Kinderfahrrad: Wo ist das Radfahren auf dem Gehweg erlaubt?

Kinder gehören zu den schwächsten Teilnehmern im Verkehr. Damit sich der Nachwuchs auf seinem Kinderfahrrad möglichst sicher bewegt, ist es nicht nur wichtig, dass er das Fahrradfahren an sich lernt, sondern dass er auch noch eine Reihe von wichtigen Fertigkeiten trainiert und beherrscht. Doch welche Fertigkeiten sollten Kinder beherrschen und trainieren, um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein? Welche besonderen Regelungen gibt es für den Nachwuchs? Und wie sieht es überhaupt mit der Haftung bei einem Unfall aus?

Wo müssen Kinder mit dem Fahrrad fahren?

Geregelt ist das Radfahren mit Kinder in der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 2 Absatz 5. Hier wird für Kinder verschiedenen Alters festgelegt wo sie mit dem Rad fahren dürfen bzw. müssen. Hier hat sich die Rechtslage in letzter Zeit geändert, so dass einige Unsicherheit herrscht.

Tatsächlich ist jetzt das Radfahren mit Kinder aber recht eindeutig geregelt und an die heutige Zeit angepasst.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, wo Kinder in welchem Alter mit dem Fahrrad fahren dürfen:

Alter Gehweg mit Begleitung Gehweg ohne Begleitung Radweg (getrennt) Radweg auf der Fahrbahn Straße
Bis 8 Jahre Ja Ja Ja Nein Nein
8 bis 10 Jahre Nein Ja Ja Ja Ja
Ab 10 Jahre Nein Nein Ja Ja Ja

Bis zum 8. Geburtstag

Bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres müssen Kinder mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen. Im Verkehrsrecht werden Kinder unter acht Jahren rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher auf dem Bürgersteig/Gehweg fahren. Selbst der Radweg ist für Kinder unter acht Jahren tabu, außer es handelt sich um einen kombinierten Geh- und Fahrradweg.

Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen auf dem Bürgersteig oder einem von der Fahrbahn baulich getrennten Radweg fahren. Dabei darfst du sie auf deinem Fahrrad begleiten. Aber jeweils nur ein Erwachsener (ab 16 Jahren) pro Kind.

Was heißt jetzt „baulich getrennte Radweg“? Ausgeschlossen sind dadurch ganz klar die Fahrbahn und auch auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- und Schutzstreifen. Nur Radwege die getrennt von der Straße und z.B. neben dem Fußweg angelegt sind darf dein Kind benutzen.

Abhängig von der Situation kann der Gehsteig oder der Radweg die bessere Wahl sein. Für den Radweg solltet ihr recht zügig unterwegs sein und dein Kind geradlinig fahren können. Nicht alle schnellere Radfahrer nehmen genügend Rücksicht beim Überholen.

Der Gehweg eignet sich eher wenn nicht zu viele Fußgänger unterwegs sind und du und dein Kind eher langsam unterwegs seid. Denn hier gilt: Fußgänger nicht gefährden, Schrittgeschwindigkeit fahrend und leider auch bei jeder Straßenkreuzung anhalten und schiebend die Straße überqueren.

Außerorts gibt es leider an vielen Straßen weder Fuß noch Radweg. Zum Glück darfst du in diesem Alter dein Kind auch noch auf deinem Fahrrad mitnehmen wenn du sie in einen Kindersitz oder Fahrradanhänger unterbringst. In unserem Ratgeber erfährst du mehr zum Kindertransport im Fahrradanhänger.

Eine andere Möglichkeit ist es dein Kind samt seinem Fahrrad einfach bei dir hinten anzuhängen. Dafür gibt es spezielle Tandemkupplungen.

Vom 8. bis zum 10. Geburtstag

Kinder im Alter zwischen acht und zehn dürfen sowohl auf dem Gehweg als auch den Radweg fahren. Vom 8. bis zum 10. Geburtstag dürfen Kinder weiterhin den Fußweg benutzen. Sie dürfen aber auch auf der Fahrbahn und Schutzstreifen fahren. Also eigentlich dürfen Kinder in diesem Alter überall fahren.

Nur, begleiten darfst du sie auf dem Gehweg nun nicht mehr. Du musst also entweder auf dem Radweg oder gegebenenfalls auf der Fahrbahn fahren.

