Damit Fahrzeuge auf den Straßen in Deutschland fahren dürfen, müssen sie und die an ihnen verbauten Teile zugelassen sein. So schreibt es die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in § 19 vor. Um nachzuweisen, dass dies der Fall ist, müssen Sie bei jeder Fahrt die Zulassungsbescheinigung oder - im Falle von Mofas, Mopeds, Trikes oder Quads - die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit sich führen und bei einer Kontrolle vorzeigen.
Doch ein solches Dokument kann verloren gehen, insbesondere wenn das betreffende Fahrzeug lange Zeit nur ungenutzt herumstand. Dann besteht die Möglichkeit, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen, sofern das Fahrzeug in Deutschland hergestellt wurde. Möchten Sie also z. B. für ein DDR-Moped oder -Mofa die Papiere beantragen, ist das KBA Ihr Ansprechpartner.
Wie kann ich eine Betriebserlaubnis beantragen?
Sie können die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Wollen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis) stellen, hilft das KBA weiter. Das Bundesamt stellt auf seiner Webseite für die Beantragung ein Online-Formular zur Verfügung, dass Sie lediglich ausfüllen müssen.
Online-Service des KBA für DDR-Fahrzeuge
Mit einem neuen Online-Service vereinfacht und beschleunigt das KBA die Beantragung von Nachweisen von Betriebserlaubnissen für sogenannte „DDR-Fahrzeuge“. Die Online-Beantragung ermöglicht eine Fahrzeugtypenbestimmung sowie das Hochladen erforderlicher Unterlagen und eine direkte Bezahlfunktion. Prominentester Anwendungsfall für diesen Service sind die in der DDR hergestellten Klein- und Leichtkrafträdern der Marke Simson, die häufig Modellnamen aus der Vogelwelt trugen, wie beispielsweise Schwalbe oder Sperber.
Voraussetzungen für die Beantragung
Um eine neue Betriebserlaubnis beantragen zu können, benötigen Sie als Erstes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge oder bei der Polizei erhalten. Um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie belegen, dass Sie der rechtmäßige Fahrzeugeigentümer sind, indem Sie z. B. Zudem ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, sollten Sie die Betriebserlaubnis verloren haben. Damit können Sie nachweisen, dass das entsprechende Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Egal ob Sie für eine Simson eine ABE beantragen oder für ein anderes der genannten Fahrzeuge: Das KBA verlangt für seine Dienstleistung einen Betrag von jeweils 26,43 Euro pro Fahrzeug. Das KBA erhebt für die Beantragung einer Betriebserlaubnis eine Gebühr von 26,43 Euro pro Fahrzeug. Es kommen außerdem Portokosten und Nachnahmeentgelte hinzu. Die Bearbeitung des Antrags kostet einschließlich Versandgebühren 35,35 Euro. Die Bearbeitungszeit betrug in der Spitze bis zu 24 Wochen.
Achtung: Aufgrund von Personalengpässen kommt es derzeit bei online und postalisch gestellten Anträgen zu erheblichen Wartezeiten.
Alternativen zum KBA
Woher erhalte ich eine neue Betriebserlaubnis? Sie können sich an verschiedene Stellen wenden, um eine neue ABE zu erhalten: den Hersteller, den Händler, das KBA oder eine Prüfstelle wie z. B. den TÜV oder die DEKRA.
- Hersteller: Haben Sie die ABE verloren, können Sie sich an den Hersteller wenden. Bei vielen müssen sie lediglich das Modell und die Fahrgestellnummer mitteilen, um eine neue ABE zu erhalten. Andere Hersteller lassen Sie dafür wiederum ein Formular ausfüllen.
- Händler: Sollte das nicht der Fall sein, können Sie auch bei einem Händler vorbeischauen, der Fahrzeuge des entsprechenden Herstellers vertreibt.
- Prüfdienst (TÜV/DEKRA): Als letzte Option können Sie das Fahrzeug von einem Prüfdienst wie dem TÜV oder der DEKRA abnehmen lassen. Dies bietet sich an, wenn die Herstellerfirma nicht mehr existiert und Ihnen auch das KBA keine ABE ausstellen kann, weil es sich z. B. um ein ausländisches Fahrzeug handelt.
Was tun bei Veränderungen am Fahrzeug?
Wurden allerdings inzwischen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen - Reparaturen und der Austausch von Bauteilen zählen nicht dazu -, ist mitunter ein Gutachten erforderlich, das belegt, dass die durchgeführten Umbauten immer noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wurden am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen, ist in der Regel ein Prüfungsgutachten erforderlich, bevor eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann. Wenn am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden und dadurch die alte Betriebserlaubnis erlischt, muss eine neue beantragt werden.
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
Haben Sie die Fahrzeugteile-Betriebserlaubnis verloren, z. B. Die allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs gilt in der Regel nur, solange dieses der Bauweise des Herstellers entspricht. In der Regel benötigen Sie dann eine gesonderte Fahrzeugteile-ABE, z. B. wenn Sie Alufelgen auf die Räder Ihres Fahrzeugs ziehen. Auch in diesem Fall können Sie sich an den Hersteller oder das KBA wenden, um eine neue zu erhalten.
