Motorradführerschein: Alter, Voraussetzungen und Kosten in Deutschland

Über 4 Millionen Krafträder fahren auf Deutschlands Straßen. Vergleichend mit der Bevölkerungsanzahl würde dies bedeuten, dass 2015 jeder 20. Deutsche ein Motorrad besitzt. Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert.

In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

Welche Motorradführerscheinklassen gibt es?

Insgesamt gibt es 16 Führerscheinklassen, von denen vier den Krafträdern zuzuordnen sind. Alle Klassen sind unbefristet gültig.

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Motorradführerscheinklassen im Überblick:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge Mindestalter
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge 24 Jahre (Direkteinstieg), 21 Jahre (bei Vorbesitz)
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. 18 Jahre
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. 16 Jahre
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. 15 Jahre
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. 15 Jahre

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Klassen:

  • Klasse AM: Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso.
  • Klasse A1: Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW.
  • Klasse A2: Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt.
  • Klasse A: Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst.

Mindestalter und Voraussetzungen

Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

  • Klasse AM: Mindestalter 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Klasse A1: Mindestalter 16 Jahre.
  • Klasse A2: Mindestalter 18 Jahre.
  • Klasse A: Mindestalter 24 Jahre für den Direkteinstieg. Wer jedoch einen A2-Führerschein mit 18 Jahren absolviert hat, darf nach mindestens 2 Jahren, also mit 20 Jahren, bereits ein Motorrad mit dem Führerschein A führen. Trikes, also dreirädrige Krafträder ab einer Leistung von 15 kW, dürfen Sie nur ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren.

Der Weg zum Motorradführerschein: Ausbildung und Prüfungen

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen.

Notwendige Dokumente und Nachweise:

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild (nur bei Erstaustellung)
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Theoretische Ausbildung und Prüfung

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden. Eine Erweiterung kann erfolgen, wenn ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen parallel absolviert.

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen, bei denen Sie insgesamt 110 Punkte erreichen dürfen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer mehr als 10 Fehlerpunkte kassiert. Eine weitere Regel besagt, dass zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten auch zu einem Wiederholen der Prüfung führen.

Die Fragen der Theorieprüfung Klasse A behandeln Themen wie etwa Beleuchtung, Fahrbahn- und Witterungsverhältnisse, Dunkel, Geschwindigkeit oder Überholen.

Die Theorieprüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegen.

Praktische Ausbildung und Prüfung

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt. Wer seinen Führerschein nach zweijährigem Vorbesitz eines niedrigeren Motorradführerscheins aufstockt, benötigt keine praktische Ausbildung mehr.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

Die Praxisprüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten.

Kosten für den Motorradführerschein

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus. Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.

Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet.

Pauschal lässt sich die Frage schwer beantworten, die Kosten sind unter anderem abhängig von der Führerscheinklasse und dem Können des Fahrschülers. Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins.

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland hat bis vor Kurzem noch vorgeschrieben, dass der Sehtest immer 6,43 Euro kostet. Nachdem die entsprechende Ziffer in dem Gesetzestext aber weggefallen ist, dürfen Augenärzte und Optiker eigene Preise berechnen. Der Erste-Hilfe-Kurs schlägt mit etwa 15 bis 30 Euro zu Buche.

Die Fahrschule erhebt in der Regel eine Anmeldegebühr, welche bei etwa 60 bis 200 Euro liegt. Aus diesem Grund sollte die Wahl der Fahrschule gut durchdacht sein. Außerdem lohnt es sich, Preise der hiesigen Fahrschulen zu vergleichen. Des Weiteren erheben die Fahrschulen einen Kostenbeitrag für die Übungsmaterialien.

Neben diesen Führerschein A-Kosten erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins.

Im Allgemeinen können folgende Kosten anfallen:

  • Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca. 100-150 Euro
  • Führerscheinklasse AM - Kosten: mind. 750 Euro
  • Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca. 1.000-3.000 Euro
  • Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca. 1.600-3.000 Euro
  • Führerscheinklasse A - Kosten: ca. 1.600-3.000 Euro

Erweiterung von Führerscheinklassen

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wann Sie den Führerschein erweitern können.

  • Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
  • Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
  • Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Sonderregelung: Motorradfahren mit dem Autoführerschein (B196)

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.

Voraussetzungen für die Erweiterung B196:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Teilnahme an einer Fahrerschulung (mind. 4 Theoriestunden und 5 Praxisstunden à 90 Minuten)

Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt.

Wichtig: Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

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