Kleines Kennzeichen Motorrad: Vorschriften und Informationen

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Motorradkennzeichen und unterschiedliche Größen

Anders wie bei einem Auto haben Motorradkennzeichen andere Maße. Große Nummernschilder gab es bis zum Jahr 2011, diese waren bis zu 280 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch. Heute besteht für einen Halter die Möglichkeit, sich ein kleineres Schild für sein Gefährt auszusuchen und bei der zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen.

Die kleineren Kennzeichen können in der Breite entweder 180, 200 oder 220 Millimeter betragen. Allerdings verfügen sie ebenfalls über eine Höhe von 200 Millimeter. Für die geringere Breite von Zweirädern sind diese Schilder deutlich vorteilhafter, was nicht nur das Aussehen betrifft.

Im Gegensatz zu einem normalen Motorrad liegt die Regelung für Leichtkrafträder anders, sie benötigen spezielle Kennzeichen. Die Größe hier beträgt in der Breite bis zu 225 Millimeter in der Höhe nur 130 Millimeter.

Welches Kennzeichen ist für ein Motorrad zulässig? An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein. Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen. Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden.

Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Für Leichtkrafträder gibt es extra Vorschriften, die die Kennzeichengröße regeln. Da sich viele Fahrzeughalter, die sich vor der Zulassung mit dem möglichen Kennzeichen beschäftigen, fragen, wie viele Zeichen abhängig von seiner Größe ein Kfz-Kennzeichen aufweisen darf, erklären wir es ihnen.

Bei der Standard-Kennzeichengröße für ein Motorrad (180 mm) dürfen in der zweiten Zeile bis zu vier Zeichen stehen. Bei einem Schild, das 220 mm breit ist, wären es maximal fünf.

Nicht nur die Kfz-Kennzeichengrößen sind genormt, sondern auch die auf den Schildern verwendete Schrift. Hier kommt stets die FE-Schrift zum Einsatz, weil sie als besonders sicher gilt und Fälschern die Arbeit erschweren soll. Je nach Kennzeichengröße kann sie in unterschiedlichen Abmessungen auf die Schilder geprägt werden. In der Regel wird für normale Autokennzeichen die Mittelschrift verwendet, daneben gibt es noch die Engschrift, die eingesetzt wird, wenn der Platz für die Mittelschrift nicht ausreicht. Hingegen ist die verkleinerte Mittelschrift eher Motorrädern und zweizeiligen Nummernschildern vorbehalten.

Eine Vermischung der verschiedenen Schriftgrößen ist auf dem Nummernschild allerdings nicht erlaubt. Natürlich führen geringe Abweichungen nicht gleich zur Ungültigkeit des Kennzeichens.

Motorradkennzeichen Regelung

Bei den Motorradkennzeichen kennt der Gesetzgeber kein Erbarmen, denn sie müssen genau so angebracht werden, wie es Vorschrift ist. Im Einzelnen heißt das:

  • Unterkante Kennzeichen min. 200 mm über der Fahrbahn
  • Oberkante Kennzeichen max. 1500 mm über der Fahrbahn
  • Kennzeichen muss aus jedem Winkel voll erkennbar sein
    • 30 Grad nach oben
    • 5 Grad nach unten
    • 30 Grad seitlich
  • Neigung des Kennzeichens: Oberkante max. 30 Grad nach vorne und Unterkante max. 15 nach vorne

Zudem ist es natürlich Pflicht, dass das Kennzeichen gut beleuchtet ist, dafür auch einmal etwas positives, es besteht keine Eintragungspflicht, anders wie bei nachträglich angebauten Teilen.

Fehlt die Beleuchtung von einem Motorradkennzeichen gibt es keine TÜV - Plakette, es sei denn, die Kennzeichen verfügen seitens des Herstellers über eine zugelassene und bauartgenehmigte Kennzeichenleuchte.

Motorradkennzeichen - so sinnvoll sind Saisonkennzeichen

Bei Motorradfahrern liegt die Saison in der Regel zwischen Sommer bis in den Herbst hinein. Danach werden die meisten Maschinen gut gereinigt und gewartet „eingewintert“ und kommen in den wohlverdienten Winterschlaf.

Mit einem Saisonkennzeichen kannst du mit deinem Motorrad am deutschen Straßenverkehr während einer von dir festgelegten Saison teilnehmen, mindestens zwei Monate und maximal elf Monate. In der übrigen Zeit wird das Motorrad behandelt, als sei es vollständig abgemeldet. Voraussetzung ist, dass du es in der abgemeldeten Zeit auf einem privaten Stellplatz unterbringst, da es nicht auf öffentlichen Parkplätzen stehen darf.

