Wer in Deutschland mit dem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss dieses unter anderem mit einem Vorder- und einem Rücklicht ausstatten. Diese müssen jedoch vom Gesetzgeber zugelassen sein. Ob dies der Fall ist, erkennt man an einer Wellenlinie, gefolgt von dem Großbuchstaben K und einer Nummer. Sämtliche Fahrradlichter, die Sie im Handel kaufen können, sind gesetzeskonform.
Welche Sicherheitseinrichtungen sind für ein Fahrrad gesetzlich vorgeschrieben?
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Eine Klingel
- Gesetzlich zugelassene weiße Beleuchtung in Fahrtrichtung
- Gesetzlich zugelassene rote Beleuchtung nach hinten
- Ein weißer Reflektor in Fahrtrichtung und ein roter nach hinten
- An beiden Pedalen jeweils ein oranger Reflektor in Fahrtrichtung und einer nach hinten
- Min. 2 orange Reflektoren pro Laufrad
Beleuchtungsarten für Fahrräder
Unterscheidet man die Fahrradbeleuchtungen anhand ihrer Energieversorgung, gibt es 3 Arten:
Akku-betriebene Fahrradlichter
Diese Fahrradleuchten sind kompakt und können mit wenigen Handgriffen am Fahrrad montiert oder demontiert werden. Dadurch können sie auch abseits des Fahrrads als Taschenlampe verwendet werden. Jedoch sollte man sie immer abnehmen, wenn man sein Fahrrad abstellt, um zu verhindern, dass sie gestohlen werden. Sie sind wiederaufladbar, wodurch Müll vermieden wird. Ist der Akku jedoch entladen, dauert es ein bisschen, bis er wieder voll aufgeladen und einsatzbereit ist.
Bei elektronischen Fahrrädern, sogenannten E-Bikes, ist die Beleuchtung in der Regel an den Akku angeschlossen, der auch den Antrieb mit Strom versorgt.
Batterie-betriebene Fahrradlichter
Sie sind ebenso wie Akku-Lampen handlich und leicht zu montieren. Der einzige Unterschied ist, dass die Batterie schnell gewechselt werden kann und das Licht anschließend sofort wieder einsatzbereit ist. Jedoch ist diese Variante nicht umweltfreundlich.
Dynamo-betriebene Fahrradlichter
Um die Lampen zu betreiben, wandelt der fest montierte Dynamo die Bewegungsenergie des Fahrrads in elektrischen Strom um, somit wird keine zusätzliche Energiequelle benötigt. Das ist die umweltfreundlichste und, da die Bauteile fest montiert sind, auch eine diebstahlsichere Variante. Jedoch sind die Bauteile im Vergleich zu den anderen Varianten etwas schwerer und können nicht mit wenigen Handgriffen montiert oder demontiert werden.
Leuchtmittel: LED vs. Halogen
Unterscheidet man nach Leuchtmitteln, gibt es 2 verschiedenen Ausführungen:
LED-Beleuchtung
Eine Leuchtdiode kann sehr energiesparend betrieben werden und ist somit äußerst effizient. Zudem besitzt sie eine lange Lebensdauer, deshalb sind LED-Beleuchtungen inzwischen der Standard.
Halogen-Beleuchtung
Vereinzelt findet man noch Fahrrad-Lichter mit einer Halogenbirne. Der Vorteil dieser Bauart ist, dass die Birne in der Regel einzeln gewechselt werden kann. Jedoch sind sie nicht so effizient und langlebig wie LED-Scheinwerfer, daher liegt die Vermutung nahe, dass sie in absehbarer Zeit komplett verschwinden werden.
Naben- und Seitendynamo
Nabendynamo
Dieser Dynamotyp ist fest in der Nabe des Vorderrads verbaut. Im Vergleich zu Seitendynamos sind diese etwas schwerer, jedoch werden sie von schlechten Witterungsbedingungen nicht beeinflusst und erzeugen nahezu widerstandslos Energie. Das funktioniert genauso wie bei einem Wechselstromgenerator. Die mechanische Drehbewegung wird genutzt, um ein Magnetfeld zu erzeugen, das die Energie in elektrischen Strom umwandelt.
