Leergewicht im Fahrzeugschein für Motorräder: Eine umfassende Erklärung

Der Fahrzeugschein, seit 2005 als Zulassungsbescheinigung Teil I bekannt, ist eine Art "Personalausweis" für Ihr Fahrzeug. Er enthält wichtige technische Angaben und Informationen zum Fahrzeughalter. In diesem Artikel konzentrieren wir uns speziell auf die Bedeutung des Leergewichts im Fahrzeugschein für Motorräder und geben Ihnen eine umfassende Erklärung.

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil I?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Dokument, das Sie stets im Original im Auto mitführen müssen. Sie dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr und enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug.

Warum wurde aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I?

Im Jahr 2005 wurden in der Europäischen Union die Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II abgelöst. Ziel dieser Maßnahme war, die Dokumente stärker zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen.

Wo finde ich das Leergewicht im Fahrzeugschein?

Die Leermasse in Kilogramm (kg) ist unter Punkt G im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zu finden. Diese Angabe stellt einen theoretischen Wert dar, der sich aus dem Gewicht des Fahrzeugs, einem vollen Tank, einem 75 kg schweren Fahrer sowie Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandskasten und Warndreieck zusammensetzt.

Was bedeutet das Leergewicht?

Das Leergewicht ist das gesamte Gewicht Ihres Autos in leerem Zustand, aber inklusive aufgefüllter Flüssigkeiten und etwa 75 Kilo Fahrergewicht.

Weitere wichtige Angaben im Fahrzeugschein

Neben dem Leergewicht enthält der Fahrzeugschein zahlreiche weitere wichtige Informationen. Hier eine Übersicht:

  • B: Datum der Erstzulassung
  • D.1: Marke
  • D.2: Typ/Variante/Version
  • E: Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • F.1: Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
  • G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
  • P.1: Hubraum in cm³
  • P.2: Nennleistung in kW
  • P.3: Kraftstoffart oder Energiequelle
  • T: Höchstgeschwindigkeit in km/h
  • V.7: CO₂ (in g/km) kombinierter Wert

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Felder im Fahrzeugschein und ihre Bedeutung:

Feld Bezeichnung
B Datum der Erstzulassung
D.1 Marke
D.2 Typ/Variante/Version
E Fahrzeug-Identifizierungsnummer
F.1 Technisch zul. Gesamtmasse in kg
G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
P.1 Hubraum in cm³
P.2 Nennleistung in kW
P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
T Höchstgeschwindigkeit in km/h
V.7 CO₂ (in g/km) kombinierter Wert

Leergewicht und Zuladung beim Motorrad

Wer mit dem Motorrad auf große Tour geht, sollte das zulässige Gesamtgewicht beachten. Unter der Ziffer G ist das Leergewicht des Fahrzeugs eingetragen - leer bedeutet mit 90 Prozent Sprit im Tank (DIN Leergewicht). Eine Angabe von-bis bezieht sich auf verschiedene Ausstattungsvarianten.

Die zweite wichtige Angabe findet sich unter Ziffer F.1: Hier ist das zulässige Gesamtgewicht eingetragen. Was hier steht ist kein Richtwert, sondern das absolute Limit. Die tatsächlich mögliche Zuladung ergibt sich dann als Differenz aus dem zulässigen Gesamtgewicht und dem tatsächlichen Fahrzeuggewicht.

Rechenbeispiel

Nehmen wir beispielsweise eine BMW R 1200 R LC. Die bringt laut Schein 231 Kilogramm auf die Waage. Dazu kommen knapp 2 Liter Sprit (1,5 Kilogramm) und für die Reise beide Koffer (zusammen 8 Kilogramm). Wir addieren einen Fahrer mit 90 Kilogramm und eine Sozia mit 60 Kilogramm, dazu jeweils 10 Kilogramm Klamotten. Schon sind wir in Summe bei 410,5 Kilogramm. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 450 Kilogramm bleiben effektiv noch 39,5 Kilogramm für das Reisegepäck. Und das bei einer großen BMW.

Was tun bei Verlust des Fahrzeugscheins?

Bei Verlust des Fahrzeugscheins müssen Sie den Verlust bei der KFZ-Zulassungsbehörde melden, die die Papiere ursprünglich ausgestellt hat, oder bei der Polizei. Um das Auto auch nach der Übergangszeit weiterfahren zu dürfen, müssen Sie neue Fahrzeugpapiere beantragen.

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