Fahrradmitnahme im Zug: Informationen zu Tickets und Regelungen

Die Kombination aus Fahrrad und Bahn ist eine umweltfreundliche Art zu reisen, doch es gibt einiges zu beachten, um die Fahrt entspannt zu gestalten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Fahrradmitnahme in Zügen der Deutschen Bahn (DB).

Fahrradkarte und Stellplatzreservierung

Benötigen Sie bereits eine Fahrkarte? Im Fernverkehr ist die Mitnahme eines Fahrrads reservierungspflichtig. Die Fahrradkarte muss für dieselbe Strecke wie Ihre eigene Fahrkarte gelten und gilt in der Regel für die gesamte Reiseverbindung.

Buchung:

  • Stellplatzreservierung und Fahrkarte können an allen bekannten Verkaufsstellen gebucht werden - mit Ausnahme der DB Automaten.
  • Alternativ können Sie sich an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder die Service-Rufnummer 030 2970 wenden.
  • Für die Buchung von grenzüberschreitenden Verbindungen mit dem Fahrrad wenden Sie sich bitte an die DB Reisezentren, DB Agenturen und an die Service-Rufnummer 030 2970.
  • Die Stellplatzreservierung für Ihr Fahrrad können Sie zusammen mit der Fahrradkarte online und in der App buchen.
  • Auf der App werden Ihnen Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt.
  • Das Fahrradsymbol zeigt Ihnen, ob noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar).
  • Bei manchen internationalen Zügen ist das Fahrradsymbol grau. Das heißt, dass die Fahrradmitnahme nicht sicher möglich ist.

Wichtig: Ihre Fahrradkarten können Sie nicht online buchen. Wenn Sie die Fahrradmitnahme nachträglich zum Ticket hinzugebucht haben, können Sie Ihre online gebuchte Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung erneut online abrufen.

Gültigkeit und Umtausch

Die Fahrradkarte ist nicht zuggebunden. Wenn Sie die Fahrradkarte zusammen mit einer Fahrkarte für die reisende Person kaufen, gelten die Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte. Fahrradkarten können grundsätzlich bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag kostenfrei umgetauscht oder erstattet werden.

Was für Fahrräder dürfen mitgenommen werden?

Erlaubt sind:

  • Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern, das in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden muss.
  • Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. Pedelec).
  • Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab.
  • Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können Sie im Zug wie Gepäck mitnehmen. Dafür gibt es z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche.
  • Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche.
  • Sie können zusammengeklappte Fahrräder kostenfrei als Handgepäck mitnehmen. Ein zusammengeklapptes Faltrad muss im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Nutzen Sie z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Halten Sie Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher frei.
  • Sie können ein Elektro-Kleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Fernverkehrs-Zügen mitnehmen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV). Gilt als Traglast. Sie dürfen den eingebauten Akku während der Beförderung weder entnehmen, laden, noch anderweitig (z. B.

Nicht erlaubt sind:

  • Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden.
  • Alle nicht genannten Modelle können Sie nicht mitnehmen. Dazu zählen auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können.

Hinweise zur Mitnahme

  • Fahrradstellplätze: Fahrradstellplätze sind immer in der 2. Klasse und können auf mehrere Wagen im Zug verteilt sein. Die Fahrradwagen sind außen und innen mit Fahrrad-Symbolen gekennzeichnet. Nutzen Sie auch die digitale Wagenreihung.
  • Sicherheit: An den Fahrradstellplätzen gibt es keinen Schließmechanismus. Beachten Sie, dass sich an den Fahrradstellplätzen kein Mechanismus befindet, um Ihr Fahrrad zu sichern.
  • Vorbereitung: Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab. So laden Sie schneller ein und aus. Seitengänge, Einstiegsbereiche und ggf. die Tür zum Lokführerstand müssen Sie freihalten.
  • Barrierefreiheit: Benötigen Sie einen stufenfreien Zugang zum Start- und Zielbahnhof? Auch die App "DB Bahnhof Live" hilft bei der Reiseplanung.
  • Sitzplatz: Haben Sie Ihr Fahrrad sicher abgestellt? Dann können Sie auf einem freien oder auf Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. Sie haben ein 1. Klasse-Ticket? Ihre reservierten Sitzplätze sind nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes.
  • Reisezeit: Planen Sie genügend Zeit zur Orientierung am Bahnhof und am Abfahrtsgleis ein. Da Sie Ihr Fahrrad in Bahnhöfen generell nur schieben dürfen, kann es zur Hauptreisezeit vorkommen, dass Sie sich nur langsam fortbewegen können.

Spezialfälle und regionale Angebote

Fahrradmitnahme nach Italien: Wenn Sie Ihr Fahrrad in einem EC-Zug nach Italien (via Österreich/Brenner) mitnehmen wollen, müssen Sie eine Kennzeichnung anhängen. Bitte drucken und füllen Sie die Fahrradbanderole aus und befestigen Sie diese vor Fahrtantritt an Ihrem Fahrrad. Die Banderole ist kein Ersatz für die Fahrradkarte bzw. die Stellplatzreservierung.

DB-ÖBB-Kooperationszüge: Zusammengelegte Fahrräder können in den DB-ÖBB-Kooperationszügen zwischen München und Norditalien (z.B. nach/von Verona, Venedig, Bologna) über Österreich mitgenommen werden, wenn sie die Maße 90x60x40 cm einhalten. Diese Räder sind unverpackt, wie Handgepäck über oder unter dem Sitz bzw. Ein zusammengelegtes Fahrrad mit größeren Maßen gilt als kostenpflichtiges Fahrrad. Dies kann mit Fahrradkarte sowie einer Stellplatzreservierung mitgenommen werden.

