Welche Gefahren müssen Radfahrer im Straßenverkehr beachten?

Sobald die ersten Sonnenstrahlen erscheinen, steigen viele Menschen auf ihre Fahrräder und versuchen fortan, die meisten Wege mit ihrem Drahtesel zurückzulegen. Dies gilt auch für diesen Sommer. Im Straßenverkehr lauern unzählige Gefahren. Vor allem Fahrradfahrer geraten immer wieder in brenzlige Situationen. Allein im Jahr 2021 waren rund 85.000 Fahrradfahrer in Deutschland an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt, also mit Toten und Verletzten.

Wer meint, ein Verstoß als Radfahrer sei nicht so schlimm, der täuscht sich: Es drohen Bußgelder und auch der Führerschein kann in Gefahr sein. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob für Verkehrsteilnehmer auf zwei Rädern die gleichen Regeln gelten wie für jene auf vier Rädern. Mit anderen Worten: Ist es möglich, als Radfahrer Punkte in Flensburg zu erhalten? Außerdem stellt sich beispielsweise die Frage, ob man mitverantwortlich ist, wenn man keinen Helm trägt. Wann darf man den Gehweg nutzen?

Bußgelder für Radfahrer

Bußgelder und Punkte gibt es auch für Radfahrer. Wenn der Bußgeldkatalog keinen extra Tatbestand für Radfahrer enthält, reduziert sich der vorgesehene Bußgeldregelsatz um die Hälfte. Hier einige Bußgelder für Radler.

  • Handy während der Fahrt in der Hand: 55 Euro Verwarngeld
  • Rotlichtverstoß: bis zu 180 Euro und Punkte in Flensburg
  • Fahren auf dem Bürgersteig (außer für Kinder unter 10 Jahren): Verwarngeld

Am teuersten wird es, wenn du als Radfahrer einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquerst.

Unabhängig davon, ob es sich um solch eine dramatische Situation oder nur um einen Blechschaden handelt: Nach einem Unfall müssen Fahrradfahrer besondere Regeln beachten. Wie bei jedem anderen Unfall auch, gilt es zunächst, die Unfallstelle abzusichern, erste Hilfe zu leisten und einen Rettungswagen zu informieren. Dann ist es wichtig, mit den anderen Unfall-Beteiligten die persönlichen Daten auszutauschen. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, wer die Schuld am Unfall trägt.

Alkoholgrenze auf dem Fahrrad

Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis ganz zu verlieren. Im Straßenverkehr sind für Fahrradfahrer zwei verschiedene Promillegrenzen zu beachten. Wer nach einem entspannten Abend bei Freunden mit 0,3 Promille auf sein Fahrrad steigt, kann bei auffälligem Fahrverhalten bereits wegen ‚relativer Fahruntüchtigkeit‘ mit Strafen rechnen.

Dies ist jedoch abhängig vom Verhalten auf dem Rad. Eine normale und unauffällige Fahrweise bei einem Promillewert von 0,3, trägt keine Konsequenzen. Anders sieht es bei stärkerer Alkoholisierung aus. Wirst du im Straßenverkehr stark alkoholisiert auf deinem Fahrrad erwischt, riskierst du deinen Führerschein - abgesehen davon, dass du eine Gefahr für andere darstellst. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei einem Radfahrer ab 1,6 Promille angenommen, dann macht er sich wegen einer „Trunkenheitsfahrt“ oder „Alkoholfahrt“ im Verkehr strafbar.

Schon eine Fahrt mit ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn Sie entsprechende Ausfallerscheinungen haben. Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat. Dafür gibt es Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert auch seine Fahrerlaubnis.

Ampeln für Radfahrer auf Radwegen

Für Radfahrer gelten an Ampeln mit Radwegen eigene Lichtzeichen bzw. Fahrradampeln. Sind keine vorhanden, sind für Radfahrer die Ampeln für den Fahrverkehr entscheidend.

An Ampeln, in der Fachsprache Licht­signal­anlagen, gelten für Radfahrende die Licht­zeichen für den Fahrverkehr (d.h. dieselben wie für Autos), nicht die Licht­zeichen für den Fußverkehr.