Seitendynamo
Ein Seiten-Dynamo kann auch als Felgendynamo bezeichnet werden. Wie sich von dem Namen bereits ableiten lässt, werden sie seitlich am Fahrrad montiert. Der Name Felgendynamo ist jedoch irreführend, da diese eben nicht auf die Felge drücken, um Energie zu erzeugen, sondern auf den Reifen. Hierzu dient eine Mechanik, die mit einem Hebel oder einem Knopf bedient werden kann. Um die Beleuchtung einzuschalten, klappt man den Dynamo auf den Reifen.
Durch die Reibung dreht sich ein Rädchen, das die Bewegungsenergie in elektrischen Strom umwandelt. Dieser wird nun verwendet, um die Fahrbahn zu erleuchten. Im Vergleich zu einem Nabendynamo sind sie sehr leicht, jedoch erhöht die zusätzliche Reibung auch den Widerstand und wenn der Reifen nass ist, wird die Energieausbeute verringert.
Was ist die StVZO?
Diese Abkürzung steht für Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie regelt, womit ein Gefährt ausgestattet sein muss, wenn man es in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegen möchte.
Zusätzliche Hinweise zur Fahrradbeleuchtung
Sowohl das Vorder- als auch das Rücklicht müssen mit einer konstanten Helligkeit leuchten. Blinkende Beleuchtung ist nicht gestattet. Ob das Licht mit Batterien, einem Dynamo oder Akku betrieben wird, ist nicht relevant.
Einige Front- und Rücklichter vereinen die Funktion von Beleuchtung und Reflektor. Ersatzweise können auch weiße Speichenreflektoren an jeder Speiche oder Reifen, die mit einem weißen Reflexstreifen ausgestattet sind, verwendet werden.
Für den Fahrer gelten keine gesetzlichen Vorschriften. Daher ist es erlaubt, zusätzlich eine Leuchte am Helm oder am Rucksack zu befestigen. Jedoch gelten diese nicht als Ersatz für das Licht, welches am Fahrrad vorhanden sein muss.
IP-Schutzklassen
Die Abkürzung IP steht für „International Protection“, wird aber auch oftmals als „Ingress Protection“ ausgeschrieben. Mithilfe der IP-Kennzahlen lässt sich die Staub- und Wasserdichtigkeit von Taschen, Schutzhüllen, Kleidung, Gehäusen und vielen weiteren Gegenständen klassifizieren. Sie sind genormt, um dem Kunden den Vergleich zu erleichtern. Die erste Kennzahl gibt an, wie gut der Inhalt gegen Staub geschützt ist, und die zweite, wie gut er gegen das Eindringen von Wasser geschützt ist - Bsp: IP67.
Definitionen zu den Kennzahlen
| Kennzahl I | Definition | Kennzahl II | Definition |
|---|---|---|---|
| 1 | Schutz vor Fremdkörpern > 50 mm | 1 | Schutz vor senkrecht fallenden Tropfen |
| 2 | Schutz vor Fremdkörpern > 12,5 mm | 2 | Schutz vor leicht schräg fallenden Tropfen |
| 3 | Schutz vor Fremdkörpern > 2,5 mm | 3 | Schutz vor Regen und Sprühwasser |
| 4 | Schutz vor Fremdkörpern > 1 mm | 4 | Schutz vor Spritzwasser aus allen Richtungen |
| 4K | 4K | Schutz vor Spritzwasser mit erhöhtem Druck aus allen Richtungen | |
| 5 / 5K | Schutz gegen vor Staub in schädlichen Mengen | 5 | Schutz vor Strahlwasser aus allen Richtungen |
| 6 / 6K | Komplette Staubdichtigkeit | 6 | Schutz vor Strahlwasser mit erhöhtem Druck aus allen Richtungen |
| 6K | 6K | Schutz vor Strahlwasser mit hohem Druck aus allen Richtungen | |
| 7 | Wasserdicht bis zu einer Tiefe von 1 m für bis zu 30 min. | ||
| 8 | Wasserdicht beim Untertauchen für unbestimmte Zeit | ||
| X | Keine Angabe zum Staubschutz (Bsp.: IPX6) | Zu 8 | Keine exakte Definition! |
Weitere Aspekte der Fahrradbeleuchtung
Gutes Sehen und Gesehen werden ist eine Art Lebensversicherung für Radfahrer! Es sind getrennte Licht-Systeme für vorne und hinten erlaubt und auch mit unterschiedlicher Spannung - zum Beispiel Dynamo vorne und Batterie hinten. Es sind Rücklichter mit Bremslichtfunktion erlaubt.