Ab dem 10. Geburtstag

Für Kinder, die ab 10 Jahren sind, sind der Radweg und die Straße vorgeschrieben.

Mit 10 Jahren gelten fahrradfahrende Kinder wie Erwachsene Radfahrer im Sinne der StVO. Das bedeutet: der Gehweg ist tabu wenn er nicht ausdrücklich durch ein Schild für Fahrradfahrer freigegeben wurde. Wenn ein Radweg mit Benutzungspflicht (ersichtlich an dem blauen Schild mit dem weißen Fahrrad) vorhanden ist dann müssen sie diesen benutzen. Ansonsten dürfen sie auch auf die Fahrbahn.

In diesem Alter sollten alle Kinder die Fahrradprüfung in der Schule abgelegt haben und damit auch die Verkehrsregeln beherrschen. Pflicht ist dies aber nicht denn einen „Fahrradführerschein“ gibt es in Deutschland nicht. Und die Schule kann und darf dies auch nicht vorschreiben. Ob dein Kind mit dem Fahrrad in die Schule fährt ist allein deine Entscheidung.

Worauf gilt es zu achten, wenn Kinder mit dem Fahrrad unterwegs sind?

Mit Kindern auf 2 Rädern sicher unterwegs zu sein heißt auch sich im allgemeinen Straßenverkehr zu bewegen. Denn viel zu selten ist man ja wirklich in der Lage anderen Verkehrsteilnehmern komplett aus dem Weg zu gehen.

Doch wie verhält man sich richtig und wie kommt man mit seinem Kind am besten durch die Verkehr?

Das funktioniert nur wenn sich alle an die Regeln des Straßenverkehrs halten. Doch gerade beim Radfahren mit Kindern hat sich in den letzten Jahren vieles geändert und es herrscht große Verunsicherung wie man den mit den Kindern richtig Fahrrad fährt.

Mit welchem Alter gehören Kinder auf den Fußweg oder Fahrradweg? Wo fahren Eltern die kleine Kinder begleiten? Wie verhält man sich am besten um die Gefahr eines Unfalls zu minimieren? Wir haben uns mit dem Thema beschäftigt. Und das sollte in jedem Fall in einem geschützten Bereich geschehen in dem nicht mit anderem Verkehr zu rechnen ist. Denn dein Kind beim Lernen bestimmt genug zu tun und keine Zeit auch noch auf andere zu achten.

Neben einem verkehrssicheren Fahrrad müssen Kinder beim Radeln über zahlreiche Fertigkeiten verfügen.

Das tolle am Fahrradfahren ist, dass die Kinder Selbständigkeit lernen. Sie können und müssen selbst entscheiden wo sie lang fahren, wie schnell sie fahren und wann sie Bremsen müssen. Denn ganz automatisch bewegen sie sich aus dem direkten Umfeld und Einfluss der Eltern heraus. Dafür müssen sie aber natürlich bereit sein.

Wichtig ist, dass dein Kind lernt auf Zuruf zu reagieren. „STOPP“ oder „WARTE“ muss dein Kind sofort umsetzen. Auch „links“, „rechts“ oder „langsam“ sollte dein Kind verstehen damit du ihm in allen Situationen beistehen kannst.

Sobald dein Kind sicher fahren, lenken und vor allem anhalten kann und wenigstens auf Zuruf anhält kannst du mit ihm auf den Gehweg und andere öffentliche Plätze mit Verkehr.

Da lässt sich schlecht ein fixes Alter festlegen. Jedes Kind ist anders.

Voraus oder hinterher fahren?

Bedenke, dass du immer die Aufsichtspflicht hast, Blickkontakt ist also unumgänglich damit du auf jede Situation reagieren kannst die dein Kind noch nicht beherrscht. Das bedeutet auch, dass du besser hinter deinem Kind fährst weil du nicht schnell genug reagieren könntest wenn dein Kind hinter deinem Rücken fährt. Nebeneinander ist leider in den meisten Fällen nicht möglich oder sogar verboten.

Welche besonderen Regeln gelten bei Kindern im Straßenverkehr?

Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor, wer ein Kind auf dem Rad transportieren kann, wie alt das transportierte Kind sein darf und worauf bei der Begleitung Rad fahrender Kinder zu achten ist. Der ADFC zeigt Eltern, worauf sie achten sollten.