Gerade Saisonkennzeichen sind für Halter von Motorrädern interessant, hier zählt der Sparfaktor zu den wichtigsten Gründen. Wie lange der Zeitraum für das Saisonkennzeichen ausfällt, wird vom Halter festgelegt. Das Angro der Fahrer entscheidet sich für einen Zeitraum zwischen März und Ende Oktober.

Allerdings sind einige Vorgaben zu beachten:

  • möglicher Zeitraum liegt zwischen 2 und 11 Monaten
  • innerhalb dieses Zeitraumes sind Unterbrechungen nicht möglich.
  • keine Verwendung zwischen April und Mai
  • keine Verwendung September und Oktober
  • soll der Gültigkeitsraum geändert werden (verkürzen, verlängern), muss ein neues Kennzeichen beantragt werden

Versicherungsprämien sinken, wenn ein Saisonkennzeichen länger als lediglich 6 Monate genutzt wird. Versicherungsgesellschaften belohnen in der Regel erst nach einem halben Jahr unfallfreies Fahren. Danach vergeben viele Versicherungen einen günstigeren Schadensfreiheitsrabatt. Einen Schutz gegen eine Kostensteigerung gibt es dennoch nicht, denn ist das Motorrad in einen Unfall involviert, wird trotzdem hochgestuft.

Übrigens: Du kannst für jedes KFZ ein Saisonkennzeichen beantragen. Mehr über Saisonkennzeichen erfährst du hier.

Motorradkennzeichen - klein aber fein

Bis zum Jahr 2011 gab es in Deutschland lediglich Motorradkennzeichen mit einer normal großen Schrift. In der Zwischenzeit hat sich einiges geändert, so auch die Größe bei einem Nummernschild. Wer ein eher kleineres Kennzeichen bevorzugt, darf dieses jetzt gegen ein kleines Schild austauschen.

Gerade diejenigen waren bis dato im Nachteil, die keine kurzen Kombinationen vorweisen konnten. Für alle anderen galt weiterhin das sogenannte „Kuchenblech“ oder „Backblech“, wie das Kennzeichen in Motorradkreisen liebevoll genannt wurde.

Zudem waren die Nummernschilder alles, nur nicht praktisch. Je nach Marke der Maschine, konnten sich die breiten Kennzeichen äußerst schlecht auf die Aerodynamik auswirken. Optisch waren die großen Schilder auch nicht gerade eine Augenweide, denn sie standen in vielen Fällen weit über die Umrisse hinaus und bildeten somit eine Gefahr, nicht nur für den Sozius.

Chopper - Fahrer hatten ihre eigenen Probleme, denn sie konnten das große Kennzeichen nur seitlich befestigen. Die neuen und kleineren Motorradkennzeichen verfügen über eine Höhe von 200 Millimetern und werden mit einer sogenannten verkleinerten Mittelschrift geprägt.

Die geringe Breite von dem Nummernschild ergibt sich also, durch nun drei Zeilen, die auf dem Kennzeichen erlaubt sind. Als Breiten sind erhältlich: 220, 200 und 180 Millimeter. Auf das Kennzeichen mit einer Breite passen nun maximal 5 Zeichen, in der unteren Reihe und 3 Zeichen in der oberen Reihe.

Beide andere Kennzeichen können 3 Zeichen oben, aber lediglich nur 4 Zeichen in der unteren Reihe aufnehmen. Mittig des Nummernschildes ist genügend Platz vorhanden, um Plaketten, beispielsweise eine Saisonplakette anzubringen.

So wird ausgetauscht

Im Normalfall bereitet es dem Halter einer Maschine keine Probleme, ein großes Nummernschild gegen ein kleines Schild auszutauschen. Einfach eine nahegelegene Schilder - Prägestelle aufsuchen und die bisherigen Buchstaben und Ziffernkombinationen einprägen lassen.

Soll es jedoch eine andere Kombination sein, muss im Vorfeld die Zulassungsstelle aufgesucht werden. Anderenfalls das große und das kleine Kennzeichen wiederum bei der Zulassungsstelle vorzeigen, um die nötigen Plaketten zu erhalten. Das alte große Kennzeichen wird dort entsiegelt, darf jedoch mit dem Halter nach Hause. Das neue Format wird mit neuen Siegeln und der entsprechenden TÜV - Plakette versehen und braucht nur angebracht werden.

