Mopedversicherung Vergleich: Alles, was Sie wissen müssen

Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen.

Wann leistet die Moped-Versicherung?

Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. €. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. € limitiert. Außerdem bietet die Mopedversicherung Schutz für alle Fahrer des Fahrzeugs. D.h. mit einer Deckungssumme bis zu 100 Mio. € je Schadensfall und bis zu 15 Mio.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.

Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.

Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €).

Teilkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wie z.B.:

  • Diebstahl inkl.
  • Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
  • Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
  • Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
  • Kurzschluss zzgl.
  • Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
  • Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.
  • Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug.

Elektro Kasko

Elektro Kasko deckt Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb ab, z.B. Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung.

Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw.

Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.

Neupreisentschädigung und Kaufpreisentschädigung

Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes.

Kaufpreisentschädigung: Ein Gebrauchtwagen verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert.

Mopedversicherung: Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Das Versicherungsjahr für Mopedversicherungen beginnt immer am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. Ab dem 01.

Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend.

Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres. Ja, da es sich um eine Ablaufpolice handelt. Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden.

Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie.

Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

ADAC Moped-Versicherung

Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Ab 3.

Weitere Informationen

Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein. Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich. In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden. Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt.

Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

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