Ein Kfz-Überführungskennzeichen ist notwendig, wenn Du ein noch nicht angemeldetes bzw. nicht zugelassenes Fahrzeug transportieren möchtest. Trotz fehlender Zulassung lässt sich das Auto somit im Straßenverkehr bewegen.
"Überführungskennzeichen" ist ein Sammelbegriff für Nummernschilder, die Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands oder ins bzw. aus dem Ausland ermöglichen. Überführungskennzeichen werden beim Import und Export von Fahrzeugen genutzt, können aber auch bei Überführungsfahrten im Inland eingesetzt werden.
Ist das Fahrzeug auf Dich zugelassen, ist kein Überführungskennzeichen notwendig. Wer ein Auto kauft, muss die Rückfahrt übernehmen. Hat der bisherige Halter das Fahrzeug noch angemeldet, ist die Überführung nicht schwer. Zuhause angekommen, sollte dann zeitnah - in der Regel innerhalb von 7 Tagen - die Ummeldung erfolgen.
Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug abgemeldet oder stillgelegt ist. Damit man es fahren darf, muss es vorübergehend zugelassen sein. Dafür ist ein Überführungs- bzw. Kurzzeitkennzeichen notwendig. Auch bei Fahrten zu einem Gutachter, zum TÜV sowie bei Probefahrten vor dem Kauf eines Fahrzeuges wird das Überführungskennzeichen eingesetzt.
Vor dem Verkauf solltest du das Fahrzeug abmelden und ein Überführungskennzeichen nutzen. Wenn der Käufer das Auto nach der Überführung nicht zuverlässig abmeldet oder gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, bist du als Halter haftbar.
Das Überführungskennzeichen ist ein Oberbegriff für das Kurzzeitkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen sowie das rote Kennzeichen. Alle drei Kennzeichen sind sich zwar ähnlich, unterscheiden sich jedoch darin, wo und wann sie gültig sind. Generell wird das Kurzzeitkennzeichen bei Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands und der EU verwendet. Innerhalb der EU ist unter Umständen zusätzlich zum Kurzzeitkennzeichen die Grüne Karte notwendig.
Dagegen wird das Ausfuhrkennzeichen bei Überführungen in Nicht-EU Länder verwendet. Wenn Du hingegen ein Fahrzeug aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland überführen willst, sind die rechtlichen Vorschriften des Ausfuhrlandes sowie die Abkommen mit Deutschland entscheidend. Du kannst das Fahrzeug entweder mit dem ausländischen Kennzeichen überführen, ein landesspezifisches Überführungskennzeichen für das Auto oder Motorrad besorgen oder das Kfz mit einem Hänger überführen.
Welches Überführungskennzeichen ist das Richtige?
- Kurzzeitkennzeichen: Du überführst ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands
- Kurzzeitkennzeichen + Grüne Karte: Du überführst ein Fahrzeug innerhalb der EU
- Ausfuhrkennzeichen: Du überführst ein Fahrzeug ins EU-Ausland
- Rotes Kennzeichen: Überführungskennzeichen vom Händler
Kurzzeitkennzeichen
Wenn du ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands überführst, eine Probefahrt oder Prüfungsfahrt machen möchtest, kannst du ein Kurzzeitkennzeichen nutzen. Du kannst das kurzzeitige Überführungskennzeichen für Deutschland bei der Zulassungsstelle deines Wohnortes oder bei der Zulassungsstelle am Wohnort des Verkäufers beantragen.
Hierzu benötigst du deinen Personalausweis und eine gültige eVB-Nummer. Das ist die Bestätigung der Versicherung, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Gültigkeit des Überführungskennzeichens besteht. Das Kurzzeitkennzeichen ist 5 Tage gültig und endet automatisch. Die Schilder musst du nicht zurückgeben.
Der letzte Gültigkeitstag ist auf dem Überführungskennzeichen zu erkennen: Das Datum im gelben Feld auf der rechten Seite gibt den letzten Tag an, an dem man das Fahrzeug noch gefahren werden darf. Die Vergabe des Kurzzeitkennzeichens ist eigentlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt.
Von einigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird dieses jedoch anerkannt und du kannst mit dem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug ins Ausland überführen. Informiere dich unbedingt zuvor, ob das betreffende Land das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptiert. Dabei ist es wichtig, zusätzlich die Grüne Karte mitzuführen.
