Das Tuning hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt und ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Neben dem Tuning von Lastkraftwagen und VW-Bussen gibt es auch Tuner, die sich auf den Umbau vom Motorrad spezialisiert haben - und nicht erst seit der Serie „American Choppers“ besondere Aufmerksamkeit erhalten. Doch was ist beim Motorrad-Tuning erlaubt? Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihr Motorrad umbauen (lassen) wollen? Müssen Sie immer mit dem Bike zum TÜV?
Wie gelingt auch beim Motorrad das Leistungstuning?
Im Vordergrund der Tuner steht in aller Regel vor allem die Leistungssteigerung. Und auch Motorrad und andere Zweiräder sollen über zahlreiche Maßnahmen eine bessere Fahrleistung erzielen. Die Optik spielt in diesem Moment eher eine untergeordnete Rolle.
Ähnlich wie bei anderen Fahrzeugen gleichen auch Motorräder immer stärker zweirädrigen Computern. Sie sind mit allerlei Software ausgestattet, die Laufleistung wird über die Bordelektronik gesteuert. Durch die Veränderung und Anpassung der Software versprechen viele Tuner eine umfangreiche Leistungssteigerung. Generell sollten Sie - ob am Auto, Lkw oder Motorrad - beim Chiptuning nur Profis ans Werk lassen. Denn bei der Softwareeinstellung sind umfangreiche Kenntnisse vonnöten.
Über die Anpassung der Einspritzmenge, die Verkürzung der Zündungsphase, die Änderung des Drehmoments und andere Arbeitsschritte soll eine Leistungssteigerung beim Motorrad-Tuning von bis zu 50 Prozent möglich sein.
Sportauspuff und Leistungssteigerung
Ähnliche Leistungssteigerung beim Motorrad-Tuning versprechen Umbauten am Auspuff. Der allseits beliebte Sportauspuff hat hier eine besondere Stellung: Durch einen geringeren Widerstand im Auspuffrohr und einen größeren Luftsog soll auch die Leistung des Motors erhöht werden. Der Sportauspuff lockt viele Fans vom Motorrad-Tuning auch aufgrund seines besonders sportlichen Sounds. Dieser ist jedoch mittels eines sogenannten dB-Killers heruntergeschraubt, um den Lärmbestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu entsprechen.
Wenn Sie den dB-Killer ausbauen, um einen ungedämpften Sound zu erhalten, drohen hohe Bußgelder und eine Nutzungsuntersagung. Ja. Einem neuen Auspuff ist in der Regel ein Teilegutachten beigefügt. Mit diesem müssen Sie das Motorrad nach dem Umbau beim TÜV oder einer anderen staatliche anerkannten Prüforganisation vorführen.
Viele Hersteller bauen in ihre Zweiräder Drosselungen ein, sodass die tendenziell mögliche Leistung an die jeweiligen Bestimmungen des Landes angepasst ist. Diese Drosseln können beim Motorrad-Tuning ebenfalls entfernt bzw. angepasst werden, um die Leistung des Kraftrads zu erhöhen. Aber Achtung: Auch hier müssen alle Änderungen durch den TÜV abgenommen und hiernach eingetragen werden. Erkundigen sich am besten stets vor jedem Umbau beim TÜV, der DEKRA u.a.
Optisches Motorrad-Tuning - Design statt Leistung
Nicht jedem Motorradfahrer ist vor allem die Leistung des Bikes wichtig. Gerade auch optische Aspekte haben einen großen Stellenwert beim Motorrad-Tuning.
Ähnlich wie beim Auto ist es natürlich auch beim Motorrad-Tuning möglich, das Fahrwerk zu verändern. Ob Sie nun jedoch das Motorrad tiefer- oder höherlegen wollen: Beim Zweirad sind hier räumliche Grenzen gesetzt. Ebenso wie beim Auto ist die Tieferlegung bzw. Höherlegung auch beim Motorrad vor allem über Veränderungen an den Radaufhängungen selbst möglich. Allerdings bleibt der Effekt insgesamt schon aufgrund sicherheitsrelevanter Fragen eher gering.
