Motocross-Strecken erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit, doch der Bau und Betrieb unterliegen strengen immissionsschutzrechtlichen Regelungen und bedürfen einer behördlichen Genehmigung.
Rechtliche Grundlagen für Motocross-Strecken
Motocross-Strecken gelten rechtlich als Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Gemäß § 4 BImSchG bedürfen alle Anlagen, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft haben können, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Die Erforderlichkeit einer Genehmigung ergibt sich aus der Tatsache, dass Motocross-Strecken nicht nur den Boden beanspruchen, sondern auch durch den Lärm der Motorräder und die aufgewirbelten Staubpartikel die Nachbarschaft und die Umwelt belasten können.
Auflagen zum Schutz von Anwohnern und Umwelt
Im Rahmen der Genehmigung für eine Motocross-Strecke können unterschiedliche Auflagen zum Schutz der Anwohner, der Umwelt und der Verkehrssicherheit erteilt werden.
Lärmschutz
Eine der häufigsten Auflagen betrifft den Lärmschutz. Hier werden in der Regel konkrete Betriebszeiten für die Nutzung der Motocross-Strecke festgelegt, um insbesondere die Lärmbelastung in den Ruhezeiten (etwa an Sonntagen oder in den Abendstunden) zu reduzieren. Die Einhaltung bestimmter Lärmgrenzwerte (in Dezibel) wird dabei ebenfalls vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die zulässigen Schallpegel nicht überschritten werden.
Es bleibt abzuwarten, ob sich in Zukunft die Motocross-Motorräder mit Elektromotor durchsetzen werden. So hat im Jahr 2023 Honda bereits einen Prototypen bei einem Wettbewerb in Japan getestet und auch KTM ist mit einem Prototypen beim Testen.
Staubemissionen
Motocross-Strecken erzeugen durch den Betrieb erhebliche Staubemissionen. Um die Belastung für Anwohner und die Umwelt zu minimieren, kann die Auflage erteilt werden, regelmäßige Bewässerungsmaßnahmen auf der Strecke durchzuführen.
Betriebszeiten
Üblicherweise wird der Betriebszeitraum genau festgelegt. Neben den regelmäßigen Trainingszeiten können besondere Regelungen für Wettkämpfe oder Veranstaltungen erlassen werden.
Naturschutz
Wenn sich die Motocross-Strecke in der Nähe von schutzwürdigen Naturräumen befindet, können zusätzliche Auflagen zum Schutz der Tierwelt und des natürlichen Lebensraums erlassen werden.
Verkehrssicherheit
Da Motocross-Strecken auch zusätzlichen Verkehr anziehen, können Verkehrssicherungsmaßnahmen wie Parkplatzregelungen, Verkehrslenkungspläne und Zufahrtsregelungen notwendig sein.
Ökologischer Nutzen von Motocross-Strecken
Motocross-Strecken bieten aufgrund ihrer begrenzten und festgelegten Betriebszeiten einen erheblichen ökologischen Nutzen. Die festen Zeiten gewöhnen die wild lebenden Tiere an die menschlichen Aktivitäten, sodass diese außerhalb der Betriebszeiten ein geschütztes Territorium vorfinden, das frei von Störungen ist.
In der Praxis zeigt sich oft, dass Motocross-Strecken zu regelrechten Biotopen für zahlreiche Tierarten werden. Motocross-Strecken schaffen daher nicht nur Platz für sportliche Aktivitäten, sondern leisten gleichzeitig auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
Genehmigungsrechtliche Anforderungen
Für Betreiber einer Motocross-Strecke ist es essenziell, sich frühzeitig über die genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu informieren.
Illegales Motocross-Fahren
In Deutschland ist Motocross-Fahren ein Hobby, welches sich wachsender Beliebtheit erfreut. Um diesem nachgehen zu können, gibt es eine Vielzahl von Motocross-Strecken, auf denen man sich ungestört dieser Sportart widmen kann. Dies ist in rechtlicher Hinsicht bedenklich, da das Motocross-Fahren im Wald ohne Sondererlaubnis illegal ist (Es sei denn, es findet auf einem speziell für diesen Zweck vorgesehenen Gelände statt).
Wer gegen diese Regelung verstößt, der muss folglich mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bieten die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit den deutschen Behörden, um die Konsequenzen unerlaubten Motocross-Fahrens für Sie möglichst abzumildern. Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage haben.
Im Bundeswaldgesetz sind die allgemeinen Prinzipien und Grundlagen des Waldrechts festgehalten. Die Landeswaldgesetze konkretisieren diese Prinzipien wiederum auf der Ebene der Bundesländer.
Neben Schadensersatzansprüchen lassen sich gegen Motocross-Fahrer, die den Wald rechtswidrig als Fahrstrecke benutzen, auch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend machen, um so eine Beeinträchtigung des Eigentums bzw.