Mit der Internationale Versicherungskarte kannst du nachweisen, dass deine Versicherung Haftpflicht-Schäden auch im EU-Ausland übernimmt. In einigen Staaten ist das Mitführen der Grünen Versichertenkarte für ausländische Autos generell Pflicht, in einigen anderen Ländern muss sie bei einem Unfall der Polizei vorgelegt werden.
Ausfuhrkennzeichen
Anders als das Kurzzeitkennzeichen, das nicht nur für Überführungen, sondern auch für Probe- und Prüffahrten verwendet werden kann, ist das Ausfuhrkennzeichen im Prinzip ein reines Überführungskennzeichen. Dieses beantragst du, wenn du deine Überführungsfahrt in ein Land außerhalb der EU machst - deswegen sind die weiteren Bezeichnungen für das Ausfuhrkennzeichen auch:
- Exportkennzeichen
- Zollkennzeichen
- Transitkennzeichen
Auch für das Ausfuhrkennzeichen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Die Versicherung für dieses Überführungskennzeichen kannst du für maximal 12 Monate abschließen. Das Ausfuhrkennzeichen unterscheidet sich auch optisch vom Kurzzeitkennzeichen: Es hat auf der rechten Seite ein rotes Feld, in dem das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes steht. Das ist derselbe Tag, an dem der Versicherungsschutz abläuft und das Fahrzeug die deutsche Zulassung verliert.
Rotes Kennzeichen
Kfz-Händler und Kfz-Werkstätten haben die Möglichkeit, stillgelegte Autos für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten kurzzeitig mit einem roten Kennzeichen - auch Händlerkennzeichen oder Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung genannt - im Straßenverkehr zu bewegen. Das rote Überführungskennzeichen darf ausschließlich von Händlern, Sachverständigen und für Oldtimer zur Überführung genutzt werden. Im Gegensatz zu den anderen Überführungskennzeichen ist das rote Kennzeichen ein Jahr gültig und kann außerdem für mehrere Fahrzeuge verwendet werden.
Wie beantragt man ein Überführungskennzeichen?
Mit folgenden Schritten kannst Du ein Überführungskennzeichen beantragen:
- Beantrage bei Deiner Versicherung eine eVB-Nummer
- Gehe zur zuständigen Zulassungsstelle
- Die dort erhaltenen Unterlagen sind bei der Prägestelle vorzulegen
- Das fertige Kennzeichen wird anschließend mit einem Zulassungsstempel bedruckt
- Befestige das Überführungskennzeichen an deinem Fahrzeug
Um ein Überführungskennzeichen zu beantragen, wende Dich an die Zulassungsstelle Deines Wohn- oder Geschäftsortes. Du kannst die Zulassung entweder persönlich beantragen oder eine Vertretung schicken. Diese Person muss aber auf jeden Fall ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und von Dir eine gültige Vollmacht erhalten.
Sind die notwendigen Voraussetzungen für das jeweilige Überführungskennzeichen erfüllt, wird Dir ein Schriftstück mit dem Kennzeichen des Autos oder Motorades ausgestellt. Dieses muss bei der Prägestelle vorgelegt werden. Das geprägte Kennzeichen wird anschließend von der Zulassungsstelle der Zulassungsstempel bedruckt, wodurch das Überführungskennzeichen seine Gültigkeit erhält. Das erworbene Kennzeichen ist dann ausschließlich für dieses Fahrzeug gültig.
Benötigte Dokumente
Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens für Ihr abgemeldetes Fahrzeug benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief (Kopien oft ausreichend)) und ggf. CoC-Papiere
- Bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Kosten für Überführungskennzeichen
Die Kosten für ein Überführungskennzeichen setzen sich aus den Versicherungskosten, den Verwaltungskosten sowie den Kosten für die Nummernschilder zusammen. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen bewegen sich zwischen 30 und 166 Euro. Im Vergleich zum Kurzzeitkennzeichen sind die Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen deutlich höher - zum einen, weil dieses Überführungskennzeichen steuerpflichtig ist, zum anderen, weil die Beiträge für den Versicherungsschutz deutlich über denen für ein Kurzzeitkennzeichen liegen. Auch die Verwaltungsgebühren sind höher.
Grundsätzlich gilt: Je länger der Versicherungsschutz bestehen soll und je mehr Papiere Du zusätzlich benötigst, umso höher sind auch die Kosten. Für die Nutzung von Überführungskennzeichen musst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die auch Schadenfälle im Ausland abdeckt. Bei einem Ausfuhrkennzeichen wird diese für mindestens 15 Tage und für maximal 1 Jahr abgeschlossen. Bei einem 15-tägigen Versicherungsschutz betragen die Kosten für das Überführungskennzeichen zwischen 60 und 70 Euro für einen Pkw.
