Anders als bei Autos benötigen Zweiräder wie Mopeds, Roller und Mofas unter 50 ccm Hubraum in Deutschland kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle. Stattdessen genügt ein Versicherungskennzeichen. Dieses Kennzeichen ist der Nachweis dafür, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Kleinkrafträder unter 50 ccm müssen also nicht bei der örtlichen Zulassungsbehörde angemeldet werden.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Im Straßenverkehr gibt es verschiedene Elektro-Kleinstfahrzeuge, für die ein Versicherungskennzeichen nötig ist. Dazu gehören:
- E-Scooter
- Segways
- S-Pedelecs
Vor allem in Städten sind E-Scooter beliebt. Dank Motorunterstützung erfolgt die Fortbewegung schnell und einfach. S-Pedelecs werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Sie funktionieren wie Pedelecs, aber die Motorunterstützung hört erst bei 45 km/h auf. Segways sind elektrobetriebene Einpersonen-Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2020 hergestellt wurden. Um sie im Straßenverkehr zu fahren, ist ein Versicherungskennzeichen nötig.
Aufbau und Gültigkeit des Versicherungskennzeichens
Das Versicherungskennzeichen ist anders aufgebaut als ein Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer Farbe. Die Farbe ändert sich jedes Jahr. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt. Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Der Versicherungszeitrum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahrs (28.02. oder 29.02.).
Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. Buchstaben. Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV. In der Mopedsaison 2025/26 sind die Versicherungskennzeichen grün.
Was tun bei Verlust des Versicherungskennzeichens?
Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen.
Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen. Wenn Sie dies dennoch tun und in eine Polizeikontrolle geraten, wird ein Bußgeld fällig. Das Fahren ohne Kennzeichen ist verboten.
Gesetzliche Bestimmungen und Versicherungsarten
Für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Straßenverkehr gegenüber Dritten entstehen. Bei einer Teilkaskoversicherung inklusive Haftpflicht ist der Versicherungsschutz umfassender.
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. begrenzt.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio.
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert. Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €).
Zusatzleistungen der Teilkaskoversicherung
Eine Teilkasko bietet auch bei Motorradversicherungen zusätzlichen Versicherungsschutz. Sie greift bei Schäden, für die sich niemand haftbar machen lässt. Damit versichern Sie Ihr Kleinkraftrad in der Regel auch gegen Diebstahl, Unfälle mit Tieren sowie Sturm- und Hagelschäden mit einer Teilkasko.
Die Teilkaskoversicherung kann folgende Schäden abdecken:
- Diebstahl inkl. Teildiebstähle
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Schäden durch Tierbiss
- Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag
- Schäden am Akku bei Elektrofahrzeugen
Anmeldung und Voraussetzungen
Für ein Mofa unter 50 ccm ist keine Zulassung nötig. Für die Anmeldung bzw. die Moped-Versicherung ist der Typenschein nötig. Er bescheinigt, dass das Fahrzeug einer bestimmten Fahrgestellnummer des entsprechenden Typs entspricht. Minderjährige können mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten ein Moped oder ein anderes Kleinkraftrad anmelden.
Um einen E-Scooter anzumelden, sind die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) nötig. Die Anmeldung eines Rollers ist kostenlos. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nötig, wenn die Betriebserlaubnis für das Moped oder das Mofa verloren gegangen ist. Die Anmeldung eines Rollers kann auch eine Person vornehmen, die keinen Führerschein besitzt.
Für die Anmeldung sind ein Personalausweis bzw. ein Reisepass mit Meldebescheinigung notwendig.
Kosten und Tarife
Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Ab 3. Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden.
Bei der Mopedversicherung gibt es einen abgestuften Jahresbeitrag. Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie. Für die meisten Mopedversicherungen gilt ein abgestufter Beitrag nach Versicherungsjahr. Wenn Sie Ihre Freiluftsaison nach dem 1. März beginnen, können Sie sparen.
Fahreralter: Moped- und Rollerfahrer:innen ab 25 Jahren zahlen bei den meisten Kfz-Versicherern günstigere Beiträge als Fahranfänger:innen. Versicherungsart: Die Moped-Haftpflicht kostet weniger als eine Moped-Teilkasko, die auch Schäden am eigenen Kleinkraftrad abdeckt. Wohnort: Ihre Regionalklasse ergibt sich aus Ihrem Zulassungsbezirk. Versicherungsbeginn: Wer die Moped-Versicherung zum Beispiel erst am 10. Mai abschließt, zahlt weniger als jemand, der sein Mopedkennzeichen zum Saisonstart am 1.
Wichtige Hinweise und Tipps
- Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die ohne Roller- oder Mopedkennzeichen und damit ohne Versicherungsschutz fahren, machen sich strafbar.
- Neben einer Geldstrafe droht ihnen sogar bis zu ein Jahr Gefängnis.
- Wenn Sie unversichert einen Unfall verursachen, müssen Sie die anfallenden Kosten samt Schadensersatzforderungen selbst zahlen - gegebenenfalls sogar ein Leben lang.
- Im Unterschied zu einer Autoversicherung gibt es bei der Kfz-Versicherung für Mopeds weder Schadenfreiheitsklassen noch Schadenfreiheitsrabatte - und somit keine Rückstufung bei einem Schaden.
Weitere Tipps
- Schließen Sie die Verträge beim gleichen Anbieter ab, können Sie bei der Mopedversicherung Kosten sparen.
- Preiswerte Tarife finden Sie über einen Mopedversicherung-Vergleich im Internet.
- Zur einfachen und sicheren Montage sind Kennzeichenhalter im Fachhandel oder online erhältlich.
Geltungsbereich der Versicherung
Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Versicherungsschutz für Ihr Moped gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Und in außereuropäischen Gebieten wie der Schweiz, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Versicherungsjahr und Kündigung
Das Versicherungsjahr für Mopedversicherungen beginnt immer am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres.
Es ist nicht nötig, eine Moped- und Rollerversicherung zu kündigen. Ihr Vertrag läuft zum Ende des Verkehrsjahres am 28./29. Februar aus. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nach einem Schadenfall oder bei einer Beitragserhöhung.
Digitaler Versicherungsnachweis
Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
Leistungstabelle (Auszug)
| Leistung/Gefahr | Versicherungssumme |
|---|---|
| Personenschäden | 15 Mio. € pro Person |
| Sach- und Vermögensschäden | 100 Mio. € pauschal |
| Umweltschäden | Bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. € |
| Schäden am persönlichen Eigentum | Bis 100.000 € |
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