Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) haben klare Regeln für die Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und anderen Gegenständen in ihren Bussen und Bahnen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen, um Ihre Fahrt so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten.
E-Scooter-Verbot ab März 2024
Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrgäste ab dem 1. März 2024 keine E-Tretroller mehr in den Stadtbahnen und Bussen der KVB und ihrer Subunternehmer mitnehmen. Dieses Verbot wurde zeitgleich von zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen (NRW) eingeführt.
Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Brandschutzbewertungen in den Fahrzeugen, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Akkus von E-Tretrollern gegeben hat. Die Sicherheitsanforderungen für E-Tretroller sind derzeit deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge, was die Gefahr eines Akkubrandes erhöht. Ein solcher Brand birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftige Rauch- und/oder Flammbildung.
Pedelecs sowie Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen sind von dem Verbot nicht betroffen, da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Fahrradmitnahme bei der KVB
Für Fahrräder gibt es klare Regeln bei der KVB: Fahrräder dürfen dann mitgenommen werden, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt.
- Im Bus dürfen Fahrräder nur auf dem für Kinderwagen gekennzeichneten Platz für Kinderwagen abgestellt werden.
- In Bahnen und Zügen werden die Fahrräder nur in den dafür mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen und im Einstiegsbereich befördert.
Sind die vorgesehenen Rad-Stellplätze eines Fahrzeugs besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.
Jeder Fahrgast darf außerdem nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Fahrräder mit Hilfsmotor und Konstruktionen, die von ihren Abmessungen her nicht zur Mitnahme geeignet sind, sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen. Lastenräder sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
Der Fahrgast muss sein Fahrrad außerdem so sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug darstellt. Darüber hinaus muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass es durch sein Rad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeugs kommt bzw. dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden.
Für die Mitnahme eines Fahrrads muss außerdem ein Ticket gezogen werden.
Fahrradmitnahme in anderen Verkehrsmitteln
In Stadtbahnen der AVG bzw. Straßenbahnen der VBK und Zügen der Deutschen Bahn AG, Arverio, und Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) werden Fahrräder in geringem Umfang mitgenommen, soweit Platz vorhanden ist. Fahrgäste sind verpflichtet, ihr Fahrrad ständig festzuhalten und auf den für Kinderwagen bzw. Fahrräder gekennzeichneten Plätzen so unterzubringen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Behinderte mit Rollstuhl haben in jedem Fall Vorrang. Die Fahrradmitnahme in Stadtbahnen, Straßenbahnen und Zügen (IRE, RE, RB und S-Bahn) ist nur mit einer Fahrradkarte möglich. Als Fahrausweis für das Fahrrad ist sowohl die Fahrradkarte als auch eine eigenständige 2-Waben-Einzelfahrkarte für Erwachsene des KVV zulässig.
Die Fahrradmitnahme ist in Stadtbahnen, Straßenbahnen, Zügen und großen Bussen kostenlos möglich. In einigen Bussen ist die Fahrradmitnahme aufgrund der Ausstattung des Mehrzweckbereichs nicht möglich.
Haben Sie ein MonatsTicket im Abo, MonatsTicket MobilPass Einzelkauf, MonatsTicket MobilPass im Abo oder Formel9Ticket im Abo können Sie in der Woche ab 19 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig nur im Rahmen des Geltungsbereichs, der auf Ihrem Ticket aufgedruckt ist, unentgeltlich ein Fahrrad mitnehmen.
Bei Fahrten, die über diesen Geltungsbereich hinausgehen, muss ein FahrradTicket gekauft werden.
Beispiel: Der Inhaber eines MonatsTickets im Abo der Preisstufe 1b (Stadtgebiet Köln) möchte mit seinem Fahrrad nach Hürth fahren.
Alternative: Faltrad
Eine praktische Alternative zur herkömmlichen Fahrradmitnahme stellt ein Faltrad dar. Falträder können in der Regel kostenlos mitgenommen und leichter in den Bahnen transportiert werden. Zudem lassen sie sich leichter die Treppe zum Bahnsteig hochtragen, was besonders an Bahnhöfen ohne Aufzug von Vorteil ist.
