Kleines Nummernschild Motorrad: Vorschriften und Ausnahmen

Nicht jedes Gefährt darf einfach so am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Zudem sollen Fahrzeuge und deren Halter nicht anonym unterwegs sein. Deshalb gilt nicht nur in Deutschland die unbedingte Pflicht, ein amtliches Kennzeichen bzw. Nummernschild zu führen.

Welche Vorschriften hierzulande für Nummernschilder gelten, ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, festgehalten.

Welches Kennzeichen ist für ein Motorrad zulässig? An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein. Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen. Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden.

Leichtkraftrad-Kennzeichen

Als Leichtkrafträder gelten Krafträder, die eine Leistung von maximal 15 PS und einen Hubraum zwischen 50 und 125 ccm aufweisen, deren Verhältnis von Gewicht und Leistung auf 0,1 kW/kg beschränkt ist und mit dem A1-Führerschein und ab 16 Jahren gefahren werden dürfen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzestext für Leichtkrafträder eine Besonderheit vor. In der Anlage 4 zu § 10 der FZV ist in Abs. 1 d bzgl. ein spezielles Leichtkraftrad-Kennzeichen geregelt.

Wie sieht ein spezielles Leichtkraftrad-Kennzeichen aus? Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen. In der oberen Zeile befindet sich die Ortskennung, in der unteren die individuelle Buchstaben- und Zahlenfolge.

Bei einem speziellen Leichtkraftrad-Kennzeichen handelt es sich also um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Wie die Bezeichnung schon sagt, ist die Kennzeichenfolge auf zwei Zeilen aufgeteilt: Oben befindet sich im Regelfall die Ortskennung, unten die individuelle Buchstaben- und Zahlenkombination. Die genaue Leistung spielt bei der Vergabe meist keine Rolle.

Welche Maße hat ein Leichtkraftrad-Kennzeichen? Für ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist eine Größe von maximal 255 Millimeter Breite und 130 Millimeter Höhe vorgeschrieben. Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch muss hier die fälschungserschwerende FE-Schrift verwendet werden.

Bitte beachten Sie: Die oben aufgeführten Maße gelten in der Regel nur für solche Gefährte, deren Leistung und Hubraum beschränkt sind. Ein verkleinertes Leichtkraftrad-Kennzeichen ist deshalb für ein Motorrad in Normalfall nicht die richtige Wahl.

Motorradkennzeichen: Größe und Gestaltung

Da am Motorrad der Platz natürlich begrenzt ist, gelten hier hinsichtlich der Größe vom Motorradkennzeichen andere Richtwerte. Bis 2011 betrug die Kennzeichengröße für Motorräder in der Breite noch 280 mm und in der Höhe 200 mm. Seit einer Änderung ist es nun allerdings auch möglich, Motorradkennzeichen in geringerer Größe zu beantragen.

Der Besitzer kann sich also die Kennzeichengröße für sein Motorrad unter drei Formaten selbst aussuchen. Das Motorrad-Nummernschild kann die Größe von 220 mal 200 mm besitzen. Die Höhe lässt sich bei der Kennzeichengröße nicht variieren, sondern sie beträgt immer 200 mm. Lediglich die Breite kann dem jeweiligen Fahrzeug oder Geschmack angepasst werden.

Daneben gibt es auch Motorradkennzeichen für die Maße von 200 mm und schließlich sei auch noch auf die kleinste Größe hingewiesen, die nur 180 mm breit ist.

Für Motorradfahrerinnen und -fahrer werden die Kennzeichen bereits seit April 2011 in den Breiten 180, 200 und 220 Millimeter bei einer Höhe von 200 Millimeter ausgegeben. Ältere, große Motorradkennzeichen können seitdem in diese kleineren Kennzeichen umgetauscht werden.

Wie klein darf ein Motorradkennzeichen sein? Ein Kennzeichen am Motorrad darf verschieden breit sein, die Höhe ist allerdings auf 200 mm (130 mm bei Leichtkrafträdern) festgelegt.

Anzahl der Zeichen je nach Kennzeichengröße

Da sich viele Fahrzeughalter, die sich vor der Zulassung mit dem möglichen Kennzeichen beschäftigen, fragen, wie viele Zeichen abhängig von seiner Größe ein Kfz-Kennzeichen aufweisen darf, erklären wir es ihnen. Bei der Standard-Kennzeichengröße für ein Motorrad (180 mm) dürfen in der zweiten Zeile bis zu vier Zeichen stehen. Bei einem Schild, das 220 mm breit ist, wären es maximal fünf.

Die Idee des Gesetzgebers dahinter ist, dass eine bereits zugeteilte Buchstaben-Zahlen-Kombination unverändert bleiben soll. Auf den besonders schmalen, nur 180 Millimeter breiten Schildern können bei zwei Buchstaben allerdings nicht mehr als zwei Ziffern stehen, also hinter dem Zulassungsbezirk nicht mehr als vier Zeichen. Daher muss man bei längeren Kombinationen auf eine größere Breite zurückgreifen. Wer zum Beispiel eine Kombination mit sechs Stellen hinter dem Ortskürzel umtauschen will, der erhält eine neue, kürzere Kennzeichenkombination. Grund: Auch bei dem 220 Millimeter breiten neuen Kennzeichen sind maximal insgesamt fünf Stellen hinter dem Ortskürzel möglich.

Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Schriftart

Nicht nur die Kfz-Kennzeichengrößen sind genormt, sondern auch die auf den Schildern verwendete Schrift. Hier kommt stets die FE-Schrift zum Einsatz, weil sie als besonders sicher gilt und Fälschern die Arbeit erschweren soll. Je nach Kennzeichengröße kann sie in unterschiedlichen Abmessungen auf die Schilder geprägt werden. In der Regel wird für normale Autokennzeichen die Mittelschrift verwendet, daneben gibt es noch die Engschrift, die eingesetzt wird, wenn der Platz für die Mittelschrift nicht ausreicht. Hingegen ist die verkleinerte Mittelschrift eher Motorrädern und zweizeiligen Nummernschildern vorbehalten. Eine Vermischung der verschiedenen Schriftgrößen ist auf dem Nummernschild allerdings nicht erlaubt.

Anbringung des Kennzeichens

Für das Anbringen von Motorrad-Kennzeichen bzw. Motorrad-Kennzeichenhalter gibt es mehrere Vorschriften. Auf Motorrad-Kennzeichen dürfen höchstens acht Zeichen stehen: Bis zu drei Buchstaben in der oberen Zeile und maximal fünf Zahlen und Buchstaben in der unteren Zeile. Die Zeichenbegrenzung gilt auch für Sonderkennzeichen wie das E-Kennzeichen für Elektro-Motorräder oder das H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder.

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle.

Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt. Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

Ausnahmegenehmigungen für verkleinerte Kennzeichen

Verkleinerte Kennzeichen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung genutzt werden. Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Auch der Verweis auf andere Fälle eröffnet in der Regel keinen Anspruch.

Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

Es ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle zu bestätigen, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheiten entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 % des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.

Kommt ein Kennzeichen in Engschrift nicht infrage, wird geprüft, ob Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden können, um ein Kennzeichen in Normalgröße anzubringen. Diese Veränderungen dürften aber keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Für den entsprechenden Nachweis muss man meistens ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorlegen.

Kostet der Umbau mehr als 5 Prozent des aktuellen Wertes des Fahrzeugs (nach älterer Rechtsprechung können es auch 10 Prozent sein), gilt der Umbau als unzumutbar. Allerdings kommen diese Ausnahmen regelmäßig nur bei einem verkleinerten hinteren Kennzeichen bei einem mehrspurigen Kraftfahrzeug zur Anwendung. Insbesondere für vordere Kfz-Kennzeichen oder Motorräder gilt dies daher nicht.

Zuständige Stelle und benötigte Unterlagen

An wen muss ich mich wenden? An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Gebühren

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was kostet ein neues Motorradkennzeichen? Bundeseinheitliche Regelungen zu den Gebühren gibt es nicht. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro.

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger.

Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Saisonkennzeichen

Nach den gesetzlichen Vorschriften können auch Saisonkennzeichen als kurze Kennzeichen zugeteilt werden. Dabei sollte man immer bedenken, dass durch die Angabe der Monate zusätzlich Platz auf dem Kennzeichen benötigt wird. Daher steht weniger Platz für die gewünschte Kombination zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen besteht zudem meistens nicht.

Mit einem Saisonkennzeichen kannst du mit deinem Motorrad am deutschen Straßenverkehr während einer von dir festgelegten Saison teilnehmen, mindestens zwei Monate und maximal elf Monate. In der übrigen Zeit wird das Motorrad behandelt, als sei es vollständig abgemeldet. Voraussetzung ist, dass du es in der abgemeldeten Zeit auf einem privaten Stellplatz unterbringst, da es nicht auf öffentlichen Parkplätzen stehen darf. Der Vorteil: Außerhalb der Saison zahlst du weder Kfz Steuer noch KFZ Versicherung.

H-Kennzeichen für Oldtimer

Ist dein Motorrad bereits älter als 30 Jahre und in einem guten Zustand, kannst du das H- Kennzeichen beantragen. Auf das Kennzeichen wird dann ein ‘H’ für ‘Historisch’ geprägt. Da der Extrabuchstabe mehr Platz auf dem Kennzeichen in Anspruch nimmt, kann es sein, dass du ein größeres Kennzeichen brauchst.

Motorräder, die vor 1959 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit den bei Leichtkrafträdern üblichen Kennzeichen betrieben werden.

Rechtliche Grundlagen

  • § 47 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 10 i. V. m. Anlage 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
  • § 10 FZV
  • Richtlinie 2009/62/EG

Bußgelder

Wenn Sie gänzlich ohne Nummernschild unterwegs sind, dann ist dies normalerweise mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt.

Wer ohne Motorrad-Kennzeichen fährt oder es nicht ordnungsgemäß bzw. gut lesbar anbringt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle bis zu 65 Euro Bußgeld.

Zusammenfassung der Kennzeichengrößen

Die folgende Tabelle fasst die verschiedenen Kennzeichengrößen zusammen:

Kennzeichenart Maximale Breite Höhe
Leichtkraftrad-Kennzeichen 255 mm 130 mm
Motorradkennzeichen (kleinste Variante) 180 mm 200 mm
Motorradkennzeichen (Standard) 200 mm 200 mm
Motorradkennzeichen (größere Variante) 220 mm 200 mm

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