Gerade für Jugendliche in ländlichen Gebieten ermöglicht ein Mofa-Führerschein ein gewisses Maß an Unabhängigkeit. Sie sind nicht mehr so an den Zeitplan der öffentlichen Verkehrsmittel oder der Eltern gebunden und können sich freier entscheiden, wann sie wohin fahren.
Was ist ein Mofa?
Als Mofa werden Kleinkrafträder mit einem Hilfsmotor bezeichnet. Der Begriff „Mofa“ ist eine Abkürzung und leitet sich von der Bezeichnung „Motor-Fahrrad“ oder auch „Motorisiertes Fahrrad“ ab.
Mofa-Führerschein: Prüfbescheinigung statt Führerschein
Genau genommen ist ein Mofa-Führerschein kein regulärer Führerschein. Stattdessen müssen Sie in einem Mofa-Kurs eine sogenannte Prüfbescheinigung erwerben. Es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung, die den Besitzer berechtigt, Fahrzeuge der Klasse M zu fahren. Umgangssprachlich wird die Prüfbescheinigung dennoch weiterhin als Mofa-Führerschein bezeichnet.
Voraussetzungen für den Mofa-Führerschein
Jugendliche dürfen bereits mit 15 Jahren ihren Mofa-Führerschein erwerben, der Beginn der Ausbildung ist bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres möglich. Das Mindestalter fürs Mofafahren liegt bei 15 Jahren. Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen die Anwärter zwei Ausbildungsmodule absolvieren: die praktische und die theoretische Ausbildung. Anschließend müssen sie ihr Wissen in der theoretischen Prüfung unter Beweis stellen; zu diesem Zeitpunkt darf der 15. Geburtstag der Anwärter nicht mehr als 3 Monate in der Zukunft liegen!
Wer kann auf einen Mofa-Kurs verzichten?
Auf eine Prüfbescheinigung können Personen verzichten, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden. Darüber hinaus ist die Berechtigung zum Führen eines Mofas in jeder Fahrerlaubnis beinhaltet. Wer übrigens bereits einen Führerschein besitzt, muss nicht unbedingt den Mofa-Führerschein zusätzlich erwerben. Denn ein Führerschein der Klasse B, und die Führerscheinklassen A, A1 und A2 berechtigen bereits zum Führen eines Mofas, da sie diese Fahrzeugklasse einschließen.
Welche Fahrzeuge darf man mit dem Mofa-Führerschein fahren?
Mit entsprechender Prüfbescheinigung darf ein Mofa geführt werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann. Außerdem darf dessen Hubraum nur eine Größe von höchstens 50 ccm besitzen. Diese Vorgaben sind zu beachten, so dass keine Verwechslung mit Fahrzeugen einer anderen Führerscheinklasse passiert. So darf z. B. ein Mokick mit einem Führerschein der Klasse M nicht gefahren werden.
Laut § 4 Absatz 1, Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Mofas Fahrräder, die einen Hilfsmotor aufweisen. Mit dem Mofaführerschein können Fahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h beträgt und deren Hubraum nicht mehr als 50 ccm aufweist.
Helmpflicht
Für Mofafahrer gilt die Helmpflicht nach § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Mofa-Führerschein mit 14?
Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Die Ausbildung
Gesetzlich verpflichtend ist die Teilnahme an sechs mal 90 Minuten Theorie, bevor die Anwärter sich dann zur Prüfung für den ehemaligen M-Führerschein anmelden dürfen. Die sechs Theoriestunden sind thematisch gegliedert und befassen sich jeweils mit unterschiedlichen Feldern, die für das Steuern eines Mofas relevant sind.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Modul, wobei am Ende nur eine theoretische Prüfung absolviert wird.
Da in sehr kleinen Gruppen unterrichtet wird, ist ausreichend Zeit, um auf die einzelnen Fahrschüler einzugehen. Der Mofa-Führerschein erfordert nur wenige praktische Fahrstunden; die genaue Anzahl hängt davon ab, ob diese im Einzelunterricht oder im Gruppenunterricht genommen werden und ob individueller Mehrbedarf zur Übung besteht.
Da keine praktische Prüfung notwendig ist, fallen nur wenige praktische Fahrstunden beim Mofa-Führerschein an.
Inhalte der Ausbildung
Laut der gesetzlichen Verordnungen zu den Inhalten des Kurses ist das Erlernen von „verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten“ ein wesentliches Ziel der Ausbildung. Das Erlernen der Verkehrsregeln ist sinnvoll, um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein. Außerdem ist der Erwerb eines Mofa-Führerscheins der beste Schutz davor, ein Mofa ohne Fahrerlaubnis, also illegal zu fahren.
