Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel: Welche Strafen drohen?

Eine rote Ampel zu überfahren, ist gefährlich und kann teuer werden - das gilt auch für Radfahrer. Wer mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar den Führerschein.

Bußgelder und Strafen für das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad

Missachten Fahrradfahrer eine rote Ampel, müssen sie mit einem Punkt in Flensburg rechnen und je nach Schwere des Verstoßes zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach der Dauer der Rotphase.

Wie hoch ist das Bußgeld?

In den meisten Fällen ist der Bußgeldkatalog für Radfahrer um einiges milder als derjenige für Autofahrer. Überfahren Radfahrer ein rotes Verkehrslicht mit dem Fahrrad, kann ein Ampelblitzer sie erwischen. Das Bußgeld passt sich je nach Verstoß an.

  • Einfacher Rotlichtverstoß: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als eine Sekunde rot): 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei einem Unfall erhöhen sich die Bußgelder entsprechend.

Hier eine Übersicht über die Bußgelder für Radfahrer bei Rotlichtverstößen:

Tatbestand Bußgeld Punkte
Einfacher Rotlichtverstoß 60 Euro 1
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung 100 Euro 1
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 120 Euro 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß 100 Euro 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung 160 Euro 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 180 Euro 1

Welche Ampel gilt für Radfahrer?

Für Radfahrer gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten. Laut StVO gilt: Ist eine Fahrradampel vorhanden, muss diese beachtet werden. Gibt es eine solche nicht, gilt die Ampel für den Autoverkehr. Eine Fußgängerampel gilt für Radfahrer hingegen nie.

Seit Januar 2017 gilt für Radfahrende, die auf der Fahrbahn fahren, die Fahrbahnampel. Auf Radverkehrsführungen müssen sie die „Lichtzeichen für den Radverkehr“ beachten. Entscheidend ist nicht, wo Radfahrende fahren müssten, sondern wo sie tatsächlich unterwegs sind - unabhängig von einer Radwegbenutzungspflicht.

An den meisten Radwegen haben Behörden inzwischen Kombischeiben installiert, die das Fahrrad- und das Fußgängersymbol zeigen. Die kombinierten Ampelsignale gelten als „Lichtzeichen für den Radverkehr“.

Wenn auf Radwegen, die neben Gehwegen liegen, keine Fahrradampeln angebracht sind, gilt für Fahrradfahrer die Fußgängerampel fürs Fahrrad.

Auswirkungen auf den Führerschein

Ein Rotlichtverstoß auf dem Rad kann Auswirkungen auf den Führerschein haben. Da hier Punkte anfallen, können zu viel auf dem Konto die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Auch Autofahrer sollten angepasst mit dem Rad fahren: Je nachdem, wie viele Punkte sich bereits auf Ihrem Flensburger Konto angesammelt haben, können Sie jedoch „das Fass zum Überlaufen“ bringen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren. Dies passiert, wenn schon sieben Punkte in Flensburg liegen.

Fahranfänger sollten sich besonders davor hüten, mit dem Fahrrad eine rote Ampel zu ignorieren. Denn hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß. In der Probezeit bedeutet dies zusätzlich zum Bußgeld und Punkten die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wer das nicht macht, dem kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Sonderfälle und Ausnahmen

Wenn als Zusatzschild ein Grünpfeil an der Ampel angebracht ist, erlaubt das das Rechtsabbiegen auch bei einer roten Ampel. Dabei muss auf den Querverkehr, Fußgänger und Radfahrer geachtet werden. Wichtig: Autofahrer müssen zunächst an der Haltlinie stoppen, sonst werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn auftauchen, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Fahrbahn freizumachen. Wenn der Weg nicht anders freigemacht werden kann, ist auch das vorsichtige Einfahren bei Rot in eine Kreuzung ausnahmsweise erlaubt.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Gegen jeden Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Vor allem, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Blitzer fehlerhaft messen oder falsch angebracht wurden.

Für den Einspruch haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit.

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