Kinder sicher auf dem Motorrad mitnehmen: Was Eltern wissen müssen

Eine Fahrt mit dem Motorrad ist für viele Kinder ein unvergessliches Highlight, von dem sie noch lange schwärmen werden. Wenn die Eltern regelmäßig Motorrad fahren, melden oft auch die Kinder Ansprüche an und wollen unbedingt mitfahren. Was gibt es Schöneres als strahlende Kinderaugen? Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten nehmen auf ihren Touren gern hin und wieder Kinder als Motorrad-Beifahrer mit.

Doch bevor es gemeinsam auf die Straße geht, ist Vorbereitung notwendig - damit die Kinder wirklich sicher mitfahren. Eine gemeinsame Ausfahrt sollte wohl überlegt und gut vorbereitet sein.

Gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt kein Mindestalter für Motorradbeifahrer an. „Ja“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. „Es gibt dafür in Deutschland kein gesetzliches Mindestalter.“ Kinder als Beifahrer auf dem Motorrad sind prinzipiell nicht verboten. Prinzipiell kennt die Straßenverkehrsordnung bei der Frage, ab welchem Alter man ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf, keine eindeutige Antwort. Vielmehr richtet sie sich nach dem physischen Reifegrad eures Schützlings.

Der Gesetzgeber regelt jedoch in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung allgemein, wie Beifahrer auf dem Motorrad befördert werden können. Alle relevanten Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend. Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können.

Ihr könnt euch bei der Entscheidung, ob das Töchterchen oder der kleine Sohn mitfahren darf, zum einen an der Körpergröße, der Kraft sowie der Ausdauer des Kindes orientieren. Zum anderen spielt neben der körperlichen Bereitschaft auch die psychische Entwicklung eine entscheidende Rolle. Noch wichtiger: Dein Kind muss es auch selbst wollen. Der Nachwuchs muss sowohl körperlich als auch geistig bereit dafür sein.

Motorrad-Kindersitz: Wann er Pflicht ist

Motorradbegeisterte nehmen auf Touren gerne auch mal den Nachwuchs mit. Ein Kind als Beifahrer ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu müssen die Krafträder mit einem zusätzlichen Sitz ausgerüstet sein, dem sogenannten Sozius. Auch ein Haltesystem und Fußstützen sind vorgeschrieben. Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.

In den meisten Fällen sind die Kleinen im Alter zwischen acht und zehn Jahren weit genug entwickelt, um gemeinsam mit Papa oder Mama auf Tour zu gehen. Das gilt jedoch „nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können“.

Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation. Laut § 26 KFG 1967 müssen Sitze für Kinder unter acht Jahren auf Motorfahrrädern mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden sein. Die meisten im Zubehörhandel erhältlichen Kindersitze werden mit Spanngurten am Motorradsitz oder am Rahmen befestigt.

Sicherheitsausrüstung für Kinder

Sicherheit ist auf dem Motorrad das A und O. Motorradkleidung ist Pflicht und steht nicht zur Diskussion. Eine spezielle Motorradausrüstung ist auch für minderjährige Mitfahrer unbedingt zu empfehlen, ein Helm ist Pflicht. Wie bei Erwachsenen auch ist es bei Kindern wichtig, dass sie bei der Fahrt eine vernünftige Schutzausrüstung tragen.

Helm

Ein Helm ist für Beifahrer ebenso Pflicht wie für die Fahrer - und damit auch für Kinder. Das Tragen eines Motorradhelmes ist natürlich auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar und Pflicht. Auch wenn es eigentlich keine Frage sein sollte, sei dennoch erwähnt, dass auch am Moped ein Fahrradhelm nicht reicht. Diese bieten im Ernstfall keinen Schutz.

Dabei sollte es sich um einen Helm für Kinder handeln. Im Fachhandel findest du speziell für Kinder entwickelte Motorradhelme. Wichtig ist, dass der Motorradhelm leicht und passgenau ist. Sie sind deutlich leichter als Modelle für Erwachsene - das schont den empfindlichen Nacken- und Schulterbereich. Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden.

Die Helmschale fällt bei Kinderhelmen allerdings kleiner aus, was den Schutz etwas reduziert. Dafür passt er aber besser. Die Nackenmuskulatur ist bei Kindern noch nicht vollständig ausgeprägt. Ein Erwachsenenhelm könnte Schmerzen verursachen oder im Falle eines Unfalls verrutschen und seine Schutzwirkung verlieren. Das Kind sollte Visier und Verschluss eigenständig öffnen können, dies üben Eltern und Kind am besten direkt beim Kauf.Vorsicht bei gebrauchten Helmen: Diese sind nach einem Sturz eventuell unsichtbar beschädigt.