Eine Beeinträchtigung des Waldes kann sich durch das Motocross-Fahren aus verschiedenen Aspekten ergeben. Zum einen verursacht das Motocross-Fahren teils erheblichen Lärm. Dieser kann auf einem bejagten Waldgrundstück beispielsweise dazu führen, dass das Wild verschreckt wird und so die Jagdausübung nicht mehr möglich ist. Zum anderen besteht auf Waldgrundstücken, die von Motocross-Fahrern illegaler Weise befahren werden, eine nicht zu unterschätzende Gefahr, dass dadurch Menschen verletzt werden.
Die Nutzungsbeeinträchtigungen, welche so durch das Motocross-Fahren entstehen, können eine Verletzung der durch die §§ 823 ff BGB geschützten Rechte der Eigentümer und (Jagd)Pächter von Waldgrundstücken darstellen, die diese nicht hinnehmen müssen. Bereits eine drohende Verletzung wird für einen Unterlassungsanspruch ausreichen.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes wird bereits nach der ersten illegalen Fahrt durch den Wald vermutet, dass sich die Störung wiederholen werde (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11).
Um die ursprünglichen Nutzungsmöglichkeiten des Waldgrundstückes wieder herzustellen und zukünftige zu verhindern, können Pächter und Eigentümer den Störer dazu verpflichten eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der der Motocross-Fahrer zusichert, dass zukünftiges Motocross-Fahren unterbleibt. Sollte es dann zu einem Verstoß gegen die Erklärung kommen, so macht sich der Motocross-Fahrer auch aus diesem Grunde schadensersatzpflichtig.
Wer mit seiner Motocross-Maschine trotz des Verbotes durch den Wald fährt, riskiert ein empfindliches Bußgeld für das Vergehen. Das drohende Bußgeld kann dabei nach § 70 Absatz 1 Nr.
Sollte der Motocross-Fahrer bei seiner Fahrt durch den Wald zusätzlich noch nachweisbare Schäden an Pflanzen, Zäunen oder anderen Gegenständen des Eigentümers oder Pächters des Waldes verursacht haben, so kann er sich darüber hinaus auch nach § 823 BGB schadensersatzpflichtig machen.
Wie eingangs dargelegt, kann das Motocross-Fahren im Wald weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollten Sie sich bzw. eine Ihnen bekannte Person mit solchen Rechtsfolgen konfrontiert sehen, zögern Sie nicht unser Team zu kontaktieren.
Lärmschutzverordnung (18. BImSchV)
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm von Sportanlagen und in Bayern, auch von Freizeitanlagen, wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV geregelt.
Sportanlagen und Freizeitanlagen sind in den meisten Fällen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Für sie gilt neben baurechtlichen Voraussetzungen die allgemeine Grundpflicht aus § 22 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG, danach sind schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist; unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden.
In Bayern wird auch der Freizeitlärm im Allgemeinen wie Sportlärm, das heißt nach der 18. BImSchV beurteilt.
Bei der Errichtung und dem Betrieb von Sportanlagen und Freizeitanlagen gelten die Immissionsrichtwerte aus der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Diese sind zulässige Grenzwerte für die Geräuschimmissionen von Sportanlagen zu den verschiedenen Tages- und Nachtzeiten.
Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV
Die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Gebiet | Tags (6-22 Uhr) | Nachts (22-6 Uhr) |
|---|---|---|
| Reine Wohngebiete | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Allgemeine Wohngebiete | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Mischgebiete | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Gewerbegebiete | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Die Tages-, Ruhe- und Nachtzeiten nach 18. BImSchV sind wie folgt definiert:
- Tag: 6:00 - 22:00 Uhr
- Ruhezeit: Mittagsruhe (je nach Kommune unterschiedlich)
- Nacht: 22:00 - 6:00 Uhr
Zur Beurteilung der Geräusche von Sportanlagen wurde die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BlmSchV erlassen.
CO2-Emissionen durch Motorsportveranstaltungen
Die gesamte Studie findest du am Ende des Artikels. Der erste interessante Fakt für die Allgemeinheit ist, dass nur ca. 5-8 % der CO2-Emissionen des Motorsports von den aktiven Fahrzeugen an sich stammen. 12 % stammen vom Fuhrpark, also Transporter, LKW etc., und ganze 80 % werden von den Zuschauern produziert. Die erste Erkenntnis für MX-Strecken bzw.
Ebenfalls interessant, aber wenig überraschend ist, dass 81 % der CO2-Emissionen durch Automobilsport verursacht werden. Im Motorradrennsport hingegen liegt der Straßenrennsport mit 10.000 Tonnen oder Motocross mit ca. 7.800 Tonnen CO2-Ausstoß vorn. Bahnsport folgt mit ca. 4.000 Tonnen.