Es gibt inzwischen schon Frontscheinwerfer mit 900 Lumen Lichtstrom, die eine Zulassung haben. Eine Lichtausrüstung muss nicht mehr permanent am Rad vorhanden sein, aber nur solange es die Lichtverhältnisse zulassen. Sobald die Dämmerung einsetzt, oder schlechte Sicht durch Nebel oder Regen, muss ein Licht vorhanden und eingeschaltet sein.
Es ist nur noch ein roter Reflektor hinten vorgeschrieben. Der darf im Rücklicht integriert sein, muss natürlich eine Z-Kennzeichnung haben. Seit Frühsommer 2024 sind auch für alle Zweiräder Fahrtrichtungsanzeiger, also eine gelb leuchtende Blinkeranlage, erlaubt, um den anderen Verkehrsteilnehmern einen Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen und trotzdem die Hände permanent am Lenker zu lassen.
Es dürfen vorne 2 Blinker (rechts und links) und hinten 2 Blinker (rechts und links) montiert werden. Blinkende Lichter am Fahrrad, sowohl weiße wie rote, sind nicht erlaubt. Sie haben keine StVZO-Zulassung. Hintergrund ist die Tatsache, dass von anderen Verkehrsteilnehmern die Entfernung zu einem blinkenden Licht viel schwerer eingeschätzt werden kann.
Am Körper des Radfahrers und am Helm dürfen aber zusätzlich Licht-Elemente angebracht sein, die blinken. Alle Frontscheinwerfer oder auch Zusatzlampen am Helm müssen so eingestellt sein, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Tipp: Wer gerade darüber nachdenkt sich ein neues Rad zu kaufen, der sollte darauf achten, dass ein vernünftiger Scheinwerfer mit mindestens 20 Lux oder mehr montiert ist. Gegebenenfalls den Händler bitten, den Scheinwerfer gleich bei der Auslieferung gegen Aufpreis auszutauschen. Der Aufpreis ist meist sehr gering.
ADFC-Fahrradklimatest
Seit Einführung der LED-Technik gibt es stärkere und zuverlässigere Scheinwerfer und Rückleuchten als zu Zeiten der kleinen Glühbirnchen. LEDs sind heller, halten länger und benötigen wenig Energie. Im Zusammenspiel mit Nabendynamos bilden sie eine sehr zuverlässige Lichtanlage.
Zugleich hat das mehrere Innovationen ermöglicht, die das Radfahren bei Dunkelheit angenehmer und sicherer machen. Fahrradbeleuchtung muss nicht mehr von einem Dynamo betrieben werden. Es sind auch batterie- oder akkubetriebene Scheinwerfer und Rückleuchten zugelassen. Sie müssen so befestigt sein, dass sie während der Fahrt nicht verrutschen können. Tagsüber müssen sie nicht mitgeführt werden.
Bei schwierigen Sichtverhältnissen kann es aber auch tagsüber nötig sein, Licht zu benutzen - etwa bei Regen. Daher ist es besser, eine Lichtanlage zu nutzen, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird. Die Technik ist sehr zuverlässig und das Licht funktioniert immer, wenn man es braucht.
