Uns erreichen vermehrt Nachfragen zu den geänderten Rahmenbedingungen im Bereich der Reifenfreigaben / Bereifungsregelungen. Hier finden Sie alle wichtigen Infos.
Grundlagen der Mischbereifung
Was ist Mischbereifung? Eine Mischbereifung liegt vor, wenn sich die an einem Fahrzeug montierten Reifen hinsichtlich ihrer Merkmale unterscheiden. Eine Mischbereifung liegt vor, wenn sich die an einem Fahrzeug montierten Reifen hinsichtlich der Profiltiefe, der Größe, der Breite, der Materialzusammensetzung sowie der Reifenart (Sommer- oder Winterreifen) unterscheiden.
Grundsätzlich ist eine Mischbereifung zulässig, aber nicht empfehlenswert. Deshalb sollte stets angestrebt werden, die Achsen des Fahrzeugs mit einheitlichen Reifen zu bestücken. Lässt sich eine Mischbereifung nicht vermeiden, sollte zumindest auf unterschiedliche Reifen pro Achse verzichtet werden.
Gesetzliche Definition
Gesetzlich ist die Mischbereifung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert. § 36 Abs. 6 StVZO verbietet die Kombination sogenannter Diagonal- und mit Radialreifen. Demnach dürfen Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgestattet sein.
In der Theorie ist diese Art der Mischbereifung demnach verboten. In der Praxis ist diese Regelung jedoch kaum noch relevant, da Diagonalreifen lediglich bis in die 80er-Jahre hinein verbaut wurden und heutzutage daher höchstens noch bei Oldtimern zum Einsatz kommen.
Weitere Arten der Mischbereifung
Die meisten Kfz-Fahrer verstehen unter “Mischbereifung” daher wohl eher eine Nutzung von Reifen, die sich beispielsweise in Größe, Gummimischung Profiltiefe oder Hersteller unterscheiden. Aber auch die gleichzeitige Nutzung von Winter- und Sommerreifen stellt eine Mischbereifung dar.
Sind Profiltiefe, Gummimischung oder Modell unterschiedlich, ist es möglich, verschiedene Reifen aufzuziehen. Auch Reifen unterschiedlicher Hersteller können im Straßenverkehr genutzt werden. Besonders bei älteren Fahrzeugen kommt so eine Mischbereifung vor, etwa wenn Reifen beispielsweise wegen Verschleißerscheinungen ausgetauscht werden müssen, der Hersteller diese Reifen aufgrund ihres Alters jedoch nicht mehr im Sortiment hat.
Bei der Reifengröße hingegen gelten strikte Vorschriften: die Größe muss einheitlich sein, eine unterschiedliche Größe ist nicht erlaubt. Auch eine Mischbereifung mit Winter- und Sommerreifen ist grundsätzlich erlaubt. Erfordern die Wetterverhältnisse im Winter allerdings das Aufziehen von Winterreifen (sogenannte situative Winterreifenpflicht), sind Kfz-Fahrer bzw. Alle Reifen am Auto müssen demnach den Vorschriften für Winterreifen entsprechen. Ob dies der Fall ist, erkennen Sie an dem Alpine-Symbol auf der Reifenflanke.
Mischbereifung am Motorrad
Auch Lkw und Motorrad können mit unterschiedlichen Reifen ausgestattet sein. Allerdings ist es beim Motorrad - ebenso wie beim Pkw - möglich, dass es Einschränkungen, beispielsweise eine Reifenfabrikatsbindung, gibt. Die entsprechenden Angaben sind im Fahrzeugschein vermerkt.
Auch beim Motorrad ist eine Mischbereifung grundsätzlich erlaubt. Ist hier eine Reifenfabrikatsbindung vermerkt, ist bei diesem Motorrad von einer Mischbereifung abzusehen. Sollten Sie trotzdem verschiedene Reifen vorne und hinten anbauen wollen, könnten Sie eine Reifenfreigabe beantragen.
Demzufolge lässt sich ableiten: Selbst im Falle einer Mischbereifung ist es ratsam, einheitliche Reifen auf die jeweils gleiche Achse zu montieren.
Reifenbindung und Herstellerfreigaben
Früher war die Regel, dass die Reifenbindung und der Reifenhersteller im Zuge einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weitestgehend hinfällig ist. unüblich, dass dieser spezifische Reifenhersteller dann auch in den Papieren vermerkt war bzw. Zulassungsbescheinigungen älterer Fahrzeuge immer noch vermerkt ist.
Um neue Motorradreifen mit abweichenden Spezifikationen ab 2025 in die Fahrzeugpapiere einzutragen, ist ein Termin bei einer Prüforganisation erforderlich. Die Prüfstelle kontrolliert die Maße, Spezifikationen und die Freigängigkeit bei der konkreten Kombination aus Reifen und Fahrzeug.
Wird das vorliegende Reifenfabrikat für Ihr Motorrad erfolgreich abgenommen, müssen Sie mit dem Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis zur zuständigen Behörde, um Ihre neuen Reifendaten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eintragen zu lassen.