Wer sein Kind auf einem einsitzigen Fahrrad mitnehmen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem darf das Kind nicht älter als 7 Jahre sein. Dies gilt für einen Kindersitz und einen Fahrradanhänger. Bei letzterem dürfen nur maximal zwei Kinder mitgenommen werden.

Erwachsene Radfahrer dürfen laut StVO in der Regel nicht auf dem Gehweg fahren. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn diese Kinder begleiten.

Seit Ende 2016 ist das erlaubt. Sie als Eltern sollten sich stets Ihrer Vorbildfunktion bewusst sein, denn Kinder lernen immer auch durch Nachahmen.

Laut StVO darf dabei „der Fußgängerverkehr weder gefährdet noch behindert werden“. Familien mit zwei Erwachsenen oder einem älteren Kind müssen sich also trennen. Auf baulich abgetrennten Radwegen dürfen Kinder jeden Alters radeln, dort steht also der gemeinsamen Familientour nichts im Weg.

Was viele nicht wissen: Nutzen Kinder und gegebenenfalls eine Begleitperson den Bürgersteig, müssen sie vor dem Überqueren einer Straße absteigen und das Fahrrad über die Straße schieben. Das hat einen guten Grund: Kinder und Begleiter dürfen die Gehwegseite frei wählen. Sie dürfen also quasi auch entgegen der Fahrtrichtung auf dem Fußweg fahren. Daher können sie für andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße aus einer unerwarteten Richtung kommen.

Absteigen müssen übrigens alle Fahrradfahrer, wenn sie einen Zebrastreifen überqueren wollen.

Fahren Ihre Kinder nun auf dem Fußweg, müssen sie natürlich auf Fußgänger besonders achtgeben. Im Zweifel müssen sie sogar absteigen, wenn dies notwendig ist.

Bei diesen Regelungen geht es hauptsächlich um die Sicherheit der Kinder. Daher gibt es natürlich Ausnahmen von der Verpflichtung, auf dem Bürgersteig zu fahren. Ist dessen Benutzung nämlich nicht zumutbar, etwa weil der Gehweg stark verschmutzt, schadhaft oder mit einer Schneedecke überzogen ist, darf das Kind auch auf die Fahrbahn ausweichen. Als Eltern sollten Sie dies je nach Alter des Kindes natürlich nur zulassen, wenn Ihr Kind schon sicher mit dem Fahrrad umgehen kann und auch im Straßenverkehr trainiert ist.

Wer haftet, wenn Kinder mit dem Fahrrad einen Unfall verursachen?

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen von Kind und Aufsichtspflichtigen kann es immer wieder passieren, das Kinder einen Unfall oder Schaden verursachen. Kinder unter 10 Jahren haften bei Schäden im Straßenverkehr grundsätzlich nicht (vgl. § 828 Abs. 2 BGB).

Bis zum zehnten Lebensjahr sind Kinder für Schäden nicht haftbar zu machen, die sie im Falle eines Unfalls mit einem Fahrzeug verursachen.

Mögliche Ansprüche auf Schadenersatz können aber unter Umständen gegenüber den Eltern bzw. Aufsichtspersonen geltend gemacht werden.

Bei parkenden Autos sehen die Regelungen jedoch anders aus. Wenn ein Kind, das acht Jahre oder älter ist, gegen ein abgestelltes und stehendes Kraftfahrzeug fährt, kann es für den Schaden verantwortlich gemacht werden.

Verkehrssicheres Fahrrad und weitere Sicherheitstipps

Natürlich sollte dein Kind ein verkehrssicheres Fahrrad haben. Einerseits bedeutet das, dass es sich sicher damit fortbewegen kann.

Kontrolliere regelmäßig den Luftdruck der Reifen: nicht zu hart aber auch nicht zu weich sollten die Reifen aufgepumpt sein damit dein Kind sicher auch über kleine Hindernisse und Kanten fährt. Beide Bremsen sollten natürlich gut funktionieren ohne mit wenig Kraft bedient werden können.

