Kreisverkehr Radweg Vorfahrt Regeln: Ein umfassender Leitfaden

Mittlerweile gibt es zahlreiche Kreisverkehre in den meisten Städten. Auch aus dem Stadtbild von Münster sind sie nicht mehr wegzudenken. Grundsätzlich gelten sie als sicher, trotzdem bergen sie vor allem für Radfahrer Gefahren und Unsicherheiten.

Grundlagen der Vorfahrt im Kreisverkehr

In der StVO § 8 wird die Vorfahrt für alle Fahrzeuge (also auch für Fahrräder) im Straßenverkehr an einer Einmündung und einer Kreuzung bzw. einem Kreuzungsbereich geregelt. Die StVO §§ 7 und 10 regeln den Spurwechsel und das Einfädeln. Es ist wichtig, dass die Verkehrsteilnehmer von beiden Seiten rechtzeitig erkennen, wer Vorrang hat. Beachtet man die Vorfahrt nicht, kann es zu folgenschweren Unfällen kommen. Ist man unsicher, sollte man den Augenkontakt suchen und sich mit Handzeichen verständigen.

StVO § 8 Vorfahrt (Auszug)

  1. An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht
    • wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205 und 206 Wartepflicht sowie 301 und 306 Vorfahrtsrecht) oder
    • für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
  2. Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt (…).
  3. Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird (…).

Soweit Verkehrsschilder aufgestellt sind, ist die Vorfahrtsregelung eindeutig. Man hat ein Vorfahrtsrecht oder man ist wartepflichtig. Ansonsten gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ immer auf gleichberechtigten Straßen, somit auch für öffentliche Feld- und Waldwege. Wanderwege und Trails gehören nicht dazu. Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat keine Vorfahrt.

Vorfahrtsregeln für Radfahrer im Detail

Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) gibt es immer wieder Nachfragen „Wie soll ich mich als Radler, wie als Autofahrer verhalten?“ Bezüglich der Führung der Radler gibt es sehr unterschiedlich gestaltete Kreisverkehre -.

Ein echter Kreisverkehr hat eine Mittelinsel und Verkehrsschilder mit weißen Pfeilen auf blauem Grund und an den Einfahrten „Vorfahrt gewähren“ Schilder.

Die Schilder regeln dabei die Vorfahrtsregelung auf der Kreisel-Fahrbahn. Es können an einem Kreisverkehr zusätzliche Schilder aufgestellt sein, die weitere Regelungen beinhalten. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Radfahrer außerhalb der Fahrbahn auf einem abgetrennten Radweg fahren. Das bedeutet dann, dass der Radfahrer den Verkehrsteilnehmern auf der gesamten kreuzenden Straße die Vorfahrt gewähren muss.

Achtung: Es ist ein Irrtum zu glauben, man müsse dann nur dem ausfahrenden Verkehr den Vorrang geben und hätte vor dem einfahrenden Verkehr selber Vorang, weil der auch die Vorfahrt gewähren muss. Das Zeichen 205 vor dem Kreisverkehr bezieht sich auf die Fahrzeuge im Kreisverkehr.

Radwegführung und Vorfahrt

Radverkehrsanlagen an oder neben Straßen „erben“ die auf der Fahrbahn geltende Vorfahrtsregelung, soweit nicht anders beschildert.

Im Bild wird der Radweg auf einem Radfahrstreifen geführt, parallel zur Fahrbahn. Da Kraftfahrzeuge diese Linie nicht überfahren dürfen, gelten hier keine Vorfahrtsregeln. Radfahrende können weiter auf der Spur fahren. Für Kraftfahrzeuge gelten die Abstandsregeln.

Aber: Wie man hier sieht, halten sich Kraftfahrer oft nicht daran, begünstigt durch die schlechten baulichen Ausführungen. Deshalb auch hier, man kann es nicht oft genug wiederholen: Rücksicht und Handzeichen, dem Autofahrer signalisieren, dass man auf dem Radfahrstreifen weiterfährt.

Ein Schutzstreifen ist für Radfahrende nicht benutzungspflichtig und Teil der Fahrbahn. Deswegen muss der rückwärtige Verkehr beobachtet und gegebenenfalls vorbeigelassen werden, auch wenn ein Schutz für Radfahrende errichtet wurde.