Theoretische Ausbildung:
- Allgemeine Verkehrsvorschriften
- Technische Daten zum Mofa
- Grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr
Praktische Ausbildung:
- Vollbremsung aus Maximalgeschwindigkeit
- Fahren in Schlangenlinien
- Anfahren und Anhalten
- Wenden des Mofas
- Ausweichen
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
Ablauf der Prüfung
Die Anmeldung zur Führerscheinprüfung bei einer Prüforganisation wie dem TÜV wird meist von der Fahrschule vorgenommen. Achten Sie darauf, beim Prüfungstermin alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben; meistens benötigen Sie eine Ausbildungsbescheinigung Ihrer Fahrschule, denn Sie dürfen die Prüfung nicht ohne den vorherigen Besuch der theoretischen und praktischen Übungsstunden absolvieren.
Was muss man zum Prüfungstermin mitbringen?
- Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass
- Geld für die Ausstellung der Prüfbescheinigung
- Prüfungsgebühren
Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, die an einem PC oder auf einem Touchpad beantwortet werden. Da die Fragen aus einem im Vorfeld bekannten Fragenkatalog ausgewählt werden, können die Fahrschüler sich zur Prüfungsvorbereitung mit der Art der Fragen vertraut machen und die korrekten Antworten einüben.
Wer insgesamt mehr als sieben Fehlerpunkte gesammelt hat, hat die Prüfung leider nicht bestanden und erhält zunächst keinen Mofa-Führerschein. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 20 Minuten bis 30 Minuten; nachdem Sie den Test noch einmal auf Flüchtigkeitsfehler überprüft haben, geben Sie ihn mit einigen Klicks einfach ab.
Wichtige Hinweise zur Prüfung:
- Prüfungsdauer: 20-30 Minuten
- Anzahl der Fragen: 20
- Maximale Fehlerpunkte: 7
- Themen: Verkehrsregeln, Technik, Verhalten im Straßenverkehr
Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung erhalten die Fahrschüler sofort eine Bescheinigung, der landläufig unter dem Namen „Mofa-Führerschein“ bekannt ist. Sie müssen dieses bei einer Fahrt mit dem Mofa stets mitführen, da sonst die Ordnungswidrigkeit „Fahren ohne Führerschein“ vorliegt. Der Mofa-Führerschein ist unbefristet gültig und muss nicht verlängert werden.
Nach einer nicht bestandenen Prüfung gibt es immer die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Bei einer erneuten Prüfung muss die Gebühr ein weiteres Mal bezahlt werden.
Kosten für den Mofa-Führerschein
Eine Prognose zur Höhe der Kosten ist schwer zu stellen, denn der Gesamtbetrag ist von verschiedenen Parametern abhängig. Die Anzahl der benötigten Stunden sowie die Entscheidung für oder gegen Gruppenunterricht in den praktischen Stunden bestimmt darüber, wie hoch der Preis ist. In der Regel muss mit etwa 100 bis 300 Euro gerechnet werden.
Die Kosten für den Mofa-Führerschein setzen sich zusammen aus:
- Theoretische Ausbildung
- Praktische Ausbildung
- Prüfungsgebühren
- Kosten für die Ausstellung der Prüfbescheinigung
Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt.
Gebühren im Überblick:
- Prüfungsgebühren: ca. 15 Euro
- Ausstellung der Prüfbescheinigung: ca. 8 Euro
Versicherung für das Mofa
Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März, das Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Wird dies vergessen, ist man ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro.
Das Versicherungskennzeichen wird wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht und dient als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung.
Mofa und Fahrverbot
Wer seinen Führerschein aufgrund eines Verkehrsdeliktes abgeben muss, aber trotzdem mobil bleiben möchte, kann auf das Mofa umsteigen. Allerdings nicht immer! Es muss zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden werden. Muss man sich an ein dreimonatiges Fahrverbot halten, darf man in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Also auch kein Mofa.
Wurde der Führerschein entzogen, weil man zum Beispiel acht Punkte in Flensburg hat, muss man ihn neu beantragen und oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. In diesem Fall darf man ein Mofa fahren. Allerdings muss dafür die Prüfbescheinigung fürs Mofa vorliegen. Wurde die Mofa-Prüfung nicht gemacht und man ist nach dem 30. März 1965 geboren, muss die Prüfung nachgeholt werden.
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