In den letzten Jahren hat der Verkehr auf Radwegen zugenommen, nicht nur durch Fahrräder, sondern auch durch E-Scooter, Lastenräder und andere Fahrzeuge. Doch welche Regeln gelten für Mofas und Mopeds? Dürfen diese den Radweg benutzen, oder drohen Strafen?
Was sind Kleinkrafträder?
Kleinkrafträder weisen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, eine Leistung von nicht mehr als 4 kW und einen Hubraum von bis zu 50 cm³ auf. Um solche Kfz steuern zu dürfen, ist die Führerscheinklasse AM notwendig. Leichtkrafträder hingegen verfügen über einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³.
Wer ein Kleinkraftrad auf öffentlichen Straßen steuern möchte, benötigt dafür eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese ist Teil der Führerscheinklasse B, daher ist es Ihnen ebenfalls gestattet, ein Kleinkraftrad mit einem Autoführerschein zu fahren. Seit dem 28.07.2021 liegt das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM in Deutschland generell bei 15 Jahren.
Fahren ohne Führerschein
Möchten Sie Fahrten mit einem Mofa unternehmen, das eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweist, benötigen Sie keinen Führerschein der Klasse AM, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Sofern Ihr Geburtstag vor dem 1. April 1965 liegt, müssen Sie sogar nur Ihren Personalausweis bei einer möglichen Polizeikontrolle vorzeigen, um Ihr Alter nachzuweisen. In diesem Fall brauchen Sie weder eine Prüfbescheinigung noch einen Führerschein, um ein solches Mofa zu fahren.
Doch Vorsicht: Werden Sie im Ausland mit 15 Jahren dabei erwischt, wie Sie mit einem Kleinkraftrad unterwegs sind, kann es sich um eine Straftat handeln! Dies wird oft als als Fahren ohne Fahrerlaubnis angesehen.
Wo dürfen Mofas fahren?
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss mit dem Mofa üblicherweise die Straße genutzt werden. Allerdings sieht der Gesetzestext unter § 2 Abs. 4 StVO eine Sonderregelung für Mofas vor. Demnach dürfen Mofas außerorts auf dem Radweg fahren.
Gleichzeitig dient die allgemeine Freigabe von Radwegen außerorts auch dem Abbau des Schilderwaldes. Ist eine Nutzung durch Mofas auf bestimmten Streckenabschnitten nicht gewünscht, kann dies durch das Zusatzzeichen „keine Mofas“ (VZ 1012-33) angeordnet werden. Darüber hinaus besteht mithilfe des Zusatzzeichens 1022-11 auch die Möglichkeit, innerorts einen Radweg für Mofa freizugeben.
Radwegnutzung innerhalb und außerhalb von Ortschaften
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: Hier muss die Benutzung des Radweges für Mofas ausdrücklich gestattet sein. Dies wird durch ein Zusatzzeichen unter dem blauen Radweg-Schild angezeigt.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: Hier dürfen Mofas und E-Bikes Radwege benutzen, sofern kein Einschränkungszeichen dies untersagt.
Wenn Sie mit einem Roller fahren und dabei gegen die Verkehrsregeln verstoßen, müssen Sie sich wohl oder übel auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Denken Sie stets an die Helmpflicht, wenn Sie mit dem Roller fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro.
Wichtig: Mit einem Kleinkraftrad dürfen Sie weder auf dem Radweg, noch auf dem Gehweg oder der Autobahn fahren.
Sanktionen und Bußgelder
Auch wenn innerorts das Mofa auf dem Fahrradweg meist nicht erlaubt ist, bewertet der Gesetzgeber einen solchen Verkehrsverstoß lediglich als eine Ordnungswidrigkeit. Der Verkehrssünder muss daher nur mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Fahren Mofas unberechtigt auf einem Radweg, müssen sie mit einem Bußgeld von wenigstens 10 Euro rechnen. Behindert man dabei andere, erhöht sich die Strafe auf 15 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet: 20 Euro. Bei Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 25 Euro.
Bußgelder im Überblick
- Fahren ohne Nummernschild: 40 Euro
- Fahren ohne Führerschein (vergessen): 10 Euro (Verwarnungsgeld)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (nie erlangt): Straftat
- Fahren ohne Helm: 15 Euro (60 Euro, wenn ein Kind ohne Helm mitfährt)
Welche Fahrzeuge dürfen auf dem Radweg fahren?
Nicht alle Zweiräder dürfen auf Radwegen oder Radschnellwegen fahren. Grundsätzlich gilt: Alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren, dürfen nicht auf den Radweg. Dazu gehören E-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos.
Aber auch Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards und nicht motorisierte Tretroller dürfen nicht auf den Radwegen gefahren werden, da sie gesetzlich dem Fußverkehr gleichgestellt sind.
Erlaubte Fahrzeuge auf dem Radweg
- E-Bike 25 km/h (Pedelec)
- Liegefahrrad
- E-Scooter (20 km/h)
- Segway
- Lastenrad (25 km/h oder ohne Motor)
- Velocar/Velomobil
- Fahrrad-Rikscha/Dreirad
Verbotene Fahrzeuge auf dem Radweg
- E-Bike 45 km/h (S-Pedelec)
- Motorroller (45 km/h)
- E-Lastenrad 45 km/h
- Mopedauto
- Inline-Skater, Skateboard, Kickscooter
- Hoverboards/E-Boards
Diese Pedelecs werden wie Fahrräder behandelt. Das bedeutet, sie brauchen kein Versicherungskennzeichen. Eine private Haftpflichtversicherung ist jedoch unabdingbar. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas.
Weitere wichtige Punkte
- Das Kleinkraftrad muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aufweisen.
- Es muss eine entsprechende Versicherung für das Kleinkraftrad abgeschlossen worden sein.
- Bei Fahrten mit einem Kleinkraftrad muss ein Schutzhelm getragen werden.
Fazit
Die Nutzung von Radwegen durch Mofas und Mopeds ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Es ist wichtig, die örtlichen Bestimmungen und die Beschilderung zu beachten, um Bußgelder und Strafen zu vermeiden. Achten Sie stets auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und halten Sie sich an die geltenden Regeln.
Verwandte Beiträge:
- Dumm und Dümmer Moped: Kult-Moped im Film & im Leben
- Moped Schwalbe elektrisch umbauen: Kosten, Vorteile & Tipps
- Moped Kennzeichen Folie: Schutz, Design & Montageanleitung
- Leichte E-Bikes bis 20 kg: Der ultimative Test für unschlagbare Fahrfreude!
- Ultimative Montage- und Bedienungsanleitung für Ihr Sushi Bike – Schritt für Schritt zum perfekten Genuss
Kommentar schreiben