Früher befand sich der Lichtschalter oft rechts über dem Anlasser am Motorrad. Leider haben die "Experten" der EU bei Rollern verboten, dass man das Licht ausschalten kann. Das führt dazu, dass die Rücklichtbirne schneller durchbrennt, besonders bei Fahrten auf Feldwegen. Zudem wird argumentiert, dass es nicht gut für die Umwelt sei, das Licht nicht ausschalten zu können.
Der Killswitch als Alternative zum Lichtschalter
Manche verwechseln den Lichtschalter mit dem Killswitch. Ein Beispiel: Bei einem Sturz könnte das Motorrad aus verschiedenen Gründen auf volle Drehzahl gehen und den Fahrer mit dem drehenden Hinterrad verletzen. Mit dem Killswitch kann dies verhindert werden, während Lampen und andere Funktionen aktiv bleiben. Anstelle des Lichtschalters wird nun oft ein Warnblinkschalter eingebaut.
Gesetzliche Bestimmungen und Lichtschalter
Altersbedingt haben ältere Motorräder oft einen Lichtschalter, mit dem man das Licht jederzeit ausschalten kann. Außerdem ist damit ein Schalter für Stand-/Parklicht verbunden. Neuere Fahrzeuge haben oft keinen Lichtschalter mehr, und die Parklichtfunktion lässt sich bei manchen Modellen über das Zündschloss schalten. Es stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, die werksseitig eingerichtete Schaltmöglichkeit für das Licht zu entfernen und ob eine Schaltmöglichkeit für Stand-/Parklicht bei Motorrädern zwingend vorgeschrieben ist.
Dauerlicht für Abblendlicht ist nach TÜV kein Problem, solange die Funktion gewährleistet ist, da man ohnehin immer mit Abblendlicht fahren muss. §17 der StVO gibt Auskunft darüber, wann Licht notwendig ist. Standlicht ist, wie der Name sagt, nur im Stand zulässig, es sei denn, man nennt es "Begrenzungslicht". Für Krafträder ist es zulässig, nur mit Begrenzungslicht und Nebelscheinwerfer herumzufahren. Wie und wo geschaltet wird, ist nicht vorgeschrieben, nur die Funktion wird gefordert. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parklicht einzuschalten!
Zusatzscheinwerfer dürfen erst dann einschaltbar sein, wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist, gemäß EU-Zulassung. Wenn das Motorrad nach EU-Norm zugelassen ist, sind zwei Nebelscheinwerfer erlaubt, sonst nicht.
Umbau und Modifikation des Lichtschalters
Einige Motorradfahrer möchten den originalen Lichtschalter gegen eine Universal-Lenkerarmatur mit Blinker, Hi/Lo, Standlicht, Warnblinker usw. austauschen. Dabei geht es darum, die Fern-/Abblendlichtfunktion so einfach wie möglich umzubauen. Eine Lösung ist ein zusätzliches Relais, um die Versorgungsspannung für das Abblendlicht über den Zusatzschalter zu schalten und das Abblendlicht in Parkstellung zu deaktivieren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Funktionen des Lichtschalters zu modifizieren. Eine Option ist, das Standlicht auf Klemme 15 anzuklemmen und den Rest dann auf den neuen Zubehörschalter zu legen. Bei Umbauten mit zwei Relais ist es wichtig, dass immer nur eins eingeschaltet ist, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Der Kabelbaum muss dabei nicht geöffnet werden, die Arbeit beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die Kabel an die Relais anzuklemmen.
Pflichtschalter am Lenker
Laut StVZO ist kein einziger Schalter am Lenker Pflicht! Pflicht sind lediglich gewisse Funktionen, die gewährleistet sein müssen. Das Einschalten des Lichtes kann automatisch über die Zündung funktionieren, muss bei neueren Motorrädern sogar. Lichthupe und Killschalter sind nicht vorgeschrieben, können also ersatzlos gestrichen werden. Hupe muss nicht sein! Eine Klingel würde auch gehen.
Fernlicht und Hupe sind bei Fahrzeugen oberhalb des Versicherungskennzeichens vorgeschrieben.
Hier ist eine tabellarische Übersicht über die Pflichtfunktionen und Schalter am Lenker gemäß StVZO:
| Funktion | Pflicht gemäß StVZO | Schalter am Lenker Pflicht | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Abblendlicht | Ja | Nein | Einschalten kann automatisch über Zündung erfolgen |
| Blinker | Ja | Nein | Kontrollleuchte vorgeschrieben, wenn Schalterstellung nicht ablesbar |
| Hupe | Ja (oberhalb Versicherungskennzeichen) | Nein | Klingel wäre theoretisch auch möglich |
| Fernlicht | Ja (oberhalb Versicherungskennzeichen) | Nein | Kontrollleuchte vorgeschrieben, wenn Schalterstellung nicht ablesbar |
| Lichthupe | Nein | Nein | Kann ersatzlos gestrichen werden |
| Killschalter (Notaus) | Nein | Nein | Kann ersatzlos gestrichen werden |
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