Das Überführungskennzeichen für ein Motorrad oder einen Anhänger kosten ungefähr die Hälfte. Soll das Ausfuhrkennzeichen mehrere Monate gelten, steigen dementsprechend auch die Versicherungsbeiträge: Für 30 Tage zahlst Du rund 75 Euro, für 3 Monate circa 500 Euro, für ein ganzes Jahr zwischen 1.800 und 2.000 Euro.
Bei einem Kurzzeitkennzeichen ist eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung üblich, die zwischen 30 Euro und 130 Euro kostet. Als Kunde der Versicherung erhältst Du die benötigte eVB-Nummer kostenfrei. Wird das Fahrzeug später bei derselben Versicherung versichert, fallen üblicherweise keine Kosten an. Entscheidest Du Dich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens für einen anderen Versicherer oder lässt das Fahrzeug nicht zu, musst Du die Kosten tragen.
Die Gebührensätze der Zulassungsstellen unterscheiden sich im Detail, doch wenn Du ein Ausfuhrkennzeichen als Überführungskennzeichen für das EU-Ausland beantragst, musst Du mit mindestens 35 Euro für die administrative Zulassung rechnen. Hinzu kommen Kosten für die Prägung neuer Nummernschilder. Da es sich bei den Ausfuhrkennzeichen um ein Sonderformat handelt, werden in der Regel zwischen 30 und 35 Euro veranschlagt. Besitzt Du noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, fallen weitere Kosten für den Umtausch in EU-Papiere in Höhe von 8 bis 10 Euro an. Bei Fahrten ins Nicht-EU-Ausland benötigst Du außerdem einen Internationalen Führerschein. Er kostet rund 10 Euro.
Auch die Gebühren für die Genehmigung eines Kurzzeitkennzeichens sind nicht einheitlich geregelt. Je nach Zulassungsbezirk werden 10 bis 15 Euro fällig. Die Prägung der Nummernschilder kostet zusätzlich 15 bis 20 Euro.
Kostenübersicht
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten für die verschiedenen Arten von Überführungskennzeichen:
| Kostenpunkt | Kurzzeitkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen | Rotes Kennzeichen |
|---|---|---|---|
| Versicherung | 30 - 130 Euro | 60 - 70 Euro für 15 Tage | 0 Euro |
| Verwaltung | 10 - 15 Euro | 35 - 50 Euro | 15 Euro |
| Nummernschilder | 15 - 20 Euro | 30 - 35 Euro | 20 Euro |
| Umtausch EU-Papiere | (8 - 10 Euro) | (8 - 10 Euro) | - |
| Internationaler Führerschein | (10 Euro) | (10 Euro) | - |
| Gesamte Kosten | 55 - 165 Euro für 5 Tage | Mindestens 125 Euro für 15 Tage | Mindestens 540 Euro für ein Jahr |
Kurzzeitkennzeichen für Motorrad
Sind Kurzzeitkennzeichen für Motorrad, Moped und Co. verfügbar? Für Mopeds, Roller und andere Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum sind dagegen keine Kurzzeitkennzeichen verfügbar. Für Krafträder über 50 bis höchstens 125 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum bekommen Sie Leichtkraftrad-Kennzeichen.
Wichtige Hinweise
- Gültigkeit: Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands gültig. Ausnahme: Die Länder Österreich, Italien und Dänemark erkennen deutsche Kurzzeitkennzeichen an.
- E-Autos: Nein, Sie bekommen für ein E-Auto mit Kurzzeitkennzeichen kein E-Kennzeichen.
- Versicherung: Ja, Sie sind mit einem Kurzzeitkennzeichen gegen Haftpflichtschäden versichert. Eine 5-Tages-Kennzeichen-Versicherung besteht jedoch grundsätzlich nur aus einem Kfz-Haftpflichtschutz. Kaskoschäden sind daher erst einmal nicht versichert.
- Oldtimer: Ja, für nicht zugelassene historische Fahrzeuge können Sie Kurzzeitkennzeichen anfordern. Wie bei modernen Kfz gilt das Kennzeichen fünf Tage lang und nur für Probe- oder Überführungsfahrten. Wer mehr fahren will, lässt seinen Oldtimer regulär mit H-Kennzeichen zu.
- Fahrzeugpapiere: Gar nicht, ohne Fahrzeugpapiere erhalten Sie kein Kurzzeitkennzeichen.
Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen geholfen, die Kosten und Voraussetzungen für Überführungskennzeichen für Motorräder besser zu verstehen.
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