BaSTi (R) in Bayern: Das BaSTi (R) ist ein durch die bayerische Staatsregierung gefördertes bayernweit gültiges Tarifangebot, das allen Reisenden bei Fahrten mit den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Bayern zu bestimmten Zeiten die preisgünstige Mitnahme ihres Fahrrades ermöglicht und somit einen Beitrag zur ökologischen Verkehrswende leistet. Das BaSTi (R) ermöglicht die Fahrradmitnahme für 1 Euro pro einfacher Fahrt von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb des Geltungsbereichs. Im Zeitraum vom 15. März bis zum 3. An bayernweit gültigen Feiertagen sowie am 15. Im Zeitraum vom 4. Oktober bis zum 14. Die Beförderung von Fahrrädern mitreisender Kinder unter 6 Jahren erfolgt unentgeltlich. Das BaSTi (R) ist an den Fahrausweisautomaten der teilnehmenden Verkehrsunternehmen erhältlich. Dort ist es in der Regel unter "Fahrradtickets" zu finden. Das Ticket kann auch in allen BRB-Kundencentern gekauft werden. Bei der Länderbahn kann das Ticket zudem bei den Kundenbetreuern im Zug erworben werden. Digital kann das Ticket im Onlineshop von agilis, in der App sowie im Web-Shop der BRB sowie im DB Navigator gekauft werden. Das BaSTi (R) gilt für eine Fahrt mit den Regionalzügen und S-Bahnen von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb Bayerns.

Weitere regionale Angebote:

  • Bayern: Geben Sie in der App DB Navigator einfach eine Strecke innerhalb Bayerns ein, wählen Sie den Reisendentyp Fahrrad aus und suchen Sie nach einer passenden Verbindung.
  • Baden-Württemberg: Die Fahrrad-Tageskarte bwFahrrad kostet 6 Euro pro Rad und Tag. Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD angeboten.
  • Niedersachsen: Die Fahrradtageskarte Niedersachsen kostet 6,50 Euro pro Rad und Tag.
  • Nordrhein-Westfalen (NRW): Das FahrradTagesTicket NRW kostet 5,90 Euro pro Rad für 24 Stunden.
  • Berlin-Brandenburg: Mit der Fahrradtageskarte Nahverkehr können Sie den ganzen Tag das Fahrrad in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs in Berlin-Brandenburg (IRE, RE, RB und S-Bahnen) mitnehmen.
  • Schleswig-Holstein: In allen Nahverkehrszügen gilt grundsätzlich der Verbundtarif Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif). Eine Fahrradtageskarte kostet hier 4,50 Euro.
  • Saarland und Rheinland-Pfalz: Die Fahrradmitnahme ist von Montag bis Freitag ab 9 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zeitlich unbeschränkt in den Zügen der DB Regio kostenfrei möglich. Vor 9 Uhr lösen Sie eine Fahrradkarte im Nahverkehr entsprechend den jeweils geltenden Preisen der Deutschen Bahn bzw. der Verkehrsverbünde.

Wichtig: Preise und Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich.

Monats- und Abotickets im VRR

Wenn Sie ein VRR-Aboticket oder ein DeutschlandTicket besitzen, können Sie ein Fahrrad-Monatsticket oder ein Fahrrad-Aboticket zu Ihrem bestehenden Abonnement hinzubuchen. Hier die wichtigsten Merkmale im Überblick:

Merkmal Fahrrad Aboticket Fahrrad Monatsticket
Preis 33,45 Euro 33,45 Euro
Verfügbarkeit In der VRR App und den Apps der Verkehrsunternehmen, in den Webshops der Verkehrsunternehmen, bei Ihrem Verkehrsunternehmen auf Chipkarte In der VRR App und den Apps der Verkehrsunternehmen, in den Webshops der Verkehrsunternehmen, an Ticketautomaten, bei Ihrem Verkehrsunternehmen auf Chipkarte
Gültigkeit Monatsscharfe automatische Verlängerung VRR-weit Einen Monat VRR-weit, Monatsscharf
Bedingung Nur in Verbindung mit einem VRR-Abo oder DeutschlandTicket Nur in Verbindung mit einem VRR-Abo oder DeutschlandTicket
Kündigungsfrist Bis zum 10. eines jeden Monats mit Ablauf zum Monatsende Keine, Ticket gilt nur für den gekauften Monat

Tipps für eine entspannte Reise

  • Buchen Sie am besten online oder in der App, um schnell Verbindungen mit freien Fahrradstellplätzen zu finden.
  • Planen Sie genügend Zeit für die Orientierung am Bahnhof und das Verladen Ihres Fahrrads ein.
  • Achten Sie beim Ein- und Ausstieg auf andere Reisende und gewähren Sie Rollstuhlfahrern und Reisenden mit Kinderwagen Vorrang.
  • Nehmen Sie Gepäck und Satteltaschen ab und bereiten Sie den Ausstieg frühzeitig vor.
  • Seien Sie auf Engpässe vorbereitet, besonders an Wochenenden und in der Ferienzeit. Suchen Sie ggf. nach Alternativrouten.

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