Auch hier haben Radfahrende keine Vorfahrt, jedoch werden sie durch Baumaßnahmen vor dem rückwärtigen Verkehr geschützt.

Durch die gestrichelte Linie wird der Radfahrstreifen aufgelöst und Radfahrende auf die Fahrbahn geführt. Dadurch haben sie keine Vorfahrt mehr.

Vorfahrt bei Zweirichtungsradwegen

Ist ein Radweg für Radverkehr in beiden Richtungen freigegeben, so haben Radfahrende an Einmündungen von Straßen Vorfahrt. Das gilt unabhängig davon, aus welcher Richtung sie kommen. Aus den Einmündungen kommende Fahrzeugführer*innen werden mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr kreuzt von links und rechts“ über Zeichen „Vorfahrt gewähren“ über den kreuzenden Zweirichtungsradweg in Kenntnis gesetzt. Im Idealfall sind die Radverkehrsfurten an solchen Stellen mit Piktogrammen und gegenläufigen Pfeilen versehen. Das gilt auch für Zweirichtungsradwege an oder um Kreisverkehre. Sind Querungen und Furten mit davon abweichenden Verkehrsschildern geregelt, so gelten diese natürlich.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm

Wer immer schon irritiert war, welche Vorfahrtsregeln am Kreisverkehr gelten, vor allem wenn Radfahrer kreuzen, kann sich jetzt an einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm orientieren. Danach ist ein Radfahrer, der der auf einem neben dem eigentlichen Kreisverkehr geführten Radweg das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ beachten muss, wenn er eine Zufahrtsstraße zum Kreisverkehr queren möchte, gegenüber den Autos, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, wartepflichtig. Dem OLG Hamm zufolge ist das in den Kreisverkehr einfahrende Auto aufgrund der von ihm zu passierenden Verkehrszeichen nur gegenüber dem auf der eigentlichen Kreisbahn befindlichen Verkehr wartepflichtig. Der Radfahrer muss hingegen dem Auto Vorfahrt gewähren.

Außerdem stellte das OLG Hamm klar, dass sich nach der Straßenverkehrsordnung derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein auf eine Fahrbahn fährt, so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

7 Tipps für Radfahrer in Kreisverkehren

Damit Sie sicher durch den Kreisverkehr kommen, folgen hier sieben Tipps für Radfahrer in Kreisverkehren:

  1. Beschilderung beachten: Achten Sie immer auf die Beschilderung. Sie gibt die Vorfahrtsregeln an und kann je nach Kreisverkehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt: Wer im Kreisverkehr auf der Fahrbahn fährt, hat Vorfahrt vor einfahrenden Fahrzeugen. Besitzt der „Kreisverkehr“ kein blaues rundes Schild mit drei weißen Pfeilen, handelt es sich um selten vorkommende „unechte Kreisverkehre“, sodass rechts vor links gilt.
  2. Nicht jeder Kreisverkehr ist gleich: Es gibt vor allem Unterschiede zwischen Kreisverkehren inner- und außerorts. „Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autos beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr nur Fußgängern Vorrang einräumen, Radfahrern dagegen nicht. Diese werden den Autos durch Vorfahrtszeichen in der Regel untergeordnet“, weiß Volker Wittenbreder, Leiter der Direktion Verkehr beim Polizeipräsidium Münster. Währenddessen gelten innerorts andere Regeln. Dort haben meist sowohl Fußgänger als auch Radfahrer durch farbig markierte Überquerungshilfen Vorrang. Auf einem Kilometer Strecke können so zwei unterschiedliche Verkehrsregeln gelten und für Verwirrung sorgen. „Achten Sie darauf, ob Sie sich inner- oder außerorts befinden, wenn Sie auf einen Kreisverkehr zufahren und bleiben Sie im Zweifelsfall lieber stehen“, rät der Polizeidirektor Radfahrern.
  3. Radweg benutzen: Wenn der Kreisverkehr einen Radweg besitzt, muss dieser benutzt werden. Ist der Radweg direkt neben den Übergängen für Fußgänger - diese sind meist Zebrastreifen - haben Radfahrer Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Gibt es keine Zebrastreifen, gelten die zuvor genannten Vorfahrtsbeschilderungen. Die Radwege sollten Sie nur entgegen dem Uhrzeigersinn, also parallel zu den Fahrzeugen im Kreisverkehr, befahren, um andere Fahrzeuge nicht von rechts zu überraschen.
  4. Toten Winkel vermeiden: Ein toter Winkel kann beispielsweise entstehen, wenn ein Radfahrer rechts neben einem Auto fährt und im Kreisverkehr bleiben möchte, während der Autofahrer diesen verlassen möchte und den Radfahrer dabei möglicherweise übersieht. Fahren Sie daher immer in der Mitte der Spur und vor statt neben den Autos. „Radfahrer haben oft das Gefühl, wenn sie direkt im Kreisverkehr mit den Autos fahren, seien sie gefährdeter als neben den Fahrzeugen oder auf einem gesonderten Radweg. Die polizeiliche Erfahrung zeigt aber, dass das Gegenteil der Fall ist“, stellt Volker Wittenbreder heraus.
  5. Sichtbarkeit erhöhen: Um zu vermeiden, von Autofahrern übersehen zu werden, sollten Sie die eigene Sichtbarkeit erhöhen. Fahren Sie also immer mit Licht und ergänzen Sie ihr Fahrrad mit Speichenreflektoren und tragen Sie beispielsweise eine Warnweste.
  6. Handzeichen geben und Blickkontakt herstellen: Fahren Sie vorausschauend und machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam. Das gilt sowohl, wenn Sie auf der Fahrbahn mit den Autos fahren als auch, wenn Sie sich auf dem Radweg befinden. Insbesondere beim Abbiegen ist es wichtig, die Hand rauszuhalten und Blickkontakt aufzunehmen, um sicher zu gehen, dass Sie gesehen werden.
  7. Rücksicht nehmen: Wie Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung besagt, können Unfälle am ehesten vermieden werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen. Natürlich gilt das auch für Kreisverkehre. „Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf ihre Intuition und nehmen Sie Rücksicht“, empfiehlt Wittenbreder.

