Geblitzt mit dem Motorrad: Was tun?

Wer auf dem Motorrad geblitzt wird, ist nicht ohne Weiteres zu überführen. Es ist eine weit verbreitete Ansicht, dass es gar nicht erst möglich sei, Motorradfahrer zu blitzen. Doch wer mit dem Motorrad an einen Blitzer gerät, wird schnell feststellen, dass es trotzdem blitzt und das jeweilige Gerät nicht nur bei Autos auslöst. Sie können durchaus mit dem Motorrad geblitzt werden.

Denn da oft nur von vorne geblitzt wird, das Kennzeichen aber hinten angebracht ist, erweist sich bereits die Halter­iden­ti­fi­zierung oft als unmöglich. Zwar haben einige Gemeinden, Städte und Kommunen inzwischen reagiert und Blitzer eingeführt, die mehrere Bilder machen, auch von hinten.

Die Schwierigkeit der Fahreridentifizierung

„Motorrad­fahrer werden im Regelfall nicht erwischt“, sagt Rechts­anwalt Christian Janeczek mit Blick auf geblitzte Zweiräder. Zum einen ist bereits die Identi­fi­zierung des Halters kompliziert. Denn Motorräder haben, anders als Autos, nur ein Kennzeichen, und das ist hinten angebracht. Viele Blitzer knipsen allerdings nur von vorne. Durch die Schutz­kleidung und insbesondere den Helm lässt sich bei Motorrad­fahrern jedoch häufig nicht auf den Fahrer schließen.

Halterhaftung vs. Fahrerhaftung

Zum anderen hat die Schwie­rigkeit zur Überführung mit der Halter­haftung zu tun. In Frankreich beispielsweise wird der Halter im Zweifelsfall zur Rechen­schaft gezogen, auch wenn er womöglich nicht der Fahrer war. Das ist in Deutschland im fließenden Verkehr nicht der Fall. In Deutschland gilt nämlich grundsätzlich die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur derjenige für eine Verkehrsordnungswidrigkeit belangt wird, der sie auch tatsächlich begangen hat.

Möglichkeiten der Behörden zur Fahrerermittlung

Allerdings sind zu schnell fahrende Motorradfahrer kein neues Phänomen. Die Polizei hat diverse andere Techniken und Hilfsmittel entwickelt, um Motorradfahrer identifizierbar zu blitzen. Die Behörden haben dennoch diverse Möglichkeiten, Sie zu identifizieren.

  1. Gerade regelmäßige Motorrad­fahrer nehmen oft die gleichen Strecken - etwa zur Arbeit. Fest instal­lierte Blitzer kennen sie natürlich und wissen womöglich auch, dass ihnen keine Konsequenzen drohen, da das Kennzeichen auf den Blitzerfotos nicht erkennbar ist.
  2. Innerhalb eines Zulassungs­bezirks gibt es deutlich mehr Autos des gleichen Fabrikats und Modells als es Motorräder gibt. Daher haben die Behörden immer auch die Möglichkeit, Blitzerfotos mit den gemeldeten Motorrädern im Bezirk abzugleichen und bei den Haltern persönlich vorbei zu kommen. „Dieses Vorgehen bedarf unter Umständen einen erheblichen Ermitt­lungs­aufwand“, sagt Verkehrs­rechts­experte Christian Janeczek.
  3. Manchmal geben Fotos aber auch dann Hinweise auf den Fahrer, wenn dieser sein Gesicht unter dem Helm gut versteckt. Unter dem Visier können zum Beispiel Augenbrau­en­piercings sichtbar sein. Sollte es sich beim Fahrer wirklich nicht um den Halter handeln, hilft so eine Information zwar eher selten.
  4. Ein aufmerksamer Leser wies uns auf eine weitere Möglichkeit der Behörden hin, um zu überprüfen, ob es sich beim Halter entgegen der eigenen Aussage nicht doch auch um den Fahrer handelt: eine Hausdurch­suchung. Was an Krimiserien erinnert, ist bereits vorgekommen. Vor Gericht können die Motorrad­kleidung und der Helm den Halter dann belasten, sollten Kleidung und Helm mit der Schutz­kleidung auf dem Blitzerfoto überein­stimmen.

Behörden gehen mit höherem Aufwand in der Regel nur jenen Geschwin­dig­keits­über­tre­tungen nach, bei denen sie sich Erfolg auch vor Gericht erhoffen. Manchmal aber kann trotzdem nichts zweifelsfrei erwiesen werden, dass der Halter auch der Fahrer des geblitzten Motorrads war.

Sanktionen und Bußgeldkatalog

Hier unterscheidet der Bußgeld­katalog nicht: Rasende Auto- und Motorrad­fahrer werden gleichermaßen sanktioniert. Übrigens: Wer nun eine Ungleich­be­handlung von Auto- und Motorrad­fahrern wittert, kann beruhigt werden. Denn im fließenden Verkehr gilt in Deutschland für kein Fahrzeug die Halter­haftung.

Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden. Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.

Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Selbst wenn der Halter des Motorrads heraus­zu­finden und auch der Fahrer zu identi­fi­zieren ist, heißt das noch nicht, dass auch gezahlt werden muss. Messfehler und andere Gründe können eine Strafe verhindern. Hierzu lohnt die Kontakt­aufnahme mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie mit dem Motorrad geblitzt wurden, können Sie gegen diesen binnen zwei Wochen nach dem Erhalt einen schriftlichen Einspruch einlegen.

Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.

Wenn Du dann gegen den BuGeBe Einspruch einlegst, wird die Sache vor Gericht landen. Es besteht schon auch die Möglichkeit, dass die Bußgeldstelle z.B. zu der Einsicht gelangt, dass die Fotos für einen sicheren Beweis nicht ausreichen und daher lieber das Verfahren einstellt als sich auf eine Gerichtsverhandlung mit unsicherem Ausgang einzulassen.

Weitere Aspekte

Zwar lassen sich Halter von PKW’s eher ermitteln, doch ist es theoretisch nicht verboten, dass auch Autofahrer einen Helm tragen. Und dann wiederum könnte man anhand der Statur eher auf den Motorrad- als auf den Autofahrer kommen.

Fest instal­lierte Blitzer kennen sie natürlich und wissen womöglich auch, dass ihnen keine Konsequenzen drohen, da das Kennzeichen auf den Blitzerfotos nicht erkennbar ist. Extra schneller sollten Motorrad­fahrer hier allerdings nicht vorbei rasen.

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