Zweiräder erfreuen sich großer Beliebtheit, und viele junge Menschen wünschen sich, schneller und bequemer unterwegs zu sein, als es mit dem Fahrrad möglich ist. Ein Moped bietet hier eine attraktive Alternative, da es in den meisten Fällen günstiger als ein Pkw und relativ einfach zu handhaben ist. Doch ab welchem Alter darf man in Deutschland einen Mopedführerschein erwerben? Und welche Kosten sind damit verbunden?
Was ist ein Moped?
Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich beim Moped um ein motorbetriebenes Fahrzeug mit Pedalen zum Starten und Bremsen. Ein Moped hat üblicherweise einen Hubraum von maximal 50 ccm und eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h, womit es zu den Kleinkrafträdern zählt. Im Gegensatz zum Moped hat ein Roller (Scooter) zwischen Lenker und Sattel ein Bodentrittblech mit freiem Durchstieg. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Moped“ und „Roller“ aber oft synonym verwendet.
Davon zu unterscheiden ist wiederum das Mofa. Dabei handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das bauartbedingt maximal 25 km/h schnell fahren kann.
Mopedführerschein: Das Mindestalter
Die Altersregelungen für den Mopedführerschein sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und wurden teilweise 2020 angepasst. In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Fahrerlaubnis für Roller, der AM-Führerschein, ab einem Alter von 15 Jahren erlangt werden.
Nicht möglich ist das momentan in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg, hier dürfen Sie erst ab 16 Moped fahren. In Bayern, Berlin und im Saarland steht die Entscheidung des Landesgesetzgebers noch aus. Dementsprechend ist es aktuell ebenfalls erst ab 16 Jahren möglich, den Mopedführerschein zu machen.
Das derzeitige Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt bundesweit 16 Jahre. Der Bund hatte mit der ‚3. Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung‘ das Mindestalter in einem Modellversuch bis 30. April 2020 in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt.
Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Was die Jugendlichen freut, ist bei Experten für Verkehrssicherheit und sicher auch bei Eltern nicht unumstritten.
Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann.
Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195
Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Voraussetzungen für den Antrag
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren, persönlich und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule (Antragsformulare bei den Fahrschulen)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- biometrisches Foto (in Papierform)
- Nachweis über Erste Hilfe - im Original
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre - im Original
Welche Fahrzeuge darf man mit der Klasse AM fahren?
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Bei allen gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf bei maximal 45 km/h liegen und der Verbrennungsmotor darf einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 cm³ haben.
Ablauf der Ausbildung und Prüfung
Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden.
In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt.
Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt.
Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet. Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt.
Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Kosten für den Mopedführerschein
Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.
Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.
Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Hier eine Übersicht der ungefähren Kosten:
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Theoretische Prüfung | 50 Euro |
| Praktische Prüfung | 80 Euro |
| Fahrstunden | 300-800 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | 20-50 Euro |
| Sehtest | 5-10 Euro |
| Passbild | 5-15 Euro |
Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.
Moped fahren ohne Führerschein: Welche Sanktionen drohen?
Ganz ohne Fahrerlaubnis dürfen Sie nicht aufs Moped steigen. Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Mopedversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.
Alternativen zum AM-Führerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Führerschein nur noch 15 Jahre gültig
Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.
Mopedfahren mit Pkw-Führerschein
Muss zum Moped-Fahren also immer eine neue Fahrerlaubnis erlangt werden? Nicht, wenn Sie bereits einen Autoführerschein der Klasse B besitzen. Dieser beinhaltet nämlich auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Damit können Sie mit dem Autoführerschein auch Kleinkrafträder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zum 50 ccm fahren.
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