Nichts sollte wackeln, quietschen oder nicht funktionieren. Wenn du kleine Wartungen nicht selbst machen kannst dann gib ein Rad regelmäßig in die professionelle Wartung bei einer Fahrradwerkstatt. Gerade ein gebraucht gekauftes Fahrrad sollte sorgfältig geprüft und gewartet werden bevor du dein Kind darauf fahren lässt.

Die verkehrssichere Ausstattung eine Fahrrads das zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen ist wird von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.

Fahrrad Ausstattung nach StVZO

  • Eine helltönende Glocke: Hupen und andere „Einrichtungen für Schallzeichen“ sind verboten
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen: Also Vorderrad-Bremse und Hinterrad-Bremse. Wir empfehlen: lieber keine Rücktrittbremse sondern 2 Handbremsen.
  • Beleuchtung: bei Dunkelheit oder Dämmerung muss eine Beleuchtung vorhanden sein
    • vorne ist ein weißes und hinten ein rotes Licht vorgeschrieben. Beide dürfen nicht blinken und nicht blenden.
    • Abnehmbare Batterie-Lampen sind ausdrücklich erlaubt und müssen nur bei Dunkelheit angebracht sein.
    • Lampen benötigen eine Bauartgenehmigung, erkennbar an dem einem Wellen-Symbol, gefolgt von einem Großbuchstaben K und einer Nummer.
  • Reflektoren (Katzenaugen):
    • Einen weißen Reflektor vorne und einen roten Reflektor hinten. Beide können in der Lampe integriert sein.
    • Gelbe Rückstrahler an den Pedalen müssen nach vorn und nach hinten sichtbar sein.
    • Entweder zwei gelbe Katzenaugen in den Speichen jedes Rades oder einer weißer reflektierender Ring an der Flanke der Reifen.

Für ein Kinderrad empfehlen wir immer abnehmbare Batterielampen zu verwenden. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder nur in Ausnahmefällen tatsächlich bei Dunkelheit unterwegs sind und ein Licht am Rad brauchen. Eine fest Installierte Lampe mit Dynamo und Verkabelung geht beim „normalen kindgerechten Gebrauch“ eines Fahrrads leicht kaputt und ist dann eben nicht funktionsfähig wenn sie doch einmal gebraucht wird.

Es gibt viele kleine Lampensets die sich leicht mittels Gummiband am Lenker und Sattelstütze befestigen lassen. Viele sind auch per USB ganz leicht mit dem Handy-Ladegerät aufladbar und damit immer einsatzfähig.

Daher unsere Empfehlung: beim Kinderfahrrad auf eine ansteckbare Akku-Lampe setzen und diese bei Dunkelheit dabei haben.

Solange dein Kind auf dem Gehweg fährt (siehe oben) gilt es als Fußgänger und sein Fahrrad dementsprechend als Spielzeug. Und für Spielzeuge gelten die gesetzlichen Regeln nicht. Achte aber im Interesse deines Kindes dennoch auf eine sicher Austattung. Zwei funktionstüchtige Bremsen und Licht bei Dunkelheit sind immer zu empfehlen. Alles was kleiner ist als 20 Zoll wird meist als Spielfahrrad verkauft.

Wenn dein auf dem Radweg und der Straße unterwegs ist gelten die oben genannten Regeln zu Licht und Reflektoren. Die Reflektoren müssen fest angebracht sein, lassen sich aber auch leicht nachrüsten wenn noch einer fehlt. Die Vorschriften sehen hier sehr viele verschieden Reflektoren vor. Wir haben aber noch nicht erlebt, dass hier von den Ordnungshütern hart durchgegriffen wird wenn ein Reflektor fehlt. Achte aber unbedingt darauf, dass dein Kind gut beleuchtet ist.

Wenn du ganz sicher gehen willst kaufst du am besten ein Fahrrad mit kompletter StVZO konformer Austattung.

Weitere Sicherheitsausstattung ist nicht vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein. Zum Beispiel erhöhen neon-gelbe Warnwesten die Sichtbarkeit viel mehr als kleine Reflektoren. Und auch wenn es keine Helmpflicht für Kinder gibt: ein Helm schützt den empfindlichen Kopf vor schweren Verletzungen. Egal ob im Straßenverkehr oder auf dem Spielplatz, Stürze passieren und werden auch immer passieren. Der Kopf sollte bestmöglich geschützt sein. Helm auf beim Fahrradfahren!

