Mit dem Motorrad auf dem Gehweg fahren: Welche Strafen drohen?

Da gerade in den Großstädten langsam der Platz ausgeht und Parkplätze Mangelware sind, erfreuen sich Motorrad, Motorroller, Mofa und Co. an Beliebtheit. Eine Entwicklung die nicht unbedingt verwundert, denn schließlich ist mit dem Motorrad das Parken auf dem Gehweg möglich und es entfällt die lästige Suche nach einem geeigneten Parkplatz.

Parken mit dem Motorrad: Welche Vorschriften gelten?

Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierten Vorschriften zum Halten und Parken unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen. Daher gelten grundsätzlichen bei Motorroller, Mofa und Pkw die gleichen Regelungen. Dies bedeutet, dass ein Motorrad eigentlich auf der Straße parken muss. Demnach müssten alle Fahrzeughalter, die Ihr Motorrad auf dem Bürgersteig parken, grundsätzlich mit Sanktionen rechnen. Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden.

Auch ohne Augenzudrücken gibt es eine Situation, in der Sie laut StVO das Motorrad zum Parken auf dem Bürgersteig abstellen dürfen. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf.

Möchten Sie Ihr Kraftrad in einem Parkhaus unterstellen, sollten Sie sich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen informieren. Denn die Betreiber verbieten teilweise das Abstellen von Motorrädern.

Parkscheibe und Parkschein für Motorräder

Stellen Sie das Motorrad zum Parken auf einen Pkw-Parkplatz ab, müssen Sie sich auch dort an die geltenden Vorschriften halten. Ist zum Beispiel die Nutzung einer Parkscheibe vorgesehen, müssen Sie diese auslegen. Wählen Sie, um Ihr Motorrad zu Parken, einen Stellplatz mit Parkraumbewirtschaftung, müssen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt die Möglichkeit haben, den Parkschein zu kontrollieren.

Wichitg! Decken Sie Ihr Motorrad oder Ihren Motorroller beim Parken mit einer Plane ab, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Kennzeichen weiterhin sichtbar ist. Hierfür erhalten Sie im Handel spezielle Planen, die über ein entsprechendes Fenster aus durchsichtiger Folie verfügen.

Bußgeldkatalog zum Parken auf dem Gehweg

Wenn Sie unerlaubt als Fahrer von einem Auto, Roller oder Motorrad auf dem Gehweg fahren, kommt eine Strafe auf Sie zu. Dies gilt ebenso, wenn Sie die Kleinkrafträder auf dem Bürgersteig abstellen. Sanktionen drohen auch, wenn Autofahrer unerlaubt auf dem Gehweg parken. Der Bußgeldkatalog sieht in einem solchen Fall mindestens ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro vor. Dies kann je nach Dauer und Folgen auf bis zu 100 Euro steigen.

Wenn Sie entgegen der Vorschriften aus der St‌VO den Gehweg befahren, besteht die Strafe aus einem Verwarn‌ungsgeld zwischen 10 und 25 Euro.

Weitere wichtige Verkehrsregeln für Motorradfahrer

Grundsätzlich gelten für Kfz- und Motorrad-Fahrer dieselben Regeln der Straßenverkehrsordnung. Allerdings müssen Biker noch einige weitere Vorgaben beachten. So gilt zum Beispiel eine Helmpflicht auf dem Motorrad und es ist verboten, das Zweirad freihändig zu fahren.

Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog für Motorrad-Fahrer eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten vor. Begehen Biker eine Straftat im Straßenverkehr, kann dies eine Freiheits- oder Geldstrafe nach sich ziehen.

Helmpflicht

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Die Helmpflicht auf dem Motorrad gilt somit auch für den Beifahrer. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 15 Euro rechnen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Damit keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gegen Motorrad-Fahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit ausgesprochen werden, sollten Biker stets das jeweilige Tempolimit kennen. Außerorts hängt die Geschwindigkeitsbegrenzung davon ab, auf welcher Strecke Sie sich befinden. So gilt auf einer Landstraße in aller Regel ein Tempolimit von 100 km/h. Für Motorräder und andere Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen gilt auf einigen Streckenabschnitten die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Allgemein gilt allerdings für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich, dass sie das Tempo stets den Witterungsbedingungen und der Verkehrslage anpassen müssen. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Promillegrenze

Harte Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Motorrad-Fahrer vor, wenn diese gegen die Promillegrenze verstoßen. In Deutschland liegt sie bei 0,5 Promille. Bei einem Wert von 0,3 Promille kann schon eine Anzeige drohen, wenn der Kfz-Fahrer durch seine Fahrweise auffällig wird und er den Straßenverkehr gefährdet. Wichtig: In Deutschland gilt für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren eine Promillegrenze von 0,0. Sie dürfen also keinerlei Alkohol konsumieren, bevor sie sich ans Steuer setzen.

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Haben Sie auf dem Motorrad gegen die StVO verstoßen und wurden erwischt, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt schriftlich Einspruch einlegen.

Dieser Schritt kann sinnvoll sein, wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird und Sie die Messung des Blitzers für fehlerhaft halten. Liegt dieser Fall vor und es steht zudem ein Fahrverbot im Raum, empfiehlt es sich, bezüglich des Einspruchs einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Zudem kann Ihr Rechtsbeistand Akteneinsicht beantragen und so das Messprotokoll des Blitzers unter die Lupe nehmen.

Bußgeldtabelle für Motorradfahrer (Auszug)

Verstoß Bußgeld
Ein Kind unter 7 Jah­ren auf dem Motor­rad mit­ge­nom­men und kei­nen ent­sprech­en­den Sitz bzw.
Oh­ne Betriebs­erlaub­nis ge­fah­ren (u. U.
Kein Helm 15 Euro
Freihändiges Fahren 5 Euro

Es gibt zwar keinen separaten Bußgeldkatalog für das Motorrad, dennoch haben wir in der folgenden Bußgeldtabelle einen Auszug mit häufigen Verstößen, die mit einem Kraftrad begangen werden können, für Sie zusammengefasst.

Sanktionen drohen auch, wenn Autofahrer unerlaubt auf dem Gehweg parken. Der Bußgeldkatalog sieht in einem solchen Fall mindestens ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro vor. Dies kann je nach Dauer und Folgen auf bis zu 100 Euro steigen.

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