In Punkt 9.3 geht die Studie speziell auf Motocross und Enduro ein. So schreiben sie auszugsweise: „Vor allem Motorsportdisziplinen wie Enduro oder Motocross, welche häufig in der Natur auf nicht befestigten Strecken stattfinden, stehen oft in der öffentlichen Kritik bzgl. ihrer Umweltwirkung. Bei einer Enduro- oder Motocross-Veranstaltung entstehen durchaus potenzielle Belastungen für die Umwelt, sei es in Form von Lärm, Emissionen oder durch die Motorsportfahrzeuge selbst. Erhebliche Beeinträchtigungen oder Gefährdung der Natur besteht allerdings vor allem bei freiem Fahren in der Natur, auf nicht zugelassenen Strecken.
Grundsätzlich ist es auf jeden Fall lobenswert, dass der DMSB solche Studien in Auftrag gibt. Für uns Motocrosser ist es natürlich schade, dass es hier nur um CO2-Emissionen geht. Vielen Vereinen würde eine Studie oder Gutachten über die Belastung des Geländes etc.
Der Deutsche Motor Sport Bund hat eine Studie veröffentlicht, in der relevante Klima- und Luftschadstoffemissionen durch Motorsportveranstaltungen in Deutschland einer genauen Betrachtung unterzogen werden. Zentrale Erkenntnis der durch das unabhängige aquatil-Institut durchgeführten Untersuchung war dabei, dass die Hauptquelle für Treibhausgasemissionen bei Motorsportveranstaltungen der An- und Abreiseverkehr der Zuschauer ist, während der Anteil der eigentlichen motorsportlichen Aktivitäten vergleichsweise gering ist.
Im Kern kamen die Forscher im Rahmen der DMSB-Umweltstudie zu einem ähnlichen Ergebnis wie es ein anderes Institut bereits 2008 festgestellt hatte: Die durch Motorsportveranstaltungen verursachten Emissionen von Klima- und Luftschadstoffen sind vergleichbar zu denen anderer großer Events. Insgesamt ergaben die in der Studie berechneten Szenarien zum Beispiel eine CO2-Emission zwischen 45.000 und 200.000 Tonnen im Jahr, von denen bis zu 80 Prozent durch die Besucher von Veranstaltungen verursacht werden. Die eigentlichen Motorsportaktivitäten von Rennfahrzeugen verursachen dagegen - je nach Berechnungsweise - fünf bis acht Prozent.
Die gesamten Klima- und Luftschadstoffemissionen des deutschen Motorsports machen weniger als 0,2 Prozent der bundesdeutschen Gesamtemission in diesem Bereich aus.
„Der DMSB räumt dem Umweltschutz schon seit mehr als 20 Jahren eine große Bedeutung ein“, erklärt DMSB-Präsident Wolfgang Wagner-Sachs. „Die nun vorgestellte Studie bestätigt uns einerseits in dem Bewusstsein, dass wir als Motorsportler keine überproportionalen Umweltauswirkungen verursachen. Gleichzeitig sind wir uns der Signalwirkung des Motorsports bewusst und wollen die in diesem Punkt erhöhte Sensibilität der Öffentlichkeit nutzen, um uns noch mehr und deutlicher als viele andere Sportarten für den Umwelt- und Klimaschutz einzusetzen.“
Eingebettet werden die Bemühungen in eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die dem Sport auf zwei und vier Rädern den Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit bereiten soll. „Gerade unser Sport erwies sich in der Vergangenheit immer wieder als ein ideales Test- und Entwicklungsfeld für neue Technologien“, beschreibt der DMSB-Präsidialbeauftragte für Umweltfragen, Dr. Karl-Friedrich Ziegahn.
Bei der Erhebung von Daten griffen die Wissenschaftler auf Daten der Motorsport-Saison 2019 zurück, um eine Verfälschung der Ergebnisse durch die Corona-Jahre zu vermeiden. Da eine vollumfängliche Erfassung der relevanten Daten naturgemäß nicht möglich war, stützten die Forscher ihre Aussagen auf die Analyse von Szenarien, aus denen sich ein Korridor von maximalen und minimalen Emissionswerten ergab.
Beide Umstände bekräftigen den DMSB darin, die Untersuchung der Umweltauswirkungen des deutschen Motorsports zu verstetigen. „In ihrem Resümee kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass eine genauere Bilanzierung auf Basis einer vollständigeren Datengrundlage und die Erweiterung mit zusätzlichen Faktoren empfehlenswert ist“, so der DMSB-Präsidialbeauftragte für Umweltfragen, Dr. Karl-Friedrich Ziegahn.
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