Verhalten von Fußgängern im Kreisverkehr

Fußgänger haben mit und ohne Fußgängerüberweg Vorrang gegenüber aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Fahrzeugen. Das liegt daran, dass beim Abbiegen auf Fußgänger besonders Rücksicht genommen werden muss.

Beim Überqueren eines Kreisverkehrs musst du als Fußgänger demnach zunächst den einfahrenden Fahrzeugverkehr durchfahren lassen.

Fußgänger sind an Kreisverkehren ohne Fußgängerüberwege gegenüber ausfahrenden Fahrzeugen bevorrechtigt, da beim Abbiegen auf Fußgänger besonders Rücksicht genommen werden muss.

Kreisverkehrsarten

Man erkennt ihn gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an der Kombination aus den Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ und 215 „Kreisverkehr“ (drei weiße, entgegen des Uhrzeigersinns verlaufende Pfeile auf blauem Grund). Sie zeigen neben der Fahrtrichtung den wichtigsten Grundsatz an: Der Verkehr auf der Kreisfahrbahn hat Vorfahrt.

Es gibt auch den „unechten“ Kreisverkehr. So bezeichnet man kreisförmige Knotenpunkte, die jedoch nicht mit der Kombination aus „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“ beschildert sind. Sie befinden sich zumeist in Wohngebieten. Hier gilt regulär „rechts vor links“ zugunsten des einfahrenden Verkehrs. Außerdem gilt die Pflicht zu Blinken beim Ein- und Ausfahren.

Umgang mit mehrspurigen Kreisverkehren

Grundsätzlich hat der Verkehr auf dem äußeren Fahrstreifen Vorfahrt vor dem auf dem inneren. Wer vor seiner Ausfahrt nicht gefahrlos auf den äußeren Streifen kommt, dreht einfach eine Extrarunde. Tipp: Vorausschauend fahren und bei einer mehrspurigen Zufahrt frühzeitig einordnen. Für die erste oder zweite Ausfahrt möglichst den rechten, für eine spätere Ausfahrt den linken, inneren Kreisfahrstreifen benutzen.

Sicherheitsaspekte und Unfallrisiken

Am Kreisverkehr bestehen erheblich weniger Konfliktpunkte als an der konventionellen Kreuzung.

Unfallrisiken bestehen jedoch auch am Kreisverkehr. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich dort 2018 insgesamt 6.000 Unfälle mit Personenschaden. Die meisten davon - mehr als drei Viertel - passierten innerorts.

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