Dennoch sollten Sie Ihr Kind grundsätzlich nicht ohne Helm auf zwei Rädern starten lassen. Achten Sie auch darauf, dass das Fahrrad verkehrssicher und insbesondere mit den notwendigen Reflektoren und Leuchten ausgestattet ist.

Generell sollten Sie nur Helme mit CE-Zeichen kaufen und darauf achten, dass der Helm bei Ihrem Kind gut sitzt und nicht rutscht. Der Helm sollte dem Kind gefallen, und der Kinngurt sollte stets so eingestellt sein, dass er eng anliegt.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelte im letzten Jahr erschreckende Zahlen: Nur 31,7 Prozent aller Fahrradfahrenden trugen 2021 einen Helm. Dafür aber 76,6 Prozent aller Kinder von 6 bis 10 Jahren. Bei einem Verkehrsunfall erleiden Radfahrer oft schwere Kopfverletzungen. Ein Helm verhindert zwar keine Unfälle, lässt aber Kopf- und Hirnverletzungen deutlich weniger schwer ausfallen.

Je früher Autofahrer Kinder im Straßenverkehr sehen, desto besser. Deshalb ist es besonders in der dunklen Jahreszeit wichtig, dass Ihre Kinder immer gut sichtbar unterwegs sind. Bei dunkler Kleidung nimmt ein Autofahrer Ihr Kind frühestens aus einer Entfernung von 25 Metern wahr, bei heller Kleidung dagegen schon aus 40 Metern. Am besten ist es natürlich, wenn Ihr Kind eine Sicherheitsweste oder Reflektoren an Helm und Kleidung trägt. Denn dann sieht ein Autofahrer Ihr Kind bereits aus einer Entfernung von 130 bis 140 Metern.

Üben, üben, üben

Bevor Kinder aktiv mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, sollten Eltern mit ihnen zunächst abseits von Gefahrensituationen das Radfahren üben. Worauf Eltern besonders bei ihren Kindern achten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Kinder lernen frühestens mit acht Jahren, mögliche Gefahren im Straßenverkehr im Vorfeld zu erkennen. Erst dann können sie beim Fahrradfahren die Fahrtrichtung und das Umfeld gleichzeitig im Blick haben. Bei jüngeren Kindern ist das Seh- und Hörvermögen meist noch nicht vollständig entwickelt. Es fällt ihnen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen.

Auch lassen sie sich leicht ablenken. Um mit dem Fahrrad sicher unterwegs zu sein, müssen Kinder diese Fähigkeiten erst Schritt für Schritt lernen. Eltern sollten immer wieder in der Praxis überprüfen, ob ihr Kind bereit ist, ab der 3. oder 4. Klasse (je nach Bundesland) allein mit dem Rad am Straßenverkehr teilzunehmen. Gelernte Verhaltensregeln sollten Eltern immer wieder in der Praxis überprüfen. Auch sollten sie ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr kontrollieren und gegebenenfalls anpassen, um ihren Kindern ein gutes Vorbild zu sein.

ADAC Fahrradturniere bieten nach der schulischen Radfahrausbildung einen geeigneten Rahmen, um den sicheren Umgang mit dem Rad im Straßenverkehr zu verbessern. Auf einem Parcours üben die Kinder spielerisch wichtige Fahrtechniken. Schulen können die Fahrradturniere über die ADAC Regionalclubs bundesweit kostenlos buchen.

Natürlich sollten auch Eltern in ihrer Vorbildfunktion die wichtigsten Grundregeln und Verkehrszeichen für Radfahrer im Straßenverkehr kennen. Diese gelten selbstverständlich auch für Kinder.

Die Vorstellung dein Kind zwischen Autos fahrradfahren zu lassen mag auf den ersten Blick beängstigend sein. Umso mehr solltest du bei den ersten Versuchen aufpassen. Beginnt einfach langsam und arbeitet euch an schwierigere Strecken und kompliziertere Kreuzungen heran.

Kommuniziere klar mit deinem Kind. „Hier musst du immer anhalten“, „du fährst nicht alleine über eine Straße“ etc. Mit jeder Fahrt wirst du sehen wie dein Kind die Regeln besser umsetzt und irgendwann klappt es fast wie von selbst.

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