Das gesamte Prozedere dauert im besten Fall nicht lange und kostet je nach Region nur wenige Euro. Soll es allerdings eine andere Kombination sein oder es handelt sich um ein Wunschkennzeichen, muss der Halter etwas tiefer in die Tasche greifen.

Alles über Motorradkennzeichen Halterungen

Generell ist die Anbringung von einer Motorradkennzeichen Halterung vom Gesetzgeber eher vernachlässigt worden und somit unterliegt es keiner genauen Anweisung wie eine Halterung zu befestigen ist. Grundsätzlich kann also der Fahrer selber entscheiden, wie er seine Halterung abringen möchte. Aber auch, wenn es keine spezielle Regelung gibt, sind die Halter an einfache Grundlagen gebunden.

Eine der Grundlagen besagt, ein Kennzeichen sollte nie über scharfe Kanten verfügen. Das ist nicht nur nachvollziehbar, sondern auch äußerst logisch. Diejenigen, die sich für dieses Thema interessieren, können es in der StVZO unter § 30c nachlesen.

Kennzeichenhalter sind für einen Motorradfahrer ein nicht ganz unwichtiges Thema, denn schließlich soll das Schild nicht gleich bei der nächsten Fahrt verloren gehen. Gerade wer von seinem „Kuchenblech“ auf ein kleines Kennzeichen umstiegen möchte, kommt um eine Überlegung nicht herum.

Das Non plus Ultra ist hierbei, dass die Halterung passt und ordnungsgemäß angebracht werden kann. Das Angebot reicht von einem seitlichen Kennzeichenhalter für einen Chopper, über maßgefertigte Halterungen bis hin zum gesamten Heckumbau für Nakedbikes oder Sportmaschinen.

Darauf ist bei einer Halterung zu achten

Damit der Kennzeichenhalter länger als eine Saison durchhält, sollte der Halter etwas Langlebiges auswählen. Hierunter fällt zum Beispiel eine doppelte UV - Beschichtung. Weiterhin muss es sich um ein robustes und wetterbeständiges Material handeln, hart PVC ist vorzuziehen.

Beim Kauf sollte der Besitzer auf folgendes achten, was im Lieferumfang unbedingt vorhanden sein sollte:

  • zweiteilige Kennzeichenhalterung
  • Grundplatte, Rahmen und ein Demontageschlüssel
  • optimiertes Loch Bild

Kennzeichen befestigen - so geht es ganz einfach

Kennzeichen plus Kennzeichenhalterungen befestigen ist nicht unbedingt eine Sache für den Fachmann. Auch der einfache Biker sollte in der Lage sein, sein Nummernschild sicher und fest anzubringen.

Um dieses Unterfangen zu vollbringen sind nur wenige Schritte nötig und auch der Zeitaufwand hält sich bei etwas Geschicklichkeit in Grenzen. Die einzelnen Schritte der Anbringung:

  • der Kennzeichenhalter sollte über einen verstellbaren Neigungswinkel verfügen, falls keine passende Halterung vorhanden ist.
  • Kennzeichenhalterung anschrauben: bei dieser Tätigkeit ist darauf zu achten, dass die Unterkante des eigentlichen Kennzeichens mindestens 30 Zentimeter oberhalb des Bodens liegt. Die Oberkante darf dabei jedoch lediglich maximal 120 Zentimeter hoch sein.
  • Wichtig: Kennzeichen darf nicht weiter als 30 Grad senkrecht geneigt sein!
  • einige wenige Zulassungsstellen schreiben spezielle Halterungen für Motorräder vor. Vor der Anbringung aus diesem Grund bitte Informationen einholen.

Wenn ein Motorradkennzeichen gänzlich fehlt, nicht ordnungsgemäß sitzt oder keine Plakette aufweist, kann ein Halter mit folgenden Maßnahmen rechnen. Bußgeldtabelle zu § 10 FZV:

Tatbestandsnummer Tatbestand Strafe in Euro
810100 amtliches Kennzeichen fehlt 10
810112 ordnungswidriger Zustand 10
810118 Kennzeichenbeleuchtung defekt 10
810600 Fahren ohne Kennzeichen 60
810618 Fahren mit verdecktem Kennzeichen 65

Vorteile einer Kennzeichenhalterung

Ein vernünftiger Kennzeichenhalter hat beim PKW, als auch beim Motorrad einige Vorteile zu bieten. Bei einem zweirädrigen Gefährt allemal, denn wer bohrt schon gern Löcher in sein Schutzblech? Zudem muss im Vorfeld akribisch ausgemessen werden, wenn der Halter Löcher in sein Nummernschild bohren möchte und zudem spielen auch die richtigen Schrauben eine Rolle.

