Kinderfahrrad auf dem Gehweg: Was ist erlaubt?

Kinder gehören zu den schwächsten Teilnehmern im Verkehr. Damit sich der Nachwuchs auf seinem Kinderfahrrad möglichst sicher bewegt, ist es wichtig, dass er das Fahrradfahren an sich lernt, und eine Reihe von wichtigen Fertigkeiten trainiert und beherrscht.

Wo müssen Kinder mit dem Fahrrad fahren?

Im Verkehrsrecht werden Kinder unter acht Jahren rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher auf dem Bürgersteig/Gehweg fahren. Bis zum achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Selbst der Radweg ist für Kinder unter acht Jahren tabu, außer es handelt sich um einen kombinierten Geh- und Fahrradweg.

Kinder im Alter zwischen acht und zehn dürfen sowohl auf dem Gehweg als auch den Radweg fahren. Ab 8 bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen sie sowohl den Gehweg als auch den Radweg verwenden.

Für Kinder, die ab 10 Jahren sind, sind der Radweg und die Straße vorgeschrieben. Für Kinder ab 10 Jahren gelten die gleichen Regeln im Fahrradverkehr wie für Erwachsene.

Begleitpersonen

Erwachsene und Jugend­liche ab 16 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren, wenn sie dort Kinder unter 9 Jahren begleiten. Eltern, die ihre Kinder begleiten, dürfen ebenfalls auf dem Gehweg fahren, wenn die Kinder nicht älter als acht Jahre sind.

Seit Ende 2016 ist das erlaubt. Eltern-Tipp: Begleiten Sie Ihr Kind mit dem Rad auf dem Gehweg.

Wer sein Kind auf einem einsitzigen Fahrrad mitnehmen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem darf das Kind nicht älter als 7 Jahre sein. Dies gilt für einen Kindersitz und einen Fahrradanhänger.

Regelungen für Radwege

Ist der Radweg baulich von der Fahrbahn getrennt, dürfen allerdings auch Kinder unter acht Jahren diesen nutzen. Aber: Ist ein Radweg vorhanden und baulich von der Fahrbahn getrennt, dürfen ihn auch Kinder unter acht Jahren benutzen. Einzige Ausnahme: Der Radweg ist baulich von der Fahr­bahn getrennt, beispiels­weise durch Bord­steine, Park- oder Grün­streifen.

Was gilt es zu beachten, wenn Kinder mit dem Fahrrad unterwegs sind?

Bevor Kinder aktiv mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, sollten Eltern mit ihnen zunächst abseits von Gefahrensituationen das Radfahren üben. Kinder lernen frühestens mit acht Jahren, mögliche Gefahren im Straßenverkehr im Vorfeld zu erkennen. Erst dann können sie beim Fahrradfahren die Fahrtrichtung und das Umfeld gleichzeitig im Blick haben.

Um mit dem Fahrrad sicher unterwegs zu sein, müssen Kinder diese Fähigkeiten erst Schritt für Schritt lernen. Gelernte Verhaltensregeln sollten Eltern immer wieder in der Praxis überprüfen.

Auch sollten sie ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr kontrollieren und gegebenenfalls anpassen, um ihren Kindern ein gutes Vorbild zu sein.

Verkehrssicheres Fahrrad

Neben einem verkehrssicheren Fahrrad müssen Kinder beim Radeln über zahlreiche Fertigkeiten verfügen.

Die richtige Größe hat ein Kinderfahrrad, wenn Ihr Kind aufrecht sitzend den Lenker bedienen kann und auf dem Sattel sitzend mit beiden Beinen bequem auf dem Boden stehen kann.

Die richtige Reifengröße des Fahrrads sollten Sie deshalb beim Kauf eines Rads immer mit bedenken. Sie sollte sich stets an der Körpergröße des Kindes orientieren.