Generell ist das Feld groß, auf dem sich die Motorrad-Tuner austoben können. Das bedeutet vor allem, dass auch beim Motorrad etwa beim Heckumbau die korrekten Maße eingehalten werden müssen. Hierzu zählen auch die richtigen Abstände und Winkel, die beim Kennzeichen zu beachten sind. Und auch beim Lenkerumbau am Motorrad gilt es, die richtige Lenkerbreite einzuhalten. Ist am Motorrad der Lenker nach dem Umbau zu schmal, kann nicht ausreichend Grifffläche gewährleistet werden.
Ab zum TÜV?
Bei den meisten baulichen Veränderungen ist es anzuraten, das Motorrad beim TÜV vorzuführen. Die reine Prüfung der Motorräder genügt nicht! Haben Sie eine positives Prüfergebnis von TÜV & Co. erhalten, müssen Sie mit diesem zur zuständigen Behörde, um die Änderungen in den Fahrzeugschein übertragen zu lassen.
Was ist beim Klappenauspuff erlaubt?
Für viele junge Fahrer ist die Lautstärke ihrer Autos von großer Bedeutung. Bis zu 100 Dezibel und mehr sind keine Seltenheit. Hier nutzen die Autobauer das standardisierte Prüfverfahren für die Typgenehmigung so aus, dass die Abgasanlagen mittels Klappentechnik zum Zeitpunkt der Messung grenzwertkonform sind. Im normalen Fahrbetrieb dagegen, mit offenen Klappen also, brüllen die Boliden deutlich lauter. Nicht verboten, aber verdammt laut. Zudem schrecken die Lärmposer auch nicht vor illegalen Ein- und Umbauten zurück, um einen möglichst krassen Sound zu kreieren.
Der Gesetzgeber ist bereits eingeschritten und hat das sogenannte Geräusch-Tuning mit nachgerüsteten Soundgeneratoren verboten. Wer erwischt wird, muss mit einem 90-Euro-Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und sogar der Zwangsstilllegung des Fahrzeugs rechnen. Auch für Sportabgasanlagen ab Werk, die mit Klappentechnik und Soundgeneratoren arbeiten, gelten seit Kurzem strengere Regeln. Ein entsprechender Einbau darf nur noch dann vorgenommen werden, wenn das Auto dadurch nicht lauter wird.
Laute Motorengeräusche können zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, und Lärm macht krank. Die Hauptgeräuschquelle ist in der Regel der Verkehr. Zwei Millionen Deutsche sind ganztags einem Lärmpegel von mehr als 70 Dezibel ausgesetzt. Schallpegel von 80 bis 85 dB, der starkem Straßenverkehr entspricht, können auf Dauer zu einer Hörminderung führen.
Klappenauspuff ab Werk: Das sind die Vorschriften
Wer ein Gefährt mit Klappenauspuff ab Werk besitzt, muss sich seltener Gedanken um die korrekte Maximallautstärke machen, da der Hersteller Sorge tragen muss, dass die Anlage gesetzeskonform ist. Folgendes sieht der Gesetzgeber vor, wenn Ihr Klappenauspuff ab Werk verbaut wurde:
Besonders um den Straßenlärm zu reduzieren, gelten strenge Vorschriften. Grundsätzlich gilt aber: Je mehr PS unter der Haube liegen, desto lauter darf das Fahrzeug sein. Für ab 2016 zugelassene Fahrzeuge gibt es unterschiedliche Grenzwerte für die Geräuschbelastung. Bei 163 PS darf ein solches neues Fahrzeug maximal 72 Dezibel laut sein. Fahrzeuge, die ab 2022 zugelassen wurden, dürfen wiederum nur noch 70 Dezibel laut sein. Als Richtwert gilt die Lautstärke bei konstanter Geschwindigkeit. Hochtouriges Fahren oder Beschleunigen wird bei der Maximallautstärke eines Klappenauspuffs daher nicht berücksichtigt.
Klappenauspuff nachrüsten: Das sind die Vorschriften
Wollen Sie nachträglich am Sound Ihres Fahrzeuges nachjustieren, gibt es auch hier einige Vorschriften, die Sie berücksichtigen müssen. Für den nachträglichen Umbau des Auspuffs gelten die gleichen Vorschriften wie für die Fahrzeuge, die ab Werk eine Klappenauspuffanlage besitzen. Was der Gesetzgeber bereits vollständig verbietet, ist die Nachrüstung von Soundgeneratoren, um die Geräusche des Motors zu verstärken. Ab Werk sind die Generatoren weiterhin erlaubt, jedoch nur, wenn sie die Motorlautstärke nicht beeinflussen.
