Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz.
Versicherungskennzeichen: Farbe und Gültigkeit
Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün. Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen.
Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.
Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech. Bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form. Die Schilderfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.
Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März
Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?
Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.
Kosten für das Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Klebekennzeichen aus Folie statt Aluminium
Mofa-Kennzeichen werden künftig auch in Form einer Klebefolie amtlich zugelassen. Das Anbringen des Kennzeichens sei nicht nur einfacher, sondern auch günstiger und vor allem fälschungssicherer.
Mit den selbstklebenden Versicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge (e-Scooter) wurden bereits erste positive Erfahrungen mit einer Kennzeichenfolie gemacht. Darauf möchte das BMVI jetzt aufbauen und die Vorteile auch für die anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nutzen.
Ab dem 01.03.2021 kann die Folienlösung bereits angeboten werden. Die Testphase dauert zunächst drei Jahre und wird anschließend evaluiert.
Hinweise zur Anbringung von Klebekennzeichen
- Die Klebekennzeichen sind genausogroß wie die aus Blech und gelten nur unter Verwendung der mitgelieferten.
- Die Klebedinger MÜSSEN auf spezielle Träger aufgebracht sein!
Einige Versicherungen bieten auch die größeren Kennzeichen für z.B. an.
Rechtliche Aspekte von Klebekennzeichen
Damit bei einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr der vermeintliche Täter oder zumindest der Halter des entsprechenden Fahrzeugs identifiziert werden, müssen Kfz mit einem Kennzeichen ausgestattet sein.
Damit ein Kennzeichen in Deutschland zulässig ist, muss dieses den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese ergeben sich unter anderem aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In § 10 Abs. 2 FZV heißt es:
„Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, […]. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen.“
Aufgrund dieser Vorschriften ist es in der Regel nicht erlaubt, Klebekennzeichen vorne oder hinten bei einem Fahrzeug zu nutzen. Ist die Anbringung eines regulären Nummernschildes aus technischen Gründen hingegen nicht möglich, können Sie für ein Klebekennzeichen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Anschließend prüft die zuständige Zulassungsbehörde den Sachverhalt eingehend. Bei der Bewertung, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, spielen ästhetische Gesichtspunkte keine Rolle.
Ausnahme: E-Scooter
Es gibt tatsächlich ein Verkehrsmittel, für welches der Gesetzgeber generell Klebenummernschilder vorsieht - den E-Scooter. Der Grund dafür ist Recht banal, denn die elektronischen Tretroller verfügen einfach nicht über genügend Platz, um ein herkömmliches Versicherungskennzeichen anzubringen.
Sanktionen bei unerlaubter Verwendung
Wer ohne eine Sondergenehmigung anstelle regulärer Kennzeichen vorne ein Klebekennzeichen verwendet, muss mit Sanktionen rechnen.
Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Beamten bei diesem vorschriftwidrigen Verhalten von einer Straftat ausgehen. Möglich sind dabei sowohl der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs als auch der Urkundenfälschung.
Für den Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht der Gesetzgeber entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.
Wird das Fehlverhalten als Urkundenfälschung laut § 267 Strafgesetzbuch (StGB) eingeordnet, drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine Urkundenfälschung kann vorliegen, weil Auto und Kennzeichen juristisch eine Urkunde bilden.
Daher ist es nicht erlaubt, dass amtliche Nummernschild abzunehmen und gegen ein Klebekennzeichen auszutauschen.
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