Darf man mit dem Mofa auf dem Radweg fahren?

Der Radweg ist für Fahrradfahrer gedacht - das ist klar. Wenn ein entsprechendes blaues Schild vorhanden ist, sind Radfahrer sogar verpflichtet, ihn zu benutzen. Doch wie sieht es mit Mofas und anderen kleinen motorisierten Fahrzeugen aus? Dürfen diese den Radweg auch benutzen, oder ist das generell verboten?

Mofa-Fahren auf dem Radweg: Die Regeln

Ob und wann Mofas auf dem Radweg fahren dürfen, hängt davon ab, wo sich der Radweg befindet: innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft.

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: Hier dürfen Mofas und E-Bikes den Radweg benutzen. Dies ist in § 2 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn unter dem Radweg-Schild ein Zusatzzeichen angebracht ist, das die Benutzung für Mofas untersagt.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: Hier muss die Benutzung des Radweges für Mofas ausdrücklich erlaubt sein. Dies wird durch ein Zusatzzeichen unter dem blauen Radweg-Schild angezeigt:
Zusatzzeichen Mofa frei

Zusatzzeichen 1022 - 11

Die Straßenverkehrs-Ordnung sagt nämlich: "Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen." Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung des Radweges innerhalb geschlossener Ortschaften durch Mofas gestattet werden."

Entscheidend ist hier allerdings die Zuordnung zur Fahrzeugkategorie „Mofa“. Die bestimmt sich durch die Bauart des motorisierten Zweirads. Als Mofas, die auf den Radweg dürfen, gelten nur Fahrzeuge, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen.

Bußgelder bei unberechtigter Nutzung

Fahren Mofas unberechtigt auf einem Radweg, müssen sie mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen. Behindert man dabei andere, erhöht sich die Strafe auf 15 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt das Bußgeld auf 20 Euro, und bei Sachbeschädigung auf 25 Euro.

Fahrrad-Schutzstreifen

Etwas anders ist die Lage bei Fahrrad-Schutzstreifen innerhalb von Ortschaften. Diese sind im Gegensatz zu den roten oder grünen Radwegen mit durchgehender Linie nur durch Strichlinien auf der Straße ohne farblichen Untergrund gekennzeichnet.

Hier gilt für Mofas wie für andere Kraftfahrzeuge: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren."

Wer darf wo fahren?

Grundsätzlich gilt: Alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren, dürfen nicht auf den Radweg. Dazu gehören E-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos.

Aber auch Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards und nicht motorisierte Tretroller dürfen nicht auf den Radwegen gefahren werden, da sie gesetzlich dem Fußverkehr gleichgestellt sind.

Diese Wege sind als Teil einer sogenannten Radverkehrsanlage definiert. Diese Anlagen dienen ausschließlich oder vorrangig der Nutzung mit dem Fahrrad. Außerdem sind die Wege so koordiniert, dass die Radfahrer zumeist Vorrang gegenüber Pkw-Fahrern haben und somit auf der Strecke so wenig wie möglich anhalten müssen.

Hier eine Übersicht über die verschiedenen Fahrzeugtypen und deren Nutzungserlaubnis auf Radwegen:

Fahrzeugtyp Geschwindigkeit Radweg erlaubt? Anmerkungen
E-Bike (Pedelec) bis 25 km/h Ja Gilt rechtlich als Fahrrad
E-Bike (S-Pedelec) bis 45 km/h Nein Gilt als Kraftfahrzeug, Versicherungskennzeichen und Helm erforderlich
E-Scooter bis 20 km/h Ja Muss Radweg benutzen, falls vorhanden
Mofa/Mokick/Moped bis 25 km/h Bedingt Außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt, innerorts nur mit Zusatzzeichen
Motorroller 45 km/h Nein Gilt als Kraftfahrzeug
Segway bis 20 km/h Ja Gilt als Elektrokleinstfahrzeug
Lastenrad bis 25 km/h oder ohne Motor Ja Gilt rechtlich als Fahrrad
E-Lastenrad bis 45 km/h Nein Gilt als Kraftfahrzeug
Mopedauto bis 45 km/h Nein Gilt als vierrädriges Motorrad
Velocar/Velomobil bis 25 km/h Ja Gilt rechtlich als Fahrrad, wenn Tretunterstützung vorhanden
Inline-Skater, Skateboard, Kickscooter - Nein Gelten als Fußverkehr

Es wird voller auf dem Radweg: Lastenrad, E-Scooter und Velocars drängen in den Verkehr. E-Scooter dürfen seit 2019 auf dem Radweg fahren.

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