Um Ihr Kleinkraftrad wie Moped, Roller und Co., auf der Straße fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Versicherung, denn diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, Sie dürfen Ihren Roller nur mit einem aktuell gültigen Versicherungskennzeichen fahren. Dieses muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.
Versicherungsarten und Leistungen
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde.
Die VHV Moped-Versicherung bietet Schutz bei Haftpflichtschäden und, je nach gewähltem Tarif, auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Leistungen der Mopedversicherung im Vergleich
| Abdeckung | Haftpflicht | Haftpflicht + Teilkasko |
|---|---|---|
| Deckungssumme | Bis zu 100 Mio. € | Bis zu 100 Mio. € |
Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. €. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. € begrenzt.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wie z.B.:
- Diebstahl inkl. Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem)
- Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs
- Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren
- Kurzschluss zzgl. Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs
- Schäden durch Tierbiss (z. B. eines Marders)
Elektro Kasko
Für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb gibt es die Elektro Kasko, die Schäden am Akku abdeckt, z.B.:
- Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro
- Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung des Akkus
- Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro
- Kosten für die notwendige Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer
- Kosten für eine Fahrzeugabstellung bis zu 14 Tage
Versicherungsbeginn und -dauer
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Das Versicherungsjahr für Mopedversicherungen beginnt immer am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. März in die Saison ein, so ist der Versicherungsschutz je nach Bedarf auch zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr möglich. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend.
Nein, da es sich um eine Ablaufpolice handelt. Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden.
Mopedkennzeichen
Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Ab 3. Februar 2025 können die Mopedkennzeichen bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden. Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt.
Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich. In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden.
Kosten der Mopedversicherung
Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Bei der Mopedversicherung gibt es einen abgestuften Jahresbeitrag. Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie.
Wichtige Hinweise
- Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein.
- Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit.
- Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen.
- Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Spezialfälle
E-Bikes und Pedelecs
Pedelecs bis 25 km/h haben nur dann Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt und sind daher nicht zulassungspflichtig.
S-Pedelec werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Die S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs auch, bedeutet der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten. Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. Daher benötigt man für diese Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis.
E-Bikes (egal mit welcher Höchstgeschwindigkeit) laufen allein mit dem elektrischen Motor und haben keine Tretunterstützung.
E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig.
Elektrokleinstfahrzeuge
Ja, die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. Elektrokleinstfahrzeug.
Mallorca-Police
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €).
Weitere Informationen
Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
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