Die Beleuchtung von Pedelecs wird meist nicht von einem Dynamo angetrieben, sondern von dem Akku, der auch den Motor speist. Selbst wenn der Akku so geleert ist, dass der Motor abschaltet, reicht die restliche Energiemenge noch für mehrere Stunden Beleuchtung, sodass man im Fall der Fälle nicht im Dunkeln steht.
Reflektoren sind Pflicht
Im Gegensatz zu Scheinwerfern müssen bestimmte Reflektoren immer am Rad sein: Ein großer weißer Frontreflektor sowie ein großer roter Reflektor hinten. Die Pflicht, einen zweiten roten Reflektor hinten montiert zu haben, wurde gestrichen.
An den Pedalen müssen nach vorne und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein. Bei den Laufrädern hat man die Wahl: Entweder man fährt Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke, oder benutzt ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Auch reflektierende Speichenclips, die an jeder Speiche angebracht sind, sind möglich.
Leuchten müssen zugelassen sein
Alle Beleuchtungselemente, ob Leuchten oder Reflektoren, müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Damit wird sichergestellt, dass sie bei korrekter Einstellung nicht zu stark den Gegenverkehr blenden, ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen und andere Kriterien erfüllen, die die Sicherheit gewährleisten.
Ob eine Leuchte zugelassen ist, erkennt man am Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Man findet sie häufig als Relief auf der weißen oder roten Scheibe, manchmal word sie auch auf das Gehäuse gedruckt. Alles, was das Prüfzeichen nicht trägt, darf weder als Fahrradbeleuchtung verkauft, noch am fahrrad montiert genutzt werden.
Das gilt zum Beispiel auch für die beliebten Blinklichter, die gern anstelle von oder zusätzlich zu Scheinwerfer und Rücklicht eingesetzt werden. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kann bis zu 35 Euro Bußgeld kosten.
Fernlicht, Blinker und Co.: Neuere Entwicklungen
Die zuverlässige Stromversorgung und sparsame LED-Technik hat zu zahlreichen Innovationen geführt. So gibt es mittlerweile Scheinwerfer mit Tagfahrlicht und Fernlicht. Rücklichter mit Bremslichtfunktion leuchten beim Bremsen heller auf.
Auch Kurvenlicht gibt es schon: Lenkt man in eine Kurve, leuchtet der Scheinwerfer in die Kurve und nicht geradeaus wie bei herkömmlichen Scheinwerfern. An allen Fahrrädern zugelassen sind mittlerweile auch Fahrtrichtungsanzeiger. Zunächst waren sie nur an mehrspurigen Fahrrädern und an solchen mit Aufbauten, die Handzeichen verdecken können, zugelassen.
Man verspricht sich von den Blinkern mehr Sicherheit, da beide Hände beim Abbiegen am Lenker bleiben können. Noch gibt es nur wenige Modelle zu kaufen.
Korrekte Einstellung ist wichtig
Die leistungsstarken LED-Scheinwerfer können stark blenden, wenn sie zu hoch eingestellt sind. Für entgegenkommende Radfahrer*innen kann das unangenehm und auch gefährlich sein.
Nach den alten Vorschriften soll der Lichtkegel des Scheinwerfers in zehn Metern vor dem Vorderrad auf den Boden treffen. So ist eine gute Ausleuchtung der Fahrbahn möglich, ohne den Gegenverkehr zu stark zu blenden.
Neuere und leistungsstärkere Scheinwerfer sind aber in der Lage, einen wesentlich größeren Bereich vor dem Fahrrad auszuleuchten, ohne Blendwirkung für entgegenkommende Radfahrende. Daher ist es wichtig, sich an die Anleitung der Hersteller für eine korrekte Einstellung zu halten. Eine Faustregel: Der Lichtkegel sollte an dem Punkt, der am weitesten vom Rad entfernt ist, eine klar erkennbare Hell-Dunkel-Grenze aufweisen.
Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel.
Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben.
Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Was ist wichtiger - Lux oder Lumen?
