fahren.
Hier haben sich 30-Minuten-Trips bewährt. Achte bei längeren Strecken auf häufige Pausen. So kann sich das Kind bewegen und entspannen. Sucht gemeinsam Ziele aus, die auch für den Nachwuchs attraktiv sind. Erkundige dich während der Fahrt immer wieder mal danach, ob es noch Spaß macht.
Folgende Regeln sollten mit dem Kind vereinbart werden
- Motorradkleidung ist Pflicht.
- Das Kind umfasst die Taille des Fahrers.
- Pilot und Co-Pilot neigen sich als Einheit in die Kurven.
- Das Kind darf sich in keinem Fall gegenlehnen.
- Beine oder Arme während der Fahrt auszustrecken, ist absolut tabu.
- Das Kind muss sich immer festhalten.
Mit dem Kind als Sozius ins Ausland
Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.
Kind als Beifahrer auf dem Roller
Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht. Um Kinder sicher auf einem Roller mitnehmen zu können, sollten diese nur den vorgesehenen und zugelassenen Platz für den Beifahrer nutzen. Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer.
Auch hier gelten die Bestimmungen, dass der Nachwuchs mit den Füßen die Fußstützen erreichen können und sich selbstständig festhalten können muss.Wollen Sie Kinder über 7 auf dem E-Roller mitnehmen, müssen diese groß genug sein, um mit beiden Füßen die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sein, um sich während der Fahrt ausreichend festhalten zu können. Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das Kind nicht mitgenommen werden.
Bußgelder und Sanktionen
Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.
Zusammenfassung
Eine Motorradtour mit Kindern sollte gut vorbereitet und auch gründlich eingeübt werden. Dann steht einer sicheren und entspannten Ausfahrt nichts mehr im Wege.
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