Fahren ohne Betriebserlaubnis
Nein, haben Sie Ihre allgemeine Betriebserlaubnis verloren, dürfen Sie nicht mehr mit Ihrem Fahrzeug herumfahren. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 10 Euro. In diesem Fall dürfen Sie nicht damit herumfahren, bevor Sie sich nicht eine neue ABE ausstellen lassen.
Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR (KTA)
Vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR wurde für Exportfahrzeuge (z. B. nach Ungarn, Polen, BRD) keine ABE erteilt. Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a. a. S.) von einer Technischen Prüfstelle (z. B. TÜV/DEKRA) oder eines Technischen Dienstes für Gesamtfahrzeug (z. B.
Durch das KTA-Archiv werden lediglich Nachweise für Klein-und Leichtkrafträder des Herstellers Simson ausgestellt. Zusätzlich werden Nachweise für die entsprechenden Anhänger, für Fahrzeuge des Typs "DUO" (Krankenfahrstühle) sowie für die Modelle "Jawa555", "Jawa05", "Jawa 20 Typ 23 Mustang" und "Jawa 50 Typ 20" ausgestellt. Für Fahrzeuge anderer Hersteller (zum Beispiel Puch, Herkules, Piaggio, Peugeot, Vespa) werden durch das KTA-Archiv keine Nachweise ausgestellt. Auch werden keine Nachweise für Motorräder (zum Beispiel MZ) ausgestellt.
Es werden keine Nachweise für Exportfahrzeuge, umgebaute Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die nach dem 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, ausgestellt. Dem KBA liegen keine offiziellen Produktionslisten vor. Von daher kann zu einer bestimmten FIN keine Aussage getroffen werden.
Das KTA-Archiv verfügt über keine Schnittstelle zum Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR). Sie können sich aber mit dieser Frage an die örtliche Polizei oder Zulassungsbehörde wenden. Diese haben in der Regel die Möglichkeit, eine entsprechende Anfrage an das ZFZR zu richten. Bei Bedarf wird von dort auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Die Ausstellung eines neuen Typschildes ist grundsätzlich Aufgabe des Herstellers. Bei dem Rahmen handelt es sich um das Herzstück eines Kleinkraftrades. Durch den Einsatz eines neuen Rahmens entsteht grundsätzlich ein neues Fahrzeug. Die Beantwortung der Frage, ob es dann bei der 60 km/h-Zulassung bleibt, fällt jedoch nicht in den Verantwortungsbereich des KBA.
Liste einiger Fahrzeugtypen, für die das KBA Nachweise ausstellt:
| Typ | Handelsbezeichnung | Bemerkung |
|---|---|---|
| JAWA 05 | ||
| JAWA 20 Typ 23 | Mustang | |
| JAWA 50 Typ 20 | 555 (JAWA) | |
| KR 50 | Vorgänger Schwalbe | Für Ausführungen ohne Hupe und ohne Fernlicht sowie begrenzt auf 40 km/h ist keine ABE erteilt. Bitte an Technischen Dienst oder amtlich anerkannten Sachverständigen wenden. |
| KR 51 | Schwalbe | Für Ausführungen ohne Hupe und ohne Fernlicht sowie begrenzt auf 40 km/h ist keine ABE erteilt. Bitte an Technischen Dienst oder amtlich anerkannten Sachverständigen wenden. |
| KR 51/1 | Schwalbe | Für Ausführungen ohne Hupe und ohne Fernlicht sowie begrenzt auf 40 km/h ist keine ABE erteilt. Bitte an Technischen Dienst oder amtlich anerkannten Sachverständigen wenden. |
| KR 51/1 K | Schwalbe (Comfort) | Für Ausführungen ohne Hupe und ohne Fernlicht sowie begrenzt auf 40 km/h ist keine ABE erteilt. Bitte an Technischen Dienst oder amtlich anerkannten Sachverständigen wenden. |
| KR 51/1 S | Schwalbe | Für Ausführungen ohne Hupe und ohne Fernlicht sowie begrenzt auf 40 km/h ist keine ABE erteilt. Bitte an Technischen Dienst oder amtlich anerkannten Sachverständigen wenden. |
| KR 51/2 E | Schwalbe | Für Ausführungen ohne Hupe und ohne Fernlicht sowie begrenzt auf 40 km/h ist keine ABE erteilt. Bitte an Technischen Dienst oder amtlich anerkannten Sachverständigen wenden. |
| KR 51/2 L | Schwalbe | Für Ausführungen ohne Hupe und ohne Fernlicht sowie begrenzt auf 40 km/h ist keine ABE erteilt. Bitte an Technischen Dienst oder amtlich anerkannten Sachverständigen wenden. |
| KR 51/2 N | Schwalbe | Für Ausführungen ohne Hupe und ohne Fernlicht sowie begrenzt auf 40 km/h ist keine ABE erteilt. Bitte an Technischen Dienst oder amtlich anerkannten Sachverständigen wenden. |
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