Radfahrer, die sich bei Rot bis in die erste Reihe vorschlängeln, müssen aber geduldet werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich hinten anzustellen. Die rote Ampel überfahren dürfen sie allerdings nicht. Ansonsten drohen ein saftiges Bußgeld und ein Vermerk in Flensburg.

Stehende Autos rechts überholen

Ja, als Radfahrer dürfen Sie vorsichtig und langsam an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren, wenn genügend Platz ist.

Gehweg: Fahren oder Rad schieben?

Nur wenn das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" aufgestellt ist, dürfen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren. Auch in Fußgängerzonen kann das Radeln durch dieses Schild frei gegeben werden. Das Fahrrad auf dem Gehweg schieben ist erlaubt, wenn Sie dabei keine Fußgänger behindern.

Auf dem Bürgersteig haben Fahrräder hingegen nichts verloren - lediglich Kinder unter zehn Jahren dürfen den Gehweg zum Radfahren nutzen. „Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen sogar mit dem Rad den Bürgersteig oder baulich getrennte Radwege benutzen. Fußgängern dürfen Kinder dabei auch entgegenfahren oder sie überholen“, so Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller. Um als Begleitung das Kind nicht alleine auf dem Gehweg fahren zu lassen, darf eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson das Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Bürgersteig begleiten.

Die Ausnahme: Gehwege mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“. Auf diesen Straßen oder Fußgängerzonen ist das Radfahren laut StVO erlaubt. Du bist aber nicht verpflichtet, diese zu nutzen. Genauso gut darfst du auf der Straße fahren. Entscheidest du dich für den frei gegebenen Gehweg bzw. die Fußgängerzone, musst du jedoch mit Schrittgeschwindigkeit fahren, also 4 bis 7 km/h. Also Vorsicht: Fährst du schneller, da du im Schritttempo das Gleichgewicht verlierst, und dann noch einen Fußgänger anfährst, sind die Karten vor Gericht schlecht.

Radelnde Kinder auf dem Gehweg erlaubt?

Ist kein Radweg vorhanden, müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen, bis zum vollendeten zehnten dürfen sie ihn benutzen. Fußgänger haben dabei immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Der Nachwuchs darf deshalb nur langsam fahren. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder unter 8 Jahren ebenfalls mit dem Fahrrad auf Gehwegen begleiten.

Helmpflicht für Radfahrer?

Nein. Ein Helm ist aber jedem Fahrradfahrer zu empfehlen. Sollte Radfahren als Sport betrieben werden, trägt der Radfahrer zudem bei einem Unfall eine Mithaftung, wenn er keinen Helm trägt - auch wenn ihn sonst kein Verschulden trifft.

Die sogenannte Helmpflicht ist in Deutschland vielmehr eine Empfehlung als eine Pflicht. Grundsätzlich besteht demnach keine gesetzliche Helmpflicht - auch nicht für Kinder. Dennoch sollten natürlich vor allem Kinder zu ihrer eigenen Sicherheit unbedingt einen Helm tragen. Erwachsene können selbst entscheiden, ob sie einen Helm anziehen oder nicht.

Als Sportler solltest du jedoch unbedingt wissen, dass die Gerichte bei einem Unfall für die Schuldzuweisung die unterschiedlichen Fahrzwecke betrachten. „Während bei Radfahrern bei Verzicht auf den Helm nicht automatisch von Mithaftung gesprochen wird, kann der Sachverhalt bei Rennradfahrern, die ihren Freizeitsport auf der Straße ausüben, anders aussehen“, sagt Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller.

Musik hören während des Radfahrens erlaubt?

Ja, solange sie nicht zu laut aufgedreht ist. Die Musik darf auf keinen Fall das Fahren oder die Wahrnehmung beeinträchtigen. Das gilt auch für Kopfhörer und Ohrstöpsel.

Überqueren von Zebrastreifen

Der Vorrang an einem Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen (Zeichen 293) gilt zwar ausschließlich für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Aber ein Radfahrer darf über den Zebrastreifen fahren, muss dabei allerdings den Querverkehr durchfahren lassen. Wenn ein Radfahrer möchte, dass der Verkehr wie bei Fußgängern anhält, muss er dort absteigen und sein Rad über den Zebrastreifen schieben.

