Unfall mit Fahrrad und Auto – Wer zahlt?

Ein Unfall ist emotional belastend, doch auch die finanziellen Fragen sind herausfordernd. Auch wenn ein Fahrradunfall glimpflich ausgeht und nur ein Sachschaden oder leichte Verletzungen entstanden sind, ist es wichtig, seine Ansprüche zu kennen. Hier erfahren Sie, wer beim Unfall zwischen Fahrrad und Auto zahlt.

Versicherungsfälle bei Fahrradunfällen

Über 80.000 Unfälle mit Beteiligung eines Fahrrads werden in Deutschland jährlich gezählt. Während Autofahrer durch die Kfz-Versicherung abgesichert sind, sieht es bei Radfahrern anders aus. Wer kommt für die Kosten auf, wenn der Unfall Sach- und Personenschäden nach sich zieht?

Gesetzliche und private Versicherungen

Radfahrer müssen keine spezielle Fahrradversicherung abschließen und sind damit auch nicht automatisch versichert. Nutzen Sie das Fahrrad für den Weg zur Arbeit oder nach Hause, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Kommt es zu einem Unfall, wird dieser als Arbeitsunfall gewertet.

In der Freizeit sieht das anders aus. Hier ist eine private Unfallversicherung erforderlich, um sich selbst rundum zu schützen. Diese Versicherung ist keine Pflicht, bei Hobby-Radfahrern aber empfehlenswert. Sie springt ein, wenn nach einem Fahrradunfall mit Eigenverschulden hohe Behandlungskosten oder Verdienstausfälle zum Problem werden.

Fügen Sie als Verursacher eines Fahrradunfalls einer dritten Person Schaden zu, haftet die private Haftpflichtversicherung. Das gilt jedoch nur, wenn Sie nicht fahrlässig agiert haben. Sind Sie unter Alkoholeinfluss gefahren, ist eine Reduktion des Versicherungsschutzes möglich. Das gilt für die Unfallversicherung ebenso wie für die Haftpflichtversicherung.

Hinweis: Für E-Bikes und Pedelecs gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Das S-Pedelec gilt als Leichtkraftrad und muss damit versichert werden.

Haben Sie keine Haftpflichtversicherung, verursachen aber einen Fahrradunfall, wird das schnell teuer. Sie müssen für alle Kosten selbst aufkommen, inklusive der Schäden am Gegenüber. Um sich selbst vor diesen Kosten zu schützen, ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich.

Wer zahlt was?

Der Verursacher zahlt die Kosten. Dieser Grundsatz gilt, wenn es zwischen Auto und Fahrrad zu einem Unfall kam. War der Autofahrer schuld, übernimmt die Kfz-Versicherung. Im Falle des Radfahrers ist die private Haftpflichtversicherung zuständig.

Die Schäden an Ihrem eigenen Fahrrad übernimmt die Privathaftpflicht dabei allerdings nicht. Ebenso greift die Privathaftpflicht Ihres Freundes nicht, an den Sie Ihr Fahrrad verleihen, wenn dieser das Fahrrad durch einen Sturz schwer beschädigt.

  • Radfahrer verursacht Unfall: Ist der Fahrradfahrer am Unfall schuld, springt seine private Haftpflichtversicherung ein und reguliert den Schaden am gegnerischen Fahrzeug sowie etwaige andere Schäden.
  • Mit Fahrrad Auto beschädigt: Haben Sie mit Ihrem Fahrrad selbstverschuldet ein Auto beschädigt, ist Ihre private Haftpflichtversicherung dafür zuständig, den Schaden zu regulieren.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall

Das richtige Verhalten nach einem Unfall ist entscheidend. Genauso wie bei einem Unfall mit dem Auto oder einem Unfall als Fußgänger, sollten Sie bei einem Fahrradunfall die Unfallstelle als erstes absichern. Ferner sollten Sie bei Verletzungen oder bei Unklarheiten wer verantwortlich ist für den Unfall, die Polizei und ggf. einen Rettungswagen rufen.

Sollte der andere Unfallverursacher ein Fahrradfahrer gewesen sein, lassen Sie sich am besten den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument zeigen. Für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall haftet in der Regel immer derjenige, der den Unfall verursacht hat, also derjenige, der Schuld an dem Unfall hatte. Kann nicht direkt nach dem Unfall geklärt werden, wer Schuld an den Unfall hatte, muss dies ggf.