Beim Kauf einer Fahrradbeleuchtung LED stolpert man über zwei Begriffe:
- Lumen (lm): Misst, wie viel Licht die Lampe insgesamt erzeugt.
- Lux (lx): Misst, wie viel Licht tatsächlich auf einen fokussierten Bereich trifft.
Ein Fahrrad Licht Set mit vielen Lumen kann viel Licht abgeben, aber ohne Fokussierung bleibt es ineffektiv.
Warum ist der Lichtkegel wichtig?
Ein guter Fahrrad-Scheinwerfer für Nabendynamo oder Akkubeleuchtung sollte das Licht auf die Fahrbahn lenken, nicht in den Gegenverkehr. Ein Dynamo gehört zu den zuverlässigsten Methoden, um dein Fahrradlicht zu betreiben. Akkubetriebene Fahrradlichter werden per USB- oder Netzstecker aufgeladen.
Bei einem E Bike kann die Beleuchtung direkt über den Fahrrad-Akku betrieben werden. Eine hochwertige Fahrradbeleuchtung oder ein effizientes Fahrrad Licht Set erhöht deine Sicherheit erheblich.
Egal ob Nabendynamo, Akku-Fahrradbeleuchtung oder batteriebetriebene Fahrradlampen - die Wahl hängt von deinen Bedürfnissen ab. Investiere in eine StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung, um Bußgelder zu vermeiden und sicher unterwegs zu sein.
Achte auf die richtige Lux-Zahl, eine StVZO-Zulassung und eine sinnvolle Lichtverteilung. Wenn du regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs bist, kann ein Nabendynamo eine lohnende Investition sein. Für sportliche Fahrer sind Akku- oder Batterielampen eine gute Alternative.
Bestandteile der Fahrradbeleuchtung
Dazu zählen Lampen bzw. Scheinwerfer und Reflektoren. Das Fahrradlicht vorne muss ein Scheinwerfer für weißes Abblendlicht sein - auch zwei sind zulässig. Dazu kommt ein weißer Front-Reflektor, der auch in den Scheinwerfer eingebaut sein kann. Hinten muss das Rad mit einem Rücklicht (Schlussleuchte) für rotes Licht und einem roten Rückstrahler der Kategorie Z ausgerüstet sein, der nicht dreieckig sein darf. Auch hier ist die Kombination in einem Gerät zulässig.
Die Leuchten müssen bauartgenehmigt sein, also ein amtliches Prüfzeichen tragen. Dieses setzt sich aus einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Nummer zusammen. Auch die Leuchtmittel, zum Beispiel LED, müssen der definierten Bauart entsprechen.
Erlaubt sind sowohl fest verbaute, als auch abnehmbare Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle, die Batterie. Diese Teile können kombiniert und müssen rechtzeitig - etwa mit Beginn der Dämmerung - angebracht werden.
Der nach vorne gerichtete Scheinwerfer darf zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion für weißes Licht ausgerüstet sein. Und die Schlussleuchten können zusätzlich eine Bremslichtfunktion für rotes Licht haben.
Zwischen den Speichen sind pro Rad auch mehr als zwei Reflektoren gestattet, die dann gleichmäßig nach dem Radumfang zu verteilen sind. Reflektierende Kleidung und Helme, (zusätzliche) Stirnlampe und Blinker sind an allen Fahrrädern erlaubt.
Scheinwerfer sind so einzustellen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind verboten. Generell müssen sie an der Front und am Heck mit Rückstrahlern beleuchtet sein.
Ist der Anhänger breiter als ein Meter, benötigt man zusätzlich links eine weiße Frontleuchte.
Der Standpunkt des ADAC
Der ADAC begrüßt, dass seit der Neuregelung der StVZO auch batteriebetriebene Beleuchtung zulässig ist. Gleichzeitig appelliert er an Benutzer, für die Funktionstüchtigkeit ihrer Lichtanlage zu sorgen und auf die ausreichende Energiekapazität zu achten.
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