- Cube Fold
- Eovolt Afternoon (franz. Hersteller, Hinterradmotor)
Für Fahrten nur im VRS würde aber auch das VRS-Fahrradticket für 42,20 Euro im Monat reichen.
KVB-Rad: Die flexible Alternative
Ob KVB-Rad, wupsiRad, RVK e-Bike, metropolradruhr … du kannst unsere Räder überall mit der nextbike App ausleihen. Es ist kinderleicht und du bist jederzeit superschnell unterwegs. So geht's! Ab 1 € bist du dabei!
Die Ausleihe ist auch mit der VRS-Chipkarte möglich. Dazu muss diese zuvor einmalig mit deinem Kundenkonto verknüpft werden.
- Scanne mit der nextbike App den QR-Code am Rad oder halte deine VRS-Chipkarte an den Sensor am Hinterrad.
- Fahrt pausieren, ohne die Ausleihe zu beenden? Pausiere dazu einfach deine Fahrt in der App und schließe das Schloss.
- Schließe das Rahmenschloss. Die Rückgabe wird automatisch erfasst.
In nicht eingefärbten Straßen / Zonen sowie an Stationen ist die Rückgabe kostenlos. In der gelben Zone ist die Rückgabe mit 1 € Aufpreis möglich. Bei Rückgaben außerhalb der genannten Orte erheben wir eine Servicegebühr i.H.v.
Tarife
Es können bis zu vier Räder gleichzeitig auf einen Account ausgeliehen werden. Abos und Sonderkonditionen gelten in der Regel nur für das erste Rad. Das Monats-Abo ist deutschlandweit bis auf Oldenburg, Mainz, Konstanz, Usedom, Nürnberg und Bremen gültig.
Du fährst im Basistarif, wenn du keinen anderen Tarif gebucht hast und zahlst max. Die ersten 30 Minuten pro Ausleihe sind inklusive. Für jede weitere halbe Stunde zahlst du 1 € (max.
Alle mit VRS-Chipkarte genießen Vergünstigungen in Köln und weiteren Städten und Gemeinden im VRS. Studierende kooperierender Hochschulen genießen ebenfalls Vergünstigungen. Alle, die bei der KVB ein digitales Deutschlandticket oder VRS-Abo abgeschlossen haben, können das KVB-Rad 30 Minuten kostenlos je Ausleihe nutzen. Jede weitere halbe Stunde kostet 1 € (max. 9 €/24 h).
Weitere Regeln für die Mitnahme in KVB-Fahrzeugen
Neben Fahrrädern und E-Scootern gibt es auch Regeln für andere Gegenstände und Verhaltensweisen in den Fahrzeugen der KVB.
Gepäck
Urlaubsreisende mit großen Koffern und Taschen können einem in der Bahn gerne mal den Weg versperren. Erlaubt ist der Transport von Trolleys und Koffern aber natürlich trotzdem. Dennoch gilt: Rücksicht auf die Mitfahrer und Mitfahrerinnen nehmen. Der Koffer sollte wenn möglich nicht direkt im Gang verstaut werden. Andere Reisende müssen die Möglichkeit haben, sich durch die Bahn zu bewegen. Koffer mit Rollen sollten zudem festgehalten werden, damit sie nicht durch die ganze Bahn rollen.
Einkaufswagen
Einkaufswagen sind meist noch sperriger als Koffer und deswegen noch weniger für den Transport in der Straßenbahn oder im Bus geeignet. Dennoch gilt: Stellt der Einkaufswagen keine Gefahr für Mitreisende dar, ist eine Mitnahme durchaus erlaubt. Die Ware in dem Einkaufswagen sollte natürlich gesichert sein und auch bei starken Bremsungen sollte der Wagen nicht durchs Abteil rollen. Wer aber Ärger mit den anderen Reisenden umgehen möchte, sollte auf die Mitnahme eines Einkaufswagens verzichten. Vor allem, da der Einstieg an vielen KVB-Haltestellen aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit gar nicht so einfach möglich wäre. Grundsätzlich sollte man aber darauf verzichten, Einkaufswagen vom Supermarkt-Gelände zu entwenden. Dies ist in vielen Fällen nicht erlaubt.