Motorradbekleidung

Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Die spezielle Motorradkleidung kann entweder gekauft oder ausgeliehen werden. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen.

Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt. Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann.

Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

Vorbereitung und Verhalten während der Fahrt

Es genügt nicht, das Kind einfach auf das Motorrad zu setzen und ein paar Übungsrunden zu machen, um anschließend loszufahren. Kinder benötigen eine detaillierte Einweisung, damit sicheres Fahren möglich ist. Entscheidend hierbei: Sie sollten mehrfach Feedback vom Kind einholen, um zu überprüfen, ob es mit der Situation zurechtkommt. Ergänzend gilt es, einen Kommunikationsweg zu finden.

Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten. Praktisch ist es außerdem, einfache Klopfzeichen auszumachen - so kann dein Kind dir signalisieren, wenn es eine Pause braucht.

Das Kind umfasst die Taille des Fahrers und bildet mit ihm eine Einheit. Zudem solltet ihr mit dem Kind ein Zeichen vereinbaren, falls es mit euch kommunizieren möchte. Das kann zum Beispiel ein Klopfzeichen sein. So merkt ihr auch ohne Sprechanlage, dass ihr kurz an die Seite heranfahren und mit dem Kind reden solltet. Vereinbart dennoch ein alternatives Zeichen mit dem Kind (z.B. Vereinbart, dass die Sprechanlage nur für wichtige Informationen gedacht ist.

Auch eine gute Möglichkeit, in Verbindung zu bleiben: eine Gegensprechanlage via Bluetooth. Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann. Verschiedene Hersteller bieten Kommunikationssysteme für Motorradhelme an, die für eine Fahrt mit Kindern nützlich sein können.

Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann. Ist das Kind bereits auf dem Übungsgelände unsicher, lehnt sich gegen die Schräglage oder wirkt auch nach mehreren Runden noch übermäßig ängstlich, sollte die große Ausfahrt mit dem Zweirad lieber um ein Jahr verschoben werden.

Fahrweise anpassen

Aufgrund ihrer Körpergröße und Stärke fällt es Kindern deutlich schwieriger, mit den auf sie einwirkenden Kräften beim Motorradfahren zurechtzukommen. Vor allem beim Beschleunigen und Bremsen müssen sie im Vergleich viel stärker mitarbeiten. Entsprechend ist die Fahrweise anzupassen, das heißt, Sie sollten vorsichtiger beschleunigen und verzögern. Beim Bremsen und Beschleunigen wirken starke Kräfte. Das sollten Motorradfahrer im Hinterkopf behalten, wenn sie mit Kindern unterwegs sind.

Regelungen im Ausland

Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.

Kinder auf dem Roller mitnehmen

Um gerade auf kürzeren Strecken schnell von A nach B zu gelangen, können Motorroller eine gute Alternative zum Auto sein. Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht. Auch hier gelten die Bestimmungen, dass der Nachwuchs mit den Füßen die Fußstützen erreichen können und sich selbstständig festhalten können muss.

Auch wenn es keine Altersgrenze für Kinder gibt, gelten für die Personenbeförderung allgemeine Vorgaben. So muss das Kraftrad gemäß § 35a Abs. 9 StVZO mit einem Sitz für den Beifahrer ausgestattet sein. § 61 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor. Bei Kindern unter 7 Jahren gelten gemäß § 35a Abs. Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein.

Wollen Sie Kinder über 7 auf dem E-Roller mitnehmen, müssen diese groß genug sein, um mit beiden Füßen die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sein, um sich während der Fahrt ausreichend festhalten zu können. Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das Kind nicht mitgenommen werden. Um Kinder sicher auf einem Roller mitnehmen zu können, sollten diese nur den vorgesehenen und zugelassenen Platz für den Beifahrer nutzen. Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer.

Für die Personenbeförderung mit Krafträdern gelten allerdings nicht nur Anforderungen an das Gefährt. Auch die Fahrer bzw. eventuelle Beifahrer müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. So schreibt § 21a StVO vor, dass alle Personen, die mit einem Kraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, unterwegs sind, einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht zieht zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.

Bußgelder bei Verstößen

Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

Halten sich die Fahrzeugführer, die Kinder auf einem Roller mitnehmen, nicht an die geltenden Vorschriften zur Personenbeförderung, können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen drohen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.

Bußgelder im Überblick:

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Kind ohne Helm mitgenommen 60 Euro 1
Erwachsener ohne Helm gefahren 15 Euro Verwarnungsgeld -

Wichtig! Auch wenn die Sanktionen für Verstöße verhältnismäßig gering ausfallen, sollten die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden. Denn die Missachtung der Vorgaben kann die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und bei einem Unfall schwerwiegende Konsequenzen haben.

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