Ein Fahrzeug, das in Deutschland auf der Straße bewegt werden soll, muss zugelassen sein. Haben Sie sich also ein neues Auto zugelegt, benötigen Sie eine Zulassungsbescheinigung, die von der Zulassungsstelle ausgestellt wird. Hierfür sind nicht nur zahlreiche Dokumente nötig, der Vorgang verursacht auch Kosten bei der Zulassung von Pkw, Motorrad und Co.
Allgemeine Informationen zur Kfz-Ummeldung
Ein Gebrauchtwagen wechselt den Halter oder ein Autobesitzer zieht von einem Zulassungsbezirk in einen anderen um: In diesen Fällen muss das Auto umgemeldet werden. Wenn ein schon angemeldetes Fahrzeug den Halter oder die Halterin wechselt und auf jemand Neuen zugelassen wird, spricht man von einer Besitzumschreibung.
Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Die Möglichkeit der Mitnahme des alten Kennzeichens besteht übrigens auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs, selbst wenn der Käufer oder die Käuferin in einem anderen Zulassungsbezirk wohnen.
Notwendige Dokumente für die Kfz-Ummeldung
Je nachdem, ob es sich um einen Umzug oder um eine Ummeldung infolge eines Halterwechsels handelt, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Folgende Dokumente sind hierfür immer notwendig:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (HU-Bericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)
- Das SEPA-Lastschriftmandat, also die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Bei einem Halterwechsel benötigen Sie außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief). Dasselbe gilt, wenn ein neues Kennzeichen ausgestellt wird.
Übrigens: Für die Ummeldung eines Motorrads gelten die gleichen Anforderungen.
Ummeldung nach Umzug
Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an Ihrem neuen Wohnort (Hauptwohnsitz) anmelden. Bei einem Umzug innerhalb der Stadt im selben Zulassungsbezirk müssen Sie lediglich die Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen. In diesem Fall ist der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorzulegen. Auch wer nur innerhalb eines Zulassungsbezirks umzieht und das alte Kennzeichen behalten möchte, muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Adressänderung vornehmen lassen.
Wichtig: Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle sollten Sie sich zunächst selbst beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben, damit die neue Adresse schon in Ihrem Personalausweis vermerkt ist.
Versicherungsübergang
Beim Verkauf eines angemeldeten Autos geht der Versicherungsvertrag automatisch auf die Käuferin oder den Käufer über. Der neue Fahrzeughalter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs kündigen, wobei die Kündigung innerhalb eines Monats erfolgen muss. Auch die Versicherung kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Kosten für die Kfz-Ummeldung
Wenn Sie ein Motorrad oder Auto anmelden, ummelden oder abmelden, entstehen Kosten. Diese fallen in der Regel jedoch nicht sehr hoch aus. Da es keine bundesweit einheitliche Gebührenordnung gibt.
Wird das Auto anlässlich eines Halterwechsels oder Umzugs umgemeldet, werden dafür Gebühren von ca. 17 Euro fällig, wenn das Auto sein Kennzeichen behält. Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es etwa 27 Euro. Für neue Kennzeichen - falls erforderlich - müssen Sie zusätzlich rund 25 Euro einkalkulieren.
Die Kosten für eine Kfz-Ummeldung mit Halterwechsel (mit auswärtigem Kennzeichen) belaufen sich auf knapp 29 Euro.
Weitere mögliche Kostenpunkte:
- Wunschkennzeichen: ca. 10,20 €
- Wunschkennzeichen-Vorabreservierung: ca. 2,60 €
Gebührenübersicht
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die typischen Gebühren für eine Kfz-Ummeldung:
| Vorgang | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Adressänderung nach Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks | 17 € |
| Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk (ohne Halterwechsel) | 26 € |
| Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirks | 20 € |
| Ummeldung mit Halterwechsel (neuer Halter lebt in anderem Zulassungsbezirk) | 30 € |
| Neue Kfz-Kennzeichen | 30 € |
Fristen und Verwarnungen
Das Ummelden muss unverzüglich - in der Regel innerhalb einer Woche - nach Verkauf bzw. Umzug erfolgen. Fürs Auto ummelden ist keine Frist festgelegt, die du verpassen kannst. Du hast aber eine Meldepflicht und musst das Auto unverzüglich ummelden. Zögerst du die Kfz-Ummeldung unnötig hinaus, riskierst du bis zu 70 Euro Bußgeld.
Es kann ein Verwarngeld dafür drohen, dass die Behörde nicht umgehend über den Umzug des Kraftfahrzeuges informiert wurde.
Online-Ummeldung
Halter von Motorrädern und Autos haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online beim Kraftfahrt-Bundesamt abzumelden. Alles, was es hierfür braucht, ist ein neuer Personalausweis und ein bestimmter Sicherheitscode. Letzteren entnehmen Sie der Stempelplakette bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I - dem Fahrzeugschein.
Umschreibungen und Wiederzulassung können auch internetbasiert durchgeführt werden. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen.
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