Ob ein nachträglich eingebauter Klappenauspuff erneut abgenommen werden muss, hängt von der Anlage ab. Bei EWG- und ABG-Prüfzeichen sind nur bestimmte PKW-Modelle ohne Abnahme straßentauglich. ECE-Prüfzeichen hingegen sind in der gesamten EU straßentauglich und bedürfen keiner zusätzlichen Abnahme. Ein TGA-Prüfzeichen verweist auf ein simples Teilgutachten und muss daher in jedem Fall vor der Zulassung überprüft werden. Auch bei der Kombination unterschiedlicher Auspuffanlagen ist eine Einzelgenehmigung erforderlich. Zuwiderhandlungen können hart bestraft werden. Nicht nur ein 90-Euro-Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind mögliche Konsequenz von zu lauten Motorgeräuschen.
Rechtliche Grundlagen für Motorrad-Umbauten
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden. Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.
Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer (für Kraftfahrt-Bundesamt) verfügt, denn dann wurde sie schon geprüft. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich. Aber Vorsicht, nur wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation auch korrekt montiert sind, bleibt die Betriebserlaubnis des Motorrads erhalten, und das Prüfzeugnis gilt im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt.
Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Falle muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen. Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die naturgemäß keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.
Vorbesprechung vor Einzelabnahme
Bei größeren Umbauten kommt man an einer Einzelabnahme nicht vorbei: Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld bereits abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte.
Wichtig ist nicht zuletzt auch der Kostenfaktor, denn Fahrprobe oder Geräuschmessungen erfolgen natürlich ohne Erfolgsgarantie und können richtig ins Geld gehen (Abnahme mit Fahrprobe ca. 350 Euro, Fahr-/Standgeräuschmessung ca. 230 Euro). Wer für seinen Umbau Teile ohne Gutachten z. B. von anderen Motorrädern verwenden möchte, sollte zu der Vorbesprechung alle Teile, alle verfügbaren Papiere und gegebenenfalls auch Gutachten anderer Motorräder mitbringen. Nur so lässt sich klären, ob das geplante Projekt überhaupt realisierbar ist. Je älter ein Motorrad ist, umso geringer sind die Vorgaben.
Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Da nicht alle Vorschriften gleich sind (z. B. Radabdeckung und Beleuchtung), ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.
Bestimmungen zu Auspuff und Ansaugtrakt
Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Zubehör-Anlagen für die Straße tragen in der Regel eine KBA-Nummer oder ein E-Zeichen, ein DB-Killer muss im Endtopf verbleiben. Jegliche Veränderungen an der Anlage auch bei der Montage sind unzulässig. Sollte der Auspuff im Laufe der Zeit lauter werden, so ist der Halter in der Pflicht.
Bei älteren Fahrzeugen darf auch eine Eigenbau-Anlage montiert werden, die per Einzelabnahme legalisiert werden kann. Ab Baujahr 1989 ist dafür zusätzlich zur Geräuschmessung auch eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Werden die entsprechenden Werte eingehalten, ist die Eintragung im Prinzip kein Problem.
Tuning und Täuschung? Besser nicht
Wer eine Auspuffanlage manipuliert, indem er zum Beispiel eine Racing-Anlage mit der Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage versieht oder eine zugelassene Anlage aufbohrt, der begeht nicht nur verschiedene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat. Versicherungsrechtliche Probleme kommen noch hinzu.
Veränderungen am Auspuff - Was ist erlaubt?
Modifikationen am Fahrzeug sind im Bereich des Tunings zahlreich vertreten. Es gibt dabei unterschiedliche Ansätze - abhängig von der jeweiligen Zielführung. Veränderungen sind an den Schalldämpfern, dem Endrohr oder auch dem Katalysator möglich.
- Schalldämpfer: Das Vorhandensein von funktionsfähigen Abgasschalldämpfern ist im deutschen Straßenverkehr verpflichtend. Grund hierfür ist vor allem der Lärmschutz.
- Endrohr: Dieser Teil ist bei der Abgasanlage der einzig eindeutig sichtbare. Aus diesem Grunde finden sich für Tuner auf dem Markt zahlreiche Möglichkeiten, die Optik ihres Fahrzeughecks zu verschönern.
