Geblitzt mit dem Motorrad: Welche Strafen drohen?

Die ersten warmen Tage haben viele Motorräder aus dem Winterschlaf geweckt. Scheint die Sonne und die Straßen sind trocken, mag so mancher auf zwei Rädern zu viel Gas geben. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für Motorräder genauso wie für Autos. Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Können Motorradfahrer überhaupt geblitzt werden?

Viele Biker fragen sich, ob es überhaupt möglich ist, ein Motorrad zu blitzen. Auf dem Motorrad geblitzt? Einige Motorradfahrer gehen davon aus, es sei gar nicht erst möglich, sie mit dem Motorrad zu blitzen. Doch wer mit dem Motorrad an einen Blitzer gerät, wird schnell feststellen, dass es trotzdem blitzt und das jeweilige Gerät nicht nur bei Autos auslöst. Es handelt sich dementsprechend bei der obigen Ansicht um eine Fehlannahme. Sie können durchaus mit dem Motorrad geblitzt werden. Ein Blitzerfoto wird auch in diesem Fall erstellt.

Grundsätzlich kann auch ein Motorrad vom Blitzer erfasst werden. Allerdings gestaltet es sich häufig schwierig, den Fahrer eindeutig zu ermitteln. Motorradfahrer sind auf Blitzerbildern oft nicht eindeutig zu erkennen. Zum einen gibt es vorn kein Kfz-Kennzeichen, zum anderen ist das Gesicht im Regelfall durch den Motorradhelm verdeckt.

Warum die Identifizierung von Motorradfahrern schwierig ist

Da viele Geschwindigkeitsmessungen Fahrzeuge von vorne ablichten, können Motorradfahrer Glück haben. Schließlich befindet sich das Kennzeichen am Heck. Auch bei Fotos von hinten kann es mit der Identifizierung des Fahrers schwierig werden. Wird ein Motorrad zudem von vorne geblitzt, ist es nicht einmal möglich, den Halter zu ermitteln, da vorne am Bike kein Kennzeichen angebracht ist.

Durch den Motorradhelm ist der Fahrer auf einem Blitzerfoto häufig nicht zu erkennen. Schließlich gilt seit 1976 eine Helmpflicht für Biker, wodurch das Gesicht verdeckt wird. Hinzu kommt, dass die Blitzer, die in Deutschland zur Messung der Geschwindigkeit eingesetzt werden, grundsätzlich von vorne auslösen.

Wie die Behörde den Fahrer trotzdem ausfindig machen kann

Trotzdem ist kein Motorradfahrer vor Bußgeldbescheiden absolut sicher. Die Polizei hat diverse andere Techniken und Hilfsmittel entwickelt, um Motorradfahrer identifizierbar zu blitzen. Es ist dennoch möglich, zu schnell fahrende Motorradfahrer zu ermitteln.

Es gibt aber einige Blitzer, die auch ein Motorradfahrer sofort identifizierbar machen. Dazu gehören mobile Blitzer sowie Blitzer, die von vorn und von hinten blitzen. So gibt es Messanlagen, die neben einem Frontfoto auch ein Foto des Hecks fertigen. Über das so erkennbare Kennzeichen kann die Behörde den Halter ermitteln. Damit hat sie zwar noch nicht den Fahrer am Haken. Allerdings engt sich der Personenkreis deutlich ein. Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass es in der Regel weniger Motorräder des gleichen Typs in einem Zulassungsbezirk gibt, als Autos. Die Bußgeldbehörden können das Messfoto mit der Zulassungsstelle abgleichen.

Auch wenn das Gesicht durch den Helm meist nicht gut erkennbar ist, so ist eine Identifizierung teilweise aber doch möglich. Außerdem kann auf dem Motorrad die Statur des Fahrers recht genau erkannt werden. Dies ist im Auto eher selten der Fall.

Der sicherste Weg, rasende Motorradfahrer zu schnappen, ist die Messung mit anschließendem Polizeiposten. Bei Lasermessungen misst ein Polizeibeamter mit einer Laserpistole und meldet den Flitzer an seine Kollegen. Diese warten ein Stück weiter die Straße runter und fischen den betroffenen Motorradfahrer aus dem Verkehr. Gerade an beliebten Motorradstrecken sollten Biker mit dieser Möglichkeit rechnen.

Weitere Methoden zur Identifizierung

  • Fahndungen nach dem Motorrad in Kombination mit der Motorradjacke.
  • Sogar Kratzer im Lack können Hinweise geben.
  • Hausdurchsuchungen, um das Motorrad zu finden, können angeordnet werden.
  • Abgleich des Blitzerfotos mit anderen Motorrädern, die im gleichen Bezirk gemeldet sind.
  • Beobachtung des Motorrads und seines Fahrers mit einem mobilen Blitzer auf einer regelmäßig gefahrenen Strecke.

Fahrerhaftung in Deutschland

Für Verkehrssünden haftet in Deutschland stets der Fahrer. Der Halter kann nicht für einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsübertretung eines anderen herangezogen werden. In einigen unserer europäischen Nachbarländer ist das anders. Dort kann auch der Halter für das Fehlverhalten eines anderen geradestehen müssen.

Allerdings hat der Halter in Deutschland eine gewisse Mitwirkungspflicht. Kann er nicht als Fahrer identifiziert werden, soll er Auskunft über die Person geben, die zur Tatzeit das Fahrzeug genutzt hat. Tut er dies nicht, kann ihm bei schwereren Verstößen eine Fahrtenbuchauflage drohen.

Wenn ein Motorrad von vorne geblitzt wurde und der tatsächliche Fahrer nicht feststeht, kann der Fahrzeughalter eine sogenannte Fahrtenbuchauflage erhalten. Er muss dann jede Fahrt mit dem geblitzten Motorraddokumentieren und auch den Namen des Fahrers angeben. Das hilft zwar nicht beim aktuellen Verstoß, kann den oder die Fahrer aber zukünftig kontrollieren.

Welche Sanktionen drohen?

Werden Sie als Motorradfahrer geblitzt und die Behörde identifiziert Sie, drohen die gleichen Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen wie bei Autofahrern. Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.

Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.

Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Beispiele)

Die folgenden Angaben dienen als Beispiele. Die tatsächlichen Sanktionen können je nach Einzelfall abweichen:

Verstoß Bußgeld (ca.) Punkte in Flensburg Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 20 km/h 70 Euro 1 Nein
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 30 km/h 100 Euro 1 Nein
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 41 km/h 400 Euro 2 1 Monat

Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie mit dem Motorrad geblitzt wurden, können Sie gegen diesen binnen zwei Wochen nach dem Erhalt einen schriftlichen Einspruch einlegen. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.

Allerdings sind zu schnell fahrende Motorradfahrer kein neues Phänomen. Letztlich sollte jeder Motorradfan sich natürlich auch im Eigeninteresse an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

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