Möbel
Möbel können zwar prinzipiell mitgenommen werden - müssen aber sicher verpackt sein und keine anderen Fahrgäste gefährden. Und auch bei gut verpackten Möbelstücken gilt: Sie sollten keine Wege versperren. Auch hier kann der Fahrer oder die Fahrerin im Zweifel entscheiden, wen er mitnimmt und wen nicht.
Rollstühle und Kinderwagen
In den Bahnen und Bussen der KVB gibt es gekennzeichnete Plätze für Kinderwägen und für Rollstühle. Sollten diese durch andere Fahrgäste besetzt sein, haben sowohl Rollstuhlfahrer, als auch Personen mit Kinderwagen ein Recht auf den Platz.
Inline-Skates, Skateboards und Longboards
Inline-Skates, Skateboards oder Longboards müssen für die Fahrt mit der KVB sicher verstaut werden. Zu groß ist die Gefahr eines Unfalls. Auch an den KVB-Haltestellen ist das Fahren mit Skateboards, Longboards und Co. strengstens untersagt.
Hunde und andere Haustiere
Ein genereller Anspruch auf Beförderung von Hunden besteht nicht. Im Zweifel entscheidet der Fahrer bzw. die Fahrerin, ob das Tier mitgenommen wird. Ausgenommen sind ausgewiesene Begleithunde für Schwerbehinderte. Hunde, die mitfahren, müssen in Bus oder Bahn kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem ein Maulkorb tragen. Die Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Der Transport von Hunden erfolgt auf eigene Gefahr und unter Haftung durch den Tierhalter.
Ein Anspruch auf Beförderung von anderen Haustieren besteht ebenfalls nicht. Der Fahrer bzw. die Fahrerin entscheidet im Einzelfall, ob Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die Mitnahme/Beförderung von Haustieren ist ausschließlich in einem für den Transport geeigneten Behältnis möglich. Der Transport von anderen Haustieren erfolgt auf eigene Gefahr und unter Haftung durch den Tierhalter.
Weitere Verbote und Einschränkungen
- Alkohol: In den Verkehrsmitteln der KVB und in denen der von ihr beauftragten Unternehmen, sowie an den entsprechend gekennzeichneten Haltestellen dürfen keine alkoholischen Getränke konsumiert oder in geöffneten Behältnissen mitgeführt werden. Der Transport in fest verschlossenen, nicht unmittelbar zum Konsum bereiteten Behältnissen, ist hingegen gestattet. Missachtung wird in den Fahrzeugen und an den Haltestellen mit einem Bußgeld von 40 Euro sanktioniert.
- Rauchen: Das Rauchen in den Fahrzeugen der KVB ist absolut verboten. Es bezieht sich auf Busse, Bahnen, U-Bahnsteige und die Warte- und Verteilerebenen der U-Bahn. Das Verbot betrifft E-Zigaretten ebenso wie herkömmliche Zigaretten. Der Verstoß wird bei mangelnder Einsicht in den U-Bahnanlagen mit 15 Euro und in den Fahrzeugen mit bis zu 1000 Euro geahndet.
- Essen: Essen in den KVB-Fahrzeugen ist nicht gestattet. Der Geruch von Essen, gerade von Fast Food, kann die Mitreisenden verärgern. Und auch hier gilt: Letztlich kann der Fahrer oder die Fahrerin jederzeit entscheiden, wer mitfahren darf und wer draußen bleiben muss. Außerdem hat das Essen von Döner oder Cheeseburger im Bus oder in der Bahn einen weiteren Nachteil: Die Gefahr, die Sitze zu beschmutzen, ist sehr hoch. Und dann droht ein Bußgeld von 20 Euro.
- Lärm: Belästigendes Verhalten, wie Lärmen und laute Musik ist in den Fahrzeugen der KVB verboten. Auch hier gilt: Rücksicht auf die Mitreisenden nehmen. Kopfhörer sind immer eine gute Idee und auch beim Telefonieren sollte man nicht das ganze Fahrzeug zusammenbrüllen.
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