Moped Abmelden: Kosten, Ablauf und Möglichkeiten

Irgendwann geht die Beziehung zwischen einem Kfz und dem Halter zu Ende.

Es gibt viele Gründe, ein Motorrad abzumelden. Andere müssen aus Alters- oder Krankheitsgründen das Fahren aufgeben.

Die Abmeldung eines Motorrads ist einfacher, als viele denken. Ob vor Ort oder online - mit den richtigen Unterlagen ist der Prozess schnell erledigt.

Möglichkeiten der Abmeldung

Sie haben die Möglichkeit, die Außerbetriebsetzung / Abmeldung Ihres Fahrzeugs online, per Post oder direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle zu beantragen.

I. Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Seit dem 1. Januar 2015 hast du als Motorradbesitzer die Möglichkeit, dein Fahrzeug bequem von zu Hause aus online abzumelden, dank des internetbasierten Kfz-Zulassungssystems, kurz i-Kfz, des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).

Hierbei besteht für Sie als Fahrzeughalter die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug ohne persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassungssstelle außer Betrieb zu setzen/abzumelden.

Die Online-Abmeldung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen oder umgemeldet wurden. Auf den Kennzeichenschildern und in der Zulassungsbescheinigung Teil I findest du Sicherheitscodes, die dieses Verfahren erst ermöglichen.

Hierzu müssen Sie allerdings drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Neue Stempelplaketten (Landessiegel) und Zulassungsbescheinigung Teil I: Ab dem 01.01.2015 werden die Kennzeichen mit neuen Stempelplaketten abgesiegelt und neue Zulassungsbescheinigungen Teil I ausgegeben. Beide Unterlagen sind mit speziellen Sicherheitscodes versehen, die Sie für die Außerbetriebsetzung freilegen müssen.
  • Zahlungsmöglichkeiten: Die Gebühren müssen sofort per Kreditkarte oder VPay beglichen werden.

So geht es dann im Falle einer Erstzulassung weiter:

  • Eingabe des Kfz-Kennzeichens und des freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie des Kennzeichens.
  • Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - den müssen Sie vorher freilegen.
  • Eingabe der eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflicht und Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer.
  • Jetzt können Sie das nächste freie Kennzeichen auswählen oder Ihr reserviertes Wunschkennzeichen angeben.
  • Nach der automatischen Prüfung der Antragsdaten bezahlen Sie mittels ePayment, etwa mit Giropay oder Kreditkarte.
  • Nach positiver Überprüfung der Daten kann die Bestätigung der Abmeldung online abgerufen werden.

Nutze das i-Kfz-Portal für die Online-Abmeldung. Die Gebühr beträgt lediglich 2,70 €. Zusätzliche Kosten durch externe Dienstleister (ab 19,99 €) kannst du so vermeiden.

II. Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges per Post

Sie können die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges auch per Post beantragen.

Bitte senden Sie uns hierzu folgende Unterlagen:

  • Schriftlichen Antrag
  • Original-Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschild(-er)

Bei Vorlage eines Verwertungsnachweises wird noch zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt. Wir empfehlen den versicherten Versand (z. B. Einschreiben).

Eine Rücksendung der entwerteten Kennzeichenschild(-er) erfolgt nicht.

III. Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle

Sie können jedoch auch weiterhin bei allen deutschen Zulassungsstellen die Außerbetriebsetzung/Abmeldung Ihres Fahrzeugs vorort persönlich oder durch einen Dritten beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Personalausweis oder Pass des Vorsprechenden

Bei Vorlage eines Verwertungsnachweises wird noch zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.

Für Außerbetriebsetzungen steht Ihnen während der Öffnungszeiten unser Außerbetriebsetzungsschalter zur Verfügung (max. drei Außerbetriebsetzungen pro Antragsteller).

Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei Zeit und Geld!

Alternativ können Sie auch ohne vorheriger Terminvereinbarung die Abmeldung ihres Fahrzeuges bei uns in der Zulassungsstelle persönlich durchführen lassen oder auf dem Postweg beantragen.