Keinen Vorrang haben Radfahrer dagegen an Zebrastreifen. Dieser ist Fußgängern vorbehalten. Um rasch die Straße überqueren zu können, müssten sie absteigen. In innerörtlichen Kreisverkehren mit Fußgängerüberwegen haben Fußgänger und Radfahrer dagegen meist ähnliche Rechte.

Müssen Radwege benutzt werden?

Grundsätzlich dürfen auch Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Die Benutzung des Radweges kann allerdings durch drei Verkehrszeichen angeordnet werden. Ist ein links verlaufender Radweg durch die genannten Verkehrszeichen in der Gegenrichtung freigegeben, so besteht in dieser Fahrtrichtung ebenfalls Benutzungspflicht.

Für Rennradfahrer gibt es keine Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht. Auch sie müssen vorhandene Radwege nutzen, wenn es vorgeschrieben ist und die Benutzung für sie zumutbar ist.

Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrswegen für Radfahrer: Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen. Mit Pop-up-Radwegen ist in den vergangenen Jahren ein neue Form entstanden. Dabei werden vorübergehend Fahrbahnen für den Autoverkehr in Radwege umgewandelt. Sie sind gelb markiert.

„Dass Fahrradfahrer nur auf dem Radweg fahren dürfen, ist ein allgemeiner Irrtum. Denn grundsätzlich gehören laut StVO Radfahrer auf die Straße. Sind die Wege ausdrücklich durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet, müssen Radfahrer diesen Weg allerdings nutzen“, erklärt der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Es sei denn, dies ist beispielsweise aufgrund von Baustellen oder Schlaglöchern nicht möglich. Auch wenn der Radweg durch Mülltonnen oder rutschiges Laub schwer nutzbar ist, dürfen Radler auf die Straße ausweichen.

Rennräder unterliegen ebenfalls der Radwege-Benutzungspflicht. Lediglich bei der Teilnahme an Rennen sind sie davon ausgenommen. Wichtig ist: Es ist immer der Radweg zu benutzen, der sich in Fahrtrichtung rechts befindet. Nur dort, wo es per Hinweisschild oder markierte Radverkehrsführung ausdrücklich erlaubt ist, darf der Fahrradweg in beide Richtungen genutzt werden. Wer fälschlicherweise die linke Fahrbahn benutzt, kann im Falle eines Unfalls erhebliche Schwierigkeiten erleben. Es ist besonders wichtig, äußerst vorsichtig an Einmündungen, Kreuzungen und Ausfahrten zu sein, um zu vermeiden, von Autofahrern übersehen zu werden. Abgesehen von den Sicherheitsrisiken kann das Fahren in die falsche Richtung auch deinen Geldbeutel belasten, da dies mit einer Geldstrafe von 20 Euro geahndet wird.

Dürfen Radler nebeneinander fahren?

Ja, sie dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Für Kfz, die Radfahrer überholen möchten, gilt: Sie müssen einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter.

Übrigens: Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Sie dürfen nicht mitten auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich möglichst weit rechts halten.

Radfahrer dürfen nur nebeneinander fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Sonst drohen 20 Euro Verwarngeld. Ausnahme: Fahrradstraßen oder geschlossene Verbände aus 16 oder mehr Radlern.

Ist Radeln auf einer Bundesstraße erlaubt?

Das kommt auf die genaue Kennzeichnung der Straße an. Ein quadratisches blaues Schild (Zeichen 331.1) mit einem weißen Auto darauf weist die Straße als Kraftfahr- bzw. Schnellstraße aus. Hier gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h. Das heißt, Fahrradfahrer sind hier nicht auf der Fahrbahn erlaubt. Auf Bundes- und Landstraßen ohne Verkehrszeichen 331.1 schon. Auch hier gilt: Gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg, müssen Fahrradfahrer dort fahren.

Darf man einen Hund vom Fahrrad aus führen?

Ja, aber es muss dabei immer die persönliche Eigenart des Tieres berücksichtigt werden. Größere, schnell laufende Hunde dürfen von Fahrrädern aus an der Leine geführt werden, wenn das mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0