  • Tipp 1: Bei geringem Sachschaden und klarem Verschulden geht es auch ohne Polizei
  • Tipp 2: Papiere zeigen lassen und Versicherung informieren

Was Sie nach einem Unfall beachten sollten:

  • Gehen Sie bei Schmerzen und Verletzungen sofort zum Arzt.
  • Bei Streit über den Unfallhergang die Polizei rufen.
  • Zu Beweiszwecken Fotos der beteiligten Fahrzeuge (Kfz-Kennzeichen) und entstandenen Schäden machen.
  • Namen, Anschrift und Telefonnummer etwaiger Zeugen notieren.
  • Nutzen Sie den Unfallbericht zur Dokumentation des Unfalls.

Ansprüche und Schadensregulierung

Wenn Sie als Fahrradfahrer selbst Unfallopfer sind, können Sie Schadensersatz verlangen, unter anderem für Ihr beschädigtes Fahrrad und auch Schmerzensgeld bei Verletzungen. Bei schweren Verletzungen sind auch Ihre Heilbehandlungskosten - z. B. Arzt und Physiotherapie - und eventuelle Verdienstausfälle für Sie zu berechnen und einzufordern.

Nicht zuletzt liegen in der Position des sogenannten Haushaltsführungsschadens erhebliche Erstattungsansprüche für Sie, wenn Sie in Ihren Möglichkeiten zur normalen Haushaltsführung eingeschränkt sind. Die Geltendmachung erfolgt gegenüber dem Unfallgegner oder gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrers. Dazu muss jedoch zunächst geklärt werden, wer schuld ist.

Wer ist zuständig?

Da es keine explizite Fahrradunfall Versicherung gibt, kommt es darauf an, welches Fahrzeug der Unfallverursacher genutzt hat.

  • Fahrradunfall mit Auto: Die Kfz-Versicherung ist zuständig, wenn der Autofahrer Unfallverursacher ist.
  • Radfahrer schädigt anderen Radfahrer: Die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers zahlt.
  • Unfälle durch Fußgänger: Gleiches gilt bei durch Fußgänger verursachte Unfälle.

Sind Sie Unfallverursacher und wurden dabei selbst verletzt, ist für Ihre Körperschäden Ihre eigene Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie sollten also den Fahrradunfall der Versicherung melden.

Besonderheiten

Gut zu wissen: Bei einem Fahrradunfall wird dem Autofahrer sehr oft eine Teilschuld zugesprochen. Dies liegt an der sogenannten „Betriebsgefahr“ des Autos. Dies bezieht die Tatsache ein, dass Autos gefährlicher sind als Fahrräder.

Verursachen Sie unter Alkoholeinfluss einen Fahrradunfall, riskieren Sie, dass die Versicherung ihre Leistungen reduziert oder sogar komplett streicht.

Weitere wichtige Aspekte

Zunächst einmal stellt das Tragen von Kopfhörern mit lauter Musik eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie verletzen hierdurch nämlich Ihre Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung, da Sie der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht ausreichend nachkommen. Bei einem Unfall kann es zu größeren Problemen kommen.

Sollten Sie das Unfallopfer sein, können Sie hierdurch ggf. Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner verlieren. Ein Fahrradunfall endet leider häufig mit Verletzungen. Der Radfahrer hat keine Knautschzone.

Schmerzensgeld

Ob Sie als Geschädigter Schmerzensgeld erhalten oder nicht, hängt maßgeblich von der Schwere des Ihnen entstandenen Schadens ab. Handelt es sich um gravierende Verletzungen und nicht um kleine Kratzer oder minimale Schürfwunden, ist es ratsam, Schmerzensgeldansprüche zu stellen.

Rechtliche Schritte

Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, möglichst zeitnah. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen.

  • Tipp 3: Nehmen Sie die kostenfreie Erstberatung als ADAC Mitglied in Anspruch

Geschädigte Radfahrerinnen und Radfahrer können ihre Ansprüche direkt bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Ist diese nicht bekannt, weil vielleicht kein Unfallbericht vorliegt, können Sie diese anhand des Kfz-Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer recherchieren.

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