- Katalysator: Immer häufiger stellen die zuständigen Prüforganisationen fest, dass viele Fahrzeughalter den eigentlichen Katalysator ausbauen und zum Teil sogar gegen Attrappen austauschen. Die Grenzwerte in Deutschland liegen jedoch so hoch, dass die Feststellung von Manipulationen am Katalysator im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) - mittlerweile Teil der Hauptuntersuchung (HU) - nur schwer feststellbar sind.
Darf ich den dB-Killer ausbauen?
Nein. Ohne dB-Killer ist der Auspuff in der Regel zu laut, weswegen er vorgeschrieben ist.
Auspuff-Tuning beim Motorrad
Motorräder sind aufgrund der geringeren Maße in vielerlei Hinsicht anders gebaut als mehrspurige Fahrzeuge. Auch der Auspuff beim Motorrad ist dabei oft anders aufgebaut. Der Endschalldämpfer ist in der Regel im Endrohr integriert. Diese sind - ähnlich wie bei Autos - oftmals durch Löcher in der Außenhülle gekennzeichnet. Die Akustik beim Abgasausstoß wird so verstärkt. Doch auch hier gilt es zahlreiche Aspekte zu beachten - besonders in Bezug auf den sogenannten dB-Killer.
Diese Vorrichtung ist im Sportschalldämpfer verbaut und passt die Lautstärke der Vorrichtungen an die Vorschriften der StVZO an. Sie dürfen den Sportschalldämpfer in der Regel an Ihrem Motorrad anbringen, jedoch nicht weiter manipulieren. Das bedeutet, dass auch der Ausbau vom dB-Killer nicht zulässig ist. Die so erzeugte Lautstärke würde gegen die erlaubten Grenzwerte verstoßen. Fahren ohne dB-Eater? Die Strafe kann hoch sein.
Neben Fahren ohne Betriebserlaubnis - mit einem Bußgeld von 50 Euro veranschlagt - kommt auch ein Verstoß gegen den Lärmschutz hinzu, für denin der Regel meist weitere 10 Euro fällig sind. Achten Sie beim Kauf eines Sportschalldämpfers für Ihr Motorrad daher stets darauf, dass die entsprechenden Bescheinigungen beigelegt sind. Hierzu gehören insbesondere die ABE und ein Gutachten für Fahrzeugteile. Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile sollten Sie stets bei sich führen, um bei einer möglichen Kontrolle die notwendigen Belege stets zur Hand zu haben. Haben Sie an Ihrem Motorrad einen Auspuff ohne entsprechende ABE montiert drohen ebenfalls Strafen.
Das Teilegutachten müssen Sie bei TÜV, DEKRA und Co. vorzeigen um die Änderung an Ihrem Fahrzeug abnehmen zu lassen. Der Prüfer untersucht das Bauteil hinsichtlich der korrekten Anbringung am Fahrzeug und der korrekten Funktionsweise.
EG-BE (E-Prüfzeichen), ABE und Teile-Gutachten
EG-BE (E-Prüfzeichen) - beschreibe ich unten genauer
ABE - Hier muss nichts eingetragen werden, man muss die ABE aber immer mitführen.
Teile-Gutachten - Diese Teile müssen nach dem Anbringen zeitnah durch einen autorisierten Prüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
Du musst also EG-BE und ABE ganz klar voneinander trennen.
Es gibt auch Zubehörteile, die weder eine Zulassung noch eine Eintragung erfordern. So z. B. ein Kennzeichenhalter. Anders ist es bei einer Auspuffanlage. Diese muss immer für das entsprechende Motorrad geprüft und zugelassen sein und es wird eine Prüfnummer zugeordnet.
Den Bericht / Nachweis musst du zwar nicht mitführen, musst dir aber im Zweifelsfall Fragen gefallen lassen.
Ganz wichtig zu beachten ist aber, dass die EG-BE kein Freibrief ist. Sie ist lediglich eine bauartbedingte Prüfung und Genehmigung und sagt z. B. Man sollte davon ausgehen, dass diese dann auch eingehalten wird. Warum haben die dann das E-Prüfzeichen?
Dennoch darf das nicht sein und dann hilft dir auch das E-Prüfzeichen nichts.
Fazit
Ein gut geplantes, mit dem Prüfer abgesprochenes Projekt ist auch von Hobbyschraubern zu realisieren.
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