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad laut Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ausgestattet sein muss und welche Beleuchtung richtig ist, zeigt die Grafik. Weitere Informationen für ein verkehrssicheres Fahrrad mit allen Vorschriften finden Sie in dieser ADAC Checkliste.

Regeln für die richtige Reifengröße

  • 18 Zoll für 112 bis 125 cm Körpergröße
  • 20 Zoll für 125 bis 140 cm Körpergröße
  • 24 Zoll für 140 bis 160 cm Körpergröße
  • 26 Zoll ab 160 cm Körpergröße
  • 28 Zoll ab 170 cm Körpergröße

ADAC Fahrradturniere

ADAC Fahrradturniere bieten nach der schulischen Radfahrausbildung einen geeigneten Rahmen, um den sicheren Umgang mit dem Rad im Straßenverkehr zu verbessern. Auf einem Parcours üben die Kinder spielerisch wichtige Fahrtechniken.

Das ADAC Fahrradturnier ist ein bundesweit kostenloses fahrpraktisches Training für Kinder. Schulen können die Fahrradturniere über die ADAC Regionalclubs bundesweit kostenlos buchen.

Fahrradhelm

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelte im letzten Jahr erschreckende Zahlen: Nur 31,7 Prozent aller Fahrradfahrenden trugen 2021 einen Helm. Dafür aber 76,6 Prozent aller Kinder von 6 bis 10 Jahren.

Bei einem Verkehrsunfall erleiden Radfahrer oft schwere Kopfverletzungen. Ein Helm verhindert zwar keine Unfälle, lässt aber Kopf- und Hirnverletzungen deutlich weniger schwer ausfallen.

Für Radler gibt es keine Helm­pflicht. Generell sollten Sie nur Helme mit CE-Zeichen kaufen und darauf achten, dass der Helm bei Ihrem Kind gut sitzt und nicht rutscht.

Der Helm sollte dem Kind gefallen, und der Kinngurt sollte stets so eingestellt sein, dass er eng anliegt.

Haftung bei Unfällen

Bis zum zehnten Lebensjahr sind Kinder für Schäden nicht haftbar zu machen, die sie im Falle eines Unfalls mit einem Fahrzeug verursachen. Kinder unter 10 Jahren haften bei Schäden im Straßenverkehr grundsätzlich nicht (vgl. § 828 Abs. 2 BGB).

Die Altersschwelle für eine Haftung von Kindern im motorisierten Verkehr wurde 2002 auf 10 Jahre heraufgesetzt. Das bedeutet: Ein noch nicht 10-jähriges Kind wird bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr oder einem Schienenfahrzeug regelmäßig von der Haftung ausgenommen und muss sich auch bei seinen eigenen Schadensersatzansprüchen kein Mitverschulden entgegenhalten lassen.

Mögliche Ansprüche auf Schadenersatz können aber unter Umständen gegenüber den Eltern bzw. Aufsichtspersonen geltend gemacht werden.

Mitnahme von Kindern auf dem Fahrrad

Kinder allein auf dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, setzt gewissen Fähigkeiten voraus. Bis diese sich entwickeln und Kinder sicher unterwegs sind, nehmen viele Eltern ihre Sprösslinge auf dem eigenen Fahrrad mit.

Die Begrenzung des Alters gilt auch, wenn Kinder im Fahrradanhänger mitgenommen werden. Hier dürfen höchstens zwei Kinder mitfahren. Der Fahrer muss auch hier mindestens 16 Jahren alt sein.

Für das Radfahren mit einem Baby oder Kind auf dem Drahtesel gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter. Ab welchem Alter Sie Ihr Kind auf dem Rad oder im Anhänger mitnehmen, ist also freigestellt.

Kinder auf falscher Straßenseite

Auf der falschen Seite fahren kostet Strafe wenn man erwischt wird und schon aus dem Grund bringen wir es gleich vernünftig bei. Auch wenn man das eine oder andere Mal zusätzlich die Straße überqueren muss.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0