Der größte Vorteil liegt wohl darin, dass eine Halterung, ist sie einmal angebracht, es leicht zulässt die Nummernschilder leichter auszutauschen. Schrauben entfallen ebenfalls, was wiederum ein Kostenfaktor darstellt. Die Kennzeichenhalterung bei einem Motorradkennzeichen stellt zudem sicher, dass das Nummernschild nicht nur gerade, sondern auch fest sitzt und es somit nicht verloren gehen kann. Handwerkliches Knowhow ist bei dieser Angelegenheit übrigens nicht nötig.

Motorradkennzeichenwechsel bei Umzug

Inzwischen ist es bundesweit möglich, sein Motorradkennzeichen bei einem Umzug zu behalten. Allerdings erspart es nicht den Gang zur Zulassungsstelle.

Welche Unterlagen sind hierzu nötig?

Bei der Zulassungsstelle selber bekommt der Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, worin sich die aktuellen Daten befinden. Die alte Zulassungsbescheinigung ist jedoch erforderlich. Weiterhin müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • HU - Bescheinigung
  • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag stellt
  • SEPA - Lastschriftmandat
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Kennzeichen

Bevor die gesamte Prozedur geschieht, prüfen Mitarbeiter, ob ein Verzug von Steuer oder anderen Gebühren vorliegt. Bei einem Rückstand von über 30 Euro, wird die Zulassung verweigert. Sollte es sich um einen Betrag unter dieser Summe handeln, entscheidet die Zulassungsstelle, ob der Antrag gewährt wird. Die Ummeldung kostet eine geringe Gebühr, die je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich ausfällt.

Leichtkraftrad-Kennzeichen

Nicht jedes Gefährt darf einfach so am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Zudem sollen Fahrzeuge und deren Halter nicht anonym unterwegs sein. Deshalb gilt nicht nur in Deutschland die unbedingte Pflicht, ein amtliches Kennzeichen bzw. Nummernschild zu führen. Das gilt für große Gefährte wie Busse und Lkw genauso wie für eher kleine Kfz wie Leichtkrafträder.

Welche Fahrzeuge brauchen ein Leichtkraftrad-Kennzeichen?

Als Leichtkrafträder gelten Krafträder, die eine Leistung von maximal 15 PS und einen Hubraum zwischen 50 und 125 ccm aufweisen, deren Verhältnis von Gewicht und Leistung auf 0,1 kW/kg beschränkt ist und mit dem A1-Führerschein und ab 16 Jahren gefahren werden dürfen.

Wie sieht ein spezielles Leichtkraftrad-Kennzeichen aus?

Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen. In der oberen Zeile befindet sich die Ortskennung, in der unteren die individuelle Buchstaben- und Zahlenfolge.

Welche Maße hat ein Leichtkraftrad-Kennzeichen?

Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen darf maximal 255 Millimeter breit und 130 Millimeter hoch sein.

Für ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist eine Größe von maximal 255 Millimeter Breite und 130 Millimeter Höhe vorgeschrieben. Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch muss hier die fälschungserschwerende FE-Schrift verwendet werden.

Verwenden Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, welches nicht den exakten Normen entspricht, dann werden hierfür in der Regel zehn Euro fällig. Wenn Sie gänzlich ohne Nummernschild unterwegs sind, dann ist dies normalerweise mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt.

Kurzes Kennzeichen

So mancher Fahrzeugbesitzer wünscht sich ein kurzes Kennzeichen für seinen Wagen. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nur in Ausnahmefällen. Bei Motorradfahrern ist das anders. Kleinere Nummernschilder sind bei Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzern begehrt.

Doch häufig ist der Kampf um ein kleineres Kennzeichen bei den Zulassungsstellen erfolglos. Denn die Ausgabe dieser Schilder ist an strenge Vorgaben geknüpft. Wenn ausreichend Platz für ein Kennzeichen in normaler Größe vorhanden ist, gibt es meist kein kleineres Kennzeichen.

Für die Beurteilung kann ein Gutachten verlangt werden. Hier prüft die Zulassungsbehörde, ob ein Kennzeichen in sogenannter Engschrift das Problem löst. Diese ist schmaler als die sonst verwendete Mittelschrift.

Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Kennzeichen in Engschrift zugeteilt, gegebenenfalls kombiniert mit Mittelschrift. In diesen Fällen ist dann meistens kein kleines Kennzeichen am Fahrzeug möglich.

Bauliche Veränderungen am Fahrzeug

Kommt ein Kennzeichen in Engschrift nicht infrage, wird geprüft, ob Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden können, um ein Kennzeichen in Normalgröße anzubringen. Diese Veränderungen dürften aber keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Für den entsprechenden Nachweis muss man meistens ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorlegen.

Kostet der Umbau mehr als 5 Prozent des aktuellen Wertes des Fahrzeugs (nach älterer Rechtsprechung können es auch 10 Prozent sein), gilt der Umbau als unzumutbar. Allerdings kommen diese Ausnahmen regelmäßig nur bei einem verkleinerten hinteren Kennzeichen bei einem mehrspurigen Kraftfahrzeug zur Anwendung. Insbesondere für vordere Kfz-Kennzeichen oder Motorräder gilt dies daher nicht.

Saisonkennzeichen als Kurz-Kennzeichen

Nach den gesetzlichen Vorschriften können auch Saisonkennzeichen als kurze Kennzeichen zugeteilt werden. Dabei sollte man immer bedenken, dass durch die Angabe der Monate zusätzlich Platz auf dem Kennzeichen benötigt wird. Daher steht weniger Platz für die gewünschte Kombination zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen besteht zudem meistens nicht.

Kosten für ein kurzes Kennzeichen

Ein kurzes Kennzeichen kostet nicht mehr als ein normales. Wer eine neue Kennzeichenkombination erhält, muss die Gebühren für die Zulassung in Höhe von 29 Euro bezahlen. Hinzu kommen die Gebühren für das Prägen der neuen Kennzeichen (ca. 20 bis 40 Euro). Teurer wird es, wenn die Behörde zusätzlich ein Gutachten fordert.

Verkleinerte Kennzeichen und Ausnahmegenehmigungen

Verkleinerte Kennzeichen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung genutzt werden. Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert.

Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle zu bestätigen, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheiten entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 % des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

H-Kennzeichen

Ist dein Motorrad bereits älter als 30 Jahre und in einem guten Zustand, kannst du das H- Kennzeichen beantragen. Auf das Kennzeichen wird dann ein ‘H’ für ‘Historisch’ geprägt.

Da der Extrabuchstabe mehr Platz auf dem Kennzeichen in Anspruch nimmt, kann es sein, dass du ein größeres Kennzeichen brauchst. Mehr über H- Kennzeichen findest du hier. Beantragst du ein H- Kennzeichen, kommen weitere Dokumente hinzu.

Oldtimer-Motorräder

Die Zulassung eines Oldtimer-Motorrades kann mit Ausnahmeregelungen verbunden sein. Freunde alter Motorräder kennen die besonderen Herausforderungen, die sich beim Betrieb der alten Schätzchen auf öffentlichen Straßen ergeben.

Zudem sind aufgrund der Größe und des Formates der aktuellen Kennzeichen diese an alten Motorrädern oft schwierig zu montieren und darüberhinaus optisch wenig ansprechend.

Auf Initiative des VFV hat der ‚Parlamentarische Arbeitskreis Automobiles Kulturgut (PAK)‘ Ausnahmeregelungen durchgesetzt, um die Vorschriften für die ganz alten Krafträder praktikabel zu machen:

  • Motorräder, die vor 1938 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit zugelassenen Fahrrad-Ansteckleuchten im Straßenverkehr legal betrieben werden.
  • Motorräder, die vor 1961 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit Anstecktachometern betrieben werden, wenn diese einige wenige, praktikable Bedingungen erfüllen.
  • Motorräder, die vor 1959 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit den bei Leichtkrafträdern üblichen Kennzeichen betrieben werden.

KFZ Zubehör und alles, was du für dein Kennzeichen brauchst, findest du in unserem Shop. Ob Kennzeichenhalter oder Schrauben - du kannst es einfach zusammen mit dem Kennzeichen online bestellen. Der Versand ist ab 25 € kostenfrei.

Obwohl wir günstiger sind als manch anderer Onlineshop oder der Schildermacher, sind unsere Kennzeichen alle von herausragender Qualität. Jedes Kennzeichen wird in Deutschland hergestellt und unterliegt den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sollte dennoch mal etwas mit unseren Kennzeichen sein, sorgen wir selbstverständlich unverzüglich für Ersatz.

Noch heute kannst du dein Motorradkennzeichen bestellen und spätestens morgen geht es in den Versand.

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