Die Änderung der Fahrtrichtung - gemeinhin auch als Abbiegen bekannt - birgt bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Dabei sind Radfahrer besonders gefährdet, denn bei einem Unfall erleiden diese oft schwere Verletzungen oder müssen sogar mit ihrem Leben bezahlen. Um Kollisionen zu vermeiden, ist es daher enorm wichtig, die anderen Verkehrsteilnehmer auf den geplanten Abbiegevorgang hinzuweisen. Da Fahrräder nicht über elektrische Blinker verfügen, sind daher Handzeichen zu geben.
Auch um die Zahl der tödlichen Unfälle zu reduzieren, lernen Kinder bereits in der 3. oder 4. Klasse, wie sie richtig nach links und rechts abbiegen. Denn das Fahrrad setzt die Grundschule im Zuge der Verkehrserziehung ein. Die Schüler lernen damit die Verkehrsregeln und die Bedeutung der verschiedenen Straßenschilder. Den Abschluss der Unterrichtseinheit bildet dann die Fahrradprüfung. Wie man links abbiegen und andere überholen muss, gilt es dabei unter Beweis zu stellen.
Für alle Radfahrer, bei denen der Verkehrsunterricht in der Schule schon ein paar Jahre her ist, haben wir nachfolgend die wichtigsten Vorschriften zum Abbiegen mit dem Fahrrad zusammengefasst. Als Radfahrer haben Sie grundsätzlich zwei Optionen, wenn Sie nach links abbiegen. Mit dem Fahrrad können Sie nämlich sowohl direkt als auch indirekt die Fahrtrichtung wechseln. Aber wie unterscheiden sich die beiden Abbiegeverfahren und was genau müssen Radfahrer darüber wissen?
Was muss ich als Fahrradfahrer beim Abbiegen machen?
Wollen Sie mit dem Fahrrad abbiegen, sind Handzeichen als Ankündigung für die Änderung der Fahrtrichtung vorgeschrieben. Wer diese nicht bzw. nicht frühzeitig und deutlich macht, muss mit einem Verwarngeld von mindestens 10 Euro rechnen.
Wie biege ich mit dem Fahrrad links ab?
Verkehrsteilnehmer müssen, wenn Sie mit dem Fahrrad links abbiegen, 8 Punkte beachten. Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie hier.
Direktes oder indirektes Abbiegen: Was ist sicherer?
Das direkte Abbiegen nach links eignet sich vor allem für Straßen auf denen wenig Verkehr herrscht. Denn auch wenn diese Variante eine schnelle Änderung der Fahrtrichtung ermöglicht, birgt dieses Manöver für den Radfahrer ein hohes Gefahrenpotenzial. Sie wollen direkt nach links abbiegen? Ein höheres Maß an Sicherheit ermöglicht das indirekte Linksabbiegen.
Hierbei überquert der Radfahrer zuerst geradeaus die von rechts kreuzende Straße. Anschließend muss dann im sogenannten Aufstellbereich gewartet werden, bis auch die quer verlaufende Straße passiert werden kann. Dieser Vorgang dauert zwar länger als die direkte Variante, hat aber den Vorteil, dass Sie mit dem Fahrrad konfliktfrei abbiegen können. In immer mehr Städten werden daher zur Verbesserung der Verkehrssicherheit mit Straßenmarkierungen entsprechende Aufstellbereiche gekennzeichnet.
Richtig links abbiegen: Die wichtigsten Schritte
Folgende Punkte muss man einhalten, damit man sicher links abbiegen kann:
- Schulterblick über die linke Schulter nach hinten
- Linken Arm deutlich ausstrecken
- In die Mitte der Fahrbahn bzw. Linksabbiegerspur fahren und Arm wieder zurücknehmen
- Vorfahrt des Querverkehrs und des entgegen kommenden Verkehrs beachten wie auch den Fußgänger- und möglichen Fahrradverkehr auf der linken Seite.
- Zügig im großen Bogen einschwenken und am rechten Rand mit dem gebotenen Abstand weiterfahren.