IV. Allgemeines

Bei jeder Abmeldung/Außerbetriebsetzung von M1-Fahrzeugen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N1-Fahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung) ist vom Halter oder Eigentümer eine Verbleibserklärung (Entsorgung im Ausland, wird nicht als Abfall entsorgt usw.) oder ein Verwertungsnachweis (wenn es gemäß Altfahrzeugverordnung einem Verwertungsbetrieb überlassen wird)abzugeben. Die Verbleibserklärung kann vorort mündlich abgegeben werden.

Ist das Fahrzeug in zugelassenem Zustand bereits ins Ausland verbracht, sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) sowie Kennzeichenschilder vorzulegen. Ersatzweise gilt eine Bescheinigung der ausländischen Behörde in deutscher Sprache, dass die Papiere eingezogen und die Kennzeichen entstempelt wurden.

Falls Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nachträglich durch einen Verwertungsbetrieb verwerten lassen, kann dies der Zulassungsbehörde durch einen Verwertungsnachweis und Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II angezeigt werden.

Kosten der Abmeldung

Was kostet es, das Auto abmelden zu lassen?

Die Gebühren liegen bei rund 8 Euro. Sind verlorene Unterlagen (z. B. der Fahrzeugbrief) zu ersetzen, können es auch bis zu 40 Euro sein.

Wollen Sie Ihr Auto verkaufen und abmelden, fallen für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs Bearbeitungsgebühren bei der jeweiligen Behörde an. Online ist es mit 6,30 Euro am günstigsten.

Allerdings können sich die Kosten erhöhen, sofern die Unterlagen nicht vollständig sind und Ersatzpapiere ausgestellt werden müssen.

Gebührenübersicht

Dienstleistung Ungefähre Kosten
Online-Abmeldung (i-Kfz) 2,70 € (zzgl. ggf. Kosten für externe Dienstleister)
Abmeldung bei der Zulassungsstelle ca. 8 € (bis zu 40 € bei fehlenden Unterlagen)

Wichtige Hinweise

  • Das Fahrzeug darf während der außer Betrieb gesetzten Zeit nicht auf öffentlichem Grund stehen und nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Bei jeder Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei. Beachten Sie bitte, dass das bisher zugeteilte Kennzeichen sofort bei der Außerbetriebsetzung entfällt.
  • Es besteht die Möglichkeit in der internetbasierten Außerbetriebsetzung, das bestehende Kennzeichen in der internetbasierten Außerbetriebsetzung für eine spätere Wiederinbetriebnahme (selbes Fahrzeug auf selben Halter), als "Verbleibskennzeichen" zu reservieren.
  • Die Reservierung ist kostenpflichtig und kann nur am Tag der Außerbetriebsetzung, schriftlich bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde gestellt werden. Das Kennzeichen wird dann befristet reserviert.
  • Wollen Sie das bisherige Kennzeichen auf Ihr neues Fahrzeug übernehmen? Hier können Sie den Antrag am Schalter stellen.
  • Das Hauptzollamt und die Versicherung werden durch die Zulassungsbehörde von der Außerbetriebsetzung informiert.

Weitere Aspekte

Was ist wenn ein Käufer das Motorrad nicht ab- oder ummeldet?

Rechtlich haftet der Käufer ab dem Kaufdatum. Mit einer Veräußerungsanzeige bei Versicherung und Zoll enden deine Zahlungsverpflichtungen. Meldet der Käufer das Motorrad nicht um, wird er von der Versicherung direkt kontaktiert.

Zwangsstilllegung

Solltest du oder der neue Fahrzeugbesitzer die KFZ-Steuer oder deine Versicherungsbeiträge nicht bezahlt haben, kann es zu einer Zwangsstilllegung (Zwangsabmeldung) kommen. Dasselbe gilt für den fehlenden TÜV. In dem Fall wird ein Mitarbeiter von einer Zulassungsstelle in den Außendienst gesandt, der an den Fahrzeugen die Kennzeichen entwertet. Die Fahrzeuge dürfen, dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.

Fahren ohne Zulassung

Beim Fahren ohne Zulassung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.

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