Die Austragung einer Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren ist vor allem bei älteren Motorrädern relevant. Auch beim Austragen von Motorradreifen müssen Sie das von der Prüfstelle ausgestellte Gutachten der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) vorlegen, um damit die Betriebserlaubnis erteilen zu lassen.
Winterreifenpflicht und M+S Kennzeichnung
Jedoch hat die Neuerung wieder einmal nur den Fokus auf die Mehrspurfraktion. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und der §36 StVZO wurde überarbeitet. Wir erläutern jetzt nicht das Thema Winterreifen-Pflicht, sondern was ändert sich für die Motorrad-Fahrer grundsätzlich.
Die Zweirad-Reifenhersteller nutzten über Jahrzehnte eine Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber nun (ob richtig oder falsch) geschlossen hat. Aufgrund ihres grobstolligen Profils können Off-Road-Reifen (Bsp. Conti TKC80, Heidenau Scout, Metzeler Karoo, Michelin Anakee Wild uva.) nur eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit schadlos überstehen.
Das ist ab dem 01.01.2018 vorbei!!!! §36 StVZO neu, erlaubt dies in Zukunft nur noch, wenn der Reifen seine Wintereigenschaften durch das genormte Schneeflockensymbol nachweist. Wie alles, ist auch die Schneeflocke in der EU genormt, eine Prüfung für Einspurfahrzeuge ist hier nicht vorgesehen.
Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem 01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen. Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.
Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
Generell fällt mit der Änderung der STVO §2 Punkt 3a die situative Winterreifenpflicht für einspurige Fahrzeuge weg. Demnach müssen motorisierte Zweiräder keine Winterreifen mehr verwenden, auch wenn winterliche Bedingungen herrschen.
Zum einen gibt es in der StVZO §36 Punkt 4 den Absatz 2, wonach mit Änderung vom 31.05.2017 Reifen für winterliche Wetterverhältnisse mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein müssen.
Demnach gelten Reifen - die nur über die M+S Kennzeichnung verfügen - nicht mehr als Winterreifen im Sinne des Gesetzes. Es wäre also nicht mehr zulässig, M+S-Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden und wie bisher einen entsprechenden M+S Geschwindigkeitsaufkleber anzubringen.
Im §36 Punkt 4a gibt es jedoch die Ausnahme, wonach Reifen, die nur eine M+S Kennzeichnung haben und nicht nach dem 31.12.2017 hergestellt worden sind, weiterhin bis zum Ablauf des 30.09.2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten und somit auch weiterhin in Kombination mit einem M+S Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers eingesetzt werden dürfen.
Auswirkungen und Empfehlungen
Für Fahrzeuge, die vor dem 17.06.1999 mit nationaler ABE genehmigt wurden, gibt es keine Möglichkeit mehr, M+S Reifen (die ab 01.01.2018 hergestellt wurden) mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden.
Für Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt.
Denn nach Europäischem Recht ist die Verwendung der M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zulässig.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Keine Mischbereifung fahren (z.B. vorn Bridgestone, hinten Michelin).
- Reifen nur paarweise verwenden (vorn und hinten das gleiche Profil vom gleichen Hersteller).
- Den Umrüstungsempfehlungen der Hersteller folgen (vormals "Reifenfreigabe").
- Die "Reifenfreigabe" immer mitführen und bei Kontrollen vorweisen.
- Keine anderen Reifendimensionen fahren, als in den Papieren eingetragen sind.
Vor- und Nachteile der Mischbereifung
Auch wenn es gemäß Verkehrsrecht nicht (immer) verboten ist, birgt eine Mischbereifung keine Vorteile.
- Höheres Risiko, in Kurven auszubrechen: Wenn die unterschiedlichen Pneus mit einem verschieden starken Grip (Haftung auf der Straße) daherkommen, könnte dies vor allem zu Instabilität in Kurven führen.
- Längerer Bremsweg: Unterschiedliche Reifen können die Bremswirkung negativ beeinflussen und auf diese Weise den Bremsweg verlängern.
- Unter- oder Übersteuerung bei Sommer- und Winterreifen: Wenn Sie Winterreifen und Sommerreifen mischen, entscheiden Sie sich damit für einen Mix aus Materialzusammensetzungen und Fahreigenschaften.
- Insgesamt weniger Stabilität beim Fahren: Da ein Reifenmix für verschiedene Fahreigenschaften sorgt, bspw. bei der Materialzusammensetzung, der Profiltiefe oder eben auch bei der Profilgestaltung, könnte damit die gesamte Fahrstabilität verringert werden.
ADAC Empfehlungen zur Mischbereifung
Reifen verschiedener Hersteller, Profilarten oder Gummimischungen können die Fahrstabilität des Wagens negativ beeinflussen. Deutlich wird dies insbesondere bei Aquaplaning, Brems- oder Kurvenfahrten.
Wohin kommt das bessere Profil? Im Übrigen gehören die Reifen mit dem besseren Profil auf die Hinterachse (sowohl bei Front- als auch bei Hecktrieblern).
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