Michelin Motorrad Freigabe Liste: Alles, was Sie wissen müssen

Michelin verfolgt seit über 130 Jahren das Leitprinzip: Innovation für ein besseres Leben in Bewegung. Daraus entsteht eine bemerkenswerte Expertise und Innovationskraft, aus der Reifen für alle Einsatzmöglichkeiten hervorgehen.

Reifenfreigaben: Pflicht oder Empfehlung?

Lange Zeit waren Reifenfreigaben für Motorradreifen Pflicht. Inzwischen sind diese Beschränkungen aber für die meisten Fahrzeuge aufgehoben worden. Trotzdem ist es auch heute noch ratsam, sich über die Datenbanken der Reifenhersteller zum Thema Reifenempfehlungen, Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen zu informieren.

Gerade für ältere Motorräder sind auch aktuell noch Freigaben und TÜV-Gutachten notwendig, um Reifenmodelle legal fahren zu dürfen. In den folgenden Abschnitten haben wir dir übersichtlich zusammengefasst, in welchen Fällen eine Motorradreifen Freigabe noch zwingend notwendig sind.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

Motorradreifen sind entsprechend der ECE-R 75 genormt. Sie gilt für Zweiradreifen spätestens ab dem Produktionsdatum Oktober 1998 und betrifft insbesondere die Beschriftung der Reifenflanke. Die ECE-Nummer inklusive dem E-Zeichen muss auf jedem Reifen abgebildet sein. Nur mittels diesem kann herausgefunden werden ob der Reifen auch zugelassen ist. Sollte aus unerklärlichen Gründen diese Nummer bzw. das E-Zeichen fehlen, handelt es sich um keinen straßenzugelassenen Reifen. Info: Das Kürzel „NHS“ im Reifennamen deutet auf reine Rennstreckenreifen hin.

Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden.

Fallunterscheidungen bei der Reifenumrüstung

Im Wesentlichen gibt es künftig zwei unterschiedliche Möglichkeiten, neue Reifen legal auf ein Motorrad zu bringen.

Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung

Die Mehrheit der Fahrzeuge ab Baujahr 2000 verfügt über eine EU-Typgenehmigung. Hier sind folgende Szenarien zu unterscheiden:

  • Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller, anderes Profil. Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen die meisten Reifenhersteller eine Service-Information zur Verfügung, aus der die empfohlenen Reifenkombinationen für das Fahrzeug hervorgehen.
  • Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt. Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.
  • Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine vom Reifenfabrikaten ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung

Für alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21 gilt: Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.

Sollte nur eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen sein, dürfen alle Reifenmodelle dieses Herstellers verwendet werden. Seit dem 01.01.2025 besteht die Möglichkeit die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO auszutragen, sollte das maximale Baumaß der eingetragenen Reifengrößen im Fahrzeug Platz gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 haben. Dabei können die Reifengröße oder die Bauart auch abweichend der original eingetragenen Reifen sein!

Michelin Reifenfreigaben für ältere Motorräder

Damit auch die Fahrer älterer Motorräder in den Genuss der neuesten Reifenentwicklungen kommen können, erstellt Michelin Reifenfreigaben für Motorräder ab den 70er Jahren. Manche dieser Motorräder hatten exotische Zoll-Reifengrößen, die es heute nicht mehr gibt.

Nicht nur für die aktuellen Motorradmodelle präsentiert Michelin neue Reifen, auch für die älteren Motorräder entwickelt Michelin neue Modelle wie den 2021 vorgestellten MICHELIN Road Classic. Der Gürtel über der Diagonalkarkasse (Bias Belted Bauweise) sorgt für eine hohe Fahrstabilität, was gerade den älteren Motorrädern zugutekommt.

Herstellerbescheinigungen und Service-Informationen

Neben Herstellerbescheinigungen stellt Michelin Motorradfahrern in der Datenbank auch Service-Informationen zur Verfügung. Diese sind für Motorräder mit EU-Typgenehmigung ausreichend, solange Reifen der gleichen Dimension zum Einsatz kommen.

Darüber hinaus umfasst das Michelin Online-Tool weiterhin die Freigaben für Reifen, die vor Ende 2019 produziert wurden. Die bislang gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Bereifungsempfehlungen sind als Nachweis in einigen Fällen nicht mehr ausreichend.

Sollen Reifen mit Herstelldatum ab 2020 in einer abweichenden Dimension oder anderer Bauart aufgezogen werden, ist eine neue TÜV-Abnahme bzw. Begutachtung nach §21 StVZO erforderlich. Als Prüfgrundlage der gewünschten Fahrzeug-/Reifenkombination ist eine Herstellerbescheinigung nötig, wie sie zum Beispiel bei Michelin erhältlich ist.

Ablauf der Reifenumrüstung ab 2025

Um neue Motorradreifen mit abweichenden Spezifikationen ab 2025 in die Fahrzeugpapiere einzutragen, ist ein Termin bei einer Prüforganisation erforderlich. Weitere Informationsdokumente zum Fahrzeug oder Reifen können hilfreich sein, sind aber nicht zwingend erforderlich. Die Prüfstelle kontrolliert die Maße, Spezifikationen und die Freigängigkeit bei der konkreten Kombination aus Reifen und Fahrzeug.

Wird das vorliegende Reifenfabrikat für Ihr Motorrad erfolgreich abgenommen, müssen Sie mit dem Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis zur zuständigen Behörde, um Ihre neuen Reifendaten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eintragen zu lassen. Damit einhergehend wird der alte Eintrag aus der Zulassungsbescheinigung entfernt und ungültig.

Austragung einer Reifenbindung

Die Austragung einer Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren ist vor allem bei älteren Motorrädern relevant. Im Gegensatz zur Eintragung neuer Reifen ist bei der Austragung der Reifenbindung normalerweise keine Begutachtungsfahrt durch Prüfer notwendig. Das weitere Vorgehen gleicht aber dem der Eintragung zum Großteil.

Auch beim Austragen von Motorradreifen müssen Sie das von der Prüfstelle ausgestellte Gutachten der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) vorlegen, um damit die Betriebserlaubnis erteilen zu lassen.

Zollangaben bei älteren Reifenmodellen

Bei älteren Reifenmodellen, deren Dimensionen in Zoll angegeben sind, verhält es sich ähnlich wie bei der Ein- und Austragung. Die alte Zollangabe muss durch eine Prüfstelle in eine metrische Einheit übersetzt werden (gängige Reifengrößen-Angaben). Dies kann jedoch nicht rein rechnerisch erfolgen, sondern muss anhand von Messverfahren und unter Berücksichtigung von Toleranzen ebenfalls in einer Einzelabnahme durchgeführt werden.

Gut zu wissen: Die neuen Reifen bzw. abweichende Reifengrößen müssen zur Begutachtung durch die Prüfstelle am Fahrzeug montiert sein. Der Weg zur Prüfstelle findet also theoretisch „ohne Betriebserlaubnis“ statt.

Michelin Reifenvielfalt für das Motorrad

Für den Cruiser- und Supertourer-Reifen MICHELIN Commander III und die sportlich ausgelegten MICHELIN Power Experience in Form des Power 5, Power GP und Power Cup 2 Reifen liegen ab sofort über 1.000 Freigaben (285 für den Commander III und 843 für die Power Experience) zur Reifenumrüstung vor.

Damit ist das Motorradreifen-Produktportfolio von Michelin noch breiter aufgestellt und umfasst jetzt 25.172 Motorrad-Bereifungskombinationen und Freigaben für mehr als 1.500 Motorradmodelle. Dort sind bereits über 1.700 Reifenfreigaben nach den neuen Vorgaben zur Reifenumrüstung zum Download bereitgestellt.

Auszeichnungen für Michelin

  • Große Ehre für Motorradreifen von Michelin auf der zurückliegenden Fachmesse Tire Technology Expo 2019 in Hannover: Eine internationale Jury, bestehend aus 31 Vertretern der Reifen- und Fahrzeugindustrie sowie Experten aus Forschung und Hochschullehre, hat Michelin zum „Reifenhersteller des Jahres“ gekürt.
  • Die Zeitschrift Motorsport Aktuell hat Michelin zur beliebtesten Reifenmarke des Jahres 2018 gewählt.
  • „Beliebteste Marke im Motorrad-Rennsport“: Hier konnte sich MICHELIN in der Kategorie Rennreifen mit 60,4 Prozent der Stimmen und einem Abstand von fast 20 Prozent zum Zweitplatzierten klar gegen die Konkurrenz behaupten.

Michelin im Überblick

Der weltweit agierende Reifenhersteller produziert und verkauft Reifen für nahezu alle Fahrzeugarten, wie Motorräder, Flugzeuge, Automobile, Fahrräder, Erdbewegungsmaschinen, Ackerschlepper, Lastkraftwagen. Produziert wird in 70 Werken in 17 Ländern auf 5 Kontinenten. Michelin ist seit 2016 Reifenlieferant des MotoGP, der Vertrag wurde jetzt bis 2023 verlängert.

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