- Während des Abbiegevorgangs die Hände am Lenker halten.
Zum Linksabbiegen darf der Radfahrer den benutzungspflichtigen Radweg nach der Rechtsprechung rechtzeitig verlassen, um sich dann auf der Fahrbahn einordnen zu können. Dies kann mit abgesenkten Bordsteinkanten unterstützt werden.
Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen
An Kreuzungen und Einmündungen lässt die StVO unterschiedliche Abbiegemöglichkeiten zu, unabhängig davon, ob die Übergänge ampelgesteuert sind. Wer mit dem Fahrrad links abbiegen möchte, hat die Wahl zwischen dem direkten oder indirekten Abbiegen bzw. dem nicht direkten Abbiegen.
Direktes Abbiegen
Das direkte Abbiegen führt direkt und über den kürzesten Weg über die Kreuzung oder Einmündung. Dabei nutzen Radfahrende, falls vorhanden, die Abbiegestreifen für Pkw bzw. Abbiegefahrstreifen für Fahrräder. Dies ist die übliche Art für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr und hat einige Vorteile:
- Es geht schneller, weil nur eine Ampelphase zu beachten ist.
- Es ist sicher, weil sich die abbiegenden Radfahrenden bereits frühzeitig einordnen. Die anderen Verkehrsteilnehmenden erfassen sie und können sich rechtzeitig darauf einstellen.
- Es entfallen Konfliktbereiche, die beim indirekten oder nicht direkten Abbiegen entstehen.
Indirektes Abbiegen
Beim indirekten Abbiegen an Kreuzungen fährt man zunächst geradeaus, um zur gegenüberliegenden Seite zu kommen, um dann nach links abbiegen zu können. Danach fährt man - bei Ampel gesteuerten Übergängen bei der nächsten Grünphase - auf die andere Seite und fädelt sich unter Beachtung der Vorfahrtsregeln in den fließenden Verkehr ein. Dieses System benötigt etwas mehr Zeit.
Es handelt sich hierbei also nicht um einen klassischen Abbiegevorgang, sondern um das Queren von zwei Fahrbahnen geradeaus. Bei Einmündungen auf der linken Seite steigt man zunächst am rechten Fahrbahnrand ab und verhält sich dann entsprechend wie oben beschrieben.
Grünpfeil für den Radverkehr
Seit 2021 erlaubt die StVO an Ampeln mit Grünpfeil für den Radverkehr das Abbiegen nach rechts. „Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.“ (Aus § 37 der StVO)
Zudem schreibt die StVO vor, dass deswegen vor dem Abbiegen angehalten werden muss, um zu schauen, ob ein Abbiegen ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Bußgeldkatalog: Falsches Abbiegen mit dem Fahrrad
Das Missachten der Vorfahrt oder falsches Abbiegen kann je nach Schwere und möglichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer zwischen 15 € und 30 € kosten.
Die StVO und das Abbiegen
Die StVO regelt für die Radfahrenden je nach Anlage der Straße wie abgebogen werden muss. Das richtige Verhalten wird in diesem Artikel erläutert.
Weitere wichtige Aspekte für sicheres Radfahren
- Rechtsfahrgebot beachten: Trotzdem kommen Radfahrenden, die sich rechts halten, immer wieder Radfahrende entgegen, die auf der linken Seite unterwegs sind. Das verunsichert die richtig fahrenden Radfahrenden und kann auch gefährlich werden.
- Fehler beim Linksabbiegen: Beim direkten Linksabbiegen dürfen Radfahrende auch benutzungspflichtige Radwege verlassen, um direkt links abzubiegen, müssen aber auf den Geradeaus-Verkehr achten, der Vorfahrt hat. Wer direkt links abbiegen möchte, ordnet sich frühzeitig in der Fahrbahnmitte ein und richtet sich nach den Lichtsignalen des entsprechenden Fahrstreifens.
Sicherheitsausrüstung für Fahrräder
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
ADFC: Engagement für sicheren Radverkehr
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.
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