Welchen Führerschein brauche ich für mein Motorrad?

Träumen Sie davon, die Welt auf zwei Rädern zu entdecken? Mit der Führerscheinklasse A und ihren Varianten A1, A2 und AM bietet Ihnen die Fahrschule die perfekte Grundlage für pures Fahrvergnügen! Der Umgang mit einem solchen Kraftrad will aber gelernt sein, weshalb der Gesetzgeber verschiedene sogenannte Motorradführerscheine vorsieht. Als Einsteigermodell für die Welt der richtigen Biker gilt dabei nicht selten der A1-Führerschein.

Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen im Überblick

In Deutschland gibt es derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

Führerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Die Details zu den einzelnen Klassen

Klasse AM

  • Für zwei- und drei­rädrige Klein­kraft­räder mit 45 km/h bauart­bedingter Höchst­geschwindig­keit, höchstens 50 ccm Hub­raum und maximal 4 kW Motor­leistung.
  • Die Motorrad-Führer­schein­klasse gilt auch für Straßen-Quads (max. 4 kW) und vier­rädrige Leicht­kraft­fahrzeuge (max.
  • Außerdem dürfen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe) die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr.

Klasse A1

  • Für Leicht­kraft­räder mit höchstens 125 ccm Hubraum, bis zu 11 kW (15 PS) Motor­leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg.

Klasse A2

  • Für Kraft­räder mit höchstens 35 kW Motor­leistung und einem Leistung/Gewicht-Verhältnis von max.
  • Mit Motorrad-Führerscheinklasse A2 dürfen Sie Krafträder mit höchstens 48 PS (35 kW) fahren.
  • Auf diese Leistung gedrosselte Krafträder erreichen Höchstgeschwindigkeiten von ungefähr 160 bis 200 km/h.

Klasse A

  • Mit dem "großen" Motorrad­führerschein A dürfen Sie Krafträder ohne PS-Begrenzung fahren.

Mindestalter für die Motorradführerscheine

  • AM: 15 Jahre
  • A1: 16 Jahre
  • A2: 18 Jahre
  • A: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit Vorbesitz der Klasse A2 (mind.
  • Egal, welchen Führerschein für Motorräder Sie machen möchten: Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
  • Das heißt: Sie können auch mit 60, 70 oder 80 Jahren eine Motorrad-Fahrerlaubnis erwerben.

Der Weg zum Motorradführerschein

Unsere erfahrenen Fahrlehrer bringen Ihnen nicht nur die technischen Grundlagen bei, sondern auch den sicheren Umgang mit Ihrem Zweirad - von der ersten Fahrstunde bis zur erfolgreichen Prüfung.

Theoretische und praktische Ausbildung

Für den A1-Führerschein benötigen Sie mindestens 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie. Die Mindestzahl der Fahrstunden liegt bei 12 mit je 45 Minuten Dauer. In den 12 Stunden sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu absolvieren. Dazu kommen noch die normalen Fahrstunden, deren Anzahl abhängig vom Können des Fahrschülers ist.

Wie viele Theoriestunden beim Neuerwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen, bevor ihr eure Theorieprüfung ablegen könnt, ist festgeschrieben. Diese umfassen 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads. Besitzt ihr allerdings bereits einen Führerschein für ein Motorrad und wollt von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, sind 12 Führerschein-Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Außerdem müsst ihr 10 bis 20 Übungsstunden absolvieren. Diese Zahl ist abhängig davon, wie begabt ihr seid und wie schnell ihr euer Motorrad sicher fahren könnt.

Generell gilt: Mit der Ausbildung dürfen Sie ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters beginnen. Für alle Führerscheine gilt, dass die Praxisprüfung in der Fahrschule frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden kann.

Dauer des Führerscheinerwerbs

Im Schnitt dauert es ein bis zwei Monate, um den Motorradführerschein auf regulärem Weg zu erwerben. Meist umfasst die praktische Fahraus­bildung zwischen 20 und 30 Stunden. Der Theorieteil umfasst mindestens 16 Doppel­stunden. Wie lange es dauert, den Motor­rad­führerschein zu machen, variiert je nach Fahrschüler:in und angestrebter Motorrad-Führer­schein­klasse. Je leistungsstärker das Bike, desto höher ist die benötigte Fahr­erlaubnis­klasse - und damit die vorge­schriebene Fahrstunden­anzahl.

Sinnvoll ist es, mit den theoretischen Stunden des Motorrad­führerscheins im Winter zu beginnen. Im Frühling wechseln Sie zum praktischen Teil und profitieren von witterungs­bedingt günstigen Straßen­verhältnissen. Winter­fahrten stellen gerade für Fahr­anfänger:innen ein erhöhtes Risiko dar.

Kosten für den Motorradführerschein

Der Motorradführer­schein-Preis setzt sich aus fixen Kosten (z. B. Anmelde- und Prüfungs­gebühren) und variablen Kosten (Fahr­stunden) zusammen. Realistisch sind 20 bis 30 Fahrten. Eine 45-minütige Fahr­stunde kostet ungefähr 30 bis 50 Euro. Zusätz­lich sind zwölf Sonder­fahrten (z. B. Auto­bahn) vorgeschrieben.

Natürlich kommen, je nach Führerschein, auch diverse Kosten auf euch zu. Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an. Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt.

Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Die Kosten für den A1-Führerschein variieren stark und liegen zwischen 1.000 € und 3.000 €, je nach Region und eigenem Können.

Die Kosten für den Führerschein liegen zwischen 1.600 € und 3.000 €.

Die Kosten für den A-Führerschein liegen ebenfalls zwischen 1.600 € und 3.000 €. Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €.

Motorradführerschein mit Autoführerschein (B196)

Wer einen Pkw-Führerschein der Klasse B mit Erweiterung 196 hat, darf Motor­räder im Rahmen der Führer­schein­klasse A1 fahren. Voraus­setzung für den Motorrad­führer­schein B196 ("kleiner Motor­rad­führer­schein") ist eine zusätz­liche Motorrad­fahrer­schulung mit mindestens neun Unter­richts­einheiten à 90 Minuten. Das Mindest­alter beträgt 25 Jahre. Der/die Fahrer:in muss den B-Führer­schein fünf Jahre oder länger haben.

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Voraussetzungen für B196

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Motorradversicherung

Die Motorradversicherung der Allianz schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen. Kfz-Haftpflicht ist für jedes Kraft­rad vorgeschrieben. Je nach Alter und Wert der Maschine lohnt sich ergänzend Teilkasko oder Vollkasko. Sinnvoll ist Vollkasko oder Teilkasko unter anderem für neue und seltene Maschinen. Auf diese Weise sind die Bikes beispielsweise auch bei Unfällen abgesichert.

Motorrad-Versicherung A2 und A: Für Motor­räder mit mehr als 11 kW Leistung schließen Sie eine reguläre Motorrad-Versicherung ab (z. B.

Bei den Führer­schein­klassen AM und A1 können Sie die Motorrad-Versicherung unter 18 abschließen. Ist für das Motorrad Führer­schein­klasse A erforderlich, ist die Motorrad-Versicherung unter 24 abschließbar.

Tipps und Infos rund ums Fahren

Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen.

  • Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden! Wenn der Helm drückt oder zu locker sitzt, kann dies schnell zu Kopfschmerzen führen - was wiederum zu Konzentrationsschwierigkeiten führen kann.
  • Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen. Zu locker sollte sie nicht sein, da dadurch Protektoren falsch sitzen können. Außerdem kann lockere Ausrüstung Falten werfen, welche die